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   BGH, 17.08.2011 - I ZR 13/10   

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https://dejure.org/2011,674
BGH, 17.08.2011 - I ZR 13/10 (https://dejure.org/2011,674)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - I ZR 13/10 (https://dejure.org/2011,674)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - I ZR 13/10 (https://dejure.org/2011,674)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Arzneimitteldatenbank

    UWG §§ 3, 4 Nr. 11; HWG § 7 Abs. 1 Satz 1; Berufsordnung für die bayerischen Ärzte § 33 Abs. 2

  • damm-legal.de

    Durch Werbung finanzierte Arzneimitteldatenbank ist keine "Werbegabe” im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Arzneimitteldatenbank

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 7 Abs 1 S 1 HeilMWerbG, § 33 Abs 2 ÄBerufsO BY, § 73 Abs 8 SGB 5
    Wettbewerbsverstoß: Angebot einer kostenlosen Arzneimitteldatenbank für Ärzte in Bayern - Arzneimitteldatenbank

  • webshoprecht.de

    Angebot einer kostenlosen Arzneimitteldatenbank für Ärzte in Bayern - Arzneimitteldatenbank

  • IWW
  • R&W Online

    Werbefinanzierte Arzneimitteldatenbank für Ärzte rechtlich zulässig

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer werbefinanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank für Arzneimittel als Werbegabe und somit als gegen Standesrecht und den Wettbewerb verstoßend

  • kanzlei.biz

    Sind kostenlose Arzneimitteldatenbanken wettbewerbswidrig?

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Angebot einer kostenlosen Arzneimitteldatenbank für Ärzte in Bayern - Arzneimitteldatenbank

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Angebot einer kostenlosen Arzneimitteldatenbank für Ärzte in Bayern - Arzneimitteldatenbank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung einer werbefinanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank für Arzneimittel als Werbegabe und somit als gegen Standesrecht und den Wettbewerb verstoßend

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimitteldatenbank

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arzneimittel im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Durch Werbung finanzierte kostenlose Arzneimittel-Datenbank für Ärzte ist keine unzulässige Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbefinanzierte Arzneimitteldatenbank und die Ärzte-Berufsordnung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Durch Werbung finanzierte kostenlose Arzneimitteldatenbank stellt keine Werbegabe dar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenlose Arzneimitteldatenbank für Ärzte - wenn sie Werbung zulassen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Durch Werbung finanzierte kostenlose Arzneimitteldatenbank stellt keine Werbegabe dar

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Arzneimitteldatenbank keine unzulässige Werbegabe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine unzulässige heilmittelrechtliche Werbegabe bei werbefinanzierte Datenbank

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kostenlose Arzneidatenbank beeinflusst Ärzte nicht

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Werbefinanzierte Arzneimitteldatenbanken zulässig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Abgabe werbefinanzierter Arzneimitteldatenbanken grundsätzlich zulässig

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Werbefinanzierte Arzneimitteldatenbank keine unzulässige Werbegabe nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1606
  • GRUR 2011, 11
  • GRUR 2011, 1163
  • MMR 2011, 810
  • K&R 2011, 733
  • WRP 2011, 1590
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 13/10
    Das Angebot einer durch Werbung finanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank, die diesen Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 73 Abs. 8 SGB V gibt, stellt keine Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 33 Abs. 2 der Berufsordnung für die bayerischen Ärzte dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Juni 1990, I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041 = WRP 1991, 90 - Fortbildungs-Kassetten).

    a) Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, dass der Begriff der Werbegabe in § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG weit auszulegen ist und grundsätzlich jede unentgeltliche Vergünstigung erfasst, die im Zusammenhang mit der Werbung für Arzneimittel gewährt wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041, 1042 = WRP 1991, 90 - Fortbildungs-Kassetten; Doepner, HWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 22).

    Wie der Senat in der Entscheidung "Fortbildungs-Kassetten" entschieden hat, kann im Hinblick auf das mit § 7 HWG verfolgte Ziel, durch weitgehende Eindämmung von Werbegeschenken im Arzneimittelbereich der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung zu begegnen, auch ein Medium der Fachinformation wie etwa eine Kassette, eine Zeitschrift oder ein Buch als Werbegabe im Sinn dieser Vorschrift in Betracht kommen, wenn es kostenlos an Ärzte abgegeben wird und diese Abgabe in einem dem Gesetzeszweck genügenden Zusammenhang mit der Werbung für Arzneimittel steht (BGH, GRUR 1990, 1041, 1042).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 13/10
    Dementsprechend ist auch keine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257 Rn. 16 - Cilfit; Urteil vom 11. September 2009 - C-428/09, Slg. 2009, I-6747 = EuZW 2008, 758 Rn. 42 - UGT-Rioja u.a.).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-428/09

    Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 13/10
    Dementsprechend ist auch keine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257 Rn. 16 - Cilfit; Urteil vom 11. September 2009 - C-428/09, Slg. 2009, I-6747 = EuZW 2008, 758 Rn. 42 - UGT-Rioja u.a.).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-62/09

    Staatliche Behörden dürfen Ärzten finanzielle Vorteile anbieten, um Anreize für

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 13/10
    bb) Nach der Systematik der Richtlinie 2001/83/EG soll das in Art. 94 Abs. 1 RL 2001/83/EG geregelte Verbot Verkaufsförderungspraktiken verhindern, die geeignet sind, bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln zu wecken; gefördert werden soll eine medizinische und pharmazeutische Praxis, die den Berufsregeln entspricht (EuGH, Urteil vom 22. April 2010 - C-62/09, EuZW 2010, 473 Rn. 29 - Association of the British Pharmaceutical Industry).
  • OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09

    Wettbewerbsverstoß eines Datenbankanbieters: Kostenlose Überlassung einer

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 13/10
    Das Berufungsgericht hat die im ersten Rechtszug erfolgreiche Klage abgewiesen (OLG München, GRUR-RR 2010, 305).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Der Begriff der Werbegabe in § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG ist dabei weit auszulegen und erfasst grundsätzlich jede im Zusammenhang mit der Werbung für Arzneimittel gewährte unentgeltliche Vergünstigung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041, 1042 = WRP 1991, 90 - Fortbildungs-Kassetten; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163 Rn. 15 = WRP 2011, 1590 - Arzneimitteldatenbank; Doepner, HWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 22).

    Eine solche Gefahr besteht dann nicht, wenn die Adressaten die Zuwendung nicht als ein ihnen zugedachtes Werbegeschenk ansehen (vgl. BGH, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten; GRUR 2011, 1163 Rn. 15 - Arzneimitteldatenbank).

    Wie der Senat nach dem Ergehen des Berufungsurteils in der Entscheidung "Arzneimitteldatenbank" (GRUR 2011, 1163 Rn. 18) vor dem unionsrechtlichen Hintergrund des Wertreklameverbots nach Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 22. April 2010 - C-62/09, Slg. 2010, I-3603 Rn. 29 = EuZW 2010, 473 - Association of the British Pharmaceutical Industry) dargelegt hat, sollen mit dem grundsätzlichen Verbot der Wertreklame Verkaufsförderungspraktiken verhindert werden, die geeignet sind, bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln zu wecken; gefördert werden soll eine medizinische und pharmazeutische Praxis, die den Berufsregeln entspricht.

  • OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 U 39/17

    Unsere 6 gegen Erkältung - Wettbewerbsverstoß: Geringwertigkeitsgrenze für

    Der Begriff der Werbegabe erfasst grundsätzlich jede aus der Sicht des Empfängers nicht berechnete geldwerte Vergünstigung, die im Zusammenhang mit der Werbung für ein bestimmtes oder mehrere konkrete Heilmittel gewährt wird (BGH, Urteil vom 06. November 2014 - I ZR 26/13, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, juris Rn. 15).

    Nach der Systematik der in § 7 HWG umgesetzten Richtlinie 2001/83/EG soll das in Artikel 94 Absatz 1 der Richtlinie geregelte Verbot Verkaufsförderungspraktiken verhindern, die geeignet sind, bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln zu wecken (BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, juris Rn. 18).

    Maßgebend für das Übersteigen der Geringwertigkeitsschwelle ist allein, ob die Werbegabe als Geschenk empfunden wird, für das sich der Empfänger in irgendeiner Weise gegenüber dem Zuwendenden dankbar erweisen müsste (BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, juris Rn. 19).

  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    Er erfasst grundsätzlich jede aus der Sicht des Empfängers nicht berechnete geldwerte Vergünstigung, die im Zusammenhang mit der Werbung für ein bestimmtes oder mehrere konkrete Heilmittel gewährt wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041, 1042 = WRP 1991, 90 - Fortbildungs-Kassetten; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163 Rn. 15 = WRP 2011, 1590 - Arzneimitteldatenbank; BGH, GRUR 2012, 1279 Rn. 22 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - I ZR 83/12, GRUR 2014, 689 Rn. 14 = WRP 2014, 847 - Testen Sie Ihr Fachwissen).

    Eine Werbegabe setzt demnach voraus, dass die Zuwendung aus der Sicht des Empfängers unentgeltlich gewährt wird; er muss diese also als ein Geschenk ansehen (vgl. BGH, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten; BGH, Urteil vom 30. Januar 2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 625 f. = WRP 2003, 886 - Kleidersack; BGH, GRUR 2011, 1163 Rn. 15 - Arzneimitteldatenbank; GRUR 2012, 1279 Rn. 24 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; GRUR 2014, 689 Rn. 14 - Testen Sie Ihr Fachwissen).

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 83/12

    Testen Sie Ihr Fachwissen - Heilmittelwerbung: Zulässigkeit einer

    Damit nicht vergleichbar ist eine mögliche Beeinflussung der Werbeadressaten, die sich daraus ergibt, dass sie sich mit den Angaben in einer Werbebeilage näher befassen müssen, wenn sie mit Aussicht auf Gewinn an einem vom Werbenden durchgeführten Gewinnspiel teilnehmen wollen (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 17. August 2011, I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163 Rn. 15 und 18 bis 20 = WRP 2011, 1590 - Arzneimitteldatenbank; Urteil vom 25. April 2012, I ZR 105/10, GRUR 2012, 1279 Rn. 24 und 28 = WRP 2012, 1517 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT, mwN).

    b) Davon ist im rechtlichen Ansatz auch das Berufungsgericht ausgegangen und hat zutreffend angenommen, dass eine Werbegabe im Sinne dieser Bestimmung nur dann vorliegt, wenn ihr Anbieten, Ankündigen oder Gewähren zumindest die abstrakte Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Werbeadressaten begründet (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163 Rn. 15 = WRP 2011, 1590 - Arzneimitteldatenbank; Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 105/10, GRUR 2012, 1279 Rn. 24 = WRP 2012, 1517 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT, mwN).

    Das auf der Grundlage des Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG in § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG geregelte grundsätzliche Verbot der Wertreklame soll (nur) solche Verkaufsförderungspraktiken verhindern, die geeignet sind, bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln zu wecken (BGH, GRUR 2011, 1163 Rn. 18 - Arzneimitteldatenbank; GRUR 2012, 1279 Rn. 28 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT).

    Im Streitfall ist jedoch weder festgestellt noch sonst ersichtlich, dass die beanstandete Werbung deren Adressaten veranlassen könnte, ihr Verhalten bei der Beratung der Kunden gerade im Blick auf die Gewinnchance, die sie durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel der Beklagten erlangten, zu deren Gunsten unsachlich zu ändern (vgl. BGH, GRUR 2011, 1163 Rn. 19 f. - Arzneimitteldatenbank).

  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 235/16

    Apothekenmuster II

    (2) Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG wird durch § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG in deutsches Recht umgesetzt, soweit es - wie im Streitfall - um eine Wertreklame gegenüber Angehörigen der Fachkreise geht (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163 Rn. 16 bis 18 = WRP 2011, 1590 - Arzneimitteldatenbank I; Urteil vom 12. Dezember 2013 - I ZR 83/12, GRUR 2014, 689 Rn. 14 = WRP 2014, 847 - Testen Sie Ihr Fachwissen; BGH, GRUR 2019, 1071 Rn. 15 bis 17 = WRP 2019, 1296 - Brötchen-Gutschein).

    Selbst wenn nach diesen Grundsätzen eine Zuwendung von nicht geringem Wert vorliegen sollte, kommt ein auf der Grundlage des Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG in § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG geregeltes Verbot der Wertreklame nur in Bezug auf solche Verkaufsförderungspraktiken in Betracht, die geeignet sind, bei den zur Verschreibung oder der Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Personen ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln zu wecken (vgl. BGH, GRUR 2011, 1163 Rn. 18 - Arzneimitteldatenbank I; BGH, GRUR 2012, 1279 Rn. 29 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; BGH, GRUR 2014, 689 Rn. 14 - Testen Sie Ihr Fachwissen; vgl. auch Brixius in Bülow/Ring/Artz/Brixius aaO § 7 Rn. 83 und 138).

  • OLG Stuttgart, 06.08.2020 - 2 W 23/20

    Brillen für Corona-Helden - Unlauterer Wettbewerb eines Augenoptikers durch die

    Er erfasst grundsätzlich jede aus der Sicht des Empfängers nicht berechnete geldwerte Vergünstigung, die im Zusammenhang mit der Werbung für ein bestimmtes oder mehrere konkrete Heilmittel gewährt wird (BGH, Urteil vom 06. November 2014 - I ZR 26/13, juris Rn. 14 - Kostenlose Zweitbrille; BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, juris Rn. 15 - Arzneimitteldatenbank).

    Eine Werbegabe setzt demnach voraus, dass die Zuwendung aus der Sicht des Empfängers unentgeltlich gewährt wird; er muss diese als ein Geschenk ansehen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 105/10, juris Rn. 24 - Das große Rätselheft; BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, juris Rn. 15 - Arzneimitteldatenbank).

  • OLG Hamburg, 18.05.2017 - 3 U 180/16

    Unentgeltliche Pen-Abgabe, Kostenloser Pen - Wettbewerbsverstoß: Unentgeltliche

    Soweit durch die Vorschrift auch Zuwendungen an Fachkreise untersagt sind, sollen mit dem grundsätzlichen Verbot der Wertreklame Verkaufsförderungspraktiken verhindert werden, die geeignet sind, bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln zu wecken; gefördert werden soll eine medizinische und pharmazeutische Praxis, die den Berufsregeln entspricht (BGH, Urt. v. 17.08.2011, I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163, Rn. 18 - Arzneimitteldatenbank I; Urt. v. 25.04.2012 - I ZR 105/10, GRUR 2012, 1279, Rn. 29 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; Urt. v. 12.12.2013, I ZR 83/12, GRUR 2014, 689, Rn. 14 - Testen Sie ihr Fachwissen).

    Der Begriff der Werbegabe in § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG ist weit auszulegen und erfasst grundsätzlich jede unentgeltliche Vergünstigung, die im Zusammenhang mit der Werbung für Arzneimittel gewährt wird (BGH, Urt. v. 21.06.1990, I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten; Urt. v. 17.08.2011, I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163, Rn. 15 - Arzneimitteldatenbank I).

    Um von einer solchen Werbegabe ausgehen zu können, muss einerseits zwischen der Zuwendung und der Heilmittelwerbung ein Zusammenhang bestehen; für die Frage, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist auf die Sicht der Empfänger abzustellen (BGH, Urt. v. 17.08.2011, I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163, Rn. 15 - Arzneimitteldatenbank I).

    Eine solche auch nur abstrakte Gefahr besteht nicht, wenn diejenigen, die als Empfänger in Betracht kommen, in der fraglichen Zuwendung kein Werbegeschenk sehen (BGH, Urt. v. 17.08.2011, I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163, Rn. 15 - Arzneimitteldatenbank I, dort für Fachkreise).

  • OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 95/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Impfstoffen gegenüber einem Apotheker mit

    aa) Der Begriff der Werbegabe ist weit auszulegen und erfasst grundsätzlich alle unentgeltlichen geldwerten Vergünstigungen, die im Zusammenhang mit der Werbung für Heilmittel gewährt werden (s. BGH WRP 2011, 1590 - Arzneimitteldatenbank, juris-Tz. 15; Brixius in: Bülow/Ring/Arzt/Brixius, HWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 16).
  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12

    Rezept-Prämie

    Aus den dort gemachten Ausführungen lässt sich zwar - wie die Revision insoweit mit Recht geltend macht - entnehmen, dass es für die Beurteilung der Frage, ob die Grenze der Geringwertigkeit überschritten ist, maßgeblich darauf ankommt, wie die Werbeadressaten die Werbegabe einschätzen (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163 Rn. 15 = WRP 2011, 1590 - Arzneimitteldatenbank im Internet; Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 105/10, GRUR 2012, 1279 Rn. 24 = WRP 2012, 1517 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT, mwN).
  • OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/18

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    (1) Der Begriff der "Zuwendung" bzw. "Werbegabe" in § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG ist weit auszulegen und erfasst grundsätzlich jede unentgeltliche Vergünstigung, die im Zusammenhang mit der Werbung für Arzneimittel gewährt wird (BGH, Urt. v. 21.06.1990, I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten; Urt. v. 17.08.2011, I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163, Rn. 15 - Arzneimitteldatenbank I).

    Mit dem Verbot der Werbegaben soll der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung begegnet werden, die von Zuwendungen ausgehen; eine solche auch nur abstrakte Gefahr besteht nicht, wenn diejenigen, die als Empfänger in Betracht kommen, in der fraglichen Zuwendung kein Werbegeschenk sehen (BGH, Urt. v. 17.08.2011, I ZR 13/10, GRUR 2011, 1163, Rn. 15 - Arzneimitteldatenbank I, dort für Fachkreise).

  • LG Hamburg, 22.11.2019 - 312 O 245/19

    Arzneimittel; Arzneimittelwerbung; Heim-Infusions-Service; Werbemaßnahme

  • LG Hamburg, 07.10.2021 - 312 O 354/19
  • OLG Hamburg, 14.04.2020 - 3 W 17/20

    Zahnbürstenwerbung in Zahnarztpraxis - Wettbewerbsverstoß: Berufsrechtswidrige

  • LG Frankfurt/Oder, 18.06.2020 - 31 O 59/19

    Unwirksame Einwilligung in E-Mail-Informationen über Inkontinenzprodukte

  • OLG Nürnberg, 20.12.2011 - 3 U 1429/11

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Gemeinschaftsrechtlicher Begriff der

  • OLG Hamm, 15.02.2022 - 4 U 142/21

    Bewerbung von Wundversorgungsprodukten gegenüber Fachkreisen; Verbot von

  • OLG Nürnberg, 11.12.2018 - 3 U 881/18

    Zulässigkeit des Werbespruchs "Fassung geschenkt" bei Bewerbung des Kaufs einer

  • LG München I, 30.11.2016 - 37 O 7083/16

    Kostenfreier Eignungscheck vor Augenlaseroperationen verstößt gegen das Verbot

  • OLG Hamburg, 20.03.2014 - 3 U 96/13

    Hammer - Heilmittelwerberecht: Werbegeschenk zur Verwendung in der ärztlichen

  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 189/11
  • LG Freiburg, 23.04.2012 - 12 O 44/12

    Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz: Werbegabe eines Brillenglasherstellers

  • LG München I, 09.11.2016 - 37 O 1929/16

    Augenklinik darf Patienten nicht mit kostenlosem "Laser-Check" für

  • LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 60/20
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