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   OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 105/06   

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https://dejure.org/2006,3762
OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 105/06 (https://dejure.org/2006,3762)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2006 - 5 U 105/06 (https://dejure.org/2006,3762)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 5 U 105/06 (https://dejure.org/2006,3762)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Unzulässige Beschränkung des Widerrufsrechts bei Kontaktlinsen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 312 c BGB
    Bei Kontaktlinsen kann das Widerrufsrecht nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden

  • JurPC

    § §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG, 312 c Abs. 1 BGB iVm Art. 240 EGBGB iVm § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV
    Widerrufs- und Rückgaberecht nach § 312 d BGB bei Kontaktlinsen

  • aufrecht.de

    Widerrufs-/Rückgaberecht beim Verkauf von Kontaktlinsen - Beschränkung auf ungeöffnete Original-Umverpackungen

  • nomos.de PDF

    UWG §§ 3, 4 Nr. 11, 8; BGB § 312 c Abs. 1 iVm EGBGB Art.240 iVm BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Online-Widerrufsrecht gilt auch für Kontaktlinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Widerrufsrechtseinschränkung bei Medizinprodukten

  • gesr.de PDF

    § 312d BGB
    Widerrufs- und Rückgaberecht für Kontaktlinsen und -pflegemittel

  • internetrecht-rostock.de PDF
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungeöffnete Original-Umverpackungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei Medikamenten und medizinische Geräten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Beschränkung des Widerrufs-/Rückgaberechtes bei Kontaktlinsen und Pflegemitteln

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Beschränkung des Widerrufrechts bei Kontaktlinsen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 402 (Ls.)
  • WRP 2007, 1498
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Dem Verbraucher werden durch diese Vorgehensweise Informationen vorenthalten, die er für seine geschäftliche Entscheidung benötigt (vgl. BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 55/00, GRUR 2002, 1085, 1088 = WRP 2002, 1263 - Belehrungszusatz zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2007, 56, 57; OLG Hamburg WRP 2007, 1498, 1501; Fezer/Fezer aaO § 3 Rdn. 113; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3 Rdn. 149; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 301).
  • AG Köln, 28.04.2014 - 142 C 354/13

    Button-Lösung - Anforderungen an die Belehrung bei der ausdrücklichen

    Die Information kann abstrakt sein und sich auf die Vertriebspraktiken und Produktpalette des Unternehmers beschränken (MK-Wendehorst, BGB 6.Aufl., 2012, § 312 c Rn 40; vgl. auch OLG Hamburg, NJOZ 2007, 4812 für § 1Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO a.F., BGH, NJW 2010, 989).
  • OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10

    Formularmäßiger Ausschluss des Widerrufsrechts beim Online-Kauf von

    Dieser Ausnahmetatbestand kann zwar bei Lebensmitteln, Schnittblumen, Arzneimitteln und auch bei Kosmetikartikeln eingreifen (Staudinger / Thüsing, a.a.O., Rn. 54; Becker / Föhlisch, a.a.O. [3755]; Palandt / Grüneberg, a.a.O. Rn. 9); maßgeblich ist jedoch die objektive Verderblichkeit und eine darauf beruhende Unverkäuflichkeit der zurückgesandten Ware, die etwa bei Arzneimitteln nicht einheitlich bewertet wird (vgl. OLG Hamburg, WRP 2007, 1498 = NJOZ 2007, 4812; Mand, NJW 2008, 190 ff.) und auch bei Kosmetika nicht ohne weiteres anzunehmen ist; keineswegs kann es für den Widerrufsausschluss genügen, dass der Verkäufer nach dem Öffnen der Verpackung durch den Verbraucher Gefahr läuft, auf der zurückgegebenen Ware "sitzen zu bleiben" (BeckOK BGB / Schmidt-Räntsch, a.a.O., Rn. 38).

    Dieser Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten des Unternehmers ist seiner Art nach geeignet, die Verbraucher in ihren geschäftlichen Entscheidungen spürbar zu beeinflussen (vgl. - noch zu § 3 UWG 2004 - OLG Hamburg, WRP 2007, 1498 [1501] = NJOZ 2007, 4812 [4815]; Senat, Urt. v. 11.04.2008 - 6 U 17/08).

  • LG Karlsruhe, 16.12.2011 - 14 O 27/11

    Wettbewerbsverstoß eines niederländischen Versandhändlers über die

    Unter dem Blickwinkel der Gewährung eines uneingeschränkten Widerrufsrechts besteht der wesentliche Kern dieser gesetzlichen Bestimmungen darin, dass die Ausübung des Widerrufsrechts an keine weiteren als die gesetzlichen Voraussetzungen, namentlich fristgerechten Widerruf und Rückgabe der Sache, geknüpft werden darf (hierzu und zum Folgenden OLG Hamm, NJW-RR 2005, 1582, Tz. 10 ff.; vgl. auch OLG Hamburg, WRP 2007, 1498; OLG Frankfurt, MDR 2006, 919).
  • AG Köln, 13.01.2014 - 142 C 201/13

    Medizinprodukte und das Widerrufsrecht

    Die Information kann abstrakt sein und sich auf die Vertriebspraktiken und Produktpalette des Unternehmers beschränken (MK-Wendehorst, BGB 6.Aufl., 2012, § 312 c Rn 40; vgl. auch OLG Hamburg, NJOZ 2007, 4812 für § 1Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO a.F., BGH, NJW 2010, 989).

    Dies trifft indes nach dem oben Gesagten selbst dann nicht zu, wenn man dem Grunde nach einen Ausschlussgrund nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 Var. 3 BGB - fehlende Eignung zur Rücksendung - annimmt; denn soweit der Kunde nur die Umverpackung öffnet, ohne den Stent selbst aus dem Folienschlauch zu nehmen, greifen die Verkehrsbeschränkungen des § 4 MPG nicht ein und kann dem Kunden das Widerrufsrecht nicht genommen werden (OLG Hamburg, NJOZ 2007, 4812; OLG Köln NJOZ 2010, 2514).

  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 U 99/11

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer nicht mehr aktuellen

    Nur mit diesen rechtlichen Instrumenten kann dem wichtigen Prüfungsrecht des Verbrauchers (arg. § 357 Abs. 3 S. 2 BGB) angemessen Rechnung getragen werden (OLG Hamburg WRP 2007, 1498).
  • LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07

    Wettbewerbsverstoß im Bereich des Glücksspiels: Nichtmitteilung des

    Im übrigen ist hier durchaus eine Vergleichbarkeit mit den Fällen gegeben, in denen Informationspflichten gegenüber einem Verbraucher verletzt wurden, weil er nicht richtig und vollständig über ein etwaiges Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt wurde; die Erheblichkeitsschwelle ist in diesen Fällen regelmäßig überschritten (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 232, 234; OLG Hamburg WRP 2007, 1498, 1501).
  • LG Köln, 24.02.2011 - 31 O 451/10

    Versandapotheken müssen Widerrufsrecht einräumen I

    Bei einem gro- Ren Teil der Arzneimittel, die Verbraucher bei der Beklagten bestellen werden, besteht in der Sache daher kein Unterschied zu den Kontaktlinsen und Pflegemitteln, | hinsichtlich derer Rechtsprechung und Literatur einen generellen Ausschluss des | Widerrufsrechts verneinen (OLG Hamburg WRP 2007, 1498, 1500; Mand/Könen WRP 2007, 1405, 1409 f.).
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