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   OLG Köln, 27.12.2010 - I-6 W 155/10   

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OLG Köln, 27.12.2010 - I-6 W 155/10 (https://dejure.org/2010,387)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.12.2010 - I-6 W 155/10 (https://dejure.org/2010,387)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Dezember 2010 - I-6 W 155/10 (https://dejure.org/2010,387)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Filesharing und gewerbliches Ausmaß - Zum Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 2 UrhG.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 101 Abs. 9 UrhG
    Regelmäßig kein Filesharing im "gewerblichen Ausmaß” mehr, wenn Film, Musikstück oder Text mehr als 6 Monate alt ist

  • openjur.de

    §§ 101 Abs. 1 Satz 1, 101 Abs. 2, 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG § 101 Abs. 2

  • Telemedicus

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

  • webshoprecht.de

    Zum gewerblichen Ausmaß von illegalen Downloads und zur Verwertungsphase bei Werken der Unterhaltungselektronik

  • JurPC

    Zum gewerblichen Ausmaß beim Angebot urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen

  • aufrecht.de

    Gewerbliches Ausmaß beim Filesharing

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Auskünften über Verbindungsdaten hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Rahmen einer Internet-Tauschbörse; Begriff der Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG)

  • kanzlei.biz

    Auskunftsanspruch bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 101 Abs. 2 UrhG

  • info-it-recht.de

    Kein gewerbliches Ausmaß, wenn das Werk älter als 6 Monate ist (hier: Auskunftsanspruch; Verwertungsphase Filesharing)

  • wbs-law.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    § 101 UrhG
    Gewerbliches Ausmaß von Rechtsverletzungen beim öffentlichen Zugänglichmachen geschützter Werke in Online-Tauschbörsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 2
    Erteilung von Auskünften über Verbindungsdaten hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Rahmen einer Internet-Tauschbörse; Begriff der Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 2 UrhG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum gewerblichen Ausmaß beim Angebot urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Kostendeckelung des §97a II UrhG

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ablaufdatum für Musik und Filme

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Nach Verwertungsphase kein IP-Auskunftsanspruch

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Zum Begriff des gewerblichen Ausmaßes

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing und Auskunftsanspruch

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Neue Rechtsprechung zum gewerblichen Ausmaß beim Filesharing

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Das gewerbliche Ausmaß beim Filesharing

  • heise.de (Pressemitteilung, 12.01.2011)

    Gericht definiert Frist für "gewerbliches Ausmaß" bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

  • lto.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Filesharing sechs Monate nach Werksveröffentlichung "in gewerblichem Ausmaß"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß beim Upload eines weniger als 6 Monate alten Films

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Tauschbörsen Abmahnung auch nur bei aktuellen Filmen zulässig?

  • spielerecht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    File-Sharing: hinreichend umfangreiche Datei Voraussetzung für gewerbliches Ausmaß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing nun länger verfolgbar!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers bei Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse

Besprechungen u.ä. (2)

  • blog-it-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnbremse für ältere Titel

  • wbs-law.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    § 101 UrhG
    Gewerbliches Ausmaß von Rechtsverletzungen beim öffentlichen Zugänglichmachen geschützter Werke in Online-Tauschbörsen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 85
  • MMR 2011, 246
  • MIR 2011, Dok. 001
  • K&R 2011, 131
  • ZUM 2011, 263
  • WRP 2011, 264
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Die Gestattung nach § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG setzt das Bestehen eines Auskunftsanspruchs gemäß § 101 Absatz 2 UrhG voraus, der wiederum nach seiner Systematik, Entstehungsgeschichte (Durchsetzungs-Richtlinie 2004/48/EG Erwägungsgrund 14; BT-Drs. 16/5048 S. 49) und Zielrichtung nicht nur erfordert, dass der Auskunftsschuldner (Internetdienstleister) in gewerblichem Ausmaß handelt, sondern auch, dass die geltend gemachte offensichtliche Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß aufweist (st. obergerichtliche Rspr.: Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache; OLG Hamburg, MMR 2010, 338; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240] - Limited Edition; OLG München, MMR 2011, 758 - Die Friseuse).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin; Beschluss vom 03.07.2009 - 6 W 63/09; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 [87] - Gestattungsanordnung) davon aus, dass das Zugänglichmachen einer einzelnen geschützten Datei in einer Internettauschbörse (ob über denselben Anschluss eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich zugänglich gemacht wird, ist vor erteilter Auskunft regelmäßig nicht feststellbar) nur dann das für die Bejahung des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung nötige Gewicht aufweist, wenn es sich entweder um ein besonders wertvolles Werk handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 03.11.2008 - 6 W 136/08 - betreffend ein 499, 00 EUR teures Computerprogramm für professionelle Anwender) oder wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240] - Limited Edition).

    Ob sich ein Werk noch in der relevanten Verwertungsphase befindet, kann nur im Einzelfall bestimmt werden, wobei den jeweiligen Vermarktungsbedingungen Rechnung zu tragen ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 88 [90] = WRP 2010, 1554 - Beschwerderecht des Anschlussinhabers; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache).

    Was den weiten Bereich der aktuellen Unterhaltungsmusik sowie der Spielfilme sämtlicher Kategorien betrifft, so hat der Senat auf Grund seiner Feststellungen in verschiedenen einschlägigen Verfahren (vgl. die Nachweise im Beschluss GRUR-RR 2011, 85 [86] = WRP 2011, 264 - Männersache) Anlass zu der Annahme gesehen, dass hier erfahrungsgemäß nach spätestens sechs Monaten die wesentliche kommerzielle Auswertung abgeschlossen ist und eine Fortdauer der relevanten Verwertungsphase über diesen Zeitraum hinaus nur auf Grund besonderer Umstände angenommen werden kann.

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei

    Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

    Dieser wiederum erfordert sowohl, dass der Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG) - was bei Internetzugangsprovidern wie der Beteiligten zu 2. ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49 [noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde]; OLG Köln, Beschl. v. 27. Dezember 2010 - 6 W 155/10 - Männersache, juris, dort Tz. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17. Februar 2010 - 5 U 60/09, juris, dort Tz. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 5. Februar 2010 - 6 W 26/09, juris dort Tz. 11).
  • OLG Köln, 12.04.2012 - 6 W 85/12
    Das Landgericht hat zu Recht angenommen, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß, wie sie für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG erforderlich ist (vgl. OLG München GRUR-RR 2012, 68, 69 - "Die Friseuse"; Senat GRUR-RR 2011, 85 - "Männersache"; GRUR-RR 2009, 9, 11 - "Ganz anders"), nicht festgestellt werden kann.

    Ein derartiges Kriterium erscheint auch sachgerecht, da das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte innerhalb der marktrelevanten Phase durch das öffentliche Zugänglichmachen besonders empfindlich beeinträchtigt wird (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85, 86 - "Männersache").

    Ob sich ein Werk noch in der relevanten Verwertungsphase befindet, kann nur im Einzelfall bestimmt werden, wobei den jeweiligen Vermarktungsbedingungen Rechnung zu tragen ist (vgl. Senat vom 23.01.2012 - 6 W 13/12 - Rn. 6, BeckRS 2012, 05127; GRUR-RR 2011, 88, 90 - "Gestattungsanordnung II"; GRUR-RR 2011, 85 - "Männersache"; MMR 2009, 334, 335 - "Die schöne Müllerin").

    Im Bereich der Unterhaltungsmusik und der Spielfilme hat der Senat an Hand seiner Feststellungen in verschiedenen Verfahren (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss GRUR-RR 2011, 85, 86 - "Männersache") Anlass zu der Annahme gesehen, dass erfahrungsgemäß nach spätestens sechs Monaten die wesentliche kommerzielle Auswertung abgeschlossen ist.

    Für Musikalben der Unterhaltungsbranche hat der Senat zwar eine besonders gute Platzierung in den Verkaufscharts zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung als Beleg dafür angesehen, dass der kommerzielle Erfolg des Werks weiter anhält (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss GRUR-RR 2011, 85, 86 - "Männersache").

  • LG Köln, 10.12.2020 - 14 S 7/18

    Metro Last Light

    Die Verwertungsphase ist grundsätzlich mit 6 Monaten anzusetzen (vergleiche dazu für Musikstücke und Filme schon Beschluss des OLG Köln vom 27.12.2010 - 6 W 155/10; Beschluss vom 30.09.2011 - 6 W 213/11, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11

    Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch

    aa) Der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG erfordert sowohl, dass der nach § 101 Abs. 2 Satz 1 UrhG Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß gehandelt hat - was bei Providern ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass - wie bei § 101 Abs. 1 UrhG - eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drucks. 16/5048, S. 49 (noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde); Senat, Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11 = ZUM 2011, 760, 761 f. - Die Friseuse ; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2010 - 6 W 155/10 - Männersache , juris, dort Rn. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17.02.2010 - 5 U 60/09, juris, dort Rn. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 05.20.2010 - 6 W 26/09, juris, dort Rn. 11).
  • LG Berlin, 03.03.2011 - 16 O 433/10

    Anwendbarkeit von § 97a UrhG auf im Internet illegal angebotene Filmwerke

    Die relevante Verwertungsphase beginnt deshalb mit dem DVD-Verkauf (OLG Köln GRUR-RR 2011, 85, 86 - Männersache).
  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    b) OLG Köln GRUR-RR 2011, 85 = MMR 2010, 421 - Männersache:.
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Für das Zugänglichmachen einer geschützten Datei unter einer dynamischen IP-Adresse im Rahmen eines Filesharing-Netzwerks (einer sog. Internettauschbörse) hat der Senat - wie der Antragstellerin bekannt ist - ergänzende Kriterien entwickelt und in dem nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Beschluss vom 27.12.2010 (GRUR-RR 2011, 85 [86] - "Männersache") wie folgt zusammengefasst:.
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11

    Kein gewerbliches Ausmaß bei 8 Monate altem Kinofilm

  • OLG Köln, 10.04.2012 - 6 W 5/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • LG Köln, 26.07.2011 - 218 O 136/11

    Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen eines geschützten Werks in

  • OLG Köln, 05.07.2011 - 6 W 121/11

    Begriff der Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß

  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

  • OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12

    Anforderungen an den Nachweis von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen

  • OLG Köln, 06.02.2012 - 6 W 21/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 1

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 11.04.2012 - 6 W 90/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 9

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 6/11

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

  • LG Köln, 15.08.2011 - 205 O 151/11

    Auslegung des § 101 UrhG spricht für das Erfordernis eines gewerblichen Ausmaßes

  • OLG Köln, 08.06.2011 - 6 W 52/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • LG Köln, 26.03.2012 - 230 O 22/12

    Vorliegen eines gewerblichen Ausmaßes gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG als

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