Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 05.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7202
OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08 (https://dejure.org/2009,7202)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.2009 - 14 U 156/08 (https://dejure.org/2009,7202)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 14 U 156/08 (https://dejure.org/2009,7202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Inhalt der Gegendarstellung; Gegendarstellung gegen eine nur zitierte Äußerung eines Dritten; selbstständige gerichtliche Kürzung einer mehrgliedrigen Gegendarstellung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gegendarstellung bei Zitaten setzt Kennzeichnung voraus.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen, Inhalt und Umfang einer Gegendarstellung

  • kanzlei.biz

    Gegendarstellungen bei Tatsachenbehauptungen

  • Judicialis

    Bad.-württ. LPG § 11; ; ZPO § 938

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Gegendarstellungen bei Tatsachenbehauptungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LandesPresseG, BaWü § 11; ZPO § 938
    Voraussetzungen, Inhalt und Umfang einer Gegendarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Umfang und Inhalt einer pressrechtlichen Gegendarstellung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 267
  • WRP 2009, 870
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 12.05.1999 - 6 U 22/99

    Anforderungen an eine Gegendarstellung; Abgrenzung zwischen Werturteil und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08
    Eine Gegendarstellung, die sich gegen eine von der Presse lediglich zitierte Äußerung eines Dritten wendet, kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sie in ihrem Wortlaut für den Leser deutlich macht, daß sie nicht eine eigene Behauptung der Redaktion zum Gegenstand hat (Anschluss an OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, S. 323 ff. = OLGR Karlsruhe 1999, S. 378 f. = AfP 1999, S. 373 ff. = ZUM-RD 2000, S. 139 ff.).

    Denn in jedem Falle muß eine Gegendarstellung, die sich gegen eine von der Presse nur zitierte Äußerung eines Dritten wendet, in ihrem Wortlaut für den Leser deutlich machen, daß sie nicht eine eigene Behauptung der Redaktion zum Gegenstand hat (OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 323; Burkhardt aaO Kap. 11 Rn 46; Sedelmeier aaO LPG § 11 Rn 107, 108).

    Allerdings ist die Frage der Zulässigkeit von Änderungen an einer beantragten Gegendarstellung umstritten (vgl hierzu Burkhardt aaO Kap.11 Rn 255ff; Sedelmeier aaO § 11 LPG Rn 208ff; Seitz/Schmidt/Schöner aaO Rn 704ff; OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 323 unter II. und -Senat- NJW-RR 03, 109).

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 67/02

    Presserecht: Keine Gegendarstellung bezüglich einer als Vermutung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08
    Einzelne selbständige Aussagen einer beantragten mehrgliedrigen Gegendarstellung, welche die gesetzlichen Voraussetzungen einer Veröffentlichungspflicht nicht erfüllen, können vom Gericht dann gestrichen werden, wenn die Streichung durch eine persönliche Ermächtigung des Antragstellers gedeckt ist (Fortführung von Senat, NJW-RR 2003, S. 109 f. = ZUM 2003, S. 314 f. = OLGR Karlsruhe 2003, S. 190 f. = AfP 2003, S. 439 f.).

    Allerdings ist die Frage der Zulässigkeit von Änderungen an einer beantragten Gegendarstellung umstritten (vgl hierzu Burkhardt aaO Kap.11 Rn 255ff; Sedelmeier aaO § 11 LPG Rn 208ff; Seitz/Schmidt/Schöner aaO Rn 704ff; OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 323 unter II. und -Senat- NJW-RR 03, 109).

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2005 - 14 U 173/05

    Gegendarstellungsanspruch: Umfang und Aufmachung einer Gegendarstellung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08
    Die Rechtsprechung des Senats, wonach die Mindestfläche von auf der Titelseite abzudruckenden Gegendarstellungen auf 150 % der Fläche der Erstmitteilung zu beschränken sein kann (NJW 2006, S. 621 ff. = ZUM-RD 2006, S. 74 ff. = OLGR Karlsruhe 2006, S. 156 ff. = Justiz 2006, S. 179 ff.), ist auf Gegendarstellungen im Heftinneren nicht zu übertragen.

    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Senats zur Beschränkung der Mindestfläche der Gegendarstellung auf 150 % (vgl Urteil vom 11.11.2005 -14 U 173/05-, NJW 06, 621).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08
    Wegen des formellen Charakters des Gegendarstellungsrechts setzt der Anspruch auf Gegendarstellung weder den Nachweis der Unwahrheit der Erstmitteilung noch den der Wahrheit der Gegendarstellung voraus (vgl BVerfGE 97, 125, 147 = NJW 98, 1381, 1383; Burkhardt aaO Kap. 11 Rn 127 m.w.N.).

    Dort wird nämlich maßgeblich auf die Forderung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1861/93 u.a., NJW 98, 1381, 1384) abgestellt, daß die Zivilgerichte zur Wahrung der Belange der Pressefreiheit die besondere Bedeutung der Titelseite zu beachten haben, die nicht durch Umfang und Aufmachung der Gegendarstellung ihre Funktion verlieren dürfe, eine Identifizierung des Blattes zu ermöglichen, die als besonders wichtig erachteten Mitteilungen aufzunehmen und das Interesse des Publikums zu erregen.

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 14 U 86/07

    Zum Umfang einer Gegendarstellung - Krebsarzt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08
    Vielmehr ist ein erklärender Zusatz zulässig, soweit dieser zum Verständnis der Erwiderung notwendig ist (Bestätigung Senat AfP 2007, S. 494 f. = OLGR Karlsruhe 2007, S. 949 f. = Justiz 2008, S. 19 [LS] = NJW 2008, S. 775 [LS]).

    Dies ergibt sich aus der Funktion der Gegendarstellung, dem Leser den den Gegenstand der Erstmitteilung bildenden Sachverhalt aus der Sicht des von ihr Betroffenen gegenüber zu stellen (Senat Urteil vom 10.08.2007 -14 U 86/07-, AfP 2007, 494; vgl. Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 11 Rn 104 m.w.N.).

  • OLG München, 26.06.1998 - 21 U 3494/98

    Zulässigkeit der Kürzung einer Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08
    Eine Einschränkung des "Alles-oder-nichts-Prinzips" ist aber für den Fall der mehrgliedrigen -also aus mehreren voneinander unabhängigen und jeweils aus sich heraus verständlichen Punkten bestehenden- Gegendarstellung zu machen (vgl OLG München, NJW-RR 98, 1632; Seitz/Schmidt/Schoener Rn 739).
  • BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08
    Unter Beachtung dieser Grundsätze ist das Landgericht zu Recht zum Ergebnis gelangt, daß es sich bei der beanstandeten Äußerung (1) "Mit seiner Insolvenz stürzte er auch seine besten Freunde in eine tiefe Krise" um eine Tatsachenbehauptung und nicht um eine Meinungsäußerung, für die das Element der Stellungnahme, der Wertung und des Dafürhaltens charakteristisch ist, handelt (zur Abgrenzung etwa BVerfG NJW 99, 483, 484; Seitz/Schmidt/Schoener aaO Rn 304ff; Sedelmeier aaO LPG § 11 Rn 90ff).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08
    Vielmehr ist ein erklärender Zusatz zulässig, soweit dieser zum Verständnis der Erwiderung notwendig ist (Bestätigung Senat AfP 2007, S. 494 f. = OLGR Karlsruhe 2007, S. 949 f. = Justiz 2008, S. 19 [LS] = NJW 2008, S. 775 [LS]).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Mit Blick auf den Schutzzweck der Gegendarstellung, den Einzelnen durch ein unverzüglich auszuübendes Entgegnungsrecht in wirksamer Weise vor Einwirkungen der Medien auf seine Individualität zu sichern, hängt der Gegendarstellungsanspruch auch weder vom Nachweis der Unwahrheit der Erstmitteilung noch vom Nachweis der Wahrheit der Gegendarstellung ab (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.1.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 - BVerfGE 97, 125 ; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408 jew. auch zu der Ausnahme in Fällen offensichtlicher Unwahrheit der Gegendarstellung; Soehring in Soehring/Hoene, Pressrecht, 5. Aufl. 2013, § 29 Rdn. 2a).

    Zwar sind grundsätzlich auch erklärende Zusätze als zulässig zu erachten, die zum Verständnis der Darstellung des Sachverhalts aus der Sicht des Betroffenen erforderlich sein können (vgl. zur Zulässigkeit erklärender Zusätze OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408; Rixecker in MünchKommBGB, 6. Aufl., Allg. PersönlR, Rdn. 258).

    Im Übrigen darf eine Gegendarstellung, die in Teilen den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip" nicht in einer geänderten oder gekürzten Fassung gedruckt werden (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327 ; OLG Köln, NJW-RR 1986, 418; OLG München, NJW-RR 1998, 1632).

    Denn selbst soweit man im gerichtlichen Verfahren - bei klar voneinander abgrenzbaren, voneinander unabhängigen und jeweils für sich verständlichen Punkten - eine Änderung der beantragten Gegendarstellung auf Antrag des Betroffenen oder mit dessen Einverständnis grundsätzlich für zulässig halten wollte (so OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327 ; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 326; OLG München, NJW-RR 1998, 1632; offen: OLG Frankfurt, AfP 2010, 478; ablehnend OLG Hamburg, AfP 1993, 591; zweifelnd OLG Celle, OLGR Celle 2009, 223: unter Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung gesonderter oder hilfsweise gestaffelter Gegendarstellungsersuchen), so hätte die Verfügungsbeklagte für den Fall, dass der Verfügungskläger die jeweils unzulässigen Zusätze hätte fallen lassen, die Möglichkeit gehabt, den geänderten Gegendarstellungsanspruch mit der Kostenfolge des § 93 ZPO sofort anzuerkennen (KG, KGR Berlin 2004, 58: nur bei vorprozessualer Mitteilung des tragenden Ablehnungsgrundes; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 326; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 44).

  • OLG Karlsruhe, 09.09.2015 - 6 U 110/15

    Günther Jauch hat Anspruch auf Gegendarstellung auf Titelseite einer

    Allerdings kann eine Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung dann nicht bestehen, wenn sie offenkundig unwahr ist, d.h. offensichtlich den Stempel der Lüge trägt oder offensichtliche oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthält (OLGR Karlsruhe 2009, 408 ff.).
  • LG Offenburg, 21.07.2017 - 3 O 143/17

    Fußballtrainer hat Anspruch auf Gegendarstellung gegen Klatschblatt

    Bei den beanstandeten Passagen auf dem Titelbild der Zeitschrift handelt es sich um Tatsachenbehauptungen (vgl. zu dem gleichgelagerten Begriff "Freundschaft" OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Februar 2009 - 14 U 156/08 -, Rn. 24 nach juris).

    Auch der Sinngehalt der Gegendarstellung ist im Gesamtzusammenhang zu ermitteln und der Kontext zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Urt. vom 13.02.2009, Az.: 14 U 156/08 Rn. 33).

  • OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17

    Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen

    Eine Gegendarstellung, die sich gegen eine von der Presse zitierte Äußerung eines Dritten wendet, muss aber in ihrem Wortlaut für den Leser deutlich machen, dass sie nicht eine eigene Behauptung der Redaktion zum Gegenstand hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Februar 2009 - 14 U 156/08 -, Rn. 48, juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 16 U 85/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gegendarstellung

    Gegendarstellungen sind nur dann unzulässig, wenn sie eindeutig irreführend sind, wobei sich die Irreführung aus unstreitigen oder offenkundigen Tatsachen ergeben muss (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Februar 2009, 14 U 156/08, AfP 2009, 267 ff ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2004, 15 U 118/04, AfP 2005, 368 ff; OLG München Urteil vom 13.03.1998, 21 U 2208/98, NJW-RR 1999, 386, 387; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Auflage, Kap. 6 Rn. 192 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16

    Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines

    Ungeachtet der Verwendung der einschränkenden Formulierung "offenbar", die nicht bereits für sich genommen zwingend den Schluss auf eine Wertung des Äußernden zulässt (vgl. Rixecker in MünchKommBGB, 7. Aufl., Anh. zu § 12 Rdn. 171), steht unter Berücksichtigung des Kontextes außer Frage, dass es sich insoweit nicht um eine gesicherte Kenntnis des Verfassers von durchaus theoretisch beweisbaren Motiven (vgl. zur grundsätzlichen Beweisbarkeit innerer Vorgänge OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2009, 203; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408; Rixecker, a.a.O.), sondern lediglich um dessen subjektive Bewertung - im Sinne einer Mutmaßung - der unstreitigen Wahl des Gründungssitzes handelt (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1178 zur Mutmaßung eines Schlusses aus bestimmten Tatsachen; OLG Stuttgart, Urt. v. 16.6.2010 - 4 U 20/10 - zitiert nach juris), die der Leser teilen oder nicht teilen kann.
  • OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17

    Gegendarstellung

    Die Auffassung des Landgerichts, Maßstab sei nicht der Gesamtumfang der Gegendarstellung, sondern nur der entgegnende Text, entspricht der überwiegenden Auffassung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.2.2009, 14 U 156/08 - juris; Seitz/Schmidt aaO. Kap 6 Rn 167).
  • OLG Köln, 12.11.2013 - 15 U 65/13

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Versterben eines redaktionellen

    Dies gilt zunächst für das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13.2.2009 (14 U 156/08, in: AfP 2009, 267 ff.), in dem die Bezeichnung von Personen als "gute" oder "beste Freunde" als Tatsachenbehauptung eingeordnet wurde, weil durch die beiden genannten Adjektive eine - im vorliegend streitgegenständlichen Artikel nicht erfolgte - Eingrenzung der Art der Freundschaft vorgenommen wurde.
  • LG Baden-Baden, 14.08.2014 - 3 O 166/14
    Ein berechtigtes Interesse an der Gegendarstellung ist im Regelfall allein schon aus der Tatsache des Betroffenseins durch eine Veröffentlichung zu bejahen; dies ergibt sich auch aus der Formulierung in & 11 Abs. 2 Satz 1 LPresseG BW (vgl. OLGR Karlsruhe 2009, 408, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.03.2009 - I-4 U 156/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8012
OLG Hamm, 05.03.2009 - I-4 U 156/08 (https://dejure.org/2009,8012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2009 - I-4 U 156/08 (https://dejure.org/2009,8012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2009 - I-4 U 156/08 (https://dejure.org/2009,8012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; BauKAG § 2; ; BauKAG § 4; ; BauKAG § 4 Ziff. 11; ; BauKAG § 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11; UWG § 5
    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Freier Architekt"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "freier Architekt"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsbezeichnung "Freier Architekt"?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Führen der Berufsbezeichnung "Freier Architekt" ohne Eintragung in deutsche Architektenliste erlaubt?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsbezeichnung "Freier Architekt": Nur bei Eintragung in eine deutsche Architektenliste? (IBR 2009, 587)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2009, 870
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 140/03

    Verwendung des Begriffs "Architektur"

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2009 - 4 U 156/08
    § 2 BauKAG stellt als Verbraucherschutznorm eine Marktregel i.S.d. § 4 Ziff. 11 UWG dar (Senatsurteil vom 13. Mai 2004 - Az. 4 U 140/03; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG § 4 Rz. 11.49; § 5 Rz. 5.151).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht