Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,188
BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09 (https://dejure.org/2010,188)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - I ZR 47/09 (https://dejure.org/2010,188)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09 (https://dejure.org/2010,188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (27)

  • lexetius.com

    Kräutertee

    UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; BGB § 683 Satz 1, §§ 677, 670

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kräutertee - Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG; §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB
    Keine Kostenerstattung bei Doppelt-Abmahnung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Kräutertee

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S 1 BGB
    Wettbewerbsverstoß: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Wettbewerbsverbandes für eine zweite anwaltliche Abmahnung - Kräutertee

  • LawCommunity.de

    Kein Kostenersatz für zweite Abmahnung Â- Kräutertee

  • webshoprecht.de

    Keine Kostenerstattung von Anwaltskosten für eine anwaltliche Folgeabmahnung nach Verbandsabmahnung

  • IWW
  • JurPC

    "Kräutertee"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten durch einen Schuldner für eine zweite Abmahnung durch einen Rechtsanwalt nach einer ohne Reaktion gebliebenen, von einem Wettbewerbsverband selbst ausgesprochenen Abmahnung

  • kanzlei.biz

    "Kräutertee": Kosten einer zweiten Abmahnung nicht erstattungsfähig

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Wettbewerbsverbandes für eine zweite anwaltliche Abmahnung - Kräutertee

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Wettbewerbsverbandes für eine zweite anwaltliche Abmahnung - Kräutertee

  • sewoma.de

    Kräutertee, keine Erstattung für die zweite, rechtsanwaltliche Abmahnung

  • kanzlei.biz

    Kräutertee: Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei bereits erfolgter Abmahnung durch Wettbewerbsverband

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten durch einen Schuldner für eine zweite Abmahnung durch einen Rechtsanwalt nach einer ohne Reaktion gebliebenen, von einem Wettbewerbsverband selbst ausgesprochenen Abmahnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kräutertee

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Kostenerstattungsanspruch für zweite Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Leitsatz)

    Verband hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer zweiten Abmahnung durch einen Rechtsanwalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten der zweiten Abmahnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kosten für eine zweite Abmahnung werden nicht ersetzt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eine Mahnung reicht aus

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kosten für zweite Abmahnung durch Wettbewerbsverein nicht erstattungsfähig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kräutertee

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 12 UWG 2004, § 683 BGB
    Keine Kostenerstattung für zweite (nun anwaltliche) Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch nur für erste Abmahnung von Wettbewerbsverein

  • hertin.de (Kurzinformation)

    Kein Kostenerstattungsanspruch für die anwaltliche Zweitabmahnung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverein erhält nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die zweite Abmahnung kostet nichts

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ersatzanspruch für eine zweite Abmahnung!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1208
  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 512
  • GRUR 2010, 13
  • GRUR 2010, 354
  • MIR 2010, Dok. 027
  • BB 2010, 449
  • DB 2010, 501
  • K&R 2010, 257
  • AnwBl 2010, 371
  • WRP 2010, 525
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
    Die Abmahnung soll dem Schuldner den Weg weisen, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen (vgl. BGHZ 149, 371, 374 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Mit Recht hat das Berufungsgericht aber darauf hingewiesen, dass diese aus dem Jahre 1969 stammende Entscheidung, mit der erstmals ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag begründet worden ist, am Anfang einer umfangreichen Rechtsprechung steht, bei der es nicht zuletzt darum geht, eine missbräuchliche Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs sowie eine unbillige Belastung des Schuldners mit Kosten zu vermeiden, die zur Erreichung des Ziels einer Streitbeilegung ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht erforderlich sind (vgl. nur BGHZ 149, 371, 374 f. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    So hat der Senat - ebenfalls noch zum Kostenerstattungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag - darauf hingewiesen, dass ein Kostenerstattungsanspruch im Allgemeinen nur hinsichtlich der ersten Abmahnung in Betracht kommt, weil nur die erste Abmahnung dem Interesse und mutmaßlichen Willen des Schuldners entspricht (BGHZ 149, 371, 375 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
    Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGH, 15. Oktober 1969, I ZR 3/68, BGHZ 52, 393, 400 - Fotowettbewerb).

    Allerdings hat der Senat in der Entscheidung "Fotowettbewerb" eine zweite (anwaltliche) Abmahnung als notwendige Folge einer ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung eines Wettbewerbsverbandes angesehen und dem dort klagenden Verband einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag zugebilligt (BGHZ 52, 393, 400; so auch OLG Köln, Urt. v. 30.3.2007 - 6 U 207/06, juris Tz. 11; OLG Brandenburg WM 2008, 418; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2008 - 29 U 3592/08; OLG München, Urt. v. 16.12.2008 - 20 U 36/08; a.A. OLG Hamm, Urt. v. 17.1.2008 - 4 U 159/07, juris Tz. 24; vgl. ferner MünchKomm.UWG/Ottofülling, § 12 Rdn. 164; Hess in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 39).

  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 207/06

    Wirksame Unterlassungserklärung ohne Hinweis auf Verschulden - Einstandpflicht

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
    Allerdings hat der Senat in der Entscheidung "Fotowettbewerb" eine zweite (anwaltliche) Abmahnung als notwendige Folge einer ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung eines Wettbewerbsverbandes angesehen und dem dort klagenden Verband einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag zugebilligt (BGHZ 52, 393, 400; so auch OLG Köln, Urt. v. 30.3.2007 - 6 U 207/06, juris Tz. 11; OLG Brandenburg WM 2008, 418; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2008 - 29 U 3592/08; OLG München, Urt. v. 16.12.2008 - 20 U 36/08; a.A. OLG Hamm, Urt. v. 17.1.2008 - 4 U 159/07, juris Tz. 24; vgl. ferner MünchKomm.UWG/Ottofülling, § 12 Rdn. 164; Hess in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 39).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06

    Wettbewerbsrecht; Schadensersatz: Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die auf

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
    Allerdings hat der Senat in der Entscheidung "Fotowettbewerb" eine zweite (anwaltliche) Abmahnung als notwendige Folge einer ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung eines Wettbewerbsverbandes angesehen und dem dort klagenden Verband einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag zugebilligt (BGHZ 52, 393, 400; so auch OLG Köln, Urt. v. 30.3.2007 - 6 U 207/06, juris Tz. 11; OLG Brandenburg WM 2008, 418; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2008 - 29 U 3592/08; OLG München, Urt. v. 16.12.2008 - 20 U 36/08; a.A. OLG Hamm, Urt. v. 17.1.2008 - 4 U 159/07, juris Tz. 24; vgl. ferner MünchKomm.UWG/Ottofülling, § 12 Rdn. 164; Hess in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 39).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 85/92

    Verbandsausstattung II - Verbandsausstattung

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
    Auch der Grundsatz, dass ein Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG grundsätzlich in der Lage sein muss, typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße auch ohne anwaltlichen Rat zu erkennen und abzumahnen (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 126, 145, 147 - Verbandsausstattung II), dient dazu, den Anreiz einer durch Kosteninteressen begründeten Abmahntätigkeit eines mit einem Verband zusammenarbeitenden Rechtsanwalts von vornherein zu unterbinden.
  • OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08

    Wettbewerbsverstoß: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg WRP 2009, 1569).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 159/07

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen die PKW- Verbrauchs- und

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
    Allerdings hat der Senat in der Entscheidung "Fotowettbewerb" eine zweite (anwaltliche) Abmahnung als notwendige Folge einer ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung eines Wettbewerbsverbandes angesehen und dem dort klagenden Verband einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag zugebilligt (BGHZ 52, 393, 400; so auch OLG Köln, Urt. v. 30.3.2007 - 6 U 207/06, juris Tz. 11; OLG Brandenburg WM 2008, 418; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2008 - 29 U 3592/08; OLG München, Urt. v. 16.12.2008 - 20 U 36/08; a.A. OLG Hamm, Urt. v. 17.1.2008 - 4 U 159/07, juris Tz. 24; vgl. ferner MünchKomm.UWG/Ottofülling, § 12 Rdn. 164; Hess in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 39).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
    Mit Recht hat das Berufungsgericht darauf abgestellt, dass es Sinn der vorgerichtlichen Abmahnung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG ist, dem Schuldner Gelegenheit zu geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung beizulegen (BGH, Urt. v. 7.10.2009 - I ZR 216/07 Tz. 9 - Schubladenverfügung).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14

    Benutzung eines kostenpflichtigen, privaten Parkplatzes:

    Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage von den Fällen der wettbewerblichen Abmahnung (BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 139/07, GRUR 2009, 502 Rn. 11; Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354 Rn. 8; Urteil vom 18. November 2010 - I ZR 155/09, GRUR 2011, 617 Rn. 16; Urteil vom 9. November 2011 - I ZR 150/09, GRUR 2012, 304 Rn. 21).
  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    Mit den Abmahnungen hat die Klägerin ihren Mitbewerbern einen Weg gewiesen, sie als Gläubigerin ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH-Urteil vom 21. Januar 2010 I ZR 47/09, NJW 2010, 1208, unter II.1., Rz 8; Tehler/Humbert, UR 2007, 798, 804), und ihnen hiermit einen konkreten Vorteil verschafft, der zu einem Verbrauch i.S. des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führte (vgl. hierzu EuGH-Urteil Landboden-Agrardienste vom 18. Dezember 1997 C-384/95, EU:C:1997:627, UR 1998, 102, Rz 23; BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66, unter II.1., Rz 14; vom 28. Mai 2013 XI R 32/11, BFHE 243, 419, BStBl II 2014, 411, Rz 49; Wüst, MwStR 2014, 668).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

    Berechtigt ist eine Abmahnung, wenn ihr ein Unterlassungsanspruch zugrunde liegt und wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; Urt. v. 21.1.2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354 Tz. 8 = WRP 2010, 525 - Kräutertee).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht