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   BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98 (1)   

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https://dejure.org/2003,206
BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98 (1) (https://dejure.org/2003,206)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2003 - I ZB 15/98 (1) (https://dejure.org/2003,206)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2003 - I ZB 15/98 (1) (https://dejure.org/2003,206)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Anmeldung einer dreidimensionalen Marke - Erfordernisse für Zuerkennung eines Anmeldetages - Abstraktheit der Prüfung der Markenfähigkeit eines Zeichens - Eignung zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen - Schutzhindernis bei Behinderung von ...

  • Judicialis

    MarkenG § 3 Abs. 1; ; MarkenG § 3 Abs. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 32 Abs. 2; ; MarkenG § 33 Abs. 1; ; MarkenG § 36 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen, die Form der Ware darstellenden Marke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Wiedergabe einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 502
  • WRP 2004, 752
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Die Markenfähigkeit eines Zeichens ist nach § 3 Abs. 1 MarkenG abstrakt, d.h. ohne Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen, allein danach zu prüfen, ob das Zeichen als solches geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2002 - C-299/99, Slg. 2002, I-5475 = GRUR 2002, 804 Tz. 37 - Philips/Remington; BGH, Beschl. v. 20.11.2003 - I ZB 15/98, GRUR 2004, 502, 503 = WRP 2004, 752 - Gabelstapler II, m.w.N.).

    Bei der von der Anmelderin als Marke beanspruchten Form handelt es sich nicht um den Prototyp eines Sportwagens oder eines Kraftfahrzeugs schlechthin, bei dem bereits die abstrakte Markenfähigkeit zu verneinen wäre (vgl. hierzu BGH GRUR 2004, 502, 503 - Gabelstapler II, m.w.N.).

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Daran, dass derartige Gestaltungen nicht einem Unternehmen vorbehalten bleiben, sondern frei verwendet werden können, besteht grundsätzlich ein besonderes Interesse der Allgemeinheit (vgl. BGH, Beschl. v. 20.11.2003 - I ZB 15/98, GRUR 2004, 502, 505 = WRP 2004, 752 - Gabelstapler II; Beschl. v. 3.4. 2008 - I ZB 46/05, GRUR 2008, 1000 Tz. 16 = WRP 2008, 1432 - Käse in Blütenform II).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Die Markenfähigkeit eines Zeichens ist nach § 3 Abs. 1 MarkenG abstrakt, das heißt ohne Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen, allein danach zu prüfen, ob das Zeichen als solches geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2002 - C-299/99, Slg. 2002, I-5475 = GRUR 2002, 804 Tz. 37 - Philips/Remington; BGH, Beschl. v. 20.11.2003 - I ZB 15/98, GRUR 2004, 502, 503 = WRP 2004, 752 - Gabelstapler II, m.w.N.).

    Bei der als Marke beanspruchten Form handelt es sich nicht um den Prototypen einer Fronthaube (Motorhaube) eines Kraftfahrzeugs schlechthin, bei dem bereits die abstrakte Markenfähigkeit zu verneinen wäre (vgl. hierzu BGH GRUR 2004, 502, 503 - Gabelstapler II, m.w.N.), sondern um eine Formgebung mit besonderen Gestaltungselementen, die deren abstrakte Markenfähigkeit begründen.

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