Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 21.03.2012

Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04   

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https://dejure.org/2007,263
BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04 (https://dejure.org/2007,263)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2007 - I ZR 51/04 (https://dejure.org/2007,263)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2007 - I ZR 51/04 (https://dejure.org/2007,263)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zur Verbandsklagebefugnis und zur unzulässigen Heilmittelwerbung durch Abbildungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Öffentlichkeitswerbung eines Krankenhausträgers; Unsachliche Beeinflussung und eine dadurch mittelbar verursachte Gesundheitsgefährdung als Voraussetzung einer unzulässigen Werbung; Annahme einer erheblichen Zahl von Unternehmern als Mitglieder; ...

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbsrechtliche Verbandsklage

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; HeilmittelwerbeG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Krankenhauswerbung"; Begriff der erheblichen Zahl von Unternehmern als Mitglieder eines Verbandes; Zulässigkeit der Öffentlichkeitswerbung eines Klinikums

  • rechtsportal.de

    "Krankenhauswerbung"; Begriff der erheblichen Zahl von Unternehmern als Mitglieder eines Verbandes; Zulässigkeit der Öffentlichkeitswerbung eines Klinikums

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenhauswerbung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hat Verband erhebliche Anzahl v. Unternehmern als Mitglieder?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unsachliche Werbung für Krankenhaus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Krankenhauswerbung - Zur Frage, wann ein (Wettbewerbs-) Verband eine im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erhebliche Zahl von Unternehmern als Mitglieder hat.

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Der BGH "kippt" Werbeverbot in Berufskleidung

  • IWW (Kurzinformation)

    BGH gestattet Werbung im weißen Kittel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Darstellung eines Arztes in Berufskleidung: Verbot ist zu prüfen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur erheblichen Anzahl von Mitgliedern im Rahmen der Verbandsklagebefugnis und Tatbestand des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG erfordert eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Werbung für Ärzte / Zahnärzte

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Mehr Werbemöglichkeiten für Zahnärzte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

Besprechungen u.ä. (2)

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit ärztlicher Werbung mit der bildlichen Darstellung des Arztes in Berufskleidung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werbung für Mediziner: Der Arzt und sein Abbild - zur bildlichen Darstellung auf der Homepage und in den Medien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1338
  • MDR 2007, 1273
  • GRUR 2007, 809
  • MIR 2007, Dok. 285
  • DB 2007, 1753
  • WRP 2007, 1088
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
    Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass die Klagebefugnis des Klägers nicht bereits daraus folgt, dass er zu den in § 1 UKlaV aufgeführten auskunftsberechtigten Wettbewerbsverbänden zählt (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 218/03, WRP 2007, 778 Tz 12 - Sammelmitgliedschaft V, m.w.N.).

    Dabei ist grundsätzlich zu verlangen, dass die Tatsachen, aus denen sich die Klagebefugnis ergibt, spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorgelegen haben (BGH WRP 2007, 778 Tz 14 - Sammelmitgliedschaft V, m.w.N.).

    Dabei ist auf Seiten des in Anspruch Genommenen auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbshandlung zuzurechnen ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 103/03, GRUR 2006, 778 Tz 19 = WRP 2006, 1023 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH WRP 2007, 778 Tz 17 - Sammelmitgliedschaft V).

    Dies kann auch schon bei einer geringen Zahl auf dem betreffenden Markt tätiger Mitglieder anzunehmen sein (vgl. BGH WRP 2007, 778 Tz 18 - Sammelmitgliedschaft V, m.w.N.).

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
    Der Tatbestand des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG setzt voraus, dass die Werbung geeignet ist, das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken (Aufgabe von BGH, Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum).

    Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG soll insbesondere verhindern, dass durch Abbildungen der Eindruck erzeugt wird, das fragliche Heilmittel oder Behandlungsverfahren werde fachlich empfohlen oder angewendet, und dass die Autorität der Heilberufe dazu ausgenutzt wird, direkt oder indirekt die Vorstellung besonderer Wirksamkeit bestimmter Präparate oder Behandlungen zu wecken (BGH GRUR 1985, 936 - Sanatorium II; BGH, Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum).

    Die Vorschrift ist vom historischen Gesetzgeber als abstrakter Gefährdungstatbestand verstanden und vom Senat bisher auch so ausgelegt worden (vgl. BGH GRUR 1985, 936, 937 - Sanatorium II; GRUR 2001, 453, 455 - TCM-Zentrum).

  • BGH, 28.03.1985 - I ZR 42/83

    "Sanatorium II"; Abbildung von Angehörigen der Heilberufe in Berufskleidung bei

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
    Diese Regelung gilt, da § 11 HWG keine dem § 12 Abs. 2 Satz 2 HWG entsprechende Einschränkung enthält, auch für die Werbung von Kliniken, Sanatorien und Kuranstalten (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1970 - I ZR 14/69, GRUR 1970, 558, 560 - Sanatorium I; Urt. v. 28.3.1985 - I ZR 42/83, GRUR 1985, 936, 937 = WRP 1985, 483 - Sanatorium II).

    Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG soll insbesondere verhindern, dass durch Abbildungen der Eindruck erzeugt wird, das fragliche Heilmittel oder Behandlungsverfahren werde fachlich empfohlen oder angewendet, und dass die Autorität der Heilberufe dazu ausgenutzt wird, direkt oder indirekt die Vorstellung besonderer Wirksamkeit bestimmter Präparate oder Behandlungen zu wecken (BGH GRUR 1985, 936 - Sanatorium II; BGH, Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum).

    Die Vorschrift ist vom historischen Gesetzgeber als abstrakter Gefährdungstatbestand verstanden und vom Senat bisher auch so ausgelegt worden (vgl. BGH GRUR 1985, 936, 937 - Sanatorium II; GRUR 2001, 453, 455 - TCM-Zentrum).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, ist der Senat auch als Revisionsgericht nicht an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden (vgl. BGH, Urt. v. 18.5.2006 - I ZR 116/03, GRUR 2006, 873 Tz 14 = WRP 2006, 1118 - Brillenwerbung, m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
    Dabei ist auf Seiten des in Anspruch Genommenen auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbshandlung zuzurechnen ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 103/03, GRUR 2006, 778 Tz 19 = WRP 2006, 1023 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH WRP 2007, 778 Tz 17 - Sammelmitgliedschaft V).
  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
    Dabei wird zunächst zu prüfen sein, ob bzw. inwieweit es sich bei dieser Werbung um eine an § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG zu messende produktbezogene Werbung oder aber um eine sog. Imagewerbung handelt, die der Steigerung des Ansehens des Unternehmens dienen soll und von vornherein vom Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes ausgenommen ist (vgl. zu der nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung vorzunehmenden Abgrenzung BGH, Urt. v. 6.7.2006 - I ZR 145/03, GRUR 2006, 949 Tz 23 = WRP 2006, 1370 - Kunden werben Kunden; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.134; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 208, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
    Diese Regelung gilt, da § 11 HWG keine dem § 12 Abs. 2 Satz 2 HWG entsprechende Einschränkung enthält, auch für die Werbung von Kliniken, Sanatorien und Kuranstalten (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1970 - I ZR 14/69, GRUR 1970, 558, 560 - Sanatorium I; Urt. v. 28.3.1985 - I ZR 42/83, GRUR 1985, 936, 937 = WRP 1985, 483 - Sanatorium II).
  • BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03

    Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
    Im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Heilmittelwerberecht (vgl. insbesondere - zu § 10 Abs. 1 HWG - BVerfG GRUR 2004, 797) ist vielmehr eine einschränkende Auslegung der Vorschrift geboten.
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    Die Tatsachen, aus denen sich die Klagebefugnis ergibt, müssen spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorgelegen haben und im Revisionsverfahren fortbestehen (BGH, GRUR 2006, 873 Rn. 17 - Brillenwerbung; BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 218/03, GRUR 2007, 610 Rn. 14 = WRP 2007, 778 - Sammelmitgliedschaft V; Urteil vom 1. März 2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809 Rn. 12 = WRP 2007, 1088 - Krankenhauswerbung; BGH, GRUR 2015, 1240 Rn. 13 - Der Zauber des Nordens).
  • LG Karlsruhe, 21.03.2019 - 13 O 38/18

    Schleichwerbung in sozialen Medien, Pamela_rf, Foto-Tagging - Wettbewerbsverstoß

    Für ein Mitbewerberverhältnis genügt es, dass Mitgliedsunternehmen des Klägers eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch das Vorgehen der Beklagten mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH, GRUR 2006, 778 Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).

    Für die Beurteilung, ob eine "erhebliche Zahl" von konkurrierenden Mitgliedsunternehmen im genannten Sinne vorliegt, ist nicht auf eine Mindestanzahl abzustellen, sondern danach zu fragen, ob die fraglichen Unternehmen nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung und wirtschaftlichem Gewicht auf dem relevanten Markt in der Weise repräsentativ vertreten sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH, GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, 37. Aufl. 2019, UWG § 8 Rn. 3.42a).

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Diese Bestimmung betrifft sowohl die prozessuale Klagebefugnis als auch die sachlich-rechtliche Anspruchsberechtigung und ist als solche jederzeit von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urteil vom 01. März 2007 - I ZR 51/04, juris Rn. 12 - Krankenhauswerbung; BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 116/03, juris Rn. 14 - Brillenwerbung).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17653
LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11 (https://dejure.org/2012,17653)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21.03.2012 - 25 O 54/11 (https://dejure.org/2012,17653)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21. März 2012 - 25 O 54/11 (https://dejure.org/2012,17653)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Zur Beurteilung von Arzneimittelwerbung und zur Filterung von Kundenbewertungen

  • webshoprecht.de

    Zur Beurteilung von Arzneimittelwerbung und zur Filterung von Kundenbewertungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Werbung für Zahnersatz mit Veröffentlichungen von Äußerungen Dritter

  • kanzlei.biz

    "Zensierte" Werbung in eigener Sache über ein Bewerbungsportal ist irreführend

  • rechtsportal.de

    HWG § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 11
    Zulässigkeit der Werbung für Zahnersatz mit Veröffentlichungen von Äußerungen Dritter

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Werbung mit Kundenäußerungen im Bewertungsportal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: Werbung mit Bewertung auf Portal nur bei ungefilterten Meinungen?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Kundenbewertungen, wenn nur positive Bewertungen wiedergegeben werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kommentare erwünscht - aber bitte nur positiv

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Hervorragender Zahnersatz" - Reklame für Zahnersatz-Anbieter mit gefilterten Kundenaussagen ist irreführend

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verspricht ein Bewertungsportal "garantiert echte Kundenmeinungen", müssen alle Kundenmeinungen ungefiltert veröffentlicht werden, andernfalls liegt eine Irreführung vor

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Unternehmen müssen auch negative Kundenbewertungen veröffentlichen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2007, 1088
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 20 U 115/11

    Irreführung durch Werbung als "Marktführer für Qualitätszahnersatz aus dem

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
    Denn bei Dauerhandlungen kann die Verjährung eines Unterlassungsanspruches nicht beginnen, solange der Eingriff selbst noch fort dauert (BGH, GRUR 2003, 448; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011, AZ 20 U 115/11; Köhler/Bornkamm, UWG, 29 Aufl., 2011, § 11 Nr. 1.21).

    Nach dem Verständnis der Kammer erwartet der situationsadäquat aufmerksame, durchschnittlich informierte und verständigen Verbraucher (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011 AZ 20 U 115/11 - Der Marktführer) von einem Bewertungsportal, das sich als unabhängig darstellt und das mit "garantiert echte Kundenmeinungen" wirbt, nicht nur, dass die Kundenmeinungen tatsächlich unbeeinflusst ausschließlich von tatsächlichen Kunden des bewerteten Unternehmens abgegeben werden.

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (NJW-RR 2007, 1338) ist die Vorschrift des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG (Werbung für Heilbehandlung mit bildlichen Darstellungen von Personen) einschränkend auszulegen ist.

    Der Tatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 4 HWG setze danach voraus, dass die Werbung geeignet sei, dass Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken (BGH NJW-RR 2007, 1338 m.w.N.).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 8.11.2007 (Aktenzeichen C-374/05) auf ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs festgestellt, dass mit der Richtlinie 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27 geänderten Fassung eine vollständige Harmonisierung des Bereichs der Arzneimittelwerbung erfolgt ist.

    In Bezug auf die Werbung von Arzneimittel bedeutet dies, dass wegen des sonst eintretenden Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht in der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel ÄußeSn Dritter nur dann verboten werden dürfen, wenn diese sich in willkürlicher, abstoßender oder irreführender Weise auf Genesungsbescheinigungen beziehen (EUGH, GRUR 2008, 267, dem folgend BGH, GRUR 2009, 179).

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
    Nach dem Verständnis der Kammer erwartet der situationsadäquat aufmerksame, durchschnittlich informierte und verständigen Verbraucher (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011 AZ 20 U 115/11 - Der Marktführer) von einem Bewertungsportal, das sich als unabhängig darstellt und das mit "garantiert echte Kundenmeinungen" wirbt, nicht nur, dass die Kundenmeinungen tatsächlich unbeeinflusst ausschließlich von tatsächlichen Kunden des bewerteten Unternehmens abgegeben werden.
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
    Zweifel bestehen jedenfalls deshalb, weil - anders als im von der Beklagten aufgeführten Entscheidung des BGH vom 27.03.2007, VI ZR 101/06 - die ÄußeSn nicht auf einem für jeden Nutzer offenstehenden Meinungsportal erfolgen, sondern mit Willen der Auftraggeber von F und ausschließlich von Kunden dieser Auftraggeber.
  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 136/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit erkauften Bewertungen

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
    Eine Irreführung liegt demgemäß u.a. dann vor, wenn der Werbende für die Äußerung bezahlt hat (OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 473 für die Bezahlung in Form von Rabatt) oder wenn sonst finanzielle oder wirtschaftliche Zusammenhänge oder Abhängigkeiten zwischen ihm und dem Dritten bestehen oder wenn die in Bezug genommene Quelle entgegen der Verkehrserwartung nicht mehr aktuell ist (Piper/Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 5. Auflage 2010, § 5 Rn 209).
  • BGH, 28.03.1985 - I ZR 42/83

    "Sanatorium II"; Abbildung von Angehörigen der Heilberufe in Berufskleidung bei

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
    Die Vorschrift sei, so der BGH in der zitierten Entscheidung - vom historischen Gesetzgeber als abstrakter Gefährdungstatbestand verstanden und vom Bundesgerichtshof bis zu dieser Entscheidung auch so ausgelegt worden (vgl. BGH, GRUR 1985, 936; NJW-RR 2001, 684).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
    Die Vorschrift sei, so der BGH in der zitierten Entscheidung - vom historischen Gesetzgeber als abstrakter Gefährdungstatbestand verstanden und vom Bundesgerichtshof bis zu dieser Entscheidung auch so ausgelegt worden (vgl. BGH, GRUR 1985, 936; NJW-RR 2001, 684).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
    Denn bei Dauerhandlungen kann die Verjährung eines Unterlassungsanspruches nicht beginnen, solange der Eingriff selbst noch fort dauert (BGH, GRUR 2003, 448; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011, AZ 20 U 115/11; Köhler/Bornkamm, UWG, 29 Aufl., 2011, § 11 Nr. 1.21).
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung II

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11
    In Bezug auf die Werbung von Arzneimittel bedeutet dies, dass wegen des sonst eintretenden Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht in der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel ÄußeSn Dritter nur dann verboten werden dürfen, wenn diese sich in willkürlicher, abstoßender oder irreführender Weise auf Genesungsbescheinigungen beziehen (EUGH, GRUR 2008, 267, dem folgend BGH, GRUR 2009, 179).
  • BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03

    Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit

  • EuGH, 04.10.2007 - C-375/05

    Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands

  • OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09

    EU-Heilmittelwerberecht: Werbung für ein Läusemittel mit dem Testergebnis der

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 55/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Leistungen eines Dentallabors mit

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Duisburg, Az. 25 O 54/11, vom 21.03.2012 - soweit zum Nachteil der Berufungsklägerin - abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • LG Duisburg, 16.05.2013 - 26 O 58/12

    Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers wegen der wettbewerbswidrigen Werbung

    Dies habe die Klägerin getan, in dem sie motiviert durch ein veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Duisburg (gemeint ist das Urteil vom 21.03.2012 im Verfahren 25 O 54/11) zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen und einstweilige Verfügungen erwirkt habe.
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