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   OLG Saarbrücken, 09.01.2006 - 1 W 319/05 - 70   

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https://dejure.org/2006,20453
OLG Saarbrücken, 09.01.2006 - 1 W 319/05 - 70 (https://dejure.org/2006,20453)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.2006 - 1 W 319/05 - 70 (https://dejure.org/2006,20453)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 1 W 319/05 - 70 (https://dejure.org/2006,20453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Schutzumfang des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsgebots; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Verbot der einstweiligen Verfügung

  • Judicialis

    ZPO §§ 567 ff; ; ZPO § 793; ; ZPO § 890; ; ZPO § 890 Abs. 1; ; ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 891; ; ZPO § 928; ; ZPO § 929 Abs. 1; ; ZPO § 936

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890 Abs. 1
    Zuwiderhandlung gegen eine Verbotsanordnung einer einstweiligen Verfügung, Verhängnung von Ordnungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2006, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07

    Totalausverkauf

    Die von der Revision vertretene gegenteilige Auffassung (ebenso LG Heilbronn WRP 2006, 620 [Ls.]; LG Ulm WRP 2006, 780 [Ls.]; vgl. auch Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.11 und Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 28), nach deren Auffassung sich aus der Werbung in solchen Fällen immerhin ergeben muss, dass die Verkaufsförderungsmaßnahme bereits begonnen hat, d.h. eine Erinnerungswerbung vorliegt steht in Widerspruch zu der Absicht des Gesetzgebers, der mit dem am 8. Juli 2004 in Kraft getretenen neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gerade alle einschränkenden Bedingungen für die Durchführung von Sonderveranstaltungen hat beseitigen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale).
  • OLG Oldenburg, 15.03.2007 - 1 U 109/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung im Rahmen eines

    Bei einem Totalräumungsverkauf, der bei einer endgültigen Geschäftsaufgabe erfolgt, ernsthaft bis zum Abverkauf des gesamten Warenbestandes bis zum letzten Stück oder jedenfalls bis zur wirtschaftlichen Unvertretbarkeit weiterer Verkaufsbemühungen hinsichtlich eines verbliebenen marginalen Restbestandes geführt werden soll, spricht viel dafür, dass Angaben über das Ende des Totalräumungsverkaufs nicht erforderlich sind, weil solche Angaben objektiv nicht möglich oder aber dem Wettbewerber - wenn er nicht in die Gefahr unzutreffender bzw. irreführende Angaben geraten will (zu letzterem LG Ulm WRP 2006, 780 - Weiterverkauf der preisreduzierten Ware nach Ablauf des angekündigten Zeitraums) - jedenfalls nicht zumutbar sind.
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14

    Verhängung eines Ordnungsgelds im Zwangsvollstreckungsverfahren: Zuwiderhandlung

    Da der Hintergrund beanstandeter Zuwiderhandlungen indessen regelmäßig der Sphäre des Schuldners zuzuordnen ist, hat dieser (sekundär) darzulegen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um einen Verstoß gegen das titulierte Unterlassungsgebot zu verhindern (siehe BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 32/06 - NJW 2009, 921; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.1.2006 - 1 W 319/05 - juris).
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