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   OLG Rostock, 14.11.2006 - 2 W 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13256
OLG Rostock, 14.11.2006 - 2 W 25/06 (https://dejure.org/2006,13256)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.11.2006 - 2 W 25/06 (https://dejure.org/2006,13256)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. November 2006 - 2 W 25/06 (https://dejure.org/2006,13256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Unterlassungsanspruches bzgl. der unbefugten Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Produkt-Lichtbildes; Interesse des Geschädigten an einer Unterbindung der unbefugten Verwendung des geschützten Lichtbildes

  • Judicialis

    GKG § 68 Abs. 1; ; RVG § 32 Abs. 2; ; ZPO § 3; ; UrhG § 54f Abs. 3; ; UrhG § 54g Abs. 3

  • captain-huk.de

    Zum Streitwert bezüglich Unterlassungsanspruch bei einer Urheberrechtsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unbefugter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Produkt-Lichtbilds beim Internet-Verkauf

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtlich geschütztes Produkt-Lichtbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2007, 1264
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04

    Abschreckender Streitwert

    Auszug aus OLG Rostock, 14.11.2006 - 2 W 25/06
    Darüber hinaus ist aus generalpräventiven Gesichtspunkten eine besonders große Nachahmungsgefahr aus einem leichtfertigten Umgang mit Urheberrechten zu berücksichtigen, der durch die Möglichkeiten des Internets eröffnet ist (KG GRUR 2005, 88; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • OLG Celle, 13.05.2016 - 13 W 36/16

    Streitwert einer auf Urheberrecht gestützten Unterlassungsklage

    a) Bei der Festsetzung des Streitwertes ist die Schwere des erfolgten Angriffs in das Urheberrecht einzubeziehen, dessen wirtschaftlicher Wert in der Höhe einer möglichen Lizenzgebühr Ausdruck findet; mithin kann die Bemessung nach dem drohenden Lizenzschaden erfolgen (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 13 U 130/11, juris Rn. 3; OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2006 - 2 W 25/06, juris Rn. 9).
  • OLG München, 10.04.2015 - 6 W 2204/14

    Streitwert für Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung eines Lichtbildes

    Demgegenüber wurden je nachdem, ob es sich um ein privates oder ein gewerbliches Verkaufsangebot handelt, Streitwerte in Höhe von EUR 2.000,- (OLG Hamburg, Beschl. v. 22.1.2013 - 5 W 5/13, ZUM-RD 2014, 90), EUR 3.000,- (OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011 - 6 W 256711, juris), EUR 6.000,-(OLG Köln, Beschl. v. 25.8.2014 - 6 W 123/14, WRP 2014, 1236; OLG Rostock, Beschl. v. 14.11.2006 - 2 W 25/06, WRP 2007, 1264; KG, Beschl. v. 30.12.2010 - 24 W 100/10, ZUM-RD 2011, 543 betreffend ein Verfügungsverfahren).
  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht, dass der Streitwert bei solcher Art Unterlassungsansprüchen aus Gründen der Abschreckung zu erhöhen sei (vgl. exemplarisch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342 - Kartenausschnitte; GRUR-RR 2007, 375 - Filesharing und OLG Rostock WRP 2007, 1264), vermag der Senat nicht zu folgen (so auch im Ergebnis OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 126).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    Der Senat folgt bei Bestimmung des Multiplikators damit nicht der teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht, dass der Streitwert bei Unterlassungsansprüchen der vorliegenden Art aus Gründen der Abschreckung zu erhöhen sei (so OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Rostock WRP 2007, 1264).
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