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   BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02   

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https://dejure.org/2004,801
BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02 (https://dejure.org/2004,801)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2004 - I ZR 142/02 (https://dejure.org/2004,801)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - I ZR 142/02 (https://dejure.org/2004,801)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Irreführende Preiswerbung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BGH verbietet Branchenbuchanbieter die Verwendung seines irreführenden "Eintragungsantrags" - Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. klagt erfolgreich gegen Branchenbuchanbieter

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für Internet-Präsentation

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 67
  • GRUR 2004, 961
  • MMR 2004, 816
  • WRP 2004, 1479
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02
    Diese tatrichterliche Würdigung kann das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht den Tatsachenstoff verfahrensfehlerhaft nicht vollständig ausgeschöpft hat und die Beurteilung nicht mit den Denkgesetzen und den allgemeinen Erfahrungssätzen in Einklang steht (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.2003 - I ZR 50/01, GRUR 2004, 605, 606 = WRP 2004, 735 - Dauertiefpreise).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Auszug aus BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02
    Das mag häufig der Leistungsempfänger sein, was aber dann nicht zwingend ist, wenn mit der erbrachten Leistung - wie häufig im Bereich des Internet - Werbemaßnahmen verbunden sind und dementsprechend statt des Leistungsempfängers (und Werbeadressaten) die werbende Wirtschaft die erbrachte Leistung bezahlt (zum unentgeltlichen Vertrieb einer durch Anzeigen finanzierten Tageszeitung vgl. BGH, Urt. v. 20.11.2003 - I ZR 151/01, GRUR 2004, 602 = WRP 2004, 896 - 20 Minuten Köln, zum Abdruck in BGHZ 157, 55 vorgesehen).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Diese auf tatrichterlichem Gebiet liegende Feststellung kann das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht den Tatsachenstoff verfahrensfehlerhaft nicht vollständig ausgeschöpft hat und die Beurteilung nicht mit den Denkgesetzen und den allgemeinen Erfahrungssätzen in Einklang steht (BGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 962 = WRP 2004, 1479 - Grundbucheintrag Online, mwN).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Eine solche Angabe ist jedoch unvollständig, wenn nicht gleichzeitig die Preisbestandteile, die auf den Netzkartenvertrag entfallen, in der Werbung so dargestellt werden, dass sie dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sind (BGHZ 139, 368, 376 - Handy für 0, 00 DM; BGH WRP 1999, 512, 516 - Aktivierungskosten; vgl. auch BGH, Urt. v. 8.7.2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 963 = WRP 2004, 1479 - Grundeintrag Online).
  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Der Markt für Internet-Firmenverzeichnisse ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass zahlreiche Anbieter den Verbänden und Gewerbetreibenden den Grundeintrag kostenlos andienen (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 2005, 67, 68).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits im "Henghuber-Fall" (NJW 2005, 67, 68) ausgeführt:.

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07
    Der Markt für Internet-Firmenverzeichnisse ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass zahlreiche Anbieter den Verbänden und Gewerbetreibenden den Grundeintrag kostenlos andienen (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 2005, 67, 68).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits im "Henghuber-Fall" (NJW 2005, 67, 68) ausgeführt:.

  • OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06

    Irreführende Werbung: Werbung mit einem Angebot für Telefonie ohne Grundgebühr

    Das mag häufig der Leistungsempfänger sein, was aber dann nicht zwingend ist, wenn mit der erbrachten Leistung Werbemaßnahmen verbunden sind und dementsprechend statt des Leistungsempfängers (und Werbeadressaten) die werbende Wirtschaft die erbrachte Leistung bezahlt (vgl. auch BGH, Urteil vom 08. Juli 2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 963 - [Grundeintrag Online]).

    Wirtschaftlich macht es keinen Unterschied, ob ein Kabelanschluss monatlich eine bestimmte Grundgebühr kostet und für den gleichzeitig bereit gestellten Telefonanschluss eine solche nicht anfällt oder ob dieser eine Grundgebühr kostet und jener um denselben Betrag billiger unterhalten werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 02. Juni 2005 - I ZR 252/02 - GRUR 2006, 164, bei Juris Rz. 21 [Aktivierungskosten II] m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 08. Juli 2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 963 - [Grundeintrag Online]).

    Insoweit kann dahinstehen, ob unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Werbung der Hinweisstern nach der zweiten Überschrift vom Verbraucher überhaupt auf den ersten, hier im Streit stehenden Teil derselben bezogen wird oder, weil beide Teile durch das stärker als das Wort "und" trennende kaufmännische Und-Zeichen miteinander verknüpft sind (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 2004 - I ZR 142/02 - GRUR 2004, 961, 963 [Grundeintrag Online]), nur auf den letzten.

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Der Markt für Internet-Firmenverzeichnis-se ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass zahlreiche Anbieter den Verbänden und Gewerbetreibenden den Grundeintrag kostenlos andienen (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 2005, 67, 68).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits im "Henghuber-Fall" (NJW 2005, 67, 68) ausgeführt:.

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 147/02

    Anforderungen an die Kennzeichnung des zu zahlenden Entgelts bei Bewerbung eines

    Eine solche Angabe ist jedoch unvollständig, wenn nicht gleichzeitig die Preisbestandteile, die auf den Netzkartenvertrag entfallen, in der Werbung so dargestellt werden, dass sie dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sind (BGHZ 139, 368, 376 - Handy für 0, 00 DM; BGH WRP 1999, 512, 516 - Aktivierungskosten; vgl. auch BGH, Urt. v. 8.7.2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 963 = WRP 2004, 1479 - Grundeintrag Online).
  • OLG Hamm, 10.02.2009 - 4 U 201/08

    Irreführung über die Person des Leistungserbringers bei Angebot einer

    Das Landgericht hat sich zu Recht für befugt gehalten, dieses Verständnis aus eigener Sachkunde zu ermitteln, da die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrsteilnehmern gehören, zudem häufig mit Fragen der wettwerblichen Wirkung von Werbung befasst sind (BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2004, 961 = WRP 2004, 1479, 1480 - Grundeintrag Online; Senat WRP 2007, 1276, 1279 - Diplom-Tierpsychologe).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Möbelhauses für eine Rabattaktion

    Eine irrtumausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt, so dass davon auszugehen ist, der situationsadäquat aufmerksame Verbraucher werde die aufklärenden Hinweise wahrnehmen (BGH, GRUR 2007, 981 [Tz. 23] - [150 % Zinsbonus]; 2007, 251 [Tz. 32] - [Regenwaldprojekt II]; vgl. auch GRUR 2004, 961 [juris Tz. 16] - [Grundeintrag online]; ferner Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.96 bis 2.99 zu § 5 UWG).
  • LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08

    Arglistige Täuschung bei Eintragungsofferten in Gewerbeverzeichnisse

    Der Markt für Internet-Firmenverzeichnisse ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass zahlreiche Anbieter den Verbänden und Gewerbetreibenden den Grundeintrag kostenlos andienen (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 2005, 67, 68).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 130/04

    Lauterkeit eines ähnlich einer Rechnung gestalteten Schreibens zur Werbung für

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