Rechtsprechung
KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- MIR - Medien Internet und Recht
Abmahnung mit Prozessfinanzierer - Zum Rechtsmissbrauch wegen Einschaltung eines Prozessfinanzierers bei der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 8 Abs. 4 UWG
Die durch einen Prozessfinanzierer finanzierten Massenabmahnungen sind rechtsmissbräuchlich - openjur.de
§§ 12 Abs. 1 Satz 2, 8 Abs. 4 UWG
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 8 Abs 4 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 522 Abs 2 S 1 ZPO
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers - webshoprecht.de
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- JurPC
Rechtsmissbräuchlichkeit bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- aufrecht.de
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbräuchlichkeit der Heranziehung eines Prozessfinanzierers zur Geltendmachung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche; Bewertung der Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen einer missbräuchlichen ...
- kanzlei.biz
Rechtsmissbrauch durch Prozessfinanzierung
- info-it-recht.de
Die Einschaltung eines Prozessfinanzierers bei der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche ist rechtsmißbräuchlich
- Betriebs-Berater
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- prewest.de , S. 100
§ 8 UWG
Wettbewerb; fehlerhafte Widerufsbelehrungen; Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche; Einsatz eines Prozessfinanzierers; Zweck der Gewinnerzielung; Missbrauch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 4; UWG § 12 Abs. 1 S. 2
Rechtsmissbräuchlichkeit der Heranziehung eines Prozessfinanzierers zur Geltendmachung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Einsatz von Prozessfinanzierer
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Einsatz von Prozessfinanzierer in Wettbewerbsstreitigkeiten missbräuchlich
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Einsatz von Prozessfinanzierer in Wettbewerbsstreit
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Wegfall des Kostenrisikos wegen Prozessfinanzierung durch Dritte
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Einsatz von Prozessfinanzierer in Wettbewerbsstreit
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kammergericht Berlin bejaht Rechtsmissbrauch bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung ohne Kostenrisiko des Abmahners!
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
- KG, 04.05.2010 - 5 U 82/08
- KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Papierfundstellen
- MDR 2010, 1340
- MMR 2010, 688
- MIR 2010, Dok. 125
- BB 2010, 2058
- WRP 2010, 1177
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Wettbewerbsverstoß im Online-Bereich: …
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Bei einem solchen Modell der Rechtsverfolgung steht zu vermuten, dass die Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden als zur Erzielung von Einnahmen des Gläubigers und seines Anwalts (Senat, 5 W 34/08, Beschluss vom 8.7.2008).Hier kommt jedoch - wie bereits in dem oben genannten Verfahren 5 W 34/08 des hiesigen Prozessbevollmächtigten für eine andere Mandantin - entscheidend dazu, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit der M. -P. - und B. GmbH (im Folgenden: M.) zusammen arbeitet, deren vormaliger Geschäftsführer H. F. eine kostenfreie Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch die M. unter Einschaltung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin bewarb, wobei anfallende Vertragsstrafen zwischen dem Kunden und der M. hälftig geteilt werden sollten.
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Zwar kann eine Missbräuchlichkeit dann vorliegen, wenn eine unverhältnismäßig umfangreiche Abmahntätigkeit in einem Branchenbereich vorliegt, in dem der Abmahner selbst nur marginal tätig ist (vgl. BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner;… Teplitzky a.a.O. Rdn. 55a). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98
Scanner-Werbung
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Die Frage, ob ein Missbrauch vorliegt, ist - wie jede Prozessvoraussetzung - von Amts wegen zu prüfen (BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung).
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Vor allem ist aber auf das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung des konkreten und anderer Verstöße abzustellen; auch das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter ist in die Betrachtung einzubeziehen (BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung). - OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06
Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG ist anzunehmen, wenn ein Rechtsanwalt den Auftraggeber ganz oder teilweise vom Kostenrisiko freistellt (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2007, 56, 57;… Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 8 Rn. 4.12). - BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02
MEGASALE
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Gelingt es ihm damit, die grundsätzlich für die Klagebefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Kläger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (vgl. BGH, GRUR 2006, 243, Rdn. 21 - MEGA SALE). - KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07
Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Missbrauchs trifft den Beklagten (Senat, GRUR-RR 2008, 212). - BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Von einem Missbrauch im Sinne besagter Vorschrift ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (BGH, GRUR 2006, 244, Rdn. 16 - MEGA SALE; dazu auch Hess, jurisPR-WettbR 6/2006, Anm. 6), so etwa das Interesse, Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (…vgl. Bergmann in: Harte/Henning, UWG, § 8 Rdn. 313, m.w.N.). - LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
Rechtsmissbrauch durch Vielfachabmahnungen, wenn deren Ertrag den der …
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. April 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin - 15 O 585/07 - wird zurückgewiesen.
- KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16
Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der …
Bei einem solchen Modell der Rechtsverfolgung steht zu vermuten, dass die Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden als zur Erzielung von Einnahmen des Gläubigers und seines Anwalts (vgl. Senat WRP 2010, 1177, 1178; siehe demgegenüber auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 331, zu einer nicht-rechtsmissbräuchlichen Klage nach § 10 UWG unter Einschaltung eines Prozessfinanzierers [n. rkr.]). - LG Berlin, 20.09.2016 - 15 O 6/16
Spam-Krokodil ist rechtsmissbräuchlich
Das Gleiche gilt, wenn im Zusammenwirken von Anwalt und Prozessfinanzierer dem Mandanten eine kostenfreie Verfolgung von Unterlassungsansprüchen angeboten wird, der Kläger jedenfalls aus späteren Vertragsstrafen Gewinn erzielen soll,, der Prozessfinanzierer und der von ihm vermittelte Anwalt eng und fortlaufend zusammenarbeiten und der Kläger die maßgeblichen Umstände kennt (KG, Beschl. v. 03.08.2010 - Az.: 5 U 82/08 = WRP 2010, 1177).