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   KG, 13.04.2010 - 5 W 65/10   

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https://dejure.org/2010,3746
KG, 13.04.2010 - 5 W 65/10 (https://dejure.org/2010,3746)
KG, Entscheidung vom 13.04.2010 - 5 W 65/10 (https://dejure.org/2010,3746)
KG, Entscheidung vom 13. April 2010 - 5 W 65/10 (https://dejure.org/2010,3746)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung eines Dritten; Rechtsmissbräuchlichkeit der gesonderten Abmahnung zweier an aufeinander folgenden Tagen erfolgten Wettbewerbsverstöße

  • info-it-recht.de

    Die wettbewerbsrechtliche Gegenabmahnung (Retourkutsche) ist zulässig, aber dann rechtsmissbräuchlich, wenn identische Wettbewerbsverstöße getrennt abgemahnt werden (hier: ebay und Onlineshop)

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsmissbrauch bei Aussprache von 2 getrennten Abmahnungen in Bezug auf ebay Angebote und Onlineshop

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung eines Dritten; Rechtsmissbräuchlichkeit der gesonderten Abmahnung zweier an aufeinander folgenden Tagen erfolgten Wettbewerbsverstößen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbräuchliche Aufteilung der Rechtsverfolgung in zwei Abmahnungen bei einem Gegenangriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Die wettbewerbsrechtliche Gegenabmahnung ist zulässig, aber "nicht unbedenklich”

  • damm-legal.de (Auszüge)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Die getrennte Abmahnung eines bei eBay und in dem Onlineshop identischen Wettbewerbsverstoßes ist rechtsmissbräuchlich

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung kann eine vorausgegangene rechtmäßige Abmahnung "infizieren” / Rechtsmissbrauch

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Eine Gegenabmahnung ist an sich nicht rechtsmissbräuchlich - jedoch dann, wenn Online-Shop und eBay-Angebot getrennt abgemahnt werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Getrennte Verfolgung von Wettbewerbsverstößen kann missbräuchlich sein

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit einer Gegenabmahnung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Einleitung von zwei gesonderten gerichtlichen Verfahren, obwohl ein identischer Wettbewerbsverstoß vorliegt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 126
  • afp 2010, 460
  • WRP 2010, 1273
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 5 W 65/10
    Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten können sich unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in nur einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGH, GRUR 2000, 1089, 1093 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2006, 243, TZ. 16 - MEGA SALE; Urteil vom 22. Oktober 2009, I ZR 58/07, juris Rn. 18 - Klassenlotterie).

    Liegt dagegen zwischen der Erhebung der Klagen eine gewisse Zeitspanne, so ist aus der Erhebung der späteren Klage nicht unbedingt zu schließen, dass auch bereits die frühere Klage als unzulässig anzusehen ist (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1093 - Missbräuchliche mehrfache Verfolgung; Köhler, a.a.O.).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 5 W 65/10
    Diese zunächst auf einen einheitlichen Wettbewerbsverstoß beschränkten Grundsätze sind ebenfalls anwendbar, wenn es um die mehrfache Verfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße geht (BGH, GRUR 2009, 1180, TZ. 20 - 0, 00 Grundgebühr; a.a.O., Klassenlotterie) und sie erfassen bereits das Abmahnverhalten des Unterlassungsgläubigers (BGH, GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; Senat, NJWE-WettbewerbsR 1998, 160, 161).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 5 W 65/10
    Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten können sich unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in nur einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGH, GRUR 2000, 1089, 1093 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2006, 243, TZ. 16 - MEGA SALE; Urteil vom 22. Oktober 2009, I ZR 58/07, juris Rn. 18 - Klassenlotterie).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 5 W 65/10
    Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten können sich unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in nur einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGH, GRUR 2000, 1089, 1093 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2006, 243, TZ. 16 - MEGA SALE; Urteil vom 22. Oktober 2009, I ZR 58/07, juris Rn. 18 - Klassenlotterie).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 5 W 65/10
    Diese zunächst auf einen einheitlichen Wettbewerbsverstoß beschränkten Grundsätze sind ebenfalls anwendbar, wenn es um die mehrfache Verfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße geht (BGH, GRUR 2009, 1180, TZ. 20 - 0, 00 Grundgebühr; a.a.O., Klassenlotterie) und sie erfassen bereits das Abmahnverhalten des Unterlassungsgläubigers (BGH, GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; Senat, NJWE-WettbewerbsR 1998, 160, 161).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - 12 B 16.17

    Rechtsmissbräuchliche Antragstellung von Informationsanträgen in Massenverfahren

    Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs trifft daher sämtliche Anträge in gleicher Weise, da alle Anträge - wie auch die folgenden Klagen - dadurch veranlasst waren, Gebühren zu generieren (vgl. KG, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 W 65/10 - WRP 2010, 1273 m.w.N. zu § 8 Abs. 4 UWG).
  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 4 U 9/11

    Missbräuchliche Mehrfachverfolgung des Abmahnenden durch eine Vielzahl von

    Problematischer wird es allerdings schon, wenn im Rahmen einer solchen Retourkutsche über den Aufruf eines Anwalts im Internet Abmahnungen gesammelt werden und die als Antwort auf die Abmahnung gedachte Rechtsverfolgung durch verschiedene zuvor Abgemahnte zugleich erfolgt und dadurch massiert wird (vgl. den Rechtsgedanken des KG WRP 2010, 1273).
  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 4 U 8/11
    Problematischer wird es allerdings schon, wenn im Rahmen einer solchen Retourkutsche über den Aufruf eines Anwalts im Internet Abmahnungen gesammelt werden und die als Antwort auf die Abmahnung gedachte Rechtsverfolgung durch verschiedene zuvor Abgemahnte zugleich erfolgt und dadurch massiert wird (vgl. den Rechtsgedanken des KG WRP 2010, 1273).
  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 4 U 10/11
    Problematischer wird es allerdings schon, wenn im Rahmen einer solchen Retourkutsche über den Aufruf eines Anwalts im Internet Abmahnungen gesammelt werden und die als Antwort auf die Abmahnung gedachte Rechtsverfolgung durch verschiedene zuvor Abgemahnte zugleich erfolgt und dadurch massiert wird (vgl. den Rechtsgedanken des KG WRP 2010, 1273).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 65/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Kontaktaufnahme eines Kundenbetreuers eines

    Eine Klage kann unzulässig sein, wenn wegen eines einheitlichen Wettbewerbsverstoßes oder wegen gleichartiger Wettbewerbsverstöße getrennte Verfahren angestrengt werden (BGH, GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2006, 243, Rdnr. 16 - MEGA SALE) oder wenn ein weiterer Verstoß durch eine separate Abmahnung geltend gemacht wird, obwohl dieser ohne Weiteres in einer erweiterten Abmahnung hätte geltend gemacht werden können (KG, WRP 2010, 1273, 1274).
  • LG Frankfurt/Main, 27.05.2020 - 8 O 46/19

    Wettbewerbswidriges Nutzen eines nicht konzessionierten Taxis. Ersatzwagennutzung

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Kläger von dem weiteren Verstoß erst später Kenntnis erlangt, diesen aber ohne weiteres, etwa in einer erweiterten Abmahnung, hätte mitverfolgen können (KG WRP 2010, 1273 (1274)).
  • LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13

    Einstweilige Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes, Vermutung der

    Das gilt auch dann, wenn der Anspruchsteller von dem weiteren Verstoß erst später Kenntnis erlangt, diesen aber ohne Weiteres hätte mitverfolgen können (Köhler/Bornkamm, a.a.O.; KG WRP 2010, 1273, 1274).
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