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   BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05   

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BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05 (https://dejure.org/2006,2305)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2006 - KVR 1/05 (https://dejure.org/2006,2305)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - KVR 1/05 (https://dejure.org/2006,2305)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines Verfahrens über die Beschwerde gegen eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes bei Durchführung einer "Zwischenlösung"mit identischem Ziel einer Zusammenlegung seitens der Beteiligten; Anmeldungspflicht der einzelnen Teile der "Zwischenlösung"; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 35; ; GWB § 39; ; GWB § 40; ; GWB § 78; ; VwGO § 161 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Call-Option"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Durchführung einer "Zwischenlösung" nach Untersagung eines Zusammenschlusses

  • rechtsportal.de

    "Call-Option"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Durchführung einer "Zwischenlösung" nach Untersagung eines Zusammenschlusses

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Call-Option

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Zwischenlösung" erledigt Beschwerde gg. Untersagung nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1340
  • NZBau 2006, 523 (Ls.)
  • WRP 2006, 1030
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1987 - KVR 3/86

    Bedeutung des Substitutionswettbewerbs; Verstärkung der finanziellen Grundlage

    Auszug aus BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05
    a) Eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung eines Verwaltungsakts - hier der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts - tritt dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann und deshalb gegenstandslos ist (BGH, Beschl. v. 29.10.1985 - KVR 1/84, WuW/E BGH 2211, 2213 - Morris-Rothmans; Beschl. v. 26.5.1987 - KVR 3/86, WuW/E 2425, 2426 f. - Niederrheinische Anzeigenblätter; Beschl. v. 19.12.1989 - KVR 2/88, WuW/E 2620, 2621 - Springer-Kieler Zeitung).
  • BGH, 16.11.1999 - KVR 10/98

    Erledigte Beschwerde

    Auszug aus BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05
    Ist der Verfahrensausgang danach offen, sind die Gerichtskosten hälftig zu teilen, und die außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten (BGH, Beschl. v. 16.11.1999 - KVR 10/98, WuW/E DE-R 420 - Erledigte Beschwerde).
  • BGH, 19.12.1989 - KVR 2/88

    Zustimmung einer Gesellschafterversammlung - Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05
    a) Eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung eines Verwaltungsakts - hier der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts - tritt dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann und deshalb gegenstandslos ist (BGH, Beschl. v. 29.10.1985 - KVR 1/84, WuW/E BGH 2211, 2213 - Morris-Rothmans; Beschl. v. 26.5.1987 - KVR 3/86, WuW/E 2425, 2426 f. - Niederrheinische Anzeigenblätter; Beschl. v. 19.12.1989 - KVR 2/88, WuW/E 2620, 2621 - Springer-Kieler Zeitung).
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Auszug aus BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Abweichung gegenüber dem angemeldeten Vorhaben aus dem Zusammenschlusstatbestand herausführt und das angemeldete und untersagte Vorhaben in seinem Wesen verändert, so dass es von dem Kern der Verbotsverfügung nicht mehr erfasst wird (BGHZ 136, 268, 273 - Stromversorgung Aggertal; BGH WuW/E 2211, 2217 - Morris-Rothmans).
  • BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84

    Zulässigkeit der einseitigen Erledigungserklärung im Kartellverwaltungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05
    a) Eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung eines Verwaltungsakts - hier der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts - tritt dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann und deshalb gegenstandslos ist (BGH, Beschl. v. 29.10.1985 - KVR 1/84, WuW/E BGH 2211, 2213 - Morris-Rothmans; Beschl. v. 26.5.1987 - KVR 3/86, WuW/E 2425, 2426 f. - Niederrheinische Anzeigenblätter; Beschl. v. 19.12.1989 - KVR 2/88, WuW/E 2620, 2621 - Springer-Kieler Zeitung).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    Mit dem Wegfall der beschwerenden Regelung (vgl. BVerwG, Beschluss v. 8. Dezember 2014 - 6 B 26/14 , NVwZ-RR 2015, 254 Rz. 3) tritt Erledigung der Hauptsache ein und wird die Anfechtungsbeschwerde unzulässig (BGH, Beschluss v. 31. Mai 2005 - KVR 1/05 , WuW/E DE-R 1783, Rz. 13 bei juris m.w.N. - Call-Option ; Senat, Beschluss v. 24.5.2017, VI-Kart 6/16 (V) ).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Dabei genügt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (BGH WuW/E 2207, 2208 - Lufthansa/f.i.r.s.t. Reisebüro; BGH, Beschl. v. 16.11.1999 - KVR 10/98, WuW/E DE-R 420, 421 - Erledigte Beschwerde; Beschl. v. 31.5.2006 - KVR 1/05, WuW/E DE-R 1783, 1785 - Call-Option).
  • BGH, 25.09.2007 - KVR 30/06

    Springer/ProSieben

    Die Erledigung tritt vielmehr auch dann ein, wenn zumindest eine Partei das Vorhaben endgültig aufgibt (vgl. KG WuW/E OLG 5364, 5369 f.; OLG Düsseldorf WuW/E DE-R 1435, 1437; WuW/E DE-R 1835, 1836; zur Erledigung im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ferner BGH, Beschl. v. 31.5.2006 - KVR 1/05, Tz. 13, WuW/E DE-R 1783, 1785 - Call-Option).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung eines Verwaltungsakts tritt dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann und deshalb gegenstandslos ist (BGH, Beschl. v. 31.5.2006 - KVR 1/05, WuW/E DE-R 1783, 1785 Tz. 13 - Call-Option, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung einer Verfügung des Bundeskartellamts als eines Verwaltungsakts dann eintritt, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann, deshalb gegenstandslos geworden ist und damit die mit ihr verbundene Beschwer des Betroffenen nachträglich entfallen ist (BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 16/06, Rn. 18 bei juris; Beschluss vom 31.05.2006, KVR 1/05, Rn. 13 bei juris - Call-Option ; Beschluss vom 29.10.1985, KVR 1/84, Rn. 12 bei juris - Philip Morris/Rothmans ; Senat, Urteil vom 26.09.2018, VI-U (Kart) 24/17, Urteilsumdruck S. 17; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V), Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 24.05.2017, VI-Kart 6/16 (V), Rn. 36 bei juris; Beschluss vom 01.08.2012, VI-Kart 7/11 (V), Rn. 45 bei juris; Bechtold/Bosch, 9. Auflage 2018, § 71 GWB Rn. 9; Karsten Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, 5. Auflage 2014, § 71 GWB Rn. 21).
  • BGH, 07.11.2006 - KVR 19/06

    Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme

    Da sich der Rechtsbeschwerdeführer mit der Rücknahme in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (Bracher in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, GWB 1999 § 78 Rdn. 19; Sauter in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 78 Rdn. 20), sind indessen bei offenem Verfahrensausgang - insbesondere wenn eine Sachprüfung bisher nicht erfolgt ist - die Gerichtskosten anders als im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung (s. dazu BGH, Beschl. v. 16.11.1999 - KVR 10/98, WuW/E DE-R 420, 421 - Erledigte Beschwerde; Beschl. v. 31.5.2006 - KVR 1/05, NJW-RR 2006, 1340 - Call-Option) regelmäßig nicht hälftig zu teilen, sondern dem Rechtsbeschwerdeführer aufzuerlegen.
  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10

    Krankenversicherung - gemeinsame Pressekonferenz der Krankenkassen über die

    Der Vollzug oder die Erfüllung des im Verwaltungsakt geregelten Handlungsgebotes führt nicht allein zu dessen Erledigung; eine prozessrechtlich bedeutsame Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung eines Verwaltungsakts tritt erst dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann und deshalb gegenstandslos ist (BVerwG, Beschluss vom 17. November 1998 - 4 B 100/98; BGH, Beschluss vom 31. Mai 2006 - KVR 1/05, WuW/E DE-R 1783, 1785 Tz. 13 - "Call-Option" m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung einer Verfügung des Bundeskartellamts als eines Verwaltungsakts dann eintritt, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann, deshalb gegenstandslos geworden ist und damit die mit ihr verbundene Beschwer des Betroffenen nachträglich entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 16/06 , Rn. 18 bei juris; Beschluss vom 31.05.2006, KVR 1/05 , Rn. 13 bei juris - Call-Option ; Beschluss vom 29.10.1985, KVR 1/84 , Rn. 12 bei juris - Philip Morris/Rothmans ; Beschluss vom 10.04.1984, KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Senat, Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Urteil vom 26.09.2018, VI-U (Kart) 24/17 , Urteilsumdruck S. 17; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 24.05.2017, VI-Kart 6/16 (V) , Rn. 36 bei juris; Beschluss vom 01.08.2012, VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 45 bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 9; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 21).

    Die Zusammenschlussbeteiligten verfolgen dann das Ziel, das Gegenstand des ursprünglich angemeldeten Zusammenschlussvorhabens war, nicht mehr weiter (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2010, KVR 33/09 , Rn. 17 bei juris - EDEKA/Plus ; Beschluss vom 31.05.2006, KVR 1/05 , Rn. 14 bei juris - Call-Option ; Senat, Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 20 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ).

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 16/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

    Eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung eines Verwaltungsakts tritt dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann und deshalb gegenstandslos ist (BGH, Beschl. v. 31.5.2006 - KVR 1/05, WuW/E DE-R 1783, 1785 Tz. 13 - Call-Option, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Eine solche Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung einer Verfügung des Bundeskartellamts tritt nach allgemeiner Auffassung dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann, deshalb gegenstandslos geworden ist und damit die mit ihr verbundene Beschwer des Betroffenen nachträglich entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 16/06 , Rn. 18 bei juris; Beschluss vom 31.05.2006 - KVR 1/05 , Rn. 13 bei juris - Call-Option ; Beschluss vom 29.10.1985 - KVR 1/84 , Rn. 12 bei juris - Philip Morris/Rothmans ; Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 21 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Urteil vom 26.09.2018 - VI-U (Kart) 24/17 , Urteilsumdruck S. 17; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 24.05.2017 - VI-Kart 6/16 (V) , Rn. 36 bei juris; Beschluss vom 01.08.2012 - VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 45 bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 9; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2017 - Kart 6/16

    Zulässigkeit der Beschwerde eines TV-Anbieters gegen einen Beschluss des

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14

    Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - U (Kart) 24/17
  • BGH, 18.10.2011 - KVR 35/08

    Kartellverwaltungssache: Prüfungsumfang im Kostenverfahren nach Erledigung des

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - Kart 7/06

    Kartellrechtliche Beurteilung eines Zusammenschlusses des Axel-Springer-Verlages

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - Kart 7/07

    Kartellrechtliche Bedingungen für den Erwerb eines Einzelhandelsgeschäfts für

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 18/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - Kart 11/06

    Alleinbezugspflicht und Nichtweitergabe sämtlicher Einkaufsvorteile an

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Kart 7/11

    Verkürzung des Versorgungsweges im Rahmen der Versorgung mit Hörgeräten durch die

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 25/08

    Kostenentscheidung bzgl. eines in der Hauptsache für erledigt erklärten

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - Kart 9/08

    Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde gegen eine

  • BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07

    Begriff der kartellbehördlichen Verfügung

  • BGH, 27.10.2020 - KVR 64/19

    Aufhebung der Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgrund der übereinstimmenden

  • BGH, 13.11.2007 - KVR 4/07

    Begriff des Bagatellmarktes

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 Kart 3/15

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Kartellrechtsverstoß:

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - Kart 3/06

    Gebühren für Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens - Selbständige

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - Kart 2/11

    Entscheid über die Kosten des in der Hauptsache für erledigt erklärten

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