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   OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04   

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https://dejure.org/2004,6168
OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04 (https://dejure.org/2004,6168)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.05.2004 - 6 W 52/04 (https://dejure.org/2004,6168)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - 6 W 52/04 (https://dejure.org/2004,6168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 929 Abs. 2 ZPO
    Zur Frage, wann die einstweilige Verfügung mit Antragsschrift zuzustellen ist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 929 Abs. 2
    Einstweilige Verfügung: Umfang der zur Wahrung der Vollziehungsfrist zuzustellenden Schriftstücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2004, 914
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.1983 - 2 U 79/83
    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
    Auch wenn dem beizupflichten sein sollte - anders in einem wohl vergleichbaren Fall OLG Düsseldorf GRUR 1984, 78 -, so besagte das noch nichts entscheidendes für den Streitfall.

    Dieses vom OLG Düsseldorf GRUR 1984, 78 für wichtig gehaltene Kriterium macht die Frage der wirksamen Vollziehung der einstweiligen Verfügung von materiellen Auslegungserwägungen abhängig, bei denen die Meinungen auseinandergehen können und die daher die Beurteilung, ob eine einstweilige Verfügung noch Bestand hat oder nicht, mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit belasten würden.

  • OLG Köln, 19.12.1986 - 6 U 141/86

    Vollziehungsfrist; Einstweilige Verfügung; Versäumung der Vollziehungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (NJW-RR 1987, 575; WRP 1995, 506; ebenso Wedemeyer in Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Aufl., Seite 1027).
  • OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03

    Voraussetzungen der wirksamen Zustellung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht darüber hinaus die Ansicht vor, dass eine Vollziehung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO die Zustellung weiterer Schriftstücke erfordert, auch wenn sie nicht Bestandteil des Verfügungstenors geworden sind, sofern in der Verfügungsentscheidung des Gerichts die Wirksamkeit der Zustellung ausdrücklich von der Zustellung auch dieser weiteren Schriftstücke abhängig gemacht ist (OLG Nürnberg WRP 1991, 827; OLG München NJW-RR 2003, 1722).
  • OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91

    Vollzug einer Beschlussverfügung; Durch Beschluss erlassene einstweilige

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht darüber hinaus die Ansicht vor, dass eine Vollziehung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO die Zustellung weiterer Schriftstücke erfordert, auch wenn sie nicht Bestandteil des Verfügungstenors geworden sind, sofern in der Verfügungsentscheidung des Gerichts die Wirksamkeit der Zustellung ausdrücklich von der Zustellung auch dieser weiteren Schriftstücke abhängig gemacht ist (OLG Nürnberg WRP 1991, 827; OLG München NJW-RR 2003, 1722).
  • OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94

    Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (NJW-RR 1987, 575; WRP 1995, 506; ebenso Wedemeyer in Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Aufl., Seite 1027).
  • LG Köln, 21.12.2023 - 14 O 354/23

    Außerordentliche Kündigung eines Musikverlagsvertrags - Einstweilige Verfügung

    Die Kammer weist jedoch darauf hin, dass die fehlende Übersendung von Anlagen lediglich in dem Fall für eine Unwirksamkeit der Zustellung sorgen kann, in dem im Tenor in Bezug genommene Anlagen nicht zugestellt werden (OLG Köln GRUR-RR 2023, 397 Rn. 6; BeckRS 2004, 5511).
  • LG Köln, 30.01.2014 - 14 O 427/13

    Urheberrechtsverletzung durch Nichtbenennung des Urhebers unmittelbar in der

    Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Köln, dessen Auffassung sich die erkennende Kammer vorliegend anschließt, müssen Anlagen indes nur dann vollständig mit zugestellt werden, um die Vollziehungsfrist zu wahren, wenn sie ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen werden, und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung gemacht worden sind (OLG Köln, Beschluss v. 14.05.2004, Az. 6 W 52/04, BeckRS 2004, 05511; NJW-RR 1987, 575).
  • OLG Köln, 02.06.2023 - 6 U 17/23

    Rechte eines Bildautors wegen der Veröffentlichung von Lichtbildern ohne

    Aus der von dem Antragsgegner angeführten Entscheidung des Senats vom 14.05.2004 (6 W 52/04, veröffentlicht in NJOZ 2004, 2621) ergibt sich nichts Gegenteiliges, weil dort der hier nicht gegebene Fall behandelt ist, dass Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (Senat NJOZ 2004, 2621, 2622, st. Rspr., m.w.N.).
  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09

    Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung

    Nach der Rechtsprechung des OLG Köln vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass jedenfalls Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (NJW-RR 1987, 575; GRUR 1995, 284; NJOZ 2004, 2621, 2622).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 73/12

    Urheberrechtsverletzungen durch Framing

    Nach der vom Landgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Senats (WRP 2004, 914 = NJOZ 2004, 2621) genügt die Zustellung der vollständigen Beschlussverfügung ohne die Antragsschrift oder weitere Anlagen regelmäßig den formalen Anforderungen; für einen Ausnahmefall ist nichts ersichtlich.
  • OLG Jena, 04.03.2013 - 2 W 502/12

    Zustellung ohne Anlagen - Zustellung einer einstweiligen Verfügung: Wirksamkeit

    Soweit die Inbezugnahme im Tenor der einstweiligen Verfügung geschieht, stellt diese das Kernstück der Entscheidung dar (vgl. hierzu auch OLG Köln WRP 2004, 914).
  • LG Köln, 01.12.2022 - 14 O 163/22
    Hat das Gericht in seinem Verfügungsbeschluss dem Antragsteller aufgegeben, dem Antragsgegner eine anwaltlich beglaubigte Durchschrift der Antragsschrift mit zuzustellen - die Wirksamkeit der Zustellung von der Einbeziehung der Antragsschrift aber nicht abhängig gemacht -, ist die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO auch dann gewahrt, wenn der Verfügungsbeschluss rechtzeitig und vollständig dem Antragsgegner zugestellt wird, die Beifügung der Antragsschrift aber unterbleibt (OLG Köln, NJOZ 2004, 2621).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2017 - 24.05.2017

    Einstweilige Einstellung der Vollziehung der einstweiligen Verfügung

    Soweit die Inbezugnahme im Tenor der einstweiligen Verfügung geschieht, stellt diese das Kernstück der Entscheidung dar (vgl. hierzu auch OLG Köln WRP 2004, 914).
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