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   OLG Stuttgart, 10.05.2005 - 2 W 12/05   

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https://dejure.org/2005,16120
OLG Stuttgart, 10.05.2005 - 2 W 12/05 (https://dejure.org/2005,16120)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.05.2005 - 2 W 12/05 (https://dejure.org/2005,16120)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 2 W 12/05 (https://dejure.org/2005,16120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang im Vollstreckungsverfahren hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes; Bemessung des Ordnungsgeldes bei Verstoß gegen einen Unterlassungstitel; Schutzumfang eines Unterlassungstitels

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "teilweise" TÜV geprüft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 5; ZPO § 890
    Werbung für ein aus 100 Einzelteilen bestehendes Werkzeugset mit einer Zertifizierung; Vollstreckung eines Unterlassungstitels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2005, 1191
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung von Ordnungshaft

    Im Interesse der Funktionsfähigkeit des Ordnungsmittelverfahrens soll die Titelverletzung für den Schuldner zu keinem Zeitpunkt als wirtschaftlich oder persönlich lohnend erscheinen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91 -, juris, Rn. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 W 12/05 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 40/15

    Verstoß gegen das titulierte Gebot der Unterlassung von Aussagen im Internet:

    Dabei ist Art und Ausmaß des Verstoßes zu berücksichtigen und nicht auf einen Bruchteil des Streitwertes der Hauptsache abzustellen (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2005, 1191, 1192).
  • KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12

    Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu

    (vgl. BGH GRUR 2010, 855 Folienrollos, Rn 17; OLG Stuttgart WRP 2005, 1191; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 12, Rn 6.4).
  • VG Saarlouis, 03.05.2006 - 10 K 94/05

    Aufenthaltserlaubnis; Zumutbarkeit der freiwilligen Ausreise; Integration von

    Die gegen diesen Bescheid und den darauf ergangenen Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 16.3.2005 angestrengten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (10 F 78/04 und 10 F 11/05) endeten im Rechtsmittelverfahren damit, dass das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 31.8.2005 (2 W 12/05) die aufschiebende Wirkung der Klage (Az: 10 K 21/05) des Klägers zu 5. anordnete, soweit sie sich gegen die in dem Bescheid des Beklagten enthaltene Fristsetzung für die Ausreise richtete.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 10 K 73/05, 10 K 21/05, 10 F 78/04, 10 F 11/05, 2 W 12/05 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Der Annahme der vollziehbaren Ausreisepflicht des Klägers zu 5. steht nicht entgegen, dass das Oberverwaltungsgericht in dem Verfahren 2 W 12/05 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Fristsetzung für die Ausreise angeordnet hat, da dies rechtlich nur zur Folge hat, dass die Abschiebungsandrohung nicht vollziehbar ist.

  • KG, 31.01.2017 - 5 U 63/16

    Wettbewerbswidrige Email-Werbung: Wirkung des Widerspruchs

    (vgl. BGH GRUR 2010, 855 - Folienrollos, Rn 17; OLG Stuttgart WRP 2005, 1191; Hess in: jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 12, Rn 543; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12, Rn 6.4).
  • OLG Celle, 10.06.2010 - 13 W 49/10

    Zulässigkeit der Erhebung von Bankgebühren für die Wertermittlung eines

    Die Bemessung soll daneben auch bewirken, dass die Verletzung der titulierten Pflicht für den Schuldner wirtschaftlich nicht lohnend erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1993, I ZR 54/91 , zitiert nach juris, Rdnr. 18; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.10.2008, 4 W 117/08 , zitiert nach juris, Rdz. 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.05.2005, 2 W 12/05 , zitiert nach juris, Rdnr. 13).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15

    Modedesign Studium - Vollstreckung von wettbewerbsrechtlichen

    Dabei ist Art und Ausmaß des Verstoßes zu berücksichtigen und nicht auf einen Bruchteil des Streitwertes der Hauptsache abzustellen (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2005, 1191, 1192).
  • KG, 12.02.2013 - 5 W 14/13
    (vgl. BGH GRUR 2010, 855 - Folienrollos, Rn 17; OLG Stuttgart WRP 2005, 1191; Köhler in: Köhler/Bornkamm; UWG, 31. Aufl., § 12, Rn 6.4).
  • KG, 10.06.2011 - 5 W 58/11
    (vgl. Köhler in: Köhler/ Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12, Rn 6.4; OLG Stuttgart WRP 2005, 1191).
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