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   BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04   

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https://dejure.org/2007,64
BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04 (https://dejure.org/2007,64)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2007 - I ZR 132/04 (https://dejure.org/2007,64)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - I ZR 132/04 (https://dejure.org/2007,64)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    INTERCONNECT/T-InterConnect - Ein Bestandteil, der in einem zusammengesetzten Zeichenneben einem Stammbestandteil die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kannauch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständig kennzeichnende Stellung verfügen.

  • markenmagazin:recht

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwechslungsgefahr zwischen INTERCONNECT und T-InterConnect

  • IWW
  • JurPC

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    INTERCONNECT / T-InterConnect

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    INTERCONNECT ./. T-InterConnect

  • Wolters Kluwer

    Selbstständig kennzeichnende Stellung eines Bestandteils in einem zusammengesetzten Zeichen bei Bezeichnung einer konkreten Ware oder Dienstleistung durch diesen Bestandteil neben dem Stammbestandteil; Bestehen einer Verwechselungsgefahr i.w.S. bei Kombination eines ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    "INTERCONNECT/T-InterConnect"; Selbständig kennzeichnende Stellung des Bestandteils einer zusammen gesetzten Marke; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    "INTERCONNECT/T-InterConnect"; Selbständig kennzeichnende Stellung des Bestandteils einer zusammen gesetzten Marke; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - INTERCONNECT/T-InterConnect

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    "INTERCONNECT"/"T-InterConnect"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 258
  • MMR 2008, 250
  • MIR 2008, Dok. 050
  • K&R 2008, 107
  • WRP 2008, 232
 
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Wird zitiert von ... (471)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Richtig ist allerdings, dass auch ein unterdurchschnittlich kennzeichnungskräftiger Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens eine selbständig kennzeichnende Stellung haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Rn. 35 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

    Das Berufungsgericht hat auch sonst keinen besonderen Umstand festgestellt, der es rechtfertigen könnte, einen der beiden oder sogar beide Bestandteile des Zeichens "Villa Culinaria" als selbständig kennzeichnend anzusehen (vgl. zu solchen Umständen BGHZ 167, 322 Rn. 21 f. - Malteserkreuz I; BGH, GRUR 2008, 258 Rn. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect; Beschluss vom 29. Mai 2008 - I ZB 54/05, GRUR 2008, 905 Rn. 38 = WRP 2008, 1349 - Pantohexal; GRUR 2012, 635 Rn. 27 ff. - METRO/ROLLER's Metro).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Der Senat hat zwar in der Vergangenheit die alternative Klagehäufung, bei der ein einheitliches Rechtsschutzbegehren auf verschiedene Klagegründe gestützt wird, nicht beanstandet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; Urteil vom 28. Juni 2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect; Urteil vom 5. November 2008 - I ZR 39/06, GRUR 2009, 766 = WRP 2009, 831 - Stofffähnchen; GRUR 2010, 642 - WM-Marken).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Das kann der Fall sein, wenn die einzelnen Elemente nicht räumlich voneinander abgesetzt, sondern in einer Weise miteinander verbunden sind, die eine Zusammengehörigkeit als Gesamtzeichen dokumentiert (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Rn. 30 = WRP 2009, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect; Kochendörfer, GRUR 2010, 195, 198).

    Besondere Umstände für die Annahme wirtschaftlicher oder organisatorischer Zusammenhänge liegen regelmäßig vor, wenn eine Marke in ein zusammengesetztes Kennzeichen übernommen wird und eine selbstständig kennzeichnende Stellung beibehält (vgl. BGH, GRUR 2008, 258 Rn. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 14 MarkenG Rn. 488).

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