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   BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08   

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https://dejure.org/2009,1422
BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08 (https://dejure.org/2009,1422)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2009 - I ZB 107/08 (https://dejure.org/2009,1422)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08 (https://dejure.org/2009,1422)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der zukünftig zu erwartenden Bekanntheit einer Ortsbezeichnung für eine Warengruppe als Eintragungshindernis i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz (MarkenG) als Sache des nationalen Gerichts; Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorlagepflicht an den EuGH - Vierlinden

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2; ; MarkenG § 83 Abs. 3; ; EGV Art. 234 Abs. 3; ; MarkenRL Art. 3

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Vierlinden - eine geographische Herkunftsangabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der zukünftig zu erwartenden Bekanntheit einer Ortsbezeichnung für eine Warengruppe als Eintragungshindernis i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als Sache des nationalen Gerichts; Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (Besetzungsrüge) i.S.d. § ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vierlinden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Zuständigkeit der nationalen Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beurteilung der Frage, ob zukünftig die Verwendung einer geographischen Herkunftsangabe für eine bestimmte Warengruppe vernünftigerweise zu erwarten ist, ist Aufgabe der nationalen Gerichte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vierlinden - oder: deutsche vs. EU-Gerichte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prognoseentscheidung bezüglich des Freihaltungsbedürfnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 994
  • EuZW 2009, 708
  • WRP 2009, 1102
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Die aus Art. 3 Abs. 1 Buchst. c MarkenRL übernommene Regelung gebietet die Versagung der Eintragung auch dann, wenn die fragliche Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-363/99, Slg. 2004, I1619 = GRUR 2004, 674 Rn. 95 bis 97 - Postkantoor; BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 53/05, GRUR 2008, 900 Rn. 12 = WRP 2008, 1338 - SPA II; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08, GRUR 2009, 994 Rn. 14 = WRP 2009, 1102 - Vierlinden).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09

    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als

    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 10 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08, GRUR 2009, 994 Rn. 7 = WRP 2009, 1102 - Vierlinden).

    bb) Der Senat hat bislang offengelassen, ob eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das Bundespatentgericht mit der Besetzungsrüge (§ 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG) angegriffen werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 547 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS; Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 98/07, GRUR 2008, 1027 Rn. 24 = WRP 2008, 1438 - Cigarettenpackung; GRUR 2009, 992 Rn. 27 - Schuhverzierung; GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

    (1) Die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union unterbleibt willkürlich, wenn ein letztinstanzliches Gericht zur Klärung der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift eine Vorlage überhaupt nicht erwägt, obwohl es Zweifel an der zutreffenden Beurteilung der entscheidungserheblichen Auslegungsfrage hat, oder wenn das erkennende Gericht bewusst von der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union abweicht, ohne vorzulegen (BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

    (2) Die Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist allerdings auch verletzt, wenn zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vorliegt oder dieser die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet hat oder eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint und das letztinstanzlich entscheidende Gericht den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (BVerfG, NJW 2001, 1267, 1268; NVwZ 2007, 197, 198; BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 12 - Vierlinden).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 85/11

    Variable Bildmarke

    bb) Eine Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV setzt voraus, dass die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union willkürlich unterblieben ist, weil das Unterlassen der Vorlage bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 82, 159, 194 f.; BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).
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