Rechtsprechung
BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- lexetius.com
Klingeltöne für Mobiltelefone
- MIR - Medien Internet und Recht
Klingeltöne für Mobiltelefone - In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder Beeinträchtigung des Werkes, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des ...
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
Klingeltöne für Mobiltelefone
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JurPC
UrhG §§ 14, 39; AGBG § 9 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
Klingeltöne für Mobiltelefone - aufrecht.de
"Rock my life" Klingeltöne für Mobiltelefone
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstellung oder Beeinträchtigung eines Musikwerkes durch Verwendung des Werkes als Klingelton für Mobiltelefone; Gefährdung der berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk; Berechtigung zur Nutzung eines Musikwerks als Klingelton durch ...
- archive.org
, S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
§§ 14, 39 UrhG; § 9 Abs. 1 Bm AGBG; § 307 Abs. 1 Satz 1 Bm BGB
Klingeltöne für Mobiltelefone - debier datenbank
Klingeltöne für Mobiltelefone
- Judicialis
UrhG § 2 Abs. 1; ; UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 14; ; UrhG § 16; ; UrhG § 19a; ; UrhG § 23; ; UrhG § 39; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1
- ra.de
- kanzlei.biz
GEMA - Handy Klingeltöne
- recht.help (Kurzinformation und Volltext)
Urheberrecht: Grundsätzlich darf jeder Urheber die Entstellung seines Werkes verbieten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstellung oder Beeinträchtigung eines Musikwerkes durch Verwendung des Werkes als Klingelton für Mobiltelefone; Gefährdung der berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk; Berechtigung zur Nutzung eines Musikwerks als Klingelton durch ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klingeltöne für Mobiltelefone
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrecht - Verwendung eines Musikwerks als Klingelton
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (23)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Klingeltöne für Mobiltelefone
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Nutzung von Musikstücken als Klingelton - Für die Nutzung eines Musikwerkes als Ruftonmelodie für Mobiltelefone reicht eine Lizenz der GEMA aus.
- Telemedicus (Kurzinformation)
GEMA-Lizenz reicht für Klingeltonnutzung aus
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Klingeltäne - Urheberschutz
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik als Klingelton für Handys
- wb-law.de (Pressemitteilung)
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen notwendig
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen notwendig
- drbuecker.de (Pressemitteilung)
Kein zweiseitiges Lizensierungsverfahren bei Klingeltönen
- drbuecker.de (Pressemitteilung)
Kein zweistufiges Lizensierungsverfahren bei Klingeltönen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
GEMA-Lizenz reicht üblicherweise für die Nutzung eines Musikstücks als Klingelton aus
- idkv.de (Leitsatz)
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Klingeltöne für Mobiltelefone
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
GEMA-Lizenz für Klingeltöne ausreichend
- anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)
Musikwerke und Klingeltöne
- nennen.de (Kurzinformation)
Klingeltöne: Lizenz der GEMA ausreichend
- bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)
Urheberrecht - Kein zweistufiges Lizensierungsverfahren bei Klingeltönen
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen
- beck.de (Pressemitteilung)
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
GEMA-Lizenz für Klingeltöne ausreichend
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen
- 123recht.net (Pressemeldung, 18.12.2008)
Verwendung von Pop-Songs als Klingelton
Besprechungen u.ä.
- archive.org
, S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
§§ 14, 39 UrhG; § 9 Abs. 1 Bm AGBG; § 307 Abs. 1 Satz 1 Bm BGB
Klingeltöne für Mobiltelefone
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.03.2005 - 308 O 554/04
- OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05
- BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06
Papierfundstellen
- NJW 2009, 774
- MDR 2009, 399
- GRUR 2009, 395
- GRUR Int. 2009, 616
- MMR 2009, 246
- MIR 2009, Dok. 038
- K&R 2009, 182
- ZUM 2009, 288
- afp 2009, 310
- WRP 2009, 313
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 16.10.2012 - X ZR 37/12
Kein Luftbeförderungsvertrag mit "noch unbekannt"
Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen, bei deren Verständnis regelmäßig auch der Verkehrsschutz und der Vertrauensschutz des Erklärungsempfängers maßgeblich ist, so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280; Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06, NJW 2009, 774 Rn. 25;… Urteil vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09, NJW 2010, 2422 Rn. 33 - insoweit nicht in BGHZ 184, 128, 137 abgedruckt;… MünchKomm.BGB/Busche, aaO, § 133 Rn. 12 mwN). - BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit
Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGHZ 103, 275, 280; 36, 30, 33; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06, NJW 2009, 774, Tz. 25). - OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10
GEMA ./. YouTube II
Einseitige Änderungen seien im Verhältnis zu den Berechtigten nicht wirksam (BGH GRUR 2009, 395).
- BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
Insolvenzverfahren: Wirksamkeit des in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis …
Dies gilt auch für das Vereinsrecht (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06, NJW 2009, 774 Rn. 40). - BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
Urheberrechtsverletzung durch eine politische Partei: Untersagung der Verwendung …
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der Senatsrechtsprechung der Urheber eines geschützten Werkes nach § 14 UrhG das Recht hat, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner Werke zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 Rn. 14 = WRP 2009, 313 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).Es genügt, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk - ohne inhaltliche Änderung des Werkes - durch Form und Art der Werkwiedergabe und Werknutzung beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1981 - I ZR 137/79, GRUR 1982, 107, 110 - Kirchen-Innenraumgestaltung; Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32, 41 - Unikatrahmen; BGH, GRUR 2009, 395 Rn. 14 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).
- LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen
Einseitige Änderungen seien im Verhältnis zu den Berechtigten nicht wirksam (BGH vom 18. Dezember 2008, I ZR 23/06). - BGH, 10.06.2009 - I ZR 226/06
Nutzung von Musik für Werbezwecke
Der Senat kann die Berechtigungsverträge ohne Bindung an die Auslegung des Berufungsgerichts selbst auslegen, weil deren Regelungen bundesweit angewandte Allgemeine Geschäftsbedingungen sind (…vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 5/03, GRUR 2006, 319, 321 Tz. 23 = WRP 2006, 476 - Alpensinfonie; Urt. v. 18.12.2008 - I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 Tz. 23 = WRP 2009, 313 - Klingeltöne für Mobiltelefone).Bei der Nutzung eines Musikwerks zu Werbezwecken verhält es sich demnach grundsätzlich anders als bei dessen Nutzung als Ruftonmelodie oder Freizeichenuntermalungsmelodie (§ 1 lit. h Abs. 4 der Berechtigungsverträge) oder zur Herstellung von Filmwerken oder Fernsehproduktionen (§ 1 lit. i Abs. 1, 321 Tz. 26 und 34 - Alpensinfonie - und zum Klingeltonrecht BGH GRUR 2009, 395 Tz. 21 ff. und 29 ff. - Klingeltöne für Mobiltelefone).
- BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08
Klingeltöne für Mobiltelefone II
Berechtigte sind aus Rechtsgründen nicht gehindert, der GEMA das Recht zur Nutzung bearbeiteter oder anders umgestalteter Musikwerke als Klingeltöne oder Freizeichenuntermalungsmelodien nur unter der aufschiebenden Bedingung einzuräumen, dass der Lizenznehmer der GEMA in jedem Einzelfall vor Beginn der Nutzung eine ihm von der Berechtigten zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte der Komponisten erteilte Benutzungsbewilligung vorgelegt hat ( Ergänzung zu BGH, 18. Dezember 2008, I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 - Klingeltöne für Mobiltelefone I ).aa) In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton ist eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes im Sinne des § 14 UrhG zu sehen, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden (BGH, Urt. v. 18.12.2008 - I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 Tz. 14 = WRP 2009, 313 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).
Mit solchen Berechtigungsverträgen sind jedenfalls keine Rechte zur Nutzung von Musikwerken als Klingeltöne für Mobiltelefone eingeräumt worden, weil es sich dabei um eine damals noch nicht bekannte Nutzungsart handelte, für die nach § 31 Abs. 4 UrhG a.F. keine Rechte eingeräumt werden konnten (BGH GRUR 2009, 395 Tz. 18 f. - Klingeltöne für Mobiltelefone I).
Mit dem Abschluss von Berechtigungsverträgen in einer der Fassungen des Jahres 2002 oder 2005, die der Fassung des Jahres 1996 unmittelbar nachfolgten, haben die Komponisten der GEMA zwar sämtliche Rechte eingeräumt, die zur Nutzung ihrer Musikwerke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind (BGH GRUR 2009, 395 Tz. 21 ff. und 29 ff. - Klingeltöne für Mobiltelefone I).
Die von der Mitgliederversammlung der GEMA am 25./26. Juni 2002 und am 28./29. Juni 2005 beschlossenen Änderungen des Berechtigungsvertrages sind - wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat - auch nicht in die zwischen den Urhebern und der GEMA bestehenden Berechtigungsverträge einbezogen worden (BGH GRUR 2009, 395 Tz. 36 ff. - Klingeltöne für Mobiltelefone I).
Der Senat hat in der Entscheidung "Klingeltöne für Mobiltelefone I" offengelassen, ob Einschränkungen oder Vorbehalte, mit denen sich der Berechtigte bei der Einräumung des Rechts zur Nutzung von Werken der Tonkunst als Klingeltöne für Mobiltelefone das Recht vorbehält, stets in eine Nutzung des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes als Klingelton einzuwilligen, zulässig oder wegen Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens unbeachtlich sind (BGH GRUR 2009, 395 Tz. 24 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).
- LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19
Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig
Diese sind nach dem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich auszulegen (BGH, GRUR 2009, 395, 398 - Klingeltöne für Mobiltelefone, m.w.N.).Umstände, die nur einzelnen Beteiligten bekannt oder erkennbar sind, müssen danach außer Betracht bleiben (BGH, GRUR 2009, 395, 398 - Klingeltöne für Mobiltelefone, m.w.N.).
Eine Klausel, nach der die Zustimmung des Vertragspartners des Verwenders zu einer von diesem gewünschten Vertragsänderung nicht einmal aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Vertragspartners des Verwenders fingiert wird, sondern weitergehend entbehrlich ist, ist als unangemessen benachteiligend und unwirksam anzusehen (vgl. BGH, GRUR 2009, 395, 400 - Klingeltöne für Mobiltelefone, für die insoweit wortgleiche Bestimmung bei der GEMA m.w.N.).
Insoweit wäre zunächst eine tatsächliche Vereinbarung notwendig gewesen, nachdem diese Vertragsänderung Vertragsbestandteil geworden wäre (BGH, GRUR 2009, 395, 400 - Klingeltöne für Mobiltelefone).
Der Wahrnehmungsvertrag ist mithin nach seinem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich auszulegen (BGH, GRUR 2009, 395, 398 - Klingeltöne für Mobiltelefone, m.w.N.).
- BGH, 05.12.2012 - I ZR 23/11
Missbrauch des Verteilungsplans
a) Bei den Regelungen des Berechtigungsvertrags handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 41/99, GRUR 2002, 332, 334 = WRP 2002, 442 - Klausurerfordernis; Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 Rn. 23 - Klingeltöne für Mobiltelefone).Sie regeln - auch im Verhältnis zu vereinsrechtlichen Mitgliedern der Beklagten - nicht das mitgliedschaftliche Verhältnis, sondern die schuldrechtliche treuhänderische Beziehung (BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - I ZR 299/02, BGHZ 163, 119, 127 f. - PRO-Verfahren; BGH, GRUR 2009, 395 Rn. 40 - Klingeltöne für Mobiltelefone).
- LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/1
Beteiligung, Auslegung, Verwertungsgesellschaft, Urheberrecht, Leistungen, …
- BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16
Gruppenunterstützungskasse - Rückgewähranspruch
- BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine …
- OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
Vereinssatzung: Wirksamkeit einer eine "Sonderumlage" betreffenden Bestimmung
- BGH, 08.10.2015 - I ZR 136/14
Allgemeine Marktnachfrage - Verteilungsplan der GEMA im Bereich U-Musik: …
- BGH, 22.01.2014 - I ZR 110/12
Erlösverteilung durch die GEMA: Geltendmachung von Ansprüchen auf Abrechnung und …
- OLG Dresden, 12.03.2013 - 11 U 1493/12
Formularmäßige Vereinbarung einer sog. VFF-Klausel im Produktionsvertrag einer …
- OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 157/11
Rechte des Leasingnehmers bei Totalschaden des geleasten Kraftfahrzeugs
- BGH, 11.03.2010 - I ZR 35/08
Urheberrecht: Reichweite des Rechts zur Bearbeitung von Musikwerken für …
- VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
Rechte für öffentliche Wiedergabe von Funksendungen
- OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung
- OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung
- BGH, 22.01.2014 - I ZR 111/12
Ausschluss eines Musikprogramms von der Verrechnung durch die GEMA: Durchsetzung …
- BGH, 08.10.2015 - I ZR 132/14
Regelung zur Nettoeinzelverrechnung von Aufführungen; Nutzungsrechte an …
- BGH, 08.10.2015 - I ZR 134/14
Einräumung von Nutzungsrechten an komponierten Musikwerken zur Auswertung auf …
- LG Köln, 15.10.2020 - 14 O 158/19
Neue (lizenzrechtliche) Abenteuer von Bobo Siebenschläfer
- BGH, 08.10.2015 - I ZR 135/14
Einräumung von Nutzungsrechten an komponierten Musikwerken zur Auswertung auf …
- BGH, 08.10.2015 - I ZR 133/14
Verteilung der Einnahmen aus der Verwertung der der GEMA eingeräumten Rechte auf …
- OLG Düsseldorf, 04.04.2013 - 2 U 72/11
Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters betreffend einen …
- OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 24 U 232/09
Verpflichtung einer Limited nach englischem Recht aus einem Mietvertrag
- OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 24 U 233/09
Vorvertragliche Bindungen im Vorfeld des Abschlusses eines Leasingvertrages
- OLG Düsseldorf, 07.02.2011 - 24 U 119/10
Vergleichserklärung: Auslegung auch nach Sinn und Zweck!
- AG München, 23.01.2014 - 161 C 23107/12
- LG Köln, 23.04.2010 - 90 O 116/09
Angemessenheit eines Zahlungsanspruchs wegen Kabelweiterleitung