Rechtsprechung
BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrige Handlung einer Bank - Rentenüberweisungen am Monatsende vor der Wertstellung als Guthaben - Verpflichtung zur Zahlung von Überziehungszinsen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Automatisierte Kontostandsauskunft über Guthaben vor Wertstellung wettbewerbswidrig
- afs-rechtsanwaelte.de
Ausweisung von Kontoguthaben vor Wertstellung ist wettbewerbswidrig
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Wettbewerbswidrigkeit einer automatisierten Kontostandsauskunft an den Geldautomaten einer Bank
- Judicialis
UWG § 3
- ra.de
- RA Kotz
Kontogutschriften dürfen erst bei Verfügbarkeit des Geldes angezeigt werden!
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
"Kontostandsauskunft"; Ausweisung von Guthaben vor Wertstellung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Korrekte Kontostandsanzeige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
UWG § 3
Automatisierte Kontostandsauskunft über Guthaben vor Wertstellung wettbewerbswidrig - gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Geldautomaten müssen den Kontostand korrekt wiedergeben
- 123recht.net (Pressemeldung)
Berliner Sparkasse führte Rentner in die Irre // Auf Kontoauszug angegebene Renten wurden erst später gutgeschrieben
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
UWG § 3
Wettbewerbswidrige Kontostandsauskunft am Geldautomaten bei Ausweisung von Rentenüberweisungen als Guthaben vor deren Wertstellung - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Irreführung; Vertragsverletzung als Wettbewerbshandlung
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3408
- NJW-RR 2002, 1560
- ZIP 2000, 787
- ZIP 2002, 1760
- MDR 2002, 1445 (Ls.)
- GRUR 2002, 1093
- WM 2002, 1967
- BB 2002, 2197
- DB 2002, 2154
- WRP 2003, 975
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01
Direktansprache am Arbeitsplatz
Unerheblich ist es, ob eine solche Vorgehensweise in der Branche verbreitet oder gar üblich ist (vgl. BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093, 1094 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft). - BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04
Irreführender Kontoauszug
Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).Dazu hat es unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 27. Juni 2002 (I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft) ausgeführt:.
Wie der Senat bereits entschieden hat (GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft), liegt in einem solchen Verhalten aber nicht nur eine Vertragsverletzung, sondern auch eine Wettbewerbshandlung, wenn eine Vielzahl von Kunden der Bank durch die Mitteilung des Kontostands irregeführt und dazu veranlasst werden kann, durch Abhebung schon gutgeschriebener, aber noch nicht wertgestellter Beträge ungewollt ihr Konto zu überziehen und dadurch Kreditleistungen der Bank in Anspruch zu nehmen, die sie bei transparenter Information über das zinsfrei verfügbare Guthaben nicht in Anspruch genommen hätten.
Auch insoweit sieht der Senat keinen Anlass, von seiner Entscheidung vom 27. Juni 2002 (GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft) abzuweichen.
Allein aufgrund der Vielzahl der Fälle handelt es sich aber um einen insgesamt gesehen nicht unerheblichen Betrag (vgl. BGH GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft).
Vielmehr genügt es, dass diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft, m.w.N.).
Bei der Handlung eines Wirtschaftsunternehmens, die objektiv geeignet ist, seinen Absatz oder Bezug zu fördern, besteht eine tatsächliche Vermutung für eine entsprechende Absicht (BGH GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft;… BGH, Urt. v. 13.2.2003 - I ZR 41/00, GRUR 2003, 800, 801 = WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog, m.w.N.).
Insbesondere sind die durch das Vorgehen der Beklagten insgesamt erzielbaren Vorteile in Form von Überziehungszinsen nicht so gering, dass anzunehmen wäre, die wettbewerbliche Zielsetzung sei neben anderen Beweggründen völlig nebensächlich (vgl. BGH GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft).
Diese Beurteilung ist ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft).
Zwar werden auf dem Kontoauszug die einzelnen Buchungen mit Buchungs- und Wertstellungstag getrennt ausgewiesen, wodurch sich der Sachverhalt von demjenigen des Senatsurteils vom 27. Juni 2002 (GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft) unterscheidet.
- OLG Braunschweig, 13.05.2020 - 2 U 78/19
Postings auf einem Influencer-Account sind nie "privat"
(a) Diese für Unternehmen geltende Vermutung (vgl. BGH, Urteil v. 27.06.2002 - I ZR 86/00, WM 2002, 1967 - Kontostandsauskunft) gilt auch für die Beklagte, die mit ihrem Instagramauftritt unternehmerisch (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG) tätig ist, da dieser in den Bereich ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit fällt.
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01
Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens
Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs im Sinne des § 1 UWG ist gegeben, wenn ein objektiv als Wettbewerbshandlung zu beurteilendes Verhalten in der Absicht erfolgt, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (vgl. BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093, 1094 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft, m.w.N.). - OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06
Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt
Zum anderen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen. - OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 9 U 75/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer …
Diese Rechtsauffassung wird insbesondere nicht durch die in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. Juni 2002 - I ZR 86/00, bestätigt durch BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 87/04) gestützt. - BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
Schachcomputerkatalog
Es spricht daher eine Vermutung für eine entsprechende Absicht des Beklagten (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft, m.w.N.). - BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04
Änderung der Voreinstellung
Bei bloßen Vertragsverletzungen geht die Rechtsprechung des Senats vom Vorliegen eines Handelns im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs (§ 1 UWG a.F.) sowie von einer Wettbewerbshandlung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG nur aus, wenn diese in Umfang und Ausmaß ein besonderes Gewicht haben (vgl. BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093, 1094 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft;… Urt. v. 11.1.2007 - I ZR 87/04 Tz. 13 f. - Irreführender Kontoauszug).Unterscheidet sich der Tarif, auf den die Auftragsbestätigung der Beklagten Bezug nimmt, von dem von dem Kunden mit seinem Auftrag gewünschten Tarif etwa nur hinsichtlich des Preises oder anderer Leistungsmerkmale, die keine Bedeutung im Hinblick auf eine Änderung der Voreinstellung auf die Klägerin haben, so kommt die Annahme eines für eine Wettbewerbshandlung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG erforderlichen marktbezogenen Handelns nur in Betracht, wenn solche von den Kundenaufträgen abweichenden Auftragsbestätigungen zielgerichtet und systematisch als Mittel des Wettbewerbs eingesetzt werden (…vgl. BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 95/84, GRUR 1986, 816, 818 f. = WRP 1986, 660 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf;… Urt. v. 10.12.1986 - I ZR 136/84, GRUR 1987, 180, 181 = WRP 1987, 379 - Ausschank unter Eichstrich II; BGHZ 123, 330, 334 - Folgeverträge I; 147, 296, 303 f. - Gewinn-Zertifikate; BGH GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft).
- OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
Unwirksame AGB sind abmahnfähig
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) ist auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen. - BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06
Änderung der Voreinstellung II
Ein durch die Vertragsverletzung erzielter Wettbewerbsvorteil reichte allein für die Annahme eines Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs i.S. von § 1 UWG a.F. nicht aus, wenn es sich dabei nur um eine mittelbare Folge des ausschließlich gegen den Vertragspartner gerichteten und nicht auf Außenwirkung im Wettbewerb bezogenen Verhaltens handelte (…BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 95/84, GRUR 1986, 816, 818 f. = WRP 1986, 660 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf I; Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft).Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist dagegen angenommen worden, wenn das betreffende Verhalten dazu geeignet war, neue Vertragspflichten des Kunden zu begründen oder bestehende zu erweitern, und sich deshalb zum Nachteil von Mitbewerbern auswirken konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 816, 819 - Widerrufsbelehrung beim Teilzahlungskauf I; GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft;… BGH, Urt. v. 11.1.2007 - I ZR 87/04, GRUR 2007, 805 Tz. 13 = WRP 2007, 1085 - Irreführender Kontoauszug).
- OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
- OLG Celle, 16.06.2004 - 3 U 38/04
Wettbewerbswidrige Irreführung des Girokunden: Irreführende Kontoauszüge
- OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 249/06
Unbegründete Beanstandung der Geschäftsbedingungen eines Mitbewerbers - kein …
- BGH, 27.11.2014 - I ZR 67/11
Wettbewerbsverstoß im Altfall: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs …
- OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 169/02
Wettbewerbsverstoß im Telekommunikationsbereich: Verzögerung oder Nichtausführung …
- KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
Annahme einer wettbewerbsrechtlichen "geschäftlichen Handlung" und "unwahren …
- OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 63/09
Vergütung des Nachlasspflegers
- KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
Abwertende Äußerung eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung …
- LG Duisburg, 29.05.2009 - 22 O 121/08
Unzulässige Werbung mit Stiftung-Warentest-Testergebnis für Olivenöl
- OLG Hamburg, 28.06.2007 - 3 U 3/07
Keine Vermutung der Wettbewerbsförderungsabsicht durch Inverkehrbringen eines …
- OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 19/05
Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes ausschließliches Vertriebsrecht; …
- LG Deggendorf, 12.10.2004 - 1 S 36/04
Wettbewerbswidrigkeit von Hyperlinks zu ausländischen Online-Casinos