Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1357
BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04 (https://dejure.org/2007,1357)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2007 - I ZR 66/04 (https://dejure.org/2007,1357)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2007 - I ZR 66/04 (https://dejure.org/2007,1357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Durchfuhr von Originalware

    MarkenG § 14 Abs. 2 und 3

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Durchfuhr von Originalware - Die ungebrochene Durchfuhr von nicht im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachten Waren, die mit einer deutschen Marke gekennzeichnet sind, durch Deutschland stellt als solche keine Verletzung der inländischen Marke dar.

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG
    Durchfuhr von Originalware

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Ungebrochene Durchfuhr von Originalware durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • IWW
  • aufrecht.de

    Keine Verletzung der inländisches Marke bei Durchfuhr von Originalware im EU-Raum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der inländischen Marke durch eine ungebrochene Durchfuhr von nicht im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachten Waren durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; Verbot der Durchfuhr von mit der Marke versehenen Waren im Wege des externen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    MarkenG § 14
    Kein Inverkehrbringen i. S. d. Markenrechts - Durchfuhr von Originalware

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2, 3
    "Durchfuhr von Originalware"; Verletzung einer inländischen Marke durch Durchfuhr von Waren

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2, 3
    "Durchfuhr von Originalware"; Verletzung einer inländischen Marke durch Durchfuhr von Waren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchfuhr von Originalware

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Durchfuhr von Originalware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchfuhr von Originalware in Deutschland

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Durchfuhr von Originalware in Deutschland

Besprechungen u.ä.

  • CIPReport PDF, S. 17 (Entscheidungsbesprechung)

    Durchfuhr ist keine Markenverletzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1328
  • GRUR 2007, 875
  • GRUR Int. 2007, 1035
  • MIR 2007, Dok. 310
  • BB 2008, 91
  • WRP 2007, 1184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.11.2006 - C-281/05

    Montex Holdings - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04
    Auch die ungebrochene Durchfuhr von nicht im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachten Waren, die mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt als solche - unabhängig vom Bestimmungsland der im Durchfuhrverkehr befindlichen Waren - keine Verletzung der inländischen Marke dar (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 9.11.2006 - C-281/05, GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/Diesel).

    a) Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Erlass des Berufungsurteils zu Art. 5 MarkenRL entschieden hat, kann der Inhaber einer Marke die Durchfuhr von mit der Marke versehenen Waren im Wege des externen Versandverfahrens durch einen Mitgliedstaat, in dem die Marke Schutz genießt, nur verbieten, wenn die Waren Gegenstand der Handlung eines Dritten sind, die vorgenommen wird, während für die Waren das externe Versandverfahren gilt, und notwendig das Inverkehrbringen in diesem Durchfuhrmitgliedstaat bedeutet (EuGH, Urt. v. 9.11.2006 - C-281/05, GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/Diesel).

    Denn eine bloße Durchfuhr ist nicht mit der Vermarktung der betreffenden Waren im Durchfuhrland verbunden und kann daher den spezifischen Gegenstand des Markenrechts nicht verletzen (EuGH, Urt. v. 23.10.2003 - C-115/02, Slg. 2003, I-12705 Tz. 27 = GRUR Int. 2004, 39 - Rioglass; EuGH GRUR 2007, 146 Tz. 19 - Montex Holdings/Diesel).

    Die Überführung von mit einer Marke versehenen Nichtgemeinschaftswaren in das externe Versandverfahren stellt als solche keine Verletzung des Rechts des Inhabers dieser Marke dar, das erste Inverkehrbringen in der Gemeinschaft zu kontrollieren (EuGH, Urt. v. 18.10.2005 - C-405/03, Slg. 2005, I-8735 Tz. 47 = GRUR 2006, 146 - Class International; EuGH GRUR 2007, 146 Tz. 21, 25 - Montex Holdings/Diesel).

    Die bloße Möglichkeit, dass sich die Durchfuhr rein tatsächlich und auch rechtlich unterbrechen ließe, um die im Inland zunächst im Wege des externen Versandverfahrens transportierten Waren einer anderen Bestimmung, insbesondere einem zollrechtlichen Einfuhrverfahren, zuzuführen, reicht entgegen der Ansicht der Revision nicht für die Annahme aus, bereits die Durchfuhr verletze die Klagemarken (vgl. EuGH GRUR 2007, 146 Tz. 24 - Montex Holdings/Diesel).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-115/02

    Rioglass und Transremar

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04
    Denn eine bloße Durchfuhr ist nicht mit der Vermarktung der betreffenden Waren im Durchfuhrland verbunden und kann daher den spezifischen Gegenstand des Markenrechts nicht verletzen (EuGH, Urt. v. 23.10.2003 - C-115/02, Slg. 2003, I-12705 Tz. 27 = GRUR Int. 2004, 39 - Rioglass; EuGH GRUR 2007, 146 Tz. 19 - Montex Holdings/Diesel).

    Dies beruht auf der Auslegung von Art. 5 Abs. 1 und 3 MarkenRL und gilt somit auch dann, wenn die Waren im Durchfuhrverkehr nicht für einen Mitgliedstaat, sondern für ein Drittland bestimmt sind (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 39 Tz. 20 - Rioglass).

  • BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04
    Auch unter dem Gesichtspunkt einer Erstbegehungsgefahr kann die bloße Gefahr, dass die Waren nicht an ihrem (ursprünglichen) Zielort ankommen, sondern unbefugt im Inland in Verkehr gebracht werden, einen auf eine (drohende) Markenverletzung gestützten Unterlassungsanspruch nicht begründen, wenn - wie im vorliegenden Fall - keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein unbefugtes Inverkehrbringen bestehen und deshalb eine Verletzung der im Inland geschützten Marken nicht ernstlich und unmittelbar zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 17.3.1994 - I ZR 304/91, GRUR 1994, 530, 532 - Beta).
  • EuGH, 18.10.2005 - C-405/03

    Class International - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04
    Die Überführung von mit einer Marke versehenen Nichtgemeinschaftswaren in das externe Versandverfahren stellt als solche keine Verletzung des Rechts des Inhabers dieser Marke dar, das erste Inverkehrbringen in der Gemeinschaft zu kontrollieren (EuGH, Urt. v. 18.10.2005 - C-405/03, Slg. 2005, I-8735 Tz. 47 = GRUR 2006, 146 - Class International; EuGH GRUR 2007, 146 Tz. 21, 25 - Montex Holdings/Diesel).
  • OLG Koblenz, 13.05.2004 - 6 U 58/03

    Markenrechtsschutz: Ungebrochener Transit markenrechtlich geschützter

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04
    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klagen geführt (OLG Koblenz GRUR-RR 2004, 289).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 246/02

    DIESEL

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04
    b) Dieser auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 2. Juni 2005 - I ZR 246/02 (GRUR 2005, 768 = WRP 2005, 1011 - DIESEL I) ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs lag eine Durchfuhr durch die Bundesrepublik Deutschland zugrunde, bei der die Waren in einen Mitgliedstaat verbracht werden sollten, in dem die Marke nicht geschützt war (Irland).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 235/10

    Clinique happy

    Dies gilt unabhängig davon, ob die durch Deutschland durchgeführten Waren für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Drittstaat bestimmt sind und ob im Bestimmungsland Markenschutz besteht oder nicht (im Anschluss an BGH, 21. März 2007, I ZR 66/04, GRUR 2007, 875 - Durchfuhr von Originalware und BGH, 21. März 2007, I ZR 246/02, GRUR 2007, 876 - DIESEL II).

    b) An dieser Rechtsprechung, auf die der Senat bereits in der Entscheidung "Durchfuhr von Originalware" (Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 66/04, GRUR 2007, 875 = WRP 2007, 1184) nicht mehr zurückgekommen ist, wird nicht festgehalten.

    Die bloße Gefahr, dass die Waren nicht an ihrem Zielort ankommen und eventuell im Durchfuhrmitgliedstaat Deutschland unbefugt in den Verkehr gebracht werden, reicht nicht für die Annahme aus, dass wesentliche Funktionen der Marke in Deutschland beeinträchtigt werden (EuGH, Urteil vom 9. November 2006 - C-281/05, Slg. 2006, I10881 = GRUR 2007, 146 Rn. 23 ff. - Montex Holdings/Diesel; EuGH, GRUR Int. 2012, 134 Rn. 55 ff. - Philips und Nokia; BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 246/02, GRUR 2007, 876 Rn. 18 = WRP 2007, 1185 - DIESEL II; BGH, GRUR 2007, 875 Rn. 12 - Durchfuhr von Originalware).

    Es ist insoweit unerheblich, ob die durch Deutschland durchgeführten Waren für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Drittstaat bestimmt sind und ob in dem Bestimmungsstaat Markenschutz besteht oder nicht (vgl. BGH, GRUR 2007, 876 Rn. 18 - DIESEL II; BGH GRUR 2007, 875 Rn. 12 - Durchfuhr von Originalware; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 14 Rn. 581; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 14 Rn. 164; ders. in MarkenR 2009, 7, 9; Leitzen, GRUR 2006, 89, 94).

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 91/13

    STAYER - Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende

    Die bloße Gefahr, dass die Waren nicht an ihrem Zielort ankommen und eventuell im Durchfuhrmitgliedstaat Deutschland unbefugt in den Verkehr gebracht werden, reicht nicht für die Annahme aus, dass wesentliche Funktionen der Marke in Deutschland beeinträchtigt werden (EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - C-115/02, Slg. 2003, I-12705 = GRUR Int. 2004, 39 Rn. 27 - Rioglass; EuGH, Urteil vom 9. November 2006 - C-281/05, Slg. 2006, I-10881 = GRUR 2007, 146 Rn. 23 ff. - Montex Holdings/Diesel; EuGH, GRUR Int. 2012, 134 Rn. 55 ff. - Philips und Nokia; BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 246/02, GRUR 2007, 876 Rn. 18 = WRP 2007, 1185 - DIESEL II; BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 66/04, GRUR 2007, 875 Rn. 12 = WRP 2007, 1184 - Durchfuhr von Originalware; BGH, Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 235/10, GRUR 2012, 1263 Rn. 30 = WRP 2012, 1530 - Clinique happy).

    Es ist insoweit unerheblich, ob die durch Deutschland durchgeführten Waren für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Drittstaat bestimmt sind und ob in dem Bestimmungsstaat Markenschutz besteht oder nicht (vgl. BGH, GRUR 2007, 876 Rn. 18 - DIESEL II; BGH, GRUR 2007, 875 Rn. 12 - Durchfuhr von Originalware; BGH, GRUR 2012, 1263 Rn. 30 - Clinique happy; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 14 MarkenG Rn. 578 ff.; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 14 Rn. 182 ff.).

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10

    Orion

    Daran fehlt es bei einer bloßen ungebrochenen Durchfuhr, die mit keiner Vermarktung der betreffenden Waren in Deutschland verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 66/04, GRUR 2007, 875 Rn. 13 = WRP 2007, 1184 - Durchfuhr von Originalware).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich dadurch grundlegend von einer zeitweiligen Lagerung von Ware in einem inländischen Zolllager im Zollverschlussverfahren oder der bloßen ungebrochenen Durchfuhr von für einen ausländischen Empfänger bestimmter Ware durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 39 Rn. 27 - Rioglass; GRUR 2007, 146 Rn. 19 f. - Montex Holdings/Diesel; BGH, GRUR 2007, 875 Rn. 13 - Durchfuhr von Originalware).

  • KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08

    Clinique - Durchfuhr von Markenfälschungen und parallelimportierten

    Der Inhaber einer Marke kann die Durchfuhr von mit der Marke versehenen Waren im Wege des (zollrechtlichen) externen Versandverfahrens durch einen Mitgliedstaat, in dem die Marke Schutz genießt, nur verbieten, wenn die Waren Gegenstand der Handlung eines Dritten sind, die vorgenommen wird, während für die Waren das externe Versandverfahren gilt, und die notwendig das Inverkehrbringen der Waren in diesem Durchfuhrmitgliedstaat bedeutet (EuGH, GRUR 2007, 146, TZ. 23 - Montex Holdings/Diesel; BGH, GRUR 2007, 875, TZ. 12 - Durchfuhr von Originalware).
  • LG Hamburg, 30.04.2009 - 315 O 72/08

    Patentverletzung: Vernichtungsanspruch des Patentinhabers bei Verbringen von

    Es wäre nämlich nicht überzeugend, ein Indiz für eine Einfuhr oder ein Inverkehrbringen im Inland allein daraus gewinnen zu wollen, dass eine Patentverletzung im Ausland droht (so i.E. auch BGH GRUR 2007, 875 - Durchfuhr von Originalware ).

    Im Nachgang der EuGH- Entscheidung hat auch der BGH festgehalten, dass in "Durchfuhr-Fällen" grundsätzlich nicht von einer Schutzrechtsverletzung im Inland auszugehen ist (s. BGH GRUR 2007, 875 - Durchfuhr von Originalware ; GRUR 2007, 876 - Diesel II ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht