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   BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05   

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https://dejure.org/2005,104
BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05 (https://dejure.org/2005,104)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2005 - I ZB 21/05 (https://dejure.org/2005,104)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - I ZB 21/05 (https://dejure.org/2005,104)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Die Geschäftsgebühr für eine Abmahnung kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden

  • IWW
  • aufrecht.de

    Gebühr für Abmahnung kann nicht gerichtlich festgesetzt werden

  • Wolters Kluwer

    Kosten des vorgerichtlichen Abmahnschreibens als Kosten des Rechtsstreits; Abmahnung wegen Kennzeichenverletzung und Wettbewerbsverstoß; Möglichkeit einer Festsetzung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Zielrichtung des wettbewerbsrechtlichen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Nicht anrechenbare Geschäftsgebühr

    §§ 2, 11 RVG, Nr. 2400 VV RVG

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO
    Geltendmachung der Abmahnkosten

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    "Geltendmachung der Abmahnkosten"; Zulässigkeit der Festsetzung der Rechtsanwaltskosten für eine vorgerichtliche Abmahnung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    "Geltendmachung der Abmahnkosten"; Zulässigkeit der Festsetzung der Rechtsanwaltskosten für eine vorgerichtliche Abmahnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Abmahnkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten für wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Verfahrenskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Abmahnungskosten als Kosten des Rechtsstreits

    Berücksichtigung von Abmahnkosten im Kostenfestsetzungsverfahren, §§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, 103, 104 ZPO, § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG, wettbewerbsrechtliche Abmahnung, Kosten, Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 II RVG, Gebühr Nr. 2400

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Geschäftsgebühr für eine Abmahnung kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 2300 VV RVG, § 103 ZPO
    Geschäftsgebühr / Kostenfestsetzung:

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine außergerichtlichen Abmahnkosten im Kostenfestsetzungs-Beschluss

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine außergerichtlichen Abmahnkosten im Kostenfestsetzungs-Beschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 501
  • MDR 2006, 776
  • GRUR 2005, 439
  • GRUR 2006, 439
  • BB 2006, 127
  • AnwBl 2006, 143
  • Rpfleger 2006, 165
  • WRP 2006, 237
 
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Wird zitiert von ... (108)

  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 112/16

    Aufrechnung: Zahlungsanspruch und Mietkautionherausgabeanspruch sind nicht

    Bei dem hier durch die Klägerseite u.a. noch geltend gemachten Zahlungsanspruch gegenüber der Beklagtenseite bezüglich der vorprozessualen/außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 83, 54 Euro, die nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG) nicht in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet werden, handelte es sich um eine Nebenforderung im Sinne des § 4 ZPO, die bei der Streitwertberechnung un berücksichtigt zu bleiben hat ( Steenbuck , MDR 2006, Seiten 423 ff.; Enders , JurBüro 2004, 57, 58; Heinrich , in: Musielak, § 4 ZPO, Rn. 8; Zöller-Herget , Zivilprozessordnung, § 4 ZPO, Rn. 13; Hansens , ZfSch 2007, Seiten 284 f.; BGH , FamRZ 2007, Seiten 808 f.; BGH , NJW 2006, Seiten 2560 f.; BGH , BB 2006, Seite 127; OLG Celle , AGS 2007, Seite 321 = RVGreport 2007, Seite 157; OLG Frankfurt/Main , RVGreport 2006, Seiten 156 f.; OLG Oldenburg , NdsRpfl.
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 71/13

    Deus Ex - Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Diese werden aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit den Prozesskosten zugerechnet und können im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - I ZB 21/05, GRUR 2006, 439 Rn. 11 = WRP 2006, 237 - Geltendmachung der Abmahnkosten, mwN).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Kosten einer Abmahnung nicht zu den einen Rechtsstreit unmittelbar vorbereitenden Kosten gehören (vgl. BGH, GRUR 2006, 439 Rn. 12 - Geltendmachung der Abmahnkosten).

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Zu den Prozesskosten rechnen nicht nur die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern grundsätzlich auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits dienen (BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, NJW-RR 2006, 501).

    Soweit derartige Kosten nicht auf diesem Wege festgesetzt werden können, wie dies für den nicht auf die Verfahrensgebühr anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, NJW-RR 2006, 501) oder für den nicht auf die Verfahrensgebühr anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr für ein Mahnschreiben gilt (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 27.4.2006 - VII ZB 116/05, NJW 2006, 2560), können sie auf der Grundlage eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs Gegenstand einer unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses zulässigen Klage auf Erstattung dieser Kosten sein.

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