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   LG Stuttgart, 08.04.2005 - 31 O 24/05 KfH   

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https://dejure.org/2005,27806
LG Stuttgart, 08.04.2005 - 31 O 24/05 KfH (https://dejure.org/2005,27806)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 08.04.2005 - 31 O 24/05 KfH (https://dejure.org/2005,27806)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 08. April 2005 - 31 O 24/05 KfH (https://dejure.org/2005,27806)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonschmarotzer am Werk - Werbeanrufe beim Verbraucher sind nur mit dessen Einverständnis zulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern

Papierfundstellen

  • WRP 2005, 1041
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Der mittlerweile in § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 UWG geregelte Beispielsfall unlauteren Verhaltens im Wettbewerb, dem diese Formulierung entspricht, ist - anders als möglicherweise der Fall des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG (vgl. dazu OLG Hamm MD 2006, 1285, 1286; LG Stuttgart WRP 2005, 1041; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 2.40) - nicht selbst hinreichend eindeutig und konkret gefasst, um ohne weitere Konkretisierung in den Antrag übernommen zu werden.
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Ob dies auch für die Verbotsnorm des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 gilt, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 17 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; für eine hinreichende Bestimmtheit eines die Norm des § 7 Abs. 2 Satz 2 Fall 1 UWG 2004 wiederholenden oder sich hieran orientierenden Klageantrags: OLG Hamm, OLG-Rep 2006, 800; Urteil vom 30. Juni 2009 - 4 U 54/09, juris Rn. 34; LG Stuttgart, WRP 2005, 1041; LG Bielefeld, Urteil vom 28. März 2006 - 15 O 246/05, juris Rn. 11; vgl. auch OLG Köln, OLG-Rep 2008, 325).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 192/08

    Anforderungen an die Fassung eines Verbotstenors; Wettbewerbswidrigkeit der

    Weder ist der Begriff "Werbemitteilungen" als zu unbestimmt anzusehen, da in aller Regel wie bei dem Begriff "werben" nicht unzweifelhaft ist, ob eine Maßnahme als Werbung anzusehen ist oder nicht, noch stellt sich das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als zu unzureichend bestimmt dar (vgl. OLG Hamm MD 2006, 1285; Urt. vom 15.08.2006, Az. 4 U 78/06; Köhler, in Hefermehl u.a., 25. Aufl. 2007, UWG § 12 Rn. 2.40; LG Stuttgart WRP 2005, 1041, zu § 7 II Nr. 2 Fall 1 UWG; s.a. Antragsfassung in der Sache BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge), das tatsächlich ohne weiteres geklärt und auch einer Beweiserhebung zugeführt werden kann.
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07

    Bestimmtheit des Klageantrags bei belästigender e-mail-Werbung; Ausräumung der

    Weder ist der Begriff "Werbemitteilungen" als zu unbestimmt anzusehen, da in aller Regel wie bei dem Begriff "werben" nicht unzweifelhaft ist, ob eine Maßnahme als Werbung anzusehen ist oder nicht, noch stellt sich das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als zu unzureichend bestimmt dar (vgl. OLG Hamm MD 2006, 1285; Urt. vom 15.08.2006, Az. 4 U 78/06; Köhler, in Hefermehl u.a., 25. Aufl. 2007, UWG § 12 Rn. 2.40; LG Stuttgart WRP 2005, 1041, zu § 7 II Nr. 2 Fall 1 UWG; s.a. Antragsfassung in der Sache BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge), das tatsächlich ohne weiteres geklärt und auch einer Beweiserhebung zugeführt werden kann.
  • OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts zum Zwecke der

    Dies ist bei § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG der Fall (vgl. BGH, GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge; OLG Hamm, MD 2006, 1285; LG Stuttgart, WRP 2005, 1041 - alle zu § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. UWG).
  • OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07

    "Tarif mit erhöhter Grundgebühr" - Telefonwerbung bei bestehender

    Die - in Anlehnung an den Gesetzeswortlaut ("Einwilligung") - verwendete Formulierung "vorheriges Einverständnis" bringt eindeutig zum Ausdruck, dass der Kunde gegenüber dem Anrufenden vorher seine Zustimmung zu dem Anruf erteilt haben muss (vgl. für den Gesetzesbegriff "Einwilligung" bejahend Hefermehl/ Köhler/Bornkamm § 12 Rz 240; LG Stuttgart WRP 05, 1041; noch offengelassen von BGH a.a.O. Rz 17).
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