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   BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08   

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https://dejure.org/2010,194
BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08 (https://dejure.org/2010,194)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2010 - I ZR 27/08 (https://dejure.org/2010,194)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2010 - I ZR 27/08 (https://dejure.org/2010,194)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • lexetius.com

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    UWG § 7 Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel - Wer nach einem Unternehmenswechsel die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannten Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 UWG
    Ich bin dann mal weg! / Kein Wettbewerbsverstoß, wenn Mitarbeiter nach Unternehmenswechsel die Kunden seines früheren Arbeitgebers über seinen Wechsel informiert

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung: Telefonanrufe bei gewerblichen Kunden des ehemaligen Arbeitgebers - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • Telemedicus

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • Telemedicus

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit von Telefonanrufen und zur Unzulässigikeit von E-Mail-Werbung im B2B-Verkehr

  • IWW
  • aufrecht.de

    Zulässigkeit von Telefonwerbung bei Kunden des ehemaligen Arbeitgebers nach Wechsel des Unternehmens

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine unerlaubte Telefonwerbung bei Information über Arbeitgeberwechsel

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Falle der Inkenntnissetzung ehemaliger Kunden des früheren Arbeitgebers über seinen Wechsel zu einem anderen Unternehmen; Zulässigkeit der E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden umfasst zumindest ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitgeberwechselmitteilung an Kunden des ehemaligen Arbeitgebers unzulässig?

  • kanzlei.biz

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Telefonwerbung bei Kunden des ehemaligen Arbeitgebers nach Firmenwechsel

  • Betriebs-Berater

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung: Telefonanrufe bei gewerblichen Kunden des ehemaligen Arbeitgebers - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung: Telefonanrufe bei gewerblichen Kunden des ehemaligen Arbeitgebers - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ) im Falle der Inkenntnissetzung ehemaliger Kunden des früheren Arbeitgebers über seinen Wechsel zu einem anderen Unternehmen; Zulässigkeit der E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden umfasst ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Telefon- und E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Telefonwerbung nach Wechsel des Unternehmens

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel im Allgemeinen zulässig

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Telefonische Information über Wechsel zu einem Wettbewerber ist zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kundenanruf nach Unternehmenswechsel

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nicht zwingend Wettbewerbsverstoß bei Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel -, Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung, Telefonanrufe bei gewerblichen Kunden des ehemaligen AG

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Kunden dürfen nach Ausscheiden abgeworben werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nach Wechsel zu anderem Unternehmen kann Telefonwerbung zulässig sein

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine unerlaubte Telefonwerbung bei Arbeitsplatzwechsel?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unangemeldete Telefonwerbung doch zulässig?

Besprechungen u.ä. (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Telefonische Kaltakquise erlaubt?

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Was darf ein ehemaliger Arbeitnehmer im Wettbewerb zum früheren Arbeitgeber?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3239
  • ZIP 2011, 298
  • MDR 2010, 1208
  • GRUR 2010, 939
  • WM 2010, 1992
  • MMR 2010, 758
  • MIR 2010, Dok. 123
  • BB 2010, 2185
  • DB 2010, 1936
  • K&R 2010, 652
  • WRP 2010, 1249
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05

    Suchmaschineneintrag

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats schloss eine unzumutbare Belästigung i.S. des § 7 Abs. 2 UWG 2004 einen Bagatellverstoß von vornherein aus (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 23 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Tz. 23 = WRP 2008, 44 - Suchmaschineneintrag; Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07, juris Tz. 11).

    Erforderlich ist danach, dass aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden an der Telefonwerbung vermutet werden kann (BGH GRUR 2008, 189 Tz. 14 - Suchmaschineneintrag; zu § 1 UWG a.F. BGH, Urt. v. 5.2.2004 - I ZR 87/02, GRUR 2004, 520, 521 = WRP 2004, 603 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen (vgl. BGHZ 113, 282, 286 - Telefonwerbung IV; BGH GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; BGH GRUR 2008, 189 Tz. 15 - Suchmaschineneintrag).

    Zudem wird das Verbot gerade damit begründet, dass eine Nachahmung durch Wettbewerber verhindert werden soll (vgl. BGHZ 59, 317, 321 f. - Telex-Werbung; siehe auch BGH GRUR 2008, 189 Tz. 21 f. - Suchmaschineneintrag), was einer Zulassung der Werbung wegen Branchenübung gerade entgegensteht (so auch Fezer/Mankowski, UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 157; Seichter/Witzmann, WRP 2007, 699, 707; a.A. Engels/Stulz-Hermstadt, WRP 2005, 1218, 1228).

    Ein hinreichend großes Interesse des anzurufenden Gewerbetreibenden, das die Annahme rechtfertigt, er werde mit dem Anruf einverstanden sein, kann vor allem dann anzunehmen sein, wenn die telefonische Werbemaßnahme einen sachlichen Zusammenhang zu einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung aufweist (BGH GRUR 2008, 189 Tz. 18 - Suchmaschineneintrag, m.w.N.).

    Eine mutmaßliche Einwilligung kann selbst dann anzunehmen sein, wenn die Herstellung der Verbindung durch einen Telefonanruf gegenüber einer schriftlichen Werbung zwar keine oder sogar weniger Vorzüge aufweist, den Interessen des Anzurufenden aber gleichwohl noch in einem Maß entspricht, dass die mit dem Anruf verbundenen Belästigungen hinnehmbar erscheinen (vgl. BGHZ 113, 282, 285; BGH GRUR 2004, 520, 522 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2008, 189 Tz. 15 - Suchmaschineneintrag).

    c) Eine unzumutbare Belästigung i.S. des § 7 Abs. 2 UWG 2004 ist zugleich geeignet, die Interessen der Marktteilnehmer i.S. des § 3 UWG 2004 erheblich zu beeinträchtigen (BGH GRUR 2008, 189 Tz. 23 - Suchmaschineneintrag).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 197/05

    FC Troschenreuth

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
    Bei einer Werbung per E-Mail gegenüber Gewerbetreibenden reichte nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 - anders als nunmehr gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2008, der eine "vorherige ausdrückliche Einwilligung" erfordert - zwar eine konkludente Einwilligung aus (vgl. BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 197/05, GRUR 2008, 925 Tz. 21 = WRP 2008, 1130 - FC Troschenreuth).

    Eine bloß mutmaßliche Einwilligung konnte die E-Mail-Werbung gegenüber einem Gewerbetreibenden auch schon nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 nicht rechtfertigen (BGH GRUR 2008, 925 Tz. 27 - FC Troschenreuth).

    Die bloß mutmaßliche Einwilligung des Beworbenen reichte für die Zulässigkeit einer Werbung per E-Mail dagegen nicht aus (vgl. BGH GRUR 2008, 925 Tz. 25 - FC Troschenreuth).

  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
    Erforderlich ist danach, dass aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden an der Telefonwerbung vermutet werden kann (BGH GRUR 2008, 189 Tz. 14 - Suchmaschineneintrag; zu § 1 UWG a.F. BGH, Urt. v. 5.2.2004 - I ZR 87/02, GRUR 2004, 520, 521 = WRP 2004, 603 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen (vgl. BGHZ 113, 282, 286 - Telefonwerbung IV; BGH GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; BGH GRUR 2008, 189 Tz. 15 - Suchmaschineneintrag).

    Eine mutmaßliche Einwilligung kann selbst dann anzunehmen sein, wenn die Herstellung der Verbindung durch einen Telefonanruf gegenüber einer schriftlichen Werbung zwar keine oder sogar weniger Vorzüge aufweist, den Interessen des Anzurufenden aber gleichwohl noch in einem Maß entspricht, dass die mit dem Anruf verbundenen Belästigungen hinnehmbar erscheinen (vgl. BGHZ 113, 282, 285; BGH GRUR 2004, 520, 522 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2008, 189 Tz. 15 - Suchmaschineneintrag).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
    Die Klägerin kann den Ersatz ihrer Aufwendungen daher nur beanspruchen, soweit diese dem ihr zugesprochenen Unterlassungsantrag zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Tz. 50 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter).

    Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (BGH GRUR 2010, 744 Tz. 52 - Sondernewsletter; Ahrens/Scharen, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 11 Rdn. 36 Fn. 170).

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen (vgl. BGHZ 113, 282, 286 - Telefonwerbung IV; BGH GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; BGH GRUR 2008, 189 Tz. 15 - Suchmaschineneintrag).

    Eine mutmaßliche Einwilligung kann selbst dann anzunehmen sein, wenn die Herstellung der Verbindung durch einen Telefonanruf gegenüber einer schriftlichen Werbung zwar keine oder sogar weniger Vorzüge aufweist, den Interessen des Anzurufenden aber gleichwohl noch in einem Maß entspricht, dass die mit dem Anruf verbundenen Belästigungen hinnehmbar erscheinen (vgl. BGHZ 113, 282, 285; BGH GRUR 2004, 520, 522 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2008, 189 Tz. 15 - Suchmaschineneintrag).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
    Dieser Beurteilung stehe die Entscheidung "Telefonwerbung für Blindenwaren" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2001, 1181) nicht entgegen, da ihr ein nicht verallgemeinerungsfähiger Sonderfall zugrunde gelegen habe.

    bb) Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz auch zutreffend davon ausgegangen, dass ein allgemeiner Sachbezug zu den vom angerufenen Unternehmen angebotenen Waren oder Dienstleistungen im Allgemeinen für die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung nicht ausreicht, weil Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden andernfalls nahezu unbeschränkt zulässig wäre (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 53/99, GRUR 2001, 1181, 1182 = WRP 2001, 1068 - Telefonwerbung für Blindenwaren, zu § 1 UWG a.F.; BGH GRUR 2007, 607 Tz. 20 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats schloss eine unzumutbare Belästigung i.S. des § 7 Abs. 2 UWG 2004 einen Bagatellverstoß von vornherein aus (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 23 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Tz. 23 = WRP 2008, 44 - Suchmaschineneintrag; Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07, juris Tz. 11).

    bb) Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz auch zutreffend davon ausgegangen, dass ein allgemeiner Sachbezug zu den vom angerufenen Unternehmen angebotenen Waren oder Dienstleistungen im Allgemeinen für die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung nicht ausreicht, weil Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden andernfalls nahezu unbeschränkt zulässig wäre (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 53/99, GRUR 2001, 1181, 1182 = WRP 2001, 1068 - Telefonwerbung für Blindenwaren, zu § 1 UWG a.F.; BGH GRUR 2007, 607 Tz. 20 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion; Urt. v. 16.7.2009 - I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Tz. 15 = WRP 2010, 370 - Kamerakauf im Internet, m.w.N.).

    Für die Feststellung der Schadensersatzpflicht und die Auskunftserteilung ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Begehung der angegriffenen Handlung maßgeblich (BGH GRUR 2010, 248 Tz. 15 - Kamerakauf im Internet).

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion; Urt. v. 16.7.2009 - I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Tz. 15 = WRP 2010, 370 - Kamerakauf im Internet, m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71

    Fernschreibwerbung

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
    Zudem wird das Verbot gerade damit begründet, dass eine Nachahmung durch Wettbewerber verhindert werden soll (vgl. BGHZ 59, 317, 321 f. - Telex-Werbung; siehe auch BGH GRUR 2008, 189 Tz. 21 f. - Suchmaschineneintrag), was einer Zulassung der Werbung wegen Branchenübung gerade entgegensteht (so auch Fezer/Mankowski, UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 157; Seichter/Witzmann, WRP 2007, 699, 707; a.A. Engels/Stulz-Hermstadt, WRP 2005, 1218, 1228).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07

    Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung

  • OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07

    Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97

    Unlautere Verwertung von Kundenanschriften

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Nach der Rechtsprechung des Senats schloss eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG 2004 einen Bagatellverstoß von vornherein aus (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08, GRUR 2010, 939 Rn. 18 = WRP 2010, 1249 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14

    Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei

    Gegenstand des Schutzes ist die Verhinderung des Eindringens des Werbenden in die Privatsphäre des Verbrauchers und die geschäftliche Sphäre, insbesondere die Ungestörtheit der Betriebsabläufe des sonstigen Marktteilnehmers; es soll verhindert werden, dass dem Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer Werbemaßnahmen gegen seinen erkennbaren oder mutmaßlichen Willen aufgedrängt werden (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf UWG 2004, BT-Drucks. 15/1487, Seite 20 f.; BGH, Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 227/01, GRUR 2004, 699, 701 = WRP 2004, 1160 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I; Urteil vom 9. September 2004 - I ZR 93/02, GRUR 2005, 443, 444 = WRP 2005, 485 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; Urteil vom 1. Juni 2006 - I ZR 167/03, GRUR 2007, 164 Rn. 8 f. = WRP 2007, 67 - Telefax-Werbung II; Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08, GRUR 2010, 939 Rn. 20 = WRP 2010, 1249 - Telefonwerbung nach Unternehmerwechsel; Urteil vom 3. März 2011 - I ZR 167/09, GRUR 2011, 747 Rn. 18 = WRP 2011, 1054 - Kreditkartenübersendung; Leible in MünchKomm.UWG aaO § 7 Rn. 1; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 7 Rn. 2; Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 7 Rn. 1; Koch in Ullmann, JurisPK-UWG aaO § 7 Rn. 3 f.; Pahlow in Großkomm.UWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 1; Mehler in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 7 UWG Rn. 3).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Durch die Bestimmung in § 7 Abs. 2 UWG, der zufolge die in dieser Vorschrift aufgeführten Beispielsfälle "stets" eine unzumutbare Belästigung darstellen, wird klargestellt, dass die Bagatellklausel des § 3 UWG nicht mehr anwendbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08, GRUR 2010, 939 Rn. 18 = WRP 2010, 1249 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09, GRUR 2011, 433 Rn. 23 = WRP 2011, 576 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).
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