Rechtsprechung
EuGH, 09.06.2005 - C-211/03, C-299/03, C-316/03 bis C-318/03, C-316/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- Europäischer Gerichtshof
HLH Warenvertrieb
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- Europäischer Gerichtshof
Orthica
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- Europäischer Gerichtshof
Orthica
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- Europäischer Gerichtshof
Orthica
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- EU-Kommission
HLH Warenvertrieb
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- EU-Kommission
HLH Warenvertrieb
Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Landwirtschaft , Lebensmittel , Gesundheitsschutz , Verbraucherschutz , Angleichung der Rechtsvorschriften
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten über die Einstufung bestimmter Erzeugnisse als Lebensmittel oder als Arzneimittel für die Zwecke ihres Vertriebs in Deutschland; Voraussetzungen für die Einfuhr und das Inverkehrbringen bestimmter in den Niederlanden als ...
- Wolters Kluwer
Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel oder als Lebensmittel; Konkurrenzverhältnis zwischen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des ...
- Wolters Kluwer
Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel oder als Lebensmittel; Konkurrenzverhältnis zwischen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des ...
- Judicialis
EGV Art. 234; ; EGV Art. 30; ; EGV Art. 28; ; Richtlinie 2002/46 Art. 5 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 2002/46 Art. 12; ; Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und... des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Art. 1 Nr. 2 Abs. 2
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HLH Warenvertrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- webshoprecht.de (Auszüge)
Auslegung der Arzneimittel-Richtlinie
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Orthica
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
HLH Warenvertrieb
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Orthica
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- IWW (Kurzinformation)
Vitamin- und Mineralstoffprodukte können als Arzneimittel eingestuft werden
- arzneimittelrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Arzneimittel oder Lebensmittel, das ist oft die Frage
- 123recht.net (Pressemeldung, 9.6.2005)
Gesundheitsbedenkliche Vitaminpräparate sind Arzneimittel // eigenständige Entscheidung der EU-Staaten bestätigt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Auslegung der Artikel 28 und 30 EG der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten ...
Verfahrensgang
- VG Köln - 9 K 9772/00
- VG Köln - 9 K 9773/00
- VG Köln, 27.02.2002 - 9 K 5765/97
- VG Köln, 27.02.2002 - 9 K 7932/97
- VG Köln, 27.02.2002 - 9 K 9769/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - 13 A 1977/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - 13 A 2095/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - 13 A 2096/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2003 - 13 A 2097/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 13 A 2098/02
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-211/03
- EuGH, 09.06.2005 - C-211/03, C-299/03, C-316/03 bis C-318/03, C-316/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 1977/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2095/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2098/02
- BVerwG, 23.05.2006 - 3 C 21.06
- BVerwG, 23.05.2006 - 3 C 22.06
- BVerwG, 23.05.2006 - 3 C 23.06
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06
Papierfundstellen
- DVBl 2005, 1273 (Ls.)
- WRP 2005, 863
Wird zitiert von ... (144) Neu Zitiert selbst (11)
- EuGH, 30.11.1983 - 227/82
Van Bennekom
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
c) Gilt die vom Gerichtshof im Urteil vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82 (Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 39) aus Anlass der generellen Beurteilung von Vitaminpräparaten ausgesprochene Ansicht, dass eine Verbringung eines im Hersteller-Mitgliedstaat als Lebensmittel verkehrsfähigen Produkts durch Erteilung einer Genehmigung zum Vertrieb möglich sein muss, wenn es zwar im Empfängerstaat als Arzneimittel angesehen wird, aber eine Vertriebsgenehmigung mit den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes vereinbar ist, auch für probiotische Produkte der vorliegenden Art, und hält der Gerichtshof an seiner Auffassung angesichts des späteren Gemeinschaftsrechts fest?.f) Wenn der Gerichtshof Frage 2 Buchstabe c betreffend das Urteil Van Bennekom bejaht und im vorliegenden Fall keine Unvereinbarkeit mit den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes besteht: Wie kann der Anspruch auf Vertriebsgenehmigung durchgesetzt werden? Kann die beantragte Allgemeinverfügung im Sinne des § 47a LMBG ohne Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt werden, weil nach deutscher Einordnung ein Arzneimittel vorliegt, während es im Herstellungsmitgliedstaat als Lebensmittel verkehrsfähig ist? Ist es gemeinschaftsrechtskonform, insbesondere mit den Artikeln 28 EG und 30 EG vereinbar, die Vorschrift des § 47a LMBG nicht auf solche Arzneimittel analog anzuwenden? Verneinendenfalls: Kann sich der deutsche Staat der Erteilung einer Allgemeinverfügung nach § 47a LMBG (in analoger Anwendung) einer beabsichtigten Verpflichtung durch das deutsche Gericht dadurch ohne Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht entziehen, dass er oder die für Lebensmittel, nicht aber für Arzneimittel zuständige Behörde einwendet, da nach deutscher Einordnung ein Arzneimittel vorliege, könne eine Allgemeinverfügung gemäß § 47a LMBG (analog).
30 Um zu entscheiden, ob ein Erzeugnis als Arzneimittel oder als Lebensmittel im Sinne des Gemeinschaftsrechts einzustufen ist, hat die zuständige nationale Behörde von Fall zu Fall zu entscheiden und dabei alle seine Merkmale, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (vgl. Urteile Van Bennekom, Randnr. 29, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnrn.
- EuGH, 20.05.1992 - C-290/90
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
26 und 35, sowie in der Rechtssache C-60/89, Monteil und Samanni, Slg. 1991, I-1547, Randnr. 29, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-112/89, Upjohn, "Upjohn I", Slg. 1991, I-1703, Randnr. 23, vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-290/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3317, Randnr. 17, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-150/00, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-3891, Randnr. 64).Dass ein Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat als Lebensmittel eingestuft ist, hindert somit nicht daran, ihm im Einfuhrmitgliedstaat dann die Eigenschaft eines Arzneimittels zuzuerkennen, wenn es die entsprechenden Merkmale aufweist (vgl. Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2004, I-3773, Randnrn.
- EuGH, 23.09.2003 - C-192/01
Kommission / Dänemark
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
68 Mangels Harmonisierung und soweit beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung noch Unsicherheiten bestehen, können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die in einem anderen Mitgliedstaat in zulässiger Weise vertrieben werden, zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Artikel 30 EG beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 42).Jedoch kann das Fehlen eines solchen Bedürfnisses allein nicht ein völliges Verbot des Inverkehrbringens von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten und/oder in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen auf der Grundlage des Artikels 30 EG rechtfertigen (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 54).
- EuGH, 19.03.1998 - C-1/96
Compassion in World Farming
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
58 Soweit die Richtlinie 2001/83 die Modalitäten der Herstellung, des Vertriebs und der Verwendung von Arzneimitteln harmonisiert, können die Mitgliedstaaten keine nationalen Maßnahmen mehr treffen, die den freien Warenverkehr auf der Grundlage des Artikels 30 EG, etwa aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit, beschränken (vgl. Urteil vom 19. März 1998 in der Rechtssache C-1/96, Compassion in World Farming, Slg. 1998, I-1251, Randnr. 47 und die angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.03.1991 - 369/88
Strafverfahren gegen Delattre
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
30 Um zu entscheiden, ob ein Erzeugnis als Arzneimittel oder als Lebensmittel im Sinne des Gemeinschaftsrechts einzustufen ist, hat die zuständige nationale Behörde von Fall zu Fall zu entscheiden und dabei alle seine Merkmale, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (vgl. Urteile Van Bennekom, Randnr. 29, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnrn. - EuGH, 28.10.1992 - C-219/91
Strafverfahren gegen Ter Voort
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
43 Demnach sind nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen auf ein Erzeugnis anzuwenden, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch diejenigen eines Arzneimittels erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1992 in der Rechtssache C-219/91, Ter Voort, Slg. 1992, I-5485, Randnrn. - EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
Upjohn
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
75 Im Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-120/97 (Upjohn, "Upjohn II", Slg. 1999, I-223, Randnr. 34) hat der Gerichtshof festgestellt, dass eine Gemeinschaftsbehörde, die im Rahmen ihrer Aufgabe komplexe Prüfungen vorzunehmen hat, dabei über einen weiten Ermessensspielraum verfügt, dessen Wahrnehmung einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, die nicht einschließt, dass der Gemeinschaftsrichter seine Würdigung des Sachverhalts an die Stelle derjenigen dieser Behörde setzt. - EuGH, 22.06.2000 - C-318/98
Fornasar u.a.
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
Der Gerichtshof ist folglich nicht befugt, über den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zu entscheiden oder die von ihm ausgelegten Gemeinschaftsvorschriften auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden, da dafür ausschließlich das vorlegende Gericht zuständig ist (vgl. Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnrn. - EuGH, 29.04.2004 - C-387/99
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
Dass ein Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat als Lebensmittel eingestuft ist, hindert somit nicht daran, ihm im Einfuhrmitgliedstaat dann die Eigenschaft eines Arzneimittels zuzuerkennen, wenn es die entsprechenden Merkmale aufweist (vgl. Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2004, I-3773, Randnrn. - EuGH, 16.04.1991 - C-112/89
Upjohn / Farzoo
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
26 und 35, sowie in der Rechtssache C-60/89, Monteil und Samanni, Slg. 1991, I-1547, Randnr. 29, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-112/89, Upjohn, "Upjohn I", Slg. 1991, I-1703, Randnr. 23, vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-290/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3317, Randnr. 17, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-150/00, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-3891, Randnr. 64). - EuGH, 29.04.2004 - C-150/00
Kommission / Österreich
- EuGH, 10.07.2014 - C-358/13
Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für …
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Erzeugnis ein Arzneimittel, wenn es unter die eine oder die andere dieser beiden Definitionen fällt (Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 49). - EuGH, 15.11.2007 - C-319/05
KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL
Die Bundesrepublik Deutschland trägt vor, dass auf ein Erzeugnis, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch diejenigen eines Arzneimittels erfülle, nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden seien (Urteil vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica, C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141, Randnr. 43).Überdies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die nationalen Behörden bei der Einstufungsentscheidung über einen Wertungsspielraum verfügten (vgl. Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 56).
Dass ein Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat als Lebensmittel eingestuft ist, hindert somit nicht daran, ihm im Einfuhrmitgliedstaat dann die Eigenschaft eines Arzneimittels zuzuerkennen, wenn es die entsprechenden Merkmale aufweist (vgl. Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 56).
Ein Erzeugnis ist dann ein Arzneimittel, wenn es entweder unter die eine oder unter die andere dieser Definitionen fällt (Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 49).
Die Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Arzneimittels nach der Funktion im Sinne der Richtlinie 2001/83 fällt, hat die zuständige nationale Behörde, die unter der Kontrolle der Gerichte tätig wird, von Fall zu Fall zu treffen und dabei alle Merkmale des Erzeugnisses, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 51).
Die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses sind der Faktor, auf dessen Grundlage, ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses, zu beurteilen ist, ob es im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2001/83 im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann (Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 52).
Wenn im Übrigen auf ein Erzeugnis, das die Bedingungen für die Einstufung als Arzneimittel erfüllt, selbst dann, wenn es in den Anwendungsbereich einer anderen, weniger strengen Gemeinschaftsregelung fällt, nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Delattre, Randnr. 22, Monteil und Samanni, Randnr. 17, Ter Voort, Randnr. 19, sowie HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 43), ist doch, wie Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83 in Verbindung mit Art. 2 der Richtlinie 2002/46 zeigt, festzustellen, dass die physiologische Wirkung nicht für Arzneimittel spezifisch ist, sondern auch zu den verwendeten Kriterien für die Definition des Nahrungsergänzungsmittels gehört.
Nach der Rechtsprechung ist nämlich das Gesundheitsrisiko, auch wenn es bei der Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel nach der Funktion zu berücksichtigen ist, dennoch ein eigenständiger Faktor (vgl. Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 53).
- OVG Saarland, 03.02.2006 - 3 R 7/05
Abgrenzung Lebensmittel/Arzneimittel; Weihrauchextrakt
Nach dem Ergehen der EuGH-Entscheidung vom 9.6.2005 - C-211/03 - (Lactobact-Urteil) haben beide Beteiligten das Urteil für ihren Rechtsstandpunkt in Anspruch genommen und halten im fortgesetzten Rechtsstreit 3 R 7/05 an ihrer Rechtsauffassung fest.EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - u.a. C - 211/03 -, betreffend die Einfuhr streitiger Nahrungsergänzungsmittel von den Niederlanden nach Deutschland auf eine Vorlage des OVG Münster, im Folgenden als Lactobact-Urteil bezeichnet.
Übereinstimmend mit der bisherigen Rechtsprechung definiert der EuGH in seinem Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 52, den Rechtsprechungsbegriff der pharmakologischen Eigenschaften wirkungsbezogen wie folgt:.
Im Lactobactfall des EuGH zielte die Vorlagefrage 1 a des OVG Münster, vgl. in der Wiedergabe des EuGH Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 25, unmittelbar auf die Feststellung, ob das Produkt Lactobact Lebensmittel oder Arzneimittel ist mit gegebenenfalls Verbindlichkeit für alle Mitgliedstaaten.
zum Ersteren Delattre-Urteil vom 21.3.1991 - C - 369/88 -, Rz. 38 und zum Letzteren Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 31.
EuGH im Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 56.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 -, Rz. 53, dort als eigenständiger Faktor hervorgehoben.
EuGH im Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 51.
EuGH, Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 31.
EuGH, Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 44.
Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 44.
Sodann hat der EuGH aktuell in seinem Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 43, nochmals seine Rechtsprechung bestätigt, dass die für Arzneimittel geltenden Bestimmungen auf ein Erzeugnis anzuwenden sind, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch eines Arzneimittels erfülle.
Dementsprechend hat sich der EuGH in seinem Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 - sowohl vergangenheitsbezogen auf seine ständige bisherige Rechtsprechung (…Rz. 43) als auch zukunftsbezogen auf die neue Richtlinie 2004/27/EG (…Rz. 44) berufen.
EuGH, Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 70.
EuGH, Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C- 211/03 -, Rz. 71.
EuGH, Delattre-Urteil vom 21.3.1991 - C - 369/88 -, Rz. 27; EuGH, Urteil vom 29.4.2004 - C - 387/99 - Rz. 52 und 53, betreffend Vitaminpräparate; EuGH, Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 56.
EuGH Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 30 für die Zuständigkeit der nationalen Behörden und Rz. 97 für die Zuständigkeit des nationalen Gerichts; ebenso schon EuGH, Ter-Voort-Urteil vom 28.10.1992 - C - 219/91 - betreffend die Zulässigkeit der Vermarktung von Kräutertee aus Südamerika, dort zur fallbezogenen Einstufungszuständigkeit der nationalen Gerichte Rz. 32; EuGH Delattre-Urteil vom 21.3.1991 - C - 369/88 -, dort Rz. 35 zur Einstufungszuständigkeit der nationalen Behörden unter Kontrolle der nationalen Gerichte.
- BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03
Arzneimittelwerbung im Internet
Diese Abgrenzung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zum gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff nach der Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 (…BGH, Urt. v. 6.5.2004 - I ZR 275/01, GRUR 2004, 793, 796 = WRP 2004, 1024 - Sportlernahrung II; vgl. auch EuGH, Urt. v. 9.6.2005 - Rs. C-211, C-299 und C-316/03 bis C-318/03, WRP 2005, 863 Tz. 45 = ZLR 2005, 435 - HLH Warenvertriebs GmbH). - EuGH, 15.01.2009 - C-140/07
Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff …
Spielen die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei der Einordnung als Arzneimittel neben den pharmakologischen Eigenschaften als relevant erklärten Merkmale "Modalitäten seines Gebrauchs, Umfang seiner Verbreitung, Bekanntheit bei den Verbrauchern und Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann" (Urteil vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica, C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141, Randnr. 51) nach der Neufassung der Definition des Arzneimittels durch die Richtlinie 2004/27 noch eine Rolle?.Demnach beruht Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83 auf dem Postulat, dass das betreffende Produkt die Voraussetzungen eines Arzneimittels erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnrn.
So ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Mitgliedstaat die Eigenschaft eines Produkts als Funktionsarzneimittel als erwiesen ansieht, während ein anderer der Ansicht ist, dass der Nachweis, dass es sich um ein Funktionsarzneimittel handelt, nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft nicht erbracht ist (vgl. in diesem Sinne Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 56).
Der Gerichtshof hat in seiner der Änderung der Richtlinie 2001/83 durch die Richtlinie 2004/27 vorausgegangenen Rechtsprechung ausgeführt, dass die zuständige nationale Behörde, die unter der Kontrolle der Gerichte tätig wird, die Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Funktionsarzneimittels im Sinne der Richtlinie 2001/83 fällt, von Fall zu Fall zu treffen hat und dabei alle Merkmale des Erzeugnisses zu berücksichtigen hat, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann (Urteile HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 51, und Kommission/Deutschland, Randnr. 55).
- BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 19.18
Berücksichtigung möglicher Gesundheitsrisiken bei der Abgrenzung von …
Vielmehr sind zusätzlich etwa auch mögliche Gesundheitsrisiken als eigenständiger Faktor zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - C-211/03 u.a. [ECLI:EU:C:2005:370], HLH Warenvertrieb und Orthica - Rn. 53). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 1977/02
Klärung der Verkehrsfähigkeit eines Produkts in Deutschland bei Ablehnung der …
Nachdem der EuGH ihm im Wege der Vorabentscheidung vorgelegte Fragen zum Gemeinschaftsrecht mit Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - beantwortet hatte, gab das OVG der Berufung der Klägerin statt.EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), LRE 50, 331 ff., Rdnr. 35.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 43 m. w. N., Unerheblich ist, dass die beiden in Art. 2 Abs. 3 lit. d) VO (EG) 178/2002 genannten Richtlinien durch Art. 128 Satz 1 RL 2001/83/EG aufgehoben wurden.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 44.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 30 m. w. N. .
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 52.
in diesem Sinne EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 53.
Der EuGH hat nämlich in Kenntnis der Zweifelsregelung seine Rechtsprechung bezüglich einer umfassenden Prüfung der Arzneimitteleigenschaft unter Berücksichtigung aller Merkmale im Einzelfall beibehalten, vgl. EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 44, 51, was mit dem Wortlaut der Zweifelsregelung in Einklang steht, soweit dort die "Berücksichtigung aller seiner Eigenschaften" gefordert wird.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2095/02
Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln
Insoweit wird auf den Vorlagebeschluss vom 03. Juli 2003 sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09. Juni 2005 - C- 211/03 u.a. - Bezug genommen.vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), LRE 50, 331 ff., Rdnr. 35.
vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03.
vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03.
vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03.
vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03.
vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 53.
Der Europäische Gerichtshof hat nämlich in Kenntnis der Zweifelsregelung seine Rechtsprechung bezüglich einer umfassenden Prüfung der Arzneimitteleigenschaft unter Berücksichtigung aller Merkmale im Einzelfall beibehalten, vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 44, 51, was mit dem Wortlaut der Zweifelsregelung in Einklang steht, soweit dort die "Berücksichtigung aller seiner Eigenschaften" gefordert wird.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2098/02
Einstufung von Vitaminpräparaten als Arzneimittel; Vitamin E-Kapseln als …
Insoweit wird auf den Vorlagebeschluss vom 08. Juli 2003 sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09. Juni 2005 - C- 211/03 u.a. - Bezug genommen.vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), LRE 50, 331 ff., Rdnr. 35.
vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03.
vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 44.
vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03.
vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03.
vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 53.
Der Europäische Gerichtshof hat nämlich in Kenntnis der Zweifelsregelung seine Rechtsprechung bezüglich einer umfassenden Prüfung der Arzneimitteleigenschaft unter Berücksichtigung aller Merkmale im Einzelfall beibehalten, vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 44, 51, was mit dem Wortlaut der Zweifelsregelung in Einklang steht, soweit dort die "Berücksichtigung aller seiner Eigenschaften" gefordert wird.
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06
Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der …
Der Gerichtshof hat durch Urteil vom 9. Juni 2005 - Rs. C-211/03 u.a., HLH und Orthica - (Slg. I-5141, 5230 f.) wie folgt geantwortet:.Dies hat der Europäische Gerichtshof gerade auch in der vom Berufungsgericht eingeholten Vorabentscheidung (Urteil vom 9. Juni 2005 - Rs. C-211/03 u.a., HLH und Orthica - Slg. I-5186, 5217) noch einmal ausdrücklich betont.
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R
Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 13 A 463/03
Geltung des aus EG-Normen resultierenden Vorrangs arzneimittelrechtlicher …
- VG Karlsruhe, 15.10.2020 - 3 K 2148/19
Lebensmittelrechtliche Untersagung des Vertriebs von sogenannten Sägemehlkeksen
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2008 - C-140/07
Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung der Richtlinie 2004/27/EG - …
- OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19
Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl; …
- EuGH, 24.04.2008 - C-55/06
Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum …
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06
Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der …
- EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 13 A 3290/17
Rechtsstreit um die Einordnung eines Präparats als Präsentationsarzneimittel …
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06
Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der …
- BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05
Fruchtextrakt
- BGH, 16.04.2015 - I ZR 27/14
Bohnengewächsextrakt - Wettbewerbsverstoß: Prüfung der Neuartigkeit eines aus dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1376/17
Melatoninkapseln sind nicht generell Arzneimittel
- BGH, 28.05.2013 - 3 StR 437/12
Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH zum europäischen Arzneimittelbegriff …
- VG Köln, 02.04.2012 - 7 K 3169/11
E-Zigarette ist kein Arzneimittel
- EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
CEPSA - Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG …
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2020 - 13 A 3209/17
Streit über die Einordnung eines Produkts als Präsentationsarzneimittel; …
- BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R
Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Lorenzos Öl wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-723/17
Craeynest u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/50/EG - Qualität …
- EuGH, 09.11.2016 - C-448/14
Davitas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Neuartige Lebensmittel und neuartige …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 61/05
L-Carnitin II
- BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06
Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der …
- BGH, 14.01.2010 - I ZR 138/07
Zimtkapseln
- EuGH, 03.10.2013 - C-109/12
Laboratoires Lyocentre - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - …
- EuGH, 02.03.2023 - C-760/21
Kwizda Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - …
- BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06
Erfokol-Kapseln
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 13 A 3293/17
Einordnung eines Nasentropfen-Präparats als Präsentationsarzneimittel i.S.d. § 2 …
- BGH, 01.07.2010 - I ZR 19/08
Ginkgo-Extrakt
- EuGH, 15.01.2009 - C-383/07
M-K Europa - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-319/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
Abgrenzung kosmetische Mittel zu Arzneimittel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 13 A 3292/17
- OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs u. der Bewerbung eines …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 112/05
"HMB-Kapseln"; Begriff des Arzneimittels
- BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit; …
- VG Hamburg, 26.01.2021 - 7 E 4846/20
Eilantrag gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von sog. CBD-Ölen erfolglos
- VG Mainz, 23.03.2021 - 1 L 85/21
Verbot cannabinoidhaltiger Hanfprodukte
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
- EuGH, 05.03.2009 - C-88/07
Kommission / Spanien - Art. 28 EG und 30 EG - Freier Warenverkehr - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-446/08
'Solgar Vitamin''s France u.a.' - Nahrungsergänzungsmittel - Fehlender Erlass von …
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
Zur Novel Food-Eigenschaft eines unter Verwendung eines Pflanzenextrakts …
- VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2089/06
Abgrenzung zwischen Kosmetika und Medizinprodukten; Zahnbleichmittel
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-448/14
Davitas - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Inverkehrbringen neuartiger …
- VG Gera, 30.06.2021 - 3 E 567/21
Hanftee als Lebensmittel
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-197/18
Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - …
- VG Köln, 08.04.2014 - 7 K 3150/12
Vertrieb eines diätetischen Lebensmittels in Kapselform ohne …
- VG Karlsruhe, 02.02.2007 - 11 K 1924/06
Untersagung des Inverkehrbringens der Produkte Vitamin K 1 2 % Lotion und Vitamin …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-616/20
M2Beauté Cosmetics - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2001/83/EG - Begriff …
- BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19
Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine …
- BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 42.06
Auslegung des Begriffs des Arzneimittels in Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie …
- VG Köln, 28.07.2020 - 7 K 16046/17
- OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des …
- OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 112/14
Neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung durch Acetylierung
- VG Karlsruhe, 26.07.2023 - 4 K 3113/22
Untersagung, Lebensmittel im Sinne der Novel Food-Verordnung, die Cannabidiol …
- FG München, 19.04.2007 - 14 K 2909/05
Einfuhrverbot für Arzneimittel
- VG Köln, 28.07.2020 - 7 K 16048/17
Alkoholisches Händedesinfektionsmittel durfte nicht als zulassungspflichtiges …
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
Arzneimittelwerbung: Laktasekapseln zur Überwindung von …
- VG Köln, 28.07.2020 - 7 K 16047/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2020 - 13 A 3139/17
Streit über die Einordnung eines Produkts als Präsentationsarzneimittel; …
- VG Cottbus, 08.01.2020 - 3 L 230/19
CBD - Cannabinoidhaltige Extrakte im Eilverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2007 - 13 A 3903/06
Zur Einodnung eines Nikotinpflasters als Arzneimittel
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2016 - C-177/15
Nelsons - Öffentliche Gesundheit - Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel …
- EuGH, 29.04.2010 - C-446/08
'Solgar Vitamin''s France u.a.' - Richtlinie 2002/46/EG - Angleichung der …
- VG Sigmaringen, 29.06.2021 - 3 K 1081/21
CBD; Cannabidol; Cannabinoid; Hanfextrakt; Novel Food
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17
Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat …
- BGH, 14.01.2010 - I ZR 67/07
Unlauterer Wettbewerb: Diätetische Zimttabletten als Lebensmittel; Abgrenzung zu …
- OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
"Extrakt der Ginkgo-biloba Pflanze" - Arzneimittel oder Lebensmittel?
- VG Braunschweig, 27.02.2013 - 5 A 117/12
Allgemeinverfügung; Beweislast; erfahrungsgemäße Unbedenklichkeit; Indianertee; …
- OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06
Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2020 - 13 A 3138/17
Streit über die Einordnung eines Produkts als Präsentationsarzneimittel; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 2432/18
Einstufung eines Produkts als zulassungspflichtiges Arzneimittel in Abgrenzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2018 - 13 A 1365/15
Lutschtabletten als Präsentationsarzneimittel und Medizinprodukt; Einordnung …
- EuGH, 20.09.2007 - C-84/06
Antroposana u.a. - Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Art. 28 EG und 30 …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2023 - C-141/22
TLL The Longevity Labs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - …
- EuGH, 07.09.2006 - C-489/04
Jehle, Weinhaus Kiderlen - Verordnung (EG) Nr. 1019/2002 - Artikel 2 Absatz 1 - …
- OLG Braunschweig, 30.03.2006 - 2 U 116/05
Inverkehrbringen und Bewerben eines Produkts mit der Zutat "Alpha-Lipon-Säure" …
- LG Köln, 16.05.2013 - 31 O 541/12
Zur Abgrenzung von zulassungsfreien Kosmetika zu zulassungspflichtigen …
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-212/04
Adeneler u.a. - Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-343/09
Afton Chemical - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen …
- EuGH, 08.05.2008 - C-491/06
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE AUSLEGUNG DER GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN ÜBER …
- OVG Hamburg, 04.05.2021 - 5 Bs 29/21
Mittels Allgemeinverfügung angeordnetes Verbots, Lebensmittel in den Verkehr zu …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-84/06
Antroposana u.a. - Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Anthroposophische …
- VG Köln, 28.04.2015 - 7 K 395/13
Rechtmäßigkeit der Einstufung eines Extrakts aus Ginkgo-biloba-Blättern als …
- FG München, 14.10.2009 - 14 K 3435/06
Verbringungsverbot für Arzneimittel
- VG Köln, 22.05.2018 - 7 K 6802/16
- LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels ist unzulässig und ein …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2007 - C-374/05
Gintec - Richtlinie 2001/83 - Humanarzneimittel - Werbung - Vollständige …
- VG Köln, 08.11.2011 - 7 K 4577/07
Abgrenzung eines Medizinproduktes von einem zulassungsbedürftigen …
- FG München, 05.02.2010 - 14 K 3403/09
Mitwirkung der Zollbehörden bei der Sicherstellung von Arzneimitteln - Einordnung …
- FG München, 04.02.2010 - 14 K 2692/07
Mitwirkung der Zollbehörden bei der Sicherstellung von Arzneimitteln - Einordnung …
- VG Potsdam, 11.07.2022 - 6 L 831/20
- VG Berlin, 14.03.2018 - 14 K 328.16
Untersagung des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels ohne …
- VG Magdeburg, 28.11.2023 - 1 B 171/23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-109/12
Laboratoires Lyocentre - Arzneimittel - Medizinprodukt - CE-Kennzeichnung - …
- VGH Bayern, 03.08.2007 - 25 B 03.3405
Vorabentscheidung EuGH; neuartiges Lebensmittel; MAN-KOSO 3000; bisherige …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-579/19
Food Standards Agency
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-178/20
Pharma Expressz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-60/18
Tallinna Vesi - Richtlinie 2008/98/EG - Abfälle - Ende der Abfalleigenschaft - …
- VG Köln, 25.08.2006 - 18 K 1232/06
Untersagung des Inverkehrbringens des Produkts Medizinisches Pflaster; …
- VG Würzburg, 31.03.2023 - W 8 S 23.245
Sofortverfahren, Anordnung des Sofortvollzugs, Inverkehrbringungsverbot, 5-HTP + …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2018 - C-82/17
TestBioTech u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Genetisch veränderte …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05
Mattern und Cikotic - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2005 - C-154/04
Alliance for Natural Health u.a. - Rechtsangleichung - Nahrungsergänzungsmittel - …
- VG München, 21.09.2011 - M 18 K 11.2918
Klage auf Unterlassung, das Verbot des Inverkehrbringens eines Lebensmittels …
- VG Schleswig, 13.12.2016 - 1 B 74/16
Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Tintenfischextrakt enthalten
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2010 - C-327/09
Mensch und Natur - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige Lebensmittel und …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-142/09
Lahousse und Lavichy - Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige …
- OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Chlorhexidin enthaltenden …
- VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
Klage auf Unterlassung der Einstellung einer Meldung in das europäische …
- FG Hamburg, 24.04.2014 - 4 K 78/13
Zollrecht: Einfuhr von Lebensmitteln bei Vorliegen von Verboten und …
- EuGöD, 12.02.2014 - F-73/12
Bodson u.a. / EIB
- VG Köln, 04.10.2022 - 7 K 4784/19
- VGH Bayern, 18.11.2021 - 20 CS 21.2521
Lebensmittelrechtlicher Rückruf, Arzneimittel nach der Funktion
- EuG, 26.02.2016 - T-241/14
Bodson u.a. / EIB
- VG Ansbach, 20.11.2012 - AN 1 K 11.02035
Verbot des Inverkehrbringens kosmetischer Mittel; Abgrenzung kosmetisches Mittel …
- VG Ansbach, 29.11.2011 - AN 1 K 11.02034
Verbot des Inverkehrbringens kosmetischer Mittel; Abgrenzung kosmetisches Mittel …
- SG Dresden, 08.03.2007 - S 18 KR 637/04
Verordnung von Lorenzos Öl zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-315/05
Lidl Italia - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung und Aufmachung von …
- VG Köln, 13.06.2023 - 7 K 1800/18
- VG Bayreuth, 25.01.2023 - B 7 S 23.5
Ordnungsmäßige Begründung einer Sofortvollzugsanordnung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-512/12
Octapharma France - Angleichung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 2001/83/EG - …
- OLG Nürnberg, 23.05.2011 - 3 U 650/11
Wettbewerbsverstoß: Werbung und Inverkehrbringen eines Paradiesnussmehl …
- LG Köln, 21.10.2010 - 31 O 304/06
Der Vertrieb des "M9Sporenpulvers" als Nahrungsergänzungsmittel verstößt gegen …
- VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2008 - C-88/07
Kommission / Spanien - Maßnahmen gleicher Wirkung - Einzelstaatliche Maßnahmen, …
- VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11
Arzneimittelrechtlichen Untersagungsverfügung; Einstufung eines Präparats als …
- EuG, 28.02.2018 - T-764/16
Paulini / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Vergütung - Jährliche …
- LG Köln, 30.09.2005 - 81 O 34/05
- FG München, 18.05.2006 - 14 K 4600/05
Einfuhr von zulassungspflichtigen Arzneimitteln
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-86/20
Vinarství U Kaplicky - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame …
- LG Hamburg, 14.05.2007 - 315 O 213/07
Einleitung mehrere Verfügungsverfahrens wegen wettbewerbswidriger Kennzeichnung …
- LG Köln, 02.12.2005 - 81 O 61/05
Rechtsprechung
EuGH, 09.06.2005 - C-316/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten über die Einstufung bestimmter Erzeugnisse als Lebensmittel oder als Arzneimittel für die Zwecke ihres Vertriebs in Deutschland; Voraussetzungen für die Einfuhr und das Inverkehrbringen bestimmter in den Niederlanden als ...
- Judicialis
EGV Art. 28; ; EGV Art. 30; ; Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten... Art. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten Art. 3; ; Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Art. 6 Abs. 1; ; Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Art. 26; ; Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Art. 29; ; Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Art. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Art. 14
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Orthica
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-211/03
- EuGH, 09.06.2005 - C-316/03
Papierfundstellen
- WRP 2005, 863
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 61/05
L-Carnitin II
Denn mit der Bestimmung des Begriffs des Arzneimittels in Art. 1 Nr. 1 lit. b der geänderten Richtlinie 2001/83/EG ist nunmehr anders als unter der Geltung des Arzneimittelbegriffs gemäß Art. 1 Nr. 2 in der ursprünglichen Fassung der Richtlinie 2001/83/EG (vgl. dazu EuGH WRP 2005, 863 Tz. 56 - HLH Warenvertrieb und Orthica;… Urt. v. 15.11.2007 - C-319/05, GRUR 2008, 271 Tz. 36 f. = WRP 2008, 87 - Knoblauchkapseln) von einem einheitlichen europäischen Begriff des Funktionsarzneimittels und einer Vollharmonisierung in diesem Bereich auszugehen (BGHZ 167, 91 Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet, m.w.N.).IV. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sind bei der Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Funktionsarzneimittels fällt, alle seine Merkmale und insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften, wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie die Risiken zu berücksichtigen, die seine Verwendung mit sich bringen kann (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 51 - HLH Warenvertrieb und Orthica; GRUR 2008, 271 Tz. 55 - Knoblauchkapseln; vgl. ferner BGHZ 151, 286, 293 - Muskelaufbaupräparate).
Die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses sind dabei der Faktor, auf dessen Grundlage, ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses, zu beurteilen ist, ob dieses i.S. des Art. 1 Nr. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG (a.F.) im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 52 - HLH Warenvertrieb und Orthica).
a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sind, wie bereits oben unter B IV dargestellt wurde, die tatsächlichen pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses derjenige Faktor, aufgrund dessen zu beurteilen ist, ob es sich um ein Funktionsarzneimittel handelt (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 52 - HLH Warenvertrieb und Orthica; GRUR 2008, 271 Tz. 59 - Knoblauchkapseln).
Davon geht auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften aus, soweit er von "pharmakologischen Eigenschaften - so wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen" spricht (vgl. EuGH ZLR 2004, 479 Tz. 64 - Dreifache Tagesdosis; WRP 2005, 863 Tz. 30 und 51 - HLH Warenvertrieb und Orthica; GRUR 2008, 271 Tz. 55 und 61 - Knoblauchkapseln).
(1) Die Revision weist allerdings mit Recht darauf hin, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften das Bestehen derartiger Risiken nicht als zwingende Voraussetzung für ein Arzneimittel, sondern (lediglich) als einen eigenständigen Faktor ansieht, der bei der Beurteilung, ob ein Erzeugnis als Funktionsarzneimittel einzustufen ist, berücksichtigt werden muss (vgl. EuGH WRP 2005, 863 Tz. 53 f. - HLH Warenvertrieb und Orthica; vgl. auch BGHZ 167, 91 Tz. 35 - Arzneimittelwerbung im Internet, m.w.N.).
Der Umstand, dass ein Erzeugnis, das in Mengen verabreicht wird, die unter einer sicheren Höchstmenge liegen, gleichwohl ein Arzneimittel sein kann (vgl. EuGH WRP 2005, 863 Tz. 63 - HLH Warenvertrieb und Orthica), hat zwar zur Folge, dass das Fehlen von Gesundheitsgefahren nicht zu dem Schluss zwingt, dass kein Arzneimittel vorliegt.
ee) Die Revision führt ferner aus, gemäß Tz. 63 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften "HLH Warenvertrieb und Orthica" (WRP 2005, 863) sei es unerheblich, dass L-Carnitin nach Art. 1 der Richtlinie 2001/15/EG zu den Stoffen gehöre, die Lebensmitteln, welche auf eine bestimmte Ernährung abzielten, zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürften.
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 112/05
"HMB-Kapseln"; Begriff des Arzneimittels
Denn mit der Bestimmung des Begriffs des Arzneimittels in Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG ist nunmehr anders als unter Geltung des Arzneimittelbegriffs gemäß Art. 1 Nr. 2 in der ursprünglichen Fassung der Richtlinie 2001/83/EG (vgl. dazu EuGH WRP 2005, 863 Tz. 56 - HLH Warenvertrieb und Orthica;… Urt. v. 15.11.2007 - C-319/05, GRUR 2008, 271 Tz. 36 f. = WRP 2008, 87 - Knoblauchkapseln) von einem einheitlichen europäischen Begriff des Funktionsarzneimittels und einer Vollharmonisierung in diesem Bereich auszugehen (BGHZ 167, 91 Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet, m.w.N.).bb) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sind bei der Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Funktionsarzneimittels fällt, alle Merkmale des Produkts und insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 51 - HLH Warenvertrieb und Orthica; GRUR 2008, 271 Tz. 55 - Knoblauchkapseln; vgl. ferner BGHZ 151, 286, 293 - Muskelaufbaupräparate).
Die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses sind dabei der Faktor, auf dessen Grundlage, ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses, zu beurteilen ist, ob dieses im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 52 - HLH Warenvertrieb und Orthica).
Eine Gesundheitsgefährdung, die als ein neben der pharmakologischen Wirkung eigenständiger Faktor die Einstufung eines Erzeugnisses als Funktionsarzneimittel rechtfertigen kann (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 53 - HLH Warenvertrieb und Orthica; GRUR 2008, 271 Tz. 69 - Knoblauchkapseln; BGHZ 167, 91 Tz. 35 - Arzneimittelwerbung im Internet), ist bei dieser Dosis wissenschaftlich nicht belegt.
- BGH, 14.01.2010 - I ZR 138/07
Zimtkapseln
Danach sind bei der Beurteilung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Funktionsarzneimittels fällt, alle seine Merkmale und insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften, wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie die Risiken zu berücksichtigen, die seine Verwendung mit sich bringen kann (EuGH, Urt. v. 9.6.2005 - C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141 = WRP 2005, 863 Tz. 51 - HLH Warenvertrieb und Orthica;… Urt. v. 15.11.2007 - C-319/05, Slg. 2007, I-9811 = GRUR 2008, 271 Tz. 55 - Kommission/Deutschland [Knoblauchkapseln];… Urt. v. 15.1.2009 - C-140/07, GRUR 2009, 511 Tz. 37 - Hecht-Pharma/Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, vgl. ferner BGHZ 151, 286, 293 - Muskelaufbaupräparate; BGH GRUR 2008, 830 Tz. 18 - L-Carnitin II; GRUR 2008, 834 Tz. 19 - HMB-Kapseln).
- BGH, 01.07.2010 - I ZR 19/08
Ginkgo-Extrakt
Danach sind bei der Beurteilung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Funktionsarzneimittels fällt, alle seine Merkmale und insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften, wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie die Risiken zu berücksichtigen, die seine Verwendung mit sich bringen kann (EuGH, Urt. v. 9.6.2005 - C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141 = WRP 2005, 863 Tz. 51 - HLH Warenvertrieb und Orthica;… Urt. v. 15.11.2007 - C-319/05, Slg. 2007, I-9811 = GRUR 2008, 271 Tz. 55 = WRP 2008, 59 - Knoblauchkapseln;… Urt. v. 15.1.2009 - C-140/07, Slg. 2009, I-41 = GRUR 2009, 511 Tz. 37 - Hecht-Pharma/Staatliches Gewerbeaufsichtsamt; vgl. ferner BGHZ 151, 286, 293 - Muskelaufbaupräparate; BGH GRUR 2008, 830 Tz. 18 - L-Carnitin II; GRUR 2008, 834 Tz. 19 - HMB-Kapseln). - EuGH, 03.10.2013 - C-109/12
Laboratoires Lyocentre - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - …
Ein Erzeugnis ist ein Arzneimittel, wenn es unter die eine oder die andere dieser beiden Definitionen fällt (Urteil vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica, C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141, Randnr. 49). - BGH, 14.01.2010 - I ZR 67/07
Unlauterer Wettbewerb: Diätetische Zimttabletten als Lebensmittel; Abgrenzung zu …
Danach sind bei der Beurteilung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Funktionsarzneimittels fällt, alle seine Merkmale und insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften, wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie die Risiken zu berücksichtigen, die seine Verwendung mit sich bringen kann (EuGH, Urt. v. 9.6.2005 - C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141 = WRP 2005, 863 Tz. 51 - HLH Warenvertrieb und Orthica;… Urt. v. 15.11.2007 - C-319/05, Slg. 2007, I-9811 = GRUR 2008, 271 Tz. 55 - Kommission/Deutschland [Knoblauchkapseln];… Urt. v. 15.1.2009 - C-140/07, GRUR 2009, 511 Tz. 37 - Hecht-Pharma/Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, vgl. ferner BGHZ 151, 286, 293 - Muskelaufbaupräparate; BGH GRUR 2008, 830 Tz. 18 - L-Carnitin II; GRUR 2008, 834 Tz. 19 - HMB-Kapseln). - LG Köln, 16.05.2013 - 31 O 541/12
Zur Abgrenzung von zulassungsfreien Kosmetika zu zulassungspflichtigen …
- FG München, 05.02.2010 - 14 K 3403/09
Mitwirkung der Zollbehörden bei der Sicherstellung von Arzneimitteln - Einordnung …
22 Abgesehen von der Einschätzung der Regierung von G sprechen für eine Einordnung der Waren als Arzneimittel auch deren übrige Merkmale, die bei der Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel oder als Lebensmittel ebenfalls zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 9. Juni 2005 Rs. C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141).Denn auf ein Erzeugnis, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch diejenigen eines Arzneimittels erfüllt, sind nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden (EuGH-Urteil vom 9. Juni 2005 Rs. C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, a.a.O., vgl. auch § 2 Abs. 3a AMG).
- FG München, 04.02.2010 - 14 K 2692/07
Mitwirkung der Zollbehörden bei der Sicherstellung von Arzneimitteln - Einordnung …
Vielmehr muss die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel oder als Lebensmittel unter Berücksichtigung aller Merkmale vorgenommen werden (EuGH-Urteil vom 9. Juni 2005 Rs. C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, a.a.O.).Denn auf ein Erzeugnis, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch diejenigen eines Arzneimittels erfüllt, sind nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 9. Juni 2005 Rs. C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141).
- VG Magdeburg, 28.11.2023 - 1 B 171/23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von …
Ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat ist in der Union noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststeht, dass dieses Lebensmittel oder diese Lebensmittelzutat vor dem Bezugszeitpunkt in keinem Mitgliedstaat in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - C - 211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03 - HLH Warenvertrieb und Orthica - alle zit. nach juris). - Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-512/12
Octapharma France - Angleichung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 2001/83/EG - …
Rechtsprechung
EuGH, 09.06.2005 - C-317/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Orthica
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- Wolters Kluwer
Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel oder als Lebensmittel; Konkurrenzverhältnis zwischen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des ...
- Judicialis
EGV Art. 234; ; EGV Art. 30; ; EGV Art. 28; ; Richtlinie 2002/46 Art. 5 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 2002/46 Art. 12; ; Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und... des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Art. 1 Nr. 2 Abs. 2
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Orthica
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-211/03
- EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
Papierfundstellen
- WRP 2005, 863
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und …
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
In den verbundenen Rechtssachen C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03.HLH Warenvertriebs GmbH (C-211/03),.
- im Ausgangsverfahren der Rechtssache C-211/03: Lactobact omni FOS in Pulverform; in einem Gramm Pulver sind mindestens eine Milliarde Keime aus folgenden Bakterienstämmen enthalten: Lactobacillus acidophilus, Lactococcus Lactis, E. faecium, Bifidobacterium bifidum, Lactobacillus Casei, Lactobacillus thermophilus; empfohlen wird der Verzehr von täglich circa 2 g, eingerührt in ein halbes Glas Wasser oder in Joghurt, bei erhöhtem Bedarf und während der ersten vier Wochen die doppelte Menge;.
- in der Rechtssache C-211/03, dass kein Lebensmittel, sondern ein Arzneimittel vorliege, da die verwendeten Bakterienkulturen als Einzelstoffe oder in Kombination in Magen-Darm-Mitteln verwendet würden;.
25 Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof in der Rechtssache C-211/03 folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
26 In den Rechtssachen C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03 stimmen die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Fragen mit denen in der Rechtssache C-211/03 überein, mit Ausnahme folgender Abweichungen: Zunächst wird in Frage 1 Buchstabe a jeder dieser Rechtssachen das im Ausgangsrechtsstreit in Rede stehende Erzeugnis namentlich genannt.
Sodann werden Frage 1 Buchstaben b und d und Frage 2 Buchstabe g nur in der Rechtssache C-211/03, nicht aber in den Rechtssachen C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03 gestellt.
28 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. September 2003 sind die Rechtssachen C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
- EuGH, 30.11.1983 - 227/82
Van Bennekom
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
c) Gilt die vom Gerichtshof im Urteil vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82 (Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 39) aus Anlass der generellen Beurteilung von Vitaminpräparaten ausgesprochene Ansicht, dass eine Verbringung eines im Hersteller-Mitgliedstaat als Lebensmittel verkehrsfähigen Produkts durch Erteilung einer Genehmigung zum Vertrieb möglich sein muss, wenn es zwar im Empfängerstaat als Arzneimittel angesehen wird, aber eine Vertriebsgenehmigung mit den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes vereinbar ist, auch für probiotische Produkte der vorliegenden Art, und hält der Gerichtshof an seiner Auffassung angesichts des späteren Gemeinschaftsrechts fest?.f) Wenn der Gerichtshof Frage 2 Buchstabe c betreffend das Urteil Van Bennekom bejaht und im vorliegenden Fall keine Unvereinbarkeit mit den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes besteht: Wie kann der Anspruch auf Vertriebsgenehmigung durchgesetzt werden? Kann die beantragte Allgemeinverfügung im Sinne des § 47a LMBG ohne Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt werden, weil nach deutscher Einordnung ein Arzneimittel vorliegt, während es im Herstellungsmitgliedstaat als Lebensmittel verkehrsfähig ist? Ist es gemeinschaftsrechtskonform, insbesondere mit den Artikeln 28 EG und 30 EG vereinbar, die Vorschrift des § 47a LMBG nicht auf solche Arzneimittel analog anzuwenden? Verneinendenfalls: Kann sich der deutsche Staat der Erteilung einer Allgemeinverfügung nach § 47a LMBG (in analoger Anwendung) einer beabsichtigten Verpflichtung durch das deutsche Gericht dadurch ohne Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht entziehen, dass er oder die für Lebensmittel, nicht aber für Arzneimittel zuständige Behörde einwendet, da nach deutscher Einordnung ein Arzneimittel vorliege, könne eine Allgemeinverfügung gemäß § 47a LMBG (analog).
30 Um zu entscheiden, ob ein Erzeugnis als Arzneimittel oder als Lebensmittel im Sinne des Gemeinschaftsrechts einzustufen ist, hat die zuständige nationale Behörde von Fall zu Fall zu entscheiden und dabei alle seine Merkmale, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (vgl. Urteile Van Bennekom, Randnr. 29, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnrn.
- EuGH, 23.09.2003 - C-192/01
Kommission / Dänemark
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
68 Mangels Harmonisierung und soweit beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung noch Unsicherheiten bestehen, können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die in einem anderen Mitgliedstaat in zulässiger Weise vertrieben werden, zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Artikel 30 EG beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 42).Jedoch kann das Fehlen eines solchen Bedürfnisses allein nicht ein völliges Verbot des Inverkehrbringens von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten und/oder in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen auf der Grundlage des Artikels 30 EG rechtfertigen (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 54).
- EuGH, 20.05.1992 - C-290/90
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
26 und 35, sowie in der Rechtssache C-60/89, Monteil und Samanni, Slg. 1991, I-1547, Randnr. 29, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-112/89, Upjohn, "Upjohn I", Slg. 1991, I-1703, Randnr. 23, vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-290/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3317, Randnr. 17, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-150/00, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-3891, Randnr. 64).Dass ein Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat als Lebensmittel eingestuft ist, hindert somit nicht daran, ihm im Einfuhrmitgliedstaat dann die Eigenschaft eines Arzneimittels zuzuerkennen, wenn es die entsprechenden Merkmale aufweist (vgl. Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2004, I-3773, Randnrn.
- EuGH, 22.06.2000 - C-318/98
Fornasar u.a.
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
Der Gerichtshof ist folglich nicht befugt, über den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zu entscheiden oder die von ihm ausgelegten Gemeinschaftsvorschriften auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden, da dafür ausschließlich das vorlegende Gericht zuständig ist (vgl. Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnrn. - EuGH, 28.10.1992 - C-219/91
Strafverfahren gegen Ter Voort
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
43 Demnach sind nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen auf ein Erzeugnis anzuwenden, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch diejenigen eines Arzneimittels erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1992 in der Rechtssache C-219/91, Ter Voort, Slg. 1992, I-5485, Randnrn. - EuGH, 29.04.2004 - C-150/00
Kommission / Österreich
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
26 und 35, sowie in der Rechtssache C-60/89, Monteil und Samanni, Slg. 1991, I-1547, Randnr. 29, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-112/89, Upjohn, "Upjohn I", Slg. 1991, I-1703, Randnr. 23, vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-290/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3317, Randnr. 17, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-150/00, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-3891, Randnr. 64). - EuGH, 16.04.1991 - C-112/89
Upjohn / Farzoo
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
26 und 35, sowie in der Rechtssache C-60/89, Monteil und Samanni, Slg. 1991, I-1547, Randnr. 29, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-112/89, Upjohn, "Upjohn I", Slg. 1991, I-1703, Randnr. 23, vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-290/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3317, Randnr. 17, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-150/00, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-3891, Randnr. 64). - EuGH, 19.03.1998 - C-1/96
Compassion in World Farming
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
58 Soweit die Richtlinie 2001/83 die Modalitäten der Herstellung, des Vertriebs und der Verwendung von Arzneimitteln harmonisiert, können die Mitgliedstaaten keine nationalen Maßnahmen mehr treffen, die den freien Warenverkehr auf der Grundlage des Artikels 30 EG, etwa aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit, beschränken (vgl. Urteil vom 19. März 1998 in der Rechtssache C-1/96, Compassion in World Farming, Slg. 1998, I-1251, Randnr. 47 und die angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.03.1991 - 369/88
Strafverfahren gegen Delattre
Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
30 Um zu entscheiden, ob ein Erzeugnis als Arzneimittel oder als Lebensmittel im Sinne des Gemeinschaftsrechts einzustufen ist, hat die zuständige nationale Behörde von Fall zu Fall zu entscheiden und dabei alle seine Merkmale, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (vgl. Urteile Van Bennekom, Randnr. 29, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnrn. - EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
Upjohn
- EuGH, 29.04.2004 - C-387/99
Kommission / Deutschland