Rechtsprechung
KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 3 ZPO, § 53 Abs 1 Nr 1 GKG vom 05.05.2004
Streitwert im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung - Judicialis
Streitwert des Verfügungsverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Streitwerts bei einem auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen gestützten Verfahren; Angabe des Streitwerts in der Klageschrift als wichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses zur Streitwertermittlung; Wertfestsetzung im Verfahren aus Erlass einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1 (n.F.); ZPO § 3
Streitwert des Verfügungsverfahrens - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert des Verfügungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.08.2004 - 103 O 163/04
- KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04
Papierfundstellen
- WRP 2005, 368
Wird zitiert von ... (13)
- LG Berlin, 14.03.2011 - 91 O 25/11
Facebook Like-Button
Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts der Verfahrenswert regelmäßig mit zwei Dritteln eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens bemessen werden kann (vgl. zur Begründung im Einzelnen Kammergericht in WRP 2005, 368, m.w.N.). - AG Bad Segeberg, 10.04.2014 - 17a C 49/14
Ehrverletzende Facebook-Äußerungen
Da es sich hierbei um eine sog. Leistungsverfügung handelt, ist ein Abschlag von diesem Streitwert nicht zu machen (Anschluss an OLG München…, Beschluss vom 26. Mai 2009, 29 W 1498/09, JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4; AG Oldenburg in Holstein…, Beschluss vom 3. Mai 2010, 22 C 279/10, juris Rn. 30; entgegen KG, Beschluss vom 26. November 2004, 5 W 146/04, KGR 2005, 208, juris Rn. 4).Aus demselben Grund ist auch nicht ersichtlich, dass eine "Vorläufigkeit" bis zum Abschluss eines (etwaigen) Hauptsacheverfahrens einen Abschlag rechtfertigen könnte (so aber KG, Beschl. v. 26.11.2004 - 5 W 146/04, KGR 2005, 208, juris Rn. 4;… anders zu Recht OLG München, Beschl. v. 26.05.2009 - 29 W 1498/09,JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4).
- LG Berlin, 08.10.2010 - 16 O 458/10
Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland ist …
Der festgesetzte Verfahrenswert entspricht zwei Dritteln des Wertes der Hauptsache (vgl. KG WRP 2005, 368, 369).
- OLG Celle, 04.12.2009 - 13 W 95/09
Wettbewerbsprozess: Streitwertbemessung bei einem einstweiligen …
Dabei sind u. a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 26. November 2004 - 5 W 146/04, zitiert nach juris, Tz. 4. Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 40 Rdnr. 37 f.. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kapitel 49 Rdnr. 11 f.).Dem Senat erscheint insoweit ein Abschlag von 1/3 vom Streitwert des Hauptsacheverfahrens als angemessen (so auch z. B. KG, Beschluss vom 26. November 2004 - 5 W 146/04, zitiert nach juris).
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09
Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten: …
Für den Streitwert der einstweiligen Verfügungsverfahrens ist im Vergleich zur Hauptsache regelmäßig ein Abschlag vorzunehmen (…Wenzel/Burkhardt aaO, Kap. 12 Rn. 144 a; OLG Celle: Beschluss vom 04.12.2009 - 13 W 95/09 - BeckRS 2009, 88795: 1/3; KG, Entscheidung vom 26.11.2004 - 5 W 146/04 - BeckRS 2005, 01146: 1/3). - KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06
Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch: Preisangabenverstoß …
Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der neueren Rechtsprechung des Senats der Verfahrenswert regelmäßig mit zwei Dritteln eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens bemessen werden kann (vgl. zur Begründung im Einzelnen Senat WRP 2005, 368, m.w.N.). - OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung …
Für den Streitwert der einstweiligen Verfügungsverfahrens ist im Vergleich zur Hauptsache regelmäßig ein Abschlag vorzunehmen (…Wenzel/Burkhardt aaO, Kap. 12 Rn. 144 a; OLG Celle: Beschluss vom 04.12.2009 - 13 W 95/09 - BeckRS 2009, 88795: 1/3; KG, Entscheidung vom 26.11.2004 - 5 W 146/04 - BeckRS 2005, 01146: 1/3). - LG Berlin, 06.12.2012 - 15 O 458/12
Einstweilige Verfügungen auch im Urheberrecht
Der festgesetzte Verfahrenswert entspricht zwei Dritteln des Wertes der Hauptsache (vgl. KG WRP 2005, 368, 369). - AG Berlin-Mitte, 19.05.2011 - 5 C 1005/11
Streitwert in Eilverfahren wegen Spam beträgt 2.000,00
Die Bemessung des Gebührenstreitwertes orientiert sich an der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.11.2004, VI ZR 65/04 und des Kammergerichts vom 26.11.2004, 5 W 146/04 wonach der Hauptsachestreitwert mit 3.000,00 Euro und der Wert des Eilverfahrens mit 2.000,00 Euro zu bemessen ist. - KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08
Wettbewerbsverstoß im Internet: Herabwürdigende Äußerungen eines Rechtsanwalts …
Nach neuerer, vom 24.Zivilsenat geteilter Rechtsprechung des 5.Zivilsenats des Kammergerichts (vgl. WRP 2005, 368) entspricht der Wert des Verfügungsverfahrens regelmäßig zwei Dritteln des Werts des Hauptsacheverfahrens, weshalb für die Hauptsache vorliegend 22.500,00 EUR angemessen wären. - KG, 17.11.2014 - 8 U 114/14
Kostenentscheidung in der Berufungsinstanz eines einstweiligen …
- LAG Köln, 24.05.2005 - 6 Ta 145/05
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von unlauterem Wettbewerb
- LG Berlin, 02.07.2010 - 16 O 301/10
Werbung mit Anwaltskosten
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