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   BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04   

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https://dejure.org/2007,332
BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04 (https://dejure.org/2007,332)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - I ZR 198/04 (https://dejure.org/2007,332)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - I ZR 198/04 (https://dejure.org/2007,332)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Handtaschen

    UWG §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a und lit. b

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ein Ausnahmefall - Zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts. (Handtaschen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • beckmannundnorda.de

    Plagiate und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • IWW
  • aufrecht.de

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz kann bei Nachahmung zum tragen kommen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wettbewerbswidrige Nachahmung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts; Unlauterer Wettbewerb wegen des Hervorrufens einer vermeidbaren Täuschung über die betriebliche Herkunft eines Produkts; ...

  • debier datenbank

    Handtaschen

    §§ 3, 4 Nr. 9a, Nr. 9b UWG

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9 lit. a; ; UWG § 4 Nr. 9 lit. b

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrieb nachgeahmter Handtaschen ? Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes ? Vorliegend weder eine vermeidbare Herkunftstäuschung noch eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 9 lit. a, b
    "Handtaschen"; Voraussetzungen von Ansprüchen aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 9 lit. a, b
    "Handtaschen"; Voraussetzungen von Ansprüchen aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handtaschen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch gem. §§ 3, 4 Nr.9 lit. b UWG bei Produktnachahmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz nur in Ausnahmefälle

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz - Bundesgerichtshof verneint in Bezug auf Kelly-Bag- Nachahmungen geltend gemachte Ansprüche zugunsten HERMÈS

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz nur in Ausnahmefälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 124
  • MDR 2007, 1387
  • GRUR 2007, 795
  • MIR 2007, Dok. 300
  • DB 2007, 2366
  • WRP 2007, 1076
 
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Wird zitiert von ... (185)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    aa) Die tatrichterliche Beurteilung der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter den Sachvortrag umfassend berücksichtigt hat und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 198/04, GRUR 2007, 795 Rn. 31 = WRP 2007, 1076 - Handtaschen).

    Das Berufungsgericht ist unausgesprochen davon ausgegangen, dass es bei der Beurteilung der Ähnlichkeit auf die Gesamtwirkung der sich gegenüberstehenden Produkte ankommt (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 32 - Handtaschen, mwN).

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    So verhält es sich, wenn die Nachahmung zu einer vermeidbaren Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft führt (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UWG), die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UWG) oder Mitbewerber unlauter behindert (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 198/04, GRUR 2007, 795 Rn. 50 = WRP 2007, 1076 - Handtaschen, mwN).
  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Die Annahme einer Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG aF und § 4 Nr. 3 UWG setzt voraus, dass gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sind, die die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts begründen (BGHZ 141, 329, 340 - Tele-Info-CD; BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 198/04, GRUR 2007, 795 Rn. 32 = WRP 2007, 1076 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 25 - Femur-Teil).

    Außerdem muss das Produkt oder ein Teil davon mit dem Originalprodukt übereinstimmen oder ihm zumindest so ähnlich sein, dass es sich nach dem jeweiligen Gesamteindruck in ihm wiedererkennen lässt (BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 29 ff. - Handtaschen; GRUR 2015, 1214 Rn. 78 - Goldbären).

    Eine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG aF setzt voraus, dass gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sind, die die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts begründen (BGHZ 141, 329, 340 - Tele-Info-CD; GRUR 2007, 795 Rn. 32 - Handtaschen; GRUR 2010, 1125 Rn. 25 - Femur-Teil vgl. oben unter B I 4 e ff (1)).

    aa) Da im Interesse der Wettbewerbsfreiheit vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit auszugehen ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 51 - Handtaschen; GRUR 2008, 1115 Rn. 32 - ICON; BGHZ 194, 314 Rn. 68 - Biomineralwasser; BGH, Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 9/12, GRUR 2013, 1213 Rn. 63 = WRP 2013, 1620 - SUMO; BGH, GRUR 2016, 725 Rn. 18 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II), begründet das Vorliegen einer Nachahmung für sich genommen nicht die Unlauterkeit im Sinne des § 4 Nr. 9 UWG aF und § 4 Nr. 3 UWG.

    bb) Allerdings ist der Senat bislang davon ausgegangen, dass die Annahme von Unlauterkeitsmerkmalen nicht auf die in § 4 Nr. 9 Buchst. a bis c UWG aF ausdrücklich geregelten Tatbestände beschränkt ist, sondern in Ausnahmefällen auch eine Behinderung im Rahmen des § 4 Nr. 9 UWG aF in die wettbewerbsrechtliche Bewertung einbezogen werden kann (BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 51 - Handtaschen; GRUR 2008, 1115 Rn. 32 - ICON; GRUR 2013, 1213 Rn. 63 - SUMO).

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