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   BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03   

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https://dejure.org/2006,584
BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03 (https://dejure.org/2006,584)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - I ZR 92/03 (https://dejure.org/2006,584)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - I ZR 92/03 (https://dejure.org/2006,584)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Wiederholungsgefahr geht nicht vom Erblasser auf die Erben über

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstoß auf Grund wettbewerbswidriger Behinderung; Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs als Wettbewerbsverstoß; Vorschriften zum Schutz des Eigentums als Marktverhaltensregelungen; Eigentumsbeeinträchtigung durch die auf Veranlassung eines Kunden ...

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; ZPO § 256

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; ZPO § 256
    "Flüssiggastank"; Übergang der Wiederholungsgefahr auf den Erben des Verletzers; Zulässigkeit einer hilfsweise abgegebenen einseitigen Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004 ; ZPO § 256
    "Flüssiggastank"; Übergang der Wiederholungsgefahr auf den Erben des Verletzers; Zulässigkeit einer hilfsweise abgegebenen einseitigen Erledigungserklärung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flüssiggastank

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumsverletzung: Zurechnung an Erbe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    "Flüssiggastank"

    Die Wiederholungsgefahr, die in der Person des Erblassers aufgrund einer in der Vergangenheit von ihm begangenen Verletzungshandlung begründet worden ist, setzt sich nicht in der Person des Erben fort, der das Geschäft des Erblassers weiterführt. § 1004 BGB; § 256 ZPO

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterlassungspflicht bei Wettbewerbsverstößen geht nicht auf Erben über

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr geht nicht auf Erben des Betriebs über

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungspflicht bei Wettbewerbsverstößen geht nicht auf Erben über

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsnachfolge - Erbenstellung und Wiederholungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1378
  • MDR 2006, 1302
  • GRUR 2006, 879
  • FamRZ 2006, 1266
  • WRP 2006, 1027
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    (1) Die Tatsache, dass die Beklagten Kenntnis davon haben oder haben müssen, dass ihrem Vertragspartner häufig aufgrund seiner vertraglichen Bindungen zum Kläger ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Eintrittskarten nicht gestattet sein wird, vermag eine Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten nicht zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz. 12 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank; BGHZ 171, 73 Tz. 18 ff. - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Das Eigentum kann vielmehr auch dadurch beeinträchtigt werden, dass es, ohne beschädigt zu werden, in einer dem Willen des Eigentümers widersprechenden Weise genutzt wird (BGH, Urteile vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 und vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378: Befüllung eines Gastanks mit fremder Ware; ähnlich auch OLG Dresden, NJW 2005, 1871: Benutzen eines Gebäudes als Projektionsfläche).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Das ist in der Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt (BGH, Urteile vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 und vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378, Senat, Urteil vom 19. September 2003 - V ZR 319/01, BGHZ 156, 172, 178; ferner OLG Dresden, NJW 2005, 1871 und OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1514).
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