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   EuGH, 07.07.2005 - C-353/03   

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https://dejure.org/2005,94
EuGH, 07.07.2005 - C-353/03 (https://dejure.org/2005,94)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2005 - C-353/03 (https://dejure.org/2005,94)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - C-353/03 (https://dejure.org/2005,94)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Fehlende Unterscheidungskraft - Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Benutzung als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke

  • markenmagazin:recht

    Art. 3 RL 89/104/EWG
    Have a Break

  • Europäischer Gerichtshof

    Nestlé

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Fehlende Unterscheidungskraft - Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Benutzung als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke

  • EU-Kommission PDF

    Nestlé

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Fehlende Unterscheidungskraft - Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Benutzung als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke

  • EU-Kommission

    Nestlé

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei Zusätzen?

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der originären Unterscheidungskraft bei der eingetragenen Marke "HAVE A BREAK"; Unterscheidungskraft einer Marke infolge der Benutzung dieser Marke als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke; Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erwerb der Unterscheidungskraft einer Marke aus der Benutzung als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke - »Have a Break«

  • Judicialis

    Richtlinie 89/104/EWG Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/104/EWG Art. 3 Abs. 3
    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Fehlende Unterscheidungskraft - Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Benutzung als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Société des produits Nestlé SA ("HAVE A BREAK")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH DIE BENUTZUNG DIESER MARKE ALS TEIL EINER BEREITS EINGETRAGENEN MARKE ERWORBEN WERDEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Nestlé

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Fehlende Unterscheidungskraft - Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Benutzung als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Unterscheidungskraft bei einzutragenden Marken - Darf Nestle den Satz "Have a break" als Marke eintragen lassen?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.7.2005)

    Werbeslogan zu Riegel-Pause wird zur Marke // Europarichter bescheren Nestlé Erfolg

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) vom 25. Juli 2003 in dem Rechtsstreit Nestlé SA gegen Mars UK Ltd

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 3 Absatz 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Auslegung des Artikels 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 763
  • GRUR Int. 2005, 826
  • EuZW 2005, 506
  • BB 2005, 770
  • WRP 2005, 1159
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-353/03
    25 Ob sie nun originär vorhanden ist oder durch Benutzung erworben wurde, die Unterscheidungskraft muss in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet worden ist, und in Bezug auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Kategorie von Waren oder Dienstleistungen beurteilt werden (Urteil vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnrn.

    26 Was den Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung angeht, so muss die Tatsache, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen, auf der Benutzung der Marke als Marke beruhen (Urteil Philips, Randnr. 64).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-353/03
    31 Die Gesichtspunkte, die aufzeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die betreffende Ware oder Dienstleistung zu kennzeichnen, müssen umfassend geprüft werden, und im Rahmen dieser Prüfung können insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für die Marke, der Anteil der angesprochenen Verkehrskreise, der die Ware oder Dienstleistung aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder anderen Berufsverbänden berücksichtigt werden (Urteil vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnrn.
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