Rechtsprechung
BGH, 01.04.2004 - I ZR 227/01 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Ansprechen in der Öffentlichkeit
UWG § 1
- markenmagazin:recht
§ 7 Abs. 1 UWG
Ansprechen in der Öffentlichkeit - Anwaltskanzlei von Olnhausen
Ansprechen in der Öffentlichkeit
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- aufrecht.de
Haben Sie kurz Zeit? Ansprechen von Kunden im öffentlichen Raum
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ansprechen in der Öffentlichkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Frage nach der Wettbewerbswidrigkeit von gezieltem individuellem Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum zu Werbezwecken - Anspruch auf Unterlassen wegen des Anreißens von Kunden durch Ansprechen in der Öffentlichkeit zu Werbezwecken - Unlauterkeit des ...
- Judicialis
UWG § 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
"Ansprechen in der Öffentlichkeit"; Wettbewerbswidrigkeit des gezielten individuellen Ansprechens von Passanten zu Werbezwecken - rechtsportal.de
UWG § 1
"Ansprechen in der Öffentlichkeit"; Wettbewerbswidrigkeit des gezielten individuellen Ansprechens von Passanten zu Werbezwecken - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gezieltes Ansprechen in der Öffentlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
§ 1 UWG
Ansprechen in der Öffentlichkeit; Wettbewerbsrecht - advogarant.de (Kurzinformation)
Ein gezieltes Ansprechen zu Werbezwecken in der Fußgängerzone ist unzulässig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Werber quasseln Passanten an - Wettbewerbswidrige Belästigung, wenn der Werber nicht als solcher zu erkennen ist
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Anreißen von Neukunden in der Öffentlichkeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Anreißen von Neukunden in der Öffentlichkeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gezieltes Ansprechen von Passanten zu Werbezwecken ist wettbewerbswidrig
Besprechungen u.ä. (3)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
UWG § 1
Wettbewerbswidriges gezieltes Ansprechen von Passanten in der Öffentlichkeit zu Werbezwecken ("Ansprechen in der Öffentlichkeit") - law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
"Anreißen” von Kunden bleibt unzulässig
- xcnet.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtliche Aspekte der Telefonwerbung im B-to-B-Bereich (RA Dr. Stephan Pauly, RA Julia Jankowski)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2593
- MDR 2004, 1249
- GRUR 2004, 699
- WRP 2004, 1160
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14
Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei …
Gegenstand des Schutzes ist die Verhinderung des Eindringens des Werbenden in die Privatsphäre des Verbrauchers und die geschäftliche Sphäre, insbesondere die Ungestörtheit der Betriebsabläufe des sonstigen Marktteilnehmers; es soll verhindert werden, dass dem Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer Werbemaßnahmen gegen seinen erkennbaren oder mutmaßlichen Willen aufgedrängt werden (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf UWG 2004, BT-Drucks. 15/1487, Seite 20 f.; BGH, Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 227/01, GRUR 2004, 699, 701 = WRP 2004, 1160 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I; Urteil vom 9. September 2004 - I ZR 93/02, GRUR 2005, 443, 444 = WRP 2005, 485 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II;… Urteil vom 1. Juni 2006 - I ZR 167/03, GRUR 2007, 164 Rn. 8 f. = WRP 2007, 67 - Telefax-Werbung II;… Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08, GRUR 2010, 939 Rn. 20 = WRP 2010, 1249 - Telefonwerbung nach Unternehmerwechsel;… Urteil vom 3. März 2011 - I ZR 167/09, GRUR 2011, 747 Rn. 18 = WRP 2011, 1054 - Kreditkartenübersendung;… Leible in MünchKomm.UWG aaO § 7 Rn. 1;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 7 Rn. 2;… Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 7 Rn. 1;… Koch in Ullmann, JurisPK-UWG aaO § 7 Rn. 3 f.;… Pahlow in Großkomm.UWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 1;… Mehler in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 7 UWG Rn. 3). - BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02
Internet-Versandhandel
bb) Entgegen der Auffassung der Revision können die verbraucherschutzregelnden Bestimmungen bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz auf die Beurteilung der irreführenden Werbung im Bereich des Internet-Versandhandels grundsätzlich keine einschränkende Bedeutung haben (vgl. BGH, Urt. v. 1.4.2004 - I ZR 227/01, GRUR 2004, 699, 701 = WRP 2004, 1160 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I). - BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02
Ansprechen in der Öffentlichkeit II
Anders als in dem der Senatsentscheidung vom 1. April 2004 (I ZR 227/01, GRUR 2004, 699 = WRP 2004, 1160 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I) zugrundeliegenden Fall schließt dies Fallgestaltungen ein, in denen die Werbenden für Passanten ohne weiteres als solche erkennbar sind.Das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten an öffentlichen Orten zu Werbezwecken ist unter der Geltung des § 1 UWG a.F. von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich als wettbewerbswidrig angesehen worden (vgl. die Nachweise in BGH GRUR 2004, 699, 700 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I).
(2) Das Berufungsgericht hat allerdings rechtsfehlerfrei angenommen, daß eine gezielte individuelle Ansprache unter den heutigen Verhältnissen für sich genommen noch nicht bei einem erheblichen Teil der Angesprochenen eine psychische Zwangslage schafft, die sie geneigt machen kann, auf ein beworbenes Angebot einzugehen (vgl. BGH GRUR 2004, 699, 700 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I).
Der Passant wird dadurch in seinem Bedürfnis, auch im öffentlichen Raum möglichst ungestört zu bleiben, beeinträchtigt und unmittelbar persönlich für die gewerblichen Zwecke des werbenden Unternehmens in Anspruch genommen (vgl. BGH GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I).
Wenn sich der Werbende einem Passanten zuwendet, ohne eindeutig als solcher erkennbar zu sein, macht er sich zudem den Umstand zunutze, daß es einem Gebot der Höflichkeit unter zivilisierten Menschen entspricht, einer fremden Person, die sich beispielsweise nach dem Weg erkundigen möchte, nicht von vornherein abweisend und ablehnend gegenüberzutreten (BGH GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I).
Hinzu kommt die gerade bei einer Werbemaßnahme dieser Art naheliegende Gefahr, daß zahlreiche Anbieter sie anwenden würden, falls sie als wettbewerbsrechtlich zulässig beurteilt würde, und sich dann auch solche Mitbewerber, die selbst an sich dieser Art von Werbung nicht zuneigen, aus Wettbewerbsgründen zu einer Nachahmung gezwungen sehen können (vgl. BGHZ 103, 203, 208 f. - Btx-Werbung; BGH GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I).
(5) Der Bewertung der in Rede stehenden Werbemethode als wettbewerbswidrig stehen - anders als das Berufungsgericht meint - nicht die gesetzlichen Regelungen zur Widerrufbarkeit von Rechtsgeschäften gemäß § 312 Abs. 1 Nr. 3 BGB (früher: § 1 Abs. 1 Nr. 3 HausTürWG) entgegen (vgl. BGH GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I;… Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 7 UWG Rdn. 96).
Ebensowenig bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Verbot der beanstandeten Werbeform (vgl. BGH GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I, m.w.N.).
- KG, 01.12.2020 - 5 U 26/19
unbestellter Vertreterbesuch
In mehreren Entscheidungen hat der BGH ausdrücklich ausgeführt, dass unangekündigte Besuche von Vertriebspersonen grundsätzlich wettbewerbsrechtlich erlaubt sind, weil historische Gegebenheiten den Schutz des erworbenen Besitzstandes rechtfertigen und weil üblicherweise jedermann frei in seiner Entscheidung ist, ob er einem ungebetenen Vertreter den Zutritt ins Haus gestatten will oder nicht und es erwartet werden kann, dass der Verbraucher von dieser Freiheit Gebrauch macht (…Urt. v. 19.06.1970 - I ZR 115/68 -, Rn. 12, juris - Telefonwerbung I;… Urt. v. 15.05.1968 - I ZR 17/66 -, Rn. 18, juris - Farbbildangebot;… Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91 -, Rn. 25, juris - Lexikothek;… Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 168/92 -, Rn. 12, juris - Schriftliche Voranmeldung; Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 227/01 -, Rn. 23, juris - Ansprechen in der Öffentlichkeit;… Urt. v. 18.06.2014 - I ZR 242/12 -, Rn. 29, juris - Geschäftsführerhaftung).Die grundsätzliche wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit unerlaubter Besuche von Vertriebspersonen hat der BGH dabei nicht nur nebenbei erwähnt (…wie in den Entscheidungen Urt. v. 19.06.1970 - I ZR 115/68 -, Rn. 12, juris - Telefonwerbung I; Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 227/01 -, Rn. 23, juris - Ansprechen in der Öffentlichkeit;… Urt. v. 18.06.2014 - I ZR 242/12 -, Rn. 29, juris - Geschäftsführerhaftung), sondern auch als tragend seiner - den jeweiligen Vertreterbesuch erlaubenden - Entscheidung zugrunde gelegt (…Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91 -, Rn. 25, juris - Lexikothek;… Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 168/92 -, Rn. 12, juris - Schriftliche Voranmeldung).
Der dem Verbraucher mit dem Recht des Widerrufs gewährte vertragliche Schutz vor den Folgen einer möglicherweise nach überraschender Ansprache unüberlegt abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärung steht neben dem Schutz seines Rechts, unbelästigt zu bleiben (BGH, Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 227/01 -, Rn. 21, juris - Ansprechen in der Öffentlichkeit;… insoweit abweichend und die Billigung durch die Gewerbeordnung und das Haustürwiderrufsgesetz betonend noch Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91 -, Rn. 25, juris - Lexikothek;… Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 168/92 -, Rn. 12, juris - Schriftliche Voranmeldung).
- VG Freiburg, 04.03.2011 - 4 K 314/11
Grundrechte, Polizeirecht: Untersagung von Gehsteigbefragungen durch …
Auch wenn die Grundrechte primär in ihrer abwehrrechtlichen Dimension Schutz gegen und vor dem Staat statuieren, wirken sie mittelbar über Generalklauseln auch auf die Beziehungen der Grundrechtsberechtigten untereinander (vgl. speziell zum Ansprechen in der Öffentlichkeit zu Werbezwecken: BGH, Urteil vom 01.04.2004 - I ZR 227/01 -, NJW 2004, 593; Urteil vom 09.09.2004 - I ZR 93/02 -, NJW 2005, 1050; OLG Bremen, Beschluss vom 22.07.2005 - 2 W 54/2005 -, juris RdNr. 3). - LG Kleve, 08.07.2016 - 5 S 97/15
Unerwünschte Telefonwerbung macht Vertrag nicht unwirksam!
Gegenstand des Schutzes ist die Verhinderung des Eindringens des Werbenden in die Privatsphäre des Verbrauchers und die geschäftliche Sphäre, insbesondere die Ungestörtheit der Betriebsabläufe des sonstigen Marktteilnehmers; es soll verhindert werden, dass dem Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer Werbemaßnahmen gegen seinen erkennbaren oder mutmaßlichen Willen aufgedrängt werden (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf UWG 2004, BT-Drucks. 15/1487, Seite 20 f.; BGH, Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 227/01, GRUR 2004, 699, 701 = WRP 2004, 1160 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I; Urteil vom 9. September 2004 - I ZR 93/02, GRUR 2005, 443, 444 = WRP 2005, 485 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II;… Urteil vom 1. Juni 2006 - I ZR 167/03, GRUR 2007, 164 Rn. 8 f. = WRP 2007, 67 - Telefax-Werbung II;… Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08, GRUR 2010, 939 Rn. 20 = WRP 2010, 1249 - Telefonwerbung nach Unternehmerwechsel;… Urteil vom 3. März 2011 - I ZR 167/09, GRUR 2011, 747 Rn. 18 = WRP 2011, 1054 - Kreditkartenübersendung;… Leible in MünchKomm.UWG aaO § 7 Rn. 1;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 7 Rn. 2;… Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 7 Rn. 1;… Koch in Ullmann, JurisPK-UWG aaO § 7 Rn. 3 f.;… Pahlow in Großkomm.UWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 1;… Mehler in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 7 UWG Rn. 3). - OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
Unlautere Behinderung eines Mitbewerbers durch Verteilung von Handzetteln an …
Eine unzumutbare Belästigung ist zwar anzunehmen, wenn Passanten durch eine Person gezielt und individuell angesprochen werden, die nicht sofort als Werbender erkennbar ist (vgl. BGH GRUR 2004, 699, 701 [BGH 01.04.2004 - I ZR 227/01] - Ansprechen in der Öffentlichkeit I;… Senat, GRUR 2008, 353 Rn. 34). - OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 6 U 90/08
Wettbewerbsverstoß: Grabsteinwerbung in Schreiben an Hinterbliebene
Mag die von einem vereinzelten Werbeschreiben ausgehende Belästigung für sich allein genommen noch hinnehmbar erscheinen, so besteht doch die Gefahr, dass Mitbewerber ebenfalls geneigt sein werden, möglichst frühzeitig nach dem Bekanntwerden eines Todesfalles auf sich aufmerksam zu machen, um wirtschaftlich nicht ins Hintertreffen zu geraten (vgl. BGH, GRUR 1967, 430, 431 unter II. 1. b) - Grabsteinaufträge I; GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I). - OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 6 U 24/01
Unzumutbare Belästigung durch Ansprechen im öffentlichen Bereich: Eindeutige …
Der BGH hat im Revisionsurteil (ebenso BGH, GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I) ausgesprochen, dass die gezielte Direktansprache von Passanten an öffentlichen Orten durch einen Werbenden, der als solcher nicht eindeutig erkennbar ist, eine unzumutbare Belästigung gemäß § 7 Abs. 1 UWG (bzw. § 1 UWG a.F.) darstellt.Denn vor der bereits erwähnten Entscheidung des BGH (GRUR 2004, 699 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I) haben weder die Parteien noch der erkennende Senat die Möglichkeit eines enger gefassten generellen Verbotes durch die Einbeziehung eines - einzelfallunabhängig formulierten - Erkennbarkeitskriteriums erwogen.
- OLG München, 05.12.2005 - 29 W 2745/05
Unlautere anwaltliche Werbung bei Verteilung von Informationsflyern in einer …
Hinzu kommt, dass, wie durch die eidesstattliche Versicherung von Y. St. vom 23.06.2005 (Anlage eV 4) glaubhaft gemacht ist, die Werbeflyer am Rande der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2005 im Vorraum des Hotelkonferenzraums von einer von den Antragsgegnern beauftragten Dame an Vorbeigehende verteilt wurde; damit wurden die Teilnehmer der Gesellschafterversammlung, bei denen jedenfalls teilweise konkreter Beratungsbedarf bestand, in einer aufdringlichen Weise mit dem Werbeanliegen der Antragsgegner konfrontiert (vgl. auch BGH WRP 2004, 1160 - Ansprechen in der Öffentlichkeit, wonach das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum zu Werbezwecken auch unter Berücksichtigung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich unlauter ist). - LG Berlin, 18.12.2018 - 16 O 49/18
Wettbewerbsrecht: Unangekündigter Vertreterbesuch als unzumutbare Belästigung i. …
- OLG Hamm, 14.01.2010 - 4 U 199/09
Unterlassungsansprüche des Betreibers einer Abitur- und Studiennachhilfe gegen …
- LG Kiel, 30.11.2004 - 16 O 51/04
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Anbringung von Werbeschildern an …