Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4415
OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08 (https://dejure.org/2009,4415)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2009 - 5 U 155/08 (https://dejure.org/2009,4415)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 5 U 155/08 (https://dejure.org/2009,4415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 823, 1004 BGB; §§ 193, 185 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Unterlassung einer Äußerung einer Versicherungsgesellschaft gegenüber der AVAD; Anspruch einer Versicherungsmaklergesellschaft gegen eine Vertriebsgesellschaft für den HDI Gerlingkonzern auf Unterlassung einer Äußerung i.S.v. ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 8; ; UWG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 8; UWG § 8 Abs. 1
    Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Unterlassung einer Äußerung einer Versicherungsgesellschaft gegenüber der AVAD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ende der Zusammenarbeit zwischen Versicherer und Makler - Kein AVAD-Eintrag bei bloßem Verdacht auf Urkundenfälschung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ende der Zusammenarbeit - Kein AVAD-Eintrag bei bloßem Verdacht auf Urkundenfälschung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1375
  • WRP 2009, 1152
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 01.04.2014 - 3 K 1008.12

    Unterlassung einer öffentlichen Äußerung

    Die Vermutung besteht dafür, dass in Zukunft mit kerngleichen Verstößen zu rechnen ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 U 155/08 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 151/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3555
OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 151/07 (https://dejure.org/2009,3555)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 3 U 151/07 (https://dejure.org/2009,3555)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 3 U 151/07 (https://dejure.org/2009,3555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 9, 4, 5, 12, 3 UWG; §§ a1, 2 RVG; § 1 PAngV

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Inhalt einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Höhe der Anwaltsgebühren für ein wettbewerbliches Abschlussschreiben

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 9; ; UWG § 12 Abs. 1; ; PAngV § 1; ; RVG § 2 Abs. 2; ; RVG VV Nr. 2302 Anlage 1; ; RVG VV Nr. 2300 Anlage 1

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Inhalt einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Höhe der Anwaltsgebühren für ein wettbewerbliches Abschlussschreiben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wenn Händler sich aus Gefälligkeit abmahnen, um sich vor Dritten zu schützen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Mangelnde Ernsthaftigkeit einer Unterlassungserklärung bei lapidarer Äußerung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mangelnde Ernsthaftigkeit beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1062
  • GRUR-RR 2010, 87 (Ls.)
  • WRP 2009, 1152
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird allerdings überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art i.S. von Nr. 2302 RVG VV handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu bemessen sei (1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm, Urt. v. 2.7.2009 - 4 U 39/09, juris Tz. 7; KG, Urt. v. 3.4.2008 - 10 U 245/07, juris Tz. 21; OLG Hamm, Urt. v. 3.5.2007 - 4 U 1/07, juris Tz. 14; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg [3. Zivilsenat] WRP 2009, 1152 Tz. 37; OLG Hamburg, Urt. v. 21.5.2008 - 5 U 75/07, juris Tz. 59; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2007 - 20 U 52/07, juris Tz. 25; LG Hamburg, Urt. v. 2.10.2009 - 324 O 174/09, juris Tz. 10).
  • OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13

    Standardabschlussschreiben - Einstweiliges Verfügungsverfahren in

    Der erkennende 3. Zivilsenat und der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts legen in der Regel eine 0, 8-fache Geschäftsgebühr zugrunde (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, NJOZ 2009, 3610 = WRP 2009, 1152 Rn. 37; OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, BeckRS 2009, 25057, Rn. 59 zitiert nach juris ebenso OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 05681 Rn. 25 zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10

    Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie

    Eine Drittunterwerfung kann die Wiederholungsgefahr entfallen lassen, wenn nach der Person des Dritten und seinen Beziehungen zum Schuldner ein Kollusionsverdacht nicht aufkommt und sicher ist, dass er im Falle der Zuwiderhandlung die vertraglichen Sanktionen geltend machen wird (vgl. BGH, GRUR 1983, 186 [187] - Wiederholte Unterwerfung I; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2003, 1430 [1431]; OLG Hamburg, NJOZ 2009, 3610 [3611 f.]); bei Feststellung dieser Voraussetzungen im Einzelfall ist allerdings besondere Vorsicht geboten, wenn der Dritte den Schuldner nicht abgemahnt hatte (Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.166 ff. [1.168 f.]).
  • LG Bochum, 01.02.2012 - 13 O 187/11

    Rechtsanwaltsgebühren bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art i.S.d. Nr. 2302 VV RVG handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG zu bemessen sei (1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm Urt. v. 02.07.2009 - 4 U 39/09 - , juris Tz. 7; KG Urt. v. 03.04.2008 - 10 U 245/07 - , juris Tz. 21; OLG Hamm Urt. v. 03.05.2007 - 4 U 1/07 - , juris Tz. 14; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg (3.Zivilsenat) WRP 2009, 1152 Tz. 37; OLG Hamburg Urt. v. 21.05.2008 - 5 U 75/07, juris Tz. 59; OLG Düsseldorf Urt. v. 30.10.2007 - 20 U 52/07 - , juris Tz. 25).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2011 - 4b O 139/10
    In der Rechtsprechung der lnstanzgerichte wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art im Sinne von Nr. 2302 VV-RVG handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG zu bemessen sei (1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm, Urt. v. 2.7. 2009, 4 U 39/09, BeckRS 2009, 21055; KG, OLG-Report 2008, 920; OLG Hamm, WRP 2008, 135, LG Düsseldorf, InstGE 9, 114; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg, NJOZ 2009, 3610; OLG Düsseldorf, lnstGE 9, 35 - Patentanwaltskosten für Abschlussschreiben.
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