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   BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06   

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https://dejure.org/2009,1080
BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06 (https://dejure.org/2009,1080)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2009 - I ZR 224/06 (https://dejure.org/2009,1080)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - I ZR 224/06 (https://dejure.org/2009,1080)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    Solange der Vorrat reicht

    UWG (2008) § 4 Nr. 4, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Solange der Vorrat reicht - Zur Werbung mit einer Zugabe beim Kauf von Produkten zu einem bestimmten (Waren-) Wert mit dem auf die Zugabe bezogenen Hinweis "solange der Vorrat reicht".

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 4 Nr. 4, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
    Der Hinweis "Solange der Vorrat reicht” ist auch ohne nähere Angaben in der Werbung zulässig

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Solange der Vorrat reicht

  • Telemedicus

    Solange der Vorrat reicht

  • webshoprecht.de

    Angebot von Zusatzwaren beim Erwerb einer Hauptware "solange der Vorrat reicht" im Webshoprecht

  • webshoprecht.de

    Zulässigkeit von "solange der Vorrat reicht" bei Zugaben

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • R&W Online

    Solange der Vorrat reicht

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Tranzparenzgebotes bei Werbung mit einer Zugabe zu der Ware unter dem Hinweis "solange der Vorrat reicht"; Bewertung des Begriffes der Bedingung in § 4 Nr. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • Betriebs-Berater

    Werbung mit Zugabe - "Solange der Vorrat reicht"

  • info-it-recht.de
  • ra.de
  • kanzlei.biz

    "Solange der Vorrat reicht!"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Wahrung des Tranzparenzgebotes bei Werbung mit einer Zugabe zu der Ware unter dem Hinweis "solange der Vorrat reicht"; Bewertung des Begriffes der Bedingung in § 4 Nr. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG )

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 4 ; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Wahrung des Tranzparenzgebotes bei Werbung mit einer Zugabe zu der Ware unter dem Hinweis "solange der Vorrat reicht"; Bewertung des Begriffes der Bedingung in § 4 Nr. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG )

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Solange der Vorrat reicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Verkaufsförderungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Solange der Vorrat reicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbegeschenk "solange der Vorrat reicht"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbeaktion: Strandtasche als Geschenk - Der Hinweis "solange der Vorrat reicht" genügt als Verbraucherinformation

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf Zugabe "Solange der Vorrat reicht" wettbewerbsrechtlich zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbung mit Zugabe - "Solange der Vorrat reicht"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Irreführung des Verbrauchers durch Hinweis "Solange der Vorrat reicht"

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung mit dem Hinweis "solange der Vorrat reicht" grundsätzlich nicht wettbewerbeswidrig

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Verkaufsförderungsmaßnahmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    >Solange der Vorrat reicht< als Angabe ausreichend, jedoch u.U. irreführend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf begrenztes Angebot einer Zugabe mit Solange der Vorrat reicht" ist keine Irreführung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 618
  • MDR 2010, 458
  • GRUR 2010, 247
  • MIR 2010, Dok. 010
  • BB 2010, 193
  • DB 2010, 222
  • K&R 2010, 192
  • WRP 2010, 237
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 96/05

    Sonderpreis mit Zugabe "solange der Vorrat reicht" - unklare Bedingungen bei

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06
    Aber auch wenn man mit dem Oberlandesgericht Köln (GRUR-RR 2006, 57, 58) unter "Bedingungen für die Inanspruchnahme" zukünftige Ereignisse jedweder Art verstehe, könne von der Beklagten eine nähere Angabe zur Angebotsmenge nicht verlangt werden, da sie sinnlos wäre.

    a) Allerdings handelt es sich bei einer mengenmäßigen Beschränkung verfügbarer Zugaben nicht anders als bei der Befristung einer Werbeaktion um eine Bedingung für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme (OLG Köln GRUR-RR 2006, 57, 58; Bruhn in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 56; a. A. Steingass/Teworte, WRP 2005, 676, 684 f.).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06
    Demgegenüber ist für den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten allein die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung maßgeblich (vgl. BGH, Urt. v. 19.4. 2007 - I ZR 57/05, GRUR 2007, 981 Tz. 15 = WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06
    Die in § 4 Nr. 4 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in Einklang (vgl. BGH, Urt. v. 11.3. 2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Tz. 14 ff. = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 20.1. 2005 - I ZR 96/02, GRUR 2005, 442 = WRP 2005, 474 - Direkt ab Werk; Urt. v. 28.6. 2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 20.1. 2005 - I ZR 96/02, GRUR 2005, 442 = WRP 2005, 474 - Direkt ab Werk; Urt. v. 28.6. 2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    Die in dieser Vorschrift vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht in Einklang mit der Richtlinie 2005/29/EG (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Rn. 14 ff. = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II; Urteil vom 18. Juni 2009 - I ZR 224/06, GRUR 2010, 247 Rn. 10 = WRP 2010, 237 - Solange der Vorrat reicht; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 195/07, GRUR 2010, 649 Rn. 15 = WRP 2010, 1017 - Preisnachlass nur für Vorratsware).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 75/08

    Ohne 19 % Mehrwertsteuer

    Für den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ist ohnehin die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung maßgeblich (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Tz. 13 = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II; Urt. v. 18.6.2009 - I ZR 224/06, GRUR 2010, 247 Tz. 9 = WRP 2010, 237 - Solange der Vorrat reicht).
  • OLG Koblenz, 02.12.2015 - 9 U 296/15

    Bodenstaubsauger - Unlautere Werbung im Internet: Irreführung über ausreichende

    Ein derart inhaltloser Hinweis kann die Verbrauchererwartung aber jedenfalls dann nicht entkräften und die Irreführung beseitigen, wenn der Verbraucher - wie vorliegend - auch innerhalb einer kurzen Reaktionszeit nach üblicher Kenntnisnahme von der Werbung von vornherein keine realistische Chance hat, die angebotene Ware zu erwerben (BGH I ZR 224/06, LG Berlin 91 O 27/11).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22

    Vermeintliches Lockvogelangebot einer Discounter-Kette mittels Handzettelwerbung

    Weitere Informationen, etwa über die Anzahl der vom Unternehmen am Erscheinungstag der Werbung vor Geschäftsöffnung bereitgehaltenen Zugaben, könnten dem Verbraucher ohnehin keinen Aufschluss darüber geben, ob er zu einem bestimmten Zeitpunkt, zu dem er das fragliche Geschäftslokal aufsuchen möchte, noch in den Genuss der Zugabe kommen kann (BGH, GRUR 2010, 247 Rn. 15 - Solange der Vorrat reicht).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Vergütung "auf einer der nächsten

    Besonders angeben muss der Werbende danach nur diejenigen aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne Weiteres zu erwartende Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen (BGH, GRUR 2010, 247 = WRP 2010, 237 [Rn. 13] - Solange der Vorrat reicht).
  • LG Berlin, 07.02.2012 - 15 O 133/11
    Der Begriff der Begriff der Bedingung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG erfasst alle aus der Sicht des Verbrauchers nicht ohne Weiteres zu erwartenden Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen (BGH GRUR 2010, 247, 248 - Solange der Vorrat reicht, zitiert nach beck-online, Rz. 13).
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