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   BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06   

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https://dejure.org/2008,109
BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06 (https://dejure.org/2008,109)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2008 - I ZR 112/06 (https://dejure.org/2008,109)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 (https://dejure.org/2008,109)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • Telemedicus

    Metall auf Metall - Tonträger-Sampling

  • Telemedicus

    Metall auf Metall - Tonträger-Sampling

  • webshoprecht.de

    Zur Urheberrechtsverletzung durch die Entnahme kleinster Tonfetzen aus einem Tonträger

  • IWW
  • JurPC

    UrhG § 85 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 1
    "Metall auf Metall"

  • aufrecht.de

    Soundsampling kann zulässig sein

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Eingriffs in das durch § 85 Abs. 1 S. 1 Urhebergesetz (UrhG) geschützte ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers i.R.d. Entnahme kleinster Tonfetzen; Entsprechende Anwendbarkeit der Regelung des § 24 Abs. 1 UrhG im Falle der Benutzung eines fremden ...

  • kanzlei.biz

    Tonträger-Sampling

  • debier datenbank

    Metall auf Metall

    §§ 16, 17, 24 Abs. 1, 85 Abs. 1 S. 1, 97 Abs. 1, 98 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 24 Abs. 1; ; UrhG § 85 Abs. 1

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Tonträger-Sampling

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Sound Sampling und Schutzrechte des Tonträgerherstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Eingriffs in das durch § 85 Abs. 1 S. 1 Urhebergesetz ( UrhG ) geschützte ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers i.R.d. Entnahme kleinster Tonfetzen; Entsprechende Anwendbarkeit der Regelung des § 24 Abs. 1 UrhG im Falle der Benutzung eines fremden ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Metall auf Metall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Eingriff durch Entnahme kleinster Tonfetzen von Tonträger?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Tonträger-Sampling

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 24 Abs. 1, 85 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 1, 98 Abs. 1 UrhG
    Auch der kleinste Tonfetzen ist urheberrechtlich geschützt

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Metall auf Metall

    Sampling - Ein Eingriff in die Tonträgerherstellerrechte ist bereits dann gegeben, wenn einem fremden Tonträger nur kleinste Tonfetzen entnommen werden

  • wb-law.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Verkehrte Welt: Musiker verletzen Urheberrechte

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Tonträger-Sampling

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Tonträger-Sampling

  • drbuecker.de (Zusammenfassung)

    Sampling eines Tonträgers erlaubt, wenn dadurch ein eigenständiges Werk geschaffen wird

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof entscheidet über Sampling von Musikstücken

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urteilsgründe zur »Sound-Sampling«-Entscheidung des BGH veröffentlicht

  • heise.de (Pressebericht, 20.11.2008)

    Sampling grundsätzlich zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 20.11.2008)

    Sampling grundsätzlich zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kraftwerk, Setlur und die Tonfetzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schutz kleinster Tonfetzen

  • idkv.de (Leitsatz)

    Zur Rechtmäßigkeit von Tonträger-Samplings

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grundsatzurteil des BGH zum "Sampling" von Musikstücken

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Tonfetzenentnahme (Tonträger-Sampling) aus früheren Tonträgern für neues Musikstück

  • afs-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung und Kurzanmerkung)

    Sampling von Musikstücken

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Tonträger-Sampling ist Urheberrechtsverletzung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Tonträger-Sampling

  • nennen.de (Kurzinformation)

    Sampling: Selbst kleinste Tonfetzen geschützt

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Ist der Upload von Dateifragmenten in Internet-Tauschbörsen straflos?

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Tonträger-Sampling der Musikgruppe Kraftwerk

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tonträger-Sampling

  • beck.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Tonträgersampling

  • beck.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Tonträgersampling

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tonträger-Sampling ist nur teilweise zulässig (Kraftwerk versus Moses Pelham)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Metall auf Metall I

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tonträger-Sampling ist Urheberrechtsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Soundsampling: "Metall auf Metall II"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tonträger-Sampling

  • 123recht.net (Pressebericht, 20.11.2008)

    Urheberschutz auch für "kleinste Tonfetzen" // Teilerfolg der Musikgruppe Kraftwerk gegen Pelham und Haas

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 770
  • GRUR 2009, 403
  • MMR 2009, 253
  • K&R 2009, 177
  • ZUM 2009, 219
  • afp 2009, 310
  • WRP 2009, 308
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
    Da der Tonträgerhersteller diese unternehmerische Leistung für den gesamten Tonträger erbringt, gibt es keinen Teil des Tonträgers, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre (vgl. zum Leistungsschutz des Filmherstellers nach §§ 94, 95 UrhG BGHZ 175, 135 Tz. 18 f. - TV-Total).

    Der von der Revision angestellte Vergleich ist nicht stichhaltig, da der Leistungsschutz für Tonträger und der Urheberrechtsschutz für Musikwerke unterschiedliche Schutzgüter haben (Wandtke/Bullinger/Schaefer aaO § 85 UrhG Rdn. 25; Hertin, GRUR 1989, 578; Müller, ZUM 1999, 555, 558; Weßling aaO S. 161; Dierkes aaO S. 25 f.; von Lewinski in Schricker, Urheberrecht auf dem Weg zur Informationsgesellschaft, S. 230 f.; vgl. BGHZ 175, 135 Tz. 20 ff. - TV-Total, zum Verhältnis zwischen dem Leistungsschutz für Filmträger nach §§ 94, 95 UrhG und dem Urheberechtsschutz für Filmwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG).

    Die Regelung des § 24 Abs. 1 UrhG ist jedoch im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers grundsätzlich entsprechend anwendbar (Rehbinder, Urheberrecht, 15. Aufl., Rdn. 815 und 379; Wegener aaO S. 245; vgl. BGHZ 175, 135 Tz. 24 ff. - TV-Total, zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 UrhG auf eine Benutzung von Filmträgern; a.A. Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 4. Aufl., Rdn. 624; Dierkes aaO S. 23 f.).

    Auch die Benutzung fremder Tonträger ist ohne Zustimmung des Berechtigten nur erlaubt, wenn dabei ein selbständiges Werk geschaffen wird (vgl. BGHZ 175, 135 Tz. 25 ff. - TV-Total, zur Benutzung eines Filmträgers).

    Die für eine freie Benutzung nach § 24 UrhG erforderliche Selbständigkeit des neuen Werkes gegenüber dem benutzten Werk setzt zwar voraus, dass das neue Werk einen ausreichenden Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält, wobei dies nur dann der Fall ist, wenn die entlehnten eigenpersönlichen Züge des älteren Werkes angesichts der Eigenart des neuen Werkes verblassen (BGHZ 122, 53, 60 - Alcolix; 141, 267, 280 - Laras Tochter; 175, 135 Tz. 29 - TV-Total).

    Selbst wenn diese für sich genommen nicht den urheberrechtlichen Schutzanforderungen genügen, steht dies nicht dem zur Beurteilung der Selbständigkeit erforderlichen Vergleich entgegen, ob das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es seinem Wesen nach als selbständig anzusehen ist (vgl. BGHZ 175, 135 Tz. 36 zur einem Filmträger entlehnten Bildfolge).

  • OLG Hamburg, 16.05.1991 - 3 U 237/90

    Konzertmitschnitt / Basel

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
    Es kommt nicht darauf an, ob derjenige, der in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt oder eigenen Aufwand erspart oder ob der Tonträgerhersteller durch diesen Eingriff einen messbaren und nachweisbaren wirtschaftlichen Nachteil erleidet (Hertin, GRUR 1991, 722, 730 f.; a.A. OLG Hamburg GRUR Int. 1992, 390, 391 und NJW-RR 1992, 746, 748 ; Münker aaO S. 252 f.; Bindhardt aaO S. 131 f.; Häuser aaO S. 111).

    Im Übrigen wird dem Hersteller des Tonträgers durch die ungenehmigte Übernahme selbst kleinster Teile einer Tonaufnahme regelmäßig eine mit seiner unternehmerischen Leistung geschaffene Verwertungsmöglichkeit entzogen (a.A. OLG Hamburg GRUR Int. 1992, 390, 391 und NJW-RR 1992, 746, 748) .

  • OLG Hamburg, 18.04.1991 - 3 W 38/91

    Tonträgersampling

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
    Es kommt nicht darauf an, ob derjenige, der in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt oder eigenen Aufwand erspart oder ob der Tonträgerhersteller durch diesen Eingriff einen messbaren und nachweisbaren wirtschaftlichen Nachteil erleidet (Hertin, GRUR 1991, 722, 730 f.; a.A. OLG Hamburg GRUR Int. 1992, 390, 391 und NJW-RR 1992, 746, 748 ; Münker aaO S. 252 f.; Bindhardt aaO S. 131 f.; Häuser aaO S. 111).

    Im Übrigen wird dem Hersteller des Tonträgers durch die ungenehmigte Übernahme selbst kleinster Teile einer Tonaufnahme regelmäßig eine mit seiner unternehmerischen Leistung geschaffene Verwertungsmöglichkeit entzogen (a.A. OLG Hamburg GRUR Int. 1992, 390, 391 und NJW-RR 1992, 746, 748) .

  • BGH, 17.10.1958 - I ZR 180/57

    " Kleinzitat"

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
    Entgegen der Ansicht der Revision liegt kein Wertungswiderspruch darin, dass selbst kleinsten Tonpartikeln eines Tonträgers Leistungsschutz zukommt, während Teile eines Musikwerkes nur dann Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie für sich genommen den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen (vgl. zum Schutz von Werkteilen BGHZ 9, 262, 266 ff. - Lied der Wildbahn I; BGHZ 28, 234, 237 - Verkehrskinderlied; BGH, Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 105/59, GRUR 1961, 631, 633 - Fernsprechbuch; zum Werkteilschutz bei Musikwerken Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rdn. 122 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91

    Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
    Die für eine freie Benutzung nach § 24 UrhG erforderliche Selbständigkeit des neuen Werkes gegenüber dem benutzten Werk setzt zwar voraus, dass das neue Werk einen ausreichenden Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält, wobei dies nur dann der Fall ist, wenn die entlehnten eigenpersönlichen Züge des älteren Werkes angesichts der Eigenart des neuen Werkes verblassen (BGHZ 122, 53, 60 - Alcolix; 141, 267, 280 - Laras Tochter; 175, 135 Tz. 29 - TV-Total).
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 105/59

    Fernsprechbuch

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
    Entgegen der Ansicht der Revision liegt kein Wertungswiderspruch darin, dass selbst kleinsten Tonpartikeln eines Tonträgers Leistungsschutz zukommt, während Teile eines Musikwerkes nur dann Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie für sich genommen den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen (vgl. zum Schutz von Werkteilen BGHZ 9, 262, 266 ff. - Lied der Wildbahn I; BGHZ 28, 234, 237 - Verkehrskinderlied; BGH, Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 105/59, GRUR 1961, 631, 633 - Fernsprechbuch; zum Werkteilschutz bei Musikwerken Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rdn. 122 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
    Die für eine freie Benutzung nach § 24 UrhG erforderliche Selbständigkeit des neuen Werkes gegenüber dem benutzten Werk setzt zwar voraus, dass das neue Werk einen ausreichenden Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält, wobei dies nur dann der Fall ist, wenn die entlehnten eigenpersönlichen Züge des älteren Werkes angesichts der Eigenart des neuen Werkes verblassen (BGHZ 122, 53, 60 - Alcolix; 141, 267, 280 - Laras Tochter; 175, 135 Tz. 29 - TV-Total).
  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05

    Urheberrechtsverletzung: Verletzung der Tonträgerherstellerrechte bei Unterlegung

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 3 = ZUM 2006, 758).
  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
    Entgegen der Ansicht der Revision liegt kein Wertungswiderspruch darin, dass selbst kleinsten Tonpartikeln eines Tonträgers Leistungsschutz zukommt, während Teile eines Musikwerkes nur dann Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie für sich genommen den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen (vgl. zum Schutz von Werkteilen BGHZ 9, 262, 266 ff. - Lied der Wildbahn I; BGHZ 28, 234, 237 - Verkehrskinderlied; BGH, Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 105/59, GRUR 1961, 631, 633 - Fernsprechbuch; zum Werkteilschutz bei Musikwerken Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rdn. 122 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Tonträgerhersteller und Inhaber des Leistungsschutzrechts aus § 85 UrhG ist, wer die wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung erbringt, das Tonmaterial erstmalig auf einem Tonträger aufzuzeichnen (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 Rn. 8 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I).

    Mithin stellt selbst die Entnahme kleinster Tonpartikel einen Eingriff in die durch § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte Leistung des Tonträgerherstellers dar (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 14 - Metall auf Metall I).

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    c) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -,.

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -, die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - und vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 - sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2004 - 308 O 90/99 - verletzen die Beschwerdeführer zu 1) bis 3) in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1, 1. Alternative des Grundgesetzes.

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 - sowie das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - werden aufgehoben.

    Auf die Revision der Beschwerdeführer zu 1) bis 3) hob der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -, NJW 2009, S. 770).

    Die grundsätzliche Anerkennung eines Leistungsschutzrechts zugunsten des Tonträgerherstellers in § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG, das den Schutz seiner wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Leistung zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, Metall auf Metall I -, NJW 2009, S. 770 [771]), ist auch mit Blick auf die Beschränkung der künstlerischen Betätigungsfreiheit verfassungsrechtlich unbedenklich.

    Ebenso kann der Schutz der künstlerischen Betätigungsfreiheit gegenüber der Befugnis der Hersteller, andere von der Nutzung ihrer Tonträger auszuschließen, unter Berufung auf die in § 85 Abs. 4 UrhG für anwendbar erklärten Urheberrechtsschranken sichergestellt werden oder auch - wie in den angegriffenen Entscheidungen - durch eine entsprechende Anwendung des Rechts auf freie Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, Metall auf Metall I -, NJW 2009, S. 770 [772]).

    Zudem erlaubt § 24 Abs. 1 UrhG eine freie Benutzung auch nur, soweit ein hinreichender Abstand des Werks zu der entnommenen Sequenz oder zum Originaltonträger insgesamt besteht (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2009 - I ZR 112/06, Metall auf Metall I -, NJW 2009, S. 770 [773]; zum Abstand bei Laufbildern BGHZ 175, 135 [143] - TV Total).

    Der durch die Anwendung von § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Samples drohenden Beschränkung der künstlerischen Betätigungsfreiheit begegnet der Bundesgerichtshof in vertretbarer Weise durch die analoge Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, Metall auf Metall I -, NJW 2009, S. 770 [772]).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16

    Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I).

    Die Vorschrift sei im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers zwar grundsätzlich entsprechend anwendbar (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 21 - Metall auf Metall I, mwN; GRUR 2013, 614 Rn. 14 - Metall auf Metall II).

    Eine entsprechende Anwendung scheide aber aus, wenn es - wie im Streitfall - möglich sei, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 23 - Metall auf Metall I; GRUR 2013, 614 Rn. 13 bis 24 - Metall auf Metall II).

    Im Hinblick darauf, dass es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dem künstlerischen Schaffensprozess nicht hinreichend Rechnung tragen würde, wenn die Zulässigkeit der Verwendung von gleichwertig nachspielbaren Samples eines Tonträgers generell von der Erlaubnis des Tonträgerherstellers abhängig gemacht würde (vgl. BVerfGE 142, 74 Rn. 91 bis 108), hält der Senat nicht an seiner Auffassung fest, dass eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ausscheidet, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 23 - Metall auf Metall I; GRUR 2013, 614 Rn. 13 bis 24 - Metall auf Metall II).

    Diese Beschränkung beruht auf der Erkenntnis, dass kulturelles Schaffen nicht ohne ein Aufbauen auf früheren Leistungen anderer Urheber denkbar ist (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl., § 24 UrhG Rn. 2); sie hat den Zweck, Freiraum für eine schöpferische Auseinandersetzung mit bestehenden Werken zu schaffen und damit eine kulturelle Fortentwicklung zu ermöglichen (vgl. BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 21 - Metall auf Metall I; GRUR 2017, 888 Rn. 22 - Metall auf Metall III).

    (2) Die Vorschrift des § 24 Abs. 1 UrhG ist im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers zwar nicht unmittelbar anwendbar, weil sie nach ihrem Wortlaut die Benutzung des Werks eines anderen voraussetzt; sie ist in diesem Falle jedoch grundsätzlich entsprechend anwendbar (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 21 - Metall auf Metall I, mwN; GRUR 2013, 614 Rn. 14 - Metall auf Metall II; GRUR 2017, 888 Rn. 24 - Metall auf Metall III).

    In einem solchen Fall kann sich derjenige, der in das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers eingreift, ebenso wenig wie derjenige, der in das Urheberrecht des Komponisten eingreift, auf ein Recht zur freien Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG berufen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 24 - Metall auf Metall I).

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I).

    Die Beklagten haben den von den Klägern hergestellten Tonträger vervielfältigt, indem sie diesem im Wege des Sampling zwei Takte einer Rhythmussequenz des Titels "Metall auf Metall" entnommen und diese dem Stück "Nur mir" unterlegt haben (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 9 bis 18 - Metall auf Metall I; GRUR 2013, 614 Rn. 11 - Metall auf Metall II).

    Das ergibt sich aus Art. 1 und 2 des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger vom 29. Oktober 1971 (Genfer Tonträger-Abkommen), wonach die Tonträgerhersteller bereits vor einer Vervielfältigung und Verbreitung wesentlicher Teile der in dem Tonträger festgelegten Töne zu schützen sind (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 10 - Metall auf Metall I).

    (2) Ein Eingriff in das durch Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG und Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/115/EG und damit durch § 85 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 und 2 UrhG geschützte ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers liegt aber auch dann vor, wenn einem Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 11 - Metall auf Metall I, mwN).

    In diese unternehmerische Leistung greift derjenige ein, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 14 - Metall auf Metall I).

    Auch kleinste Teile von Tonaufnahmen haben - wie der Handel mit Sound-Samples zeigt - einen wirtschaftlichen Wert (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 15 - Metall auf Metall I).

    Während das verwandte Schutzrecht am Tonträger den Schutz der wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Leistung des Tonträgerherstellers zum Gegenstand hat, schützt das Urheberrecht am Musikwerk die persönliche geistige Schöpfung des Komponisten (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 16 - Metall auf Metall I).

    Diese Beschränkung beruht auf der Erkenntnis, dass kulturelles Schaffen nicht ohne ein Aufbauen auf früheren Leistungen anderer Urheber denkbar ist (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. Aufl., § 24 UrhG Rn. 2); sie hat den Zweck, Freiraum für eine schöpferische Auseinandersetzung mit bestehenden Werken zu schaffen und damit eine kulturelle Fortentwicklung zu ermöglichen (vgl. BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 21 - Metall auf Metall I).

    Muss selbst der Urheber eine Beschränkung seines Urheberrechts hinnehmen, ist auch dem Tonträgerhersteller eine Einschränkung seines Leistungsschutzrechts zuzumuten (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 21 - Metall auf Metall I, mwN; GRUR 2013, 614 Rn. 14 - Metall auf Metall II).

    Bei der Beurteilung der Benutzung eines Tonträgers ist in entsprechender Weise zu prüfen, ob das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es seinem Wesen nach als selbständig anzusehen ist (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 25 - Metall auf Metall I, mwN).

    In dem Titel "Nur mir" ist dieser Teil der Tonaufnahme noch deutlich in seiner charakteristischen Ausprägung wahrnehmbar; er ist auch diesem Stück fortlaufend unterlegt (vgl. BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 12 - Metall auf Metall I).

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11

    Metall auf Metall II

    Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. November 2008, I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 Metall auf Metall I).

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I).

    Durch die Verwendung der fremden Tonaufnahme bei der Herstellung des eigenen Tonträgers und das anschließende Inverkehrbringen dieses Tonträgers haben sie in das ausschließliche Recht der Kläger eingegriffen, den von ihnen hergestellten Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 8 bis 18 - Metall auf Metall I).

    Die Vorschrift ist hier nicht unmittelbar anwendbar, weil sie nach ihrem Wortlaut die Benutzung des Werkes eines anderen voraussetzt; die Regelung ist jedoch im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers grundsätzlich entsprechend anwendbar (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 20 f. - Metall auf Metall I).

    Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG scheidet nach der Rechtsprechung des Senats allerdings unter anderem dann aus, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 23 - Metall auf Metall I).

    Muss selbst der Urheber eine Beschränkung seines Urheberrechts hinnehmen, ist auch dem Tonträgerhersteller eine Einschränkung seines Leistungsschutzrechts zuzumuten (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 21 - Metall auf Metall I, mwN).

    In diesem Fall gibt es für einen Eingriff in seine unternehmerische Leistung keine Rechtfertigung (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 23 - Metall auf Metall I).

    Die im Vergleich zur freien Benutzung von Werken nach § 24 Abs. 1 UrhG zusätzliche Voraussetzung, dass der Entlehnende die Tonaufnahme nicht selbst herzustellen vermag, ist im Blick darauf gerechtfertigt, dass das Urheberrecht am Musikwerk und das Leistungsschutzrecht am Tonträger unterschiedliche Schutzgegenstände haben (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 16 - Metall auf Metall I, mwN).

    Schutzgegenstand des § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist nicht der Tonträger oder die Tonfolge selbst, sondern die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Tonträgerherstellers (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 13 - Metall auf Metall I, mwN).

    Wer auf einem fremden Tonträger aufgezeichnete Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, ist deshalb - soweit diese keinen Urheberrechtsschutz genießen - aus rechtlichen Gründen nicht daran gehindert, sie selbst einzuspielen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 17 - Metall auf Metall I, mwN).

    Diese Unsicherheit können entlehnende Musikproduzenten dadurch vermeiden, dass sie die entsprechenden Rechte von den Tonträgerherstellern der Originalaufnahme erwerben, die Tonaufnahme selbst herstellen oder aber - wenn ihnen dieser Aufwand als zu hoch und wirtschaftlich nicht tragbar erscheint - von einer Übernahme ganz absehen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 17 - Metall auf Metall I).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Mithin stellt selbst die Entnahme kleinster Tonpartikel einen Eingriff in die durch § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte Leistung des Tonträgerherstellers dar (BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 Rn. 14 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    aa) Allerdings ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass nicht nur die vom Kläger komponierten Musikstücke als ganze, sondern auch Teile daraus urheberrechtlich geschützt sein können, sofern nicht nur das Gesamtwerk als persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG anzusehen ist, sondern auch die übernommenen Teile für sich genommen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - I ZR 198/85, GRUR 1988, 533, 534 - Vorentwurf II; Urteil vom 3. Februar 1988 - I ZR 143/86, GRUR 1988, 810, 811 - Fantasy; Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 Rn. 16 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I; Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 12/08, GRUR 2011, 134 Rn. 54 = WRP 2011, 249 - Perlentaucher; Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 2 UrhG Rn. 51; HK-UrhR/Dreyer aaO § 2 UrhG Rn. 153; Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rn. 125; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 2 Rn. 76).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20

    Urheberrechtliche Ansprüche eines Konstrukteurs der Porsche AG auf weitere

    Diese Beschränkung beruht auf der Erkenntnis, dass kulturelles Schaffen nicht ohne ein Aufbauen auf früheren Leistungen anderer Urheber denkbar ist (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 24 UrhG Rn. 2); sie hat den Zweck, Freiraum für eine schöpferische Auseinandersetzung mit bestehenden Werken zu schaffen und damit eine kulturelle Fortentwicklung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 Rn. 21 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I; BGH, GRUR 2017, 895 Rn. 22 - Metall auf Metall III; BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 115/16, BGHZ 225, 222 Rn. 34 - Metall auf Metall IV).

    Vielmehr wird dem Tonträgerhersteller Schutz für eine organisatorische, technische und wirtschaftliche Leistung gewährt, die sich selbst im kleinsten Teil des Tonträgers niederschlägt (EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 29 f. - Pelham u.a.; BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 14 f. - Metall auf Metall I; GRUR 2017, 895 Rn. 18 - Metall auf Metall III).

  • OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05

    Metall auf Metall III - Urheberrechtsschutz des Tonträgerherstellers:

    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen (GRUR 2009, 403 - M. a. M. I).
  • BGH, 06.12.2017 - I ZR 186/16

    Verletzung des Schutzrechts des Filmherstellers: Haftung des Teilnehmers einer

    Mithin stellt nach Auffassung des Senats selbst die Entnahme kleinster Partikel einen Eingriff in die durch § 94 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte Leistung des Filmträgerherstellers dar (vgl. [zu § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG] BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 Rn. 14 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I; Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14, GRUR 2016, 176 Rn. 27 = WRP 2016, 57 - Tauschbörse I; Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 7/14, GRUR 2016, 184 Rn. 20 = WRP 2016, 66 - Tauschbörse II; BGH, GRUR 2017, 895 Rn. 18 - Metall auf Metall III).

    Während das verwandte Schutzrecht am Tonträger den Schutz der wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Leistung des Tonträgerherstellers zum Gegenstand hat, schützt das Urheberrecht am Musikwerk die persönliche geistige Schöpfung des Komponisten (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 16 - Metall auf Metall I; GRUR 2017, 895 Rn. 19 - Metall auf Metall III).

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14

    Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen

  • BGH, 14.09.2023 - I ZR 74/22

    Metall auf Metall V - BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum

  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

  • LG Frankenthal, 22.07.2016 - 6 S 22/15

    Konferenz der Tier - Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer

  • LG Frankenthal, 11.08.2015 - 6 O 55/15

    Reseller im Auskunftsverfahren - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing:

  • LG Hamburg, 23.03.2010 - 310 O 155/08

    Bushido II

  • LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17

    Verbot der Zugänglichmachung verlagsgebundener Fachartikel in Forschernetzwerk

  • LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16

    Schöpfungshöhe bei einer Wortfolge

  • LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08

    Bushido I

  • OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10

    Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft

  • OLG Hamburg, 17.10.2012 - 5 U 166/11

    Feuerlöscher - Urheberrechtsverletzung: Freie Werkbenutzung einer Fotocollage bei

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 128/07

    Film-Einzelbilder

  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 73/12

    Urheberrechtsverletzungen durch Framing

  • OLG Köln, 18.10.2018 - 15 U 37/18

    Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über ein

  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 5 RVs 87/14

    Feststellung der konkret geschützten Tonaufnahme und des Rechteinhabers im Falle

  • LG Frankenthal, 15.06.2016 - 6 O 134/16

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing für ein Musikalbum im Internet:

  • OLG Braunschweig, 17.02.2022 - 2 U 47/19

    Ansprüche der Erben eines Karosseriekonstrukteurs des Autoherstellers Porsche

  • OLG Köln, 29.06.2009 - 6 U 199/08

    Voraussetzungen urheberrechtlicher Schutzfähigkeit im Bereich der angewandten

  • OLG Hamm, 24.02.2011 - 4 U 192/10

    Plagiatsvorwurf nicht bestätigt

  • LG Köln, 29.06.2017 - 14 O 348/15

    Lizenzschadensersatzanspruch durch Veröffentlichung und Verwertung von fremden

  • KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19

    Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung Abmalen eines am Computer geschaffenen

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

  • LG Düsseldorf, 19.07.2017 - 2a O 200/13
  • LG Flensburg, 19.08.2016 - 8 S 7/16

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Verwertungsrechten an einem Musikalbum

  • LG Leipzig, 08.04.2016 - 5 S 184/15

    Filesharing - Eheleute scheiden als Täter aus

  • OLG Naumburg, 10.01.2019 - 9 U 85/18

    Urheberrechtsschutz: Schutzumfang bei Lichtbildern

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