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   BGH, 09.09.2010 - I ZR 157/08   

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https://dejure.org/2010,1068
BGH, 09.09.2010 - I ZR 157/08 (https://dejure.org/2010,1068)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2010 - I ZR 157/08 (https://dejure.org/2010,1068)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2010 - I ZR 157/08 (https://dejure.org/2010,1068)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    FSA-Kodex

    UWG § 3 Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    FSA-Kodex - Ein Verhalten, das gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes verstößt, stellt nicht bereits deshalb eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar.

  • damm-legal.de

    § 3 Abs. 1 UWG
    Verstoß gegen Regeln eines Unternehmerverbandes ist kein Wettbewerbsverstoß

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    FSA-Kodex

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen den Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes als unlautere geschäftliche Handlung - FSA-Kodex

  • webshoprecht.de

    Zur fehlenden Wettbewerbswidrigkeit bei einem Verstoß gegen einen freiwilligen Selbstverhaltenskodex - FS Arzneimittelindustrie-Kodex

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes als eine unlautere geschäftliche Handlung i.S.v § 3 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • kanzlei.biz

    Verstoß gegen FSA-Kodex ist nicht sofort unlauter

  • info-it-recht.de

    Kein wettbewerbswidriges Verhalten bei Verstoß gegen Regeln eines Unternehmerverbandes (FSA-Kodex)

  • Betriebs-Berater

    Zur Wettbewerbswidrigkeit des gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbands verstoßenden Verhaltens

  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen den Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes als unlautere geschäftliche Handlung - FSA-Kodex

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen den Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes als unlautere geschäftliche Handlung - FSA-Kodex

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Zur wettbewerbsrechtlichen Behandlung eines Verstosses gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes als eine unlautere geschäftliche Handlung i.S.v § 3 Abs. 1 UWG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FSA-Kodex

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arzneimittelrecht - Wettbewerbswidrigkeit nach FS Arzneimittelindustrie-Kodex

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes stellt nicht ohne Weiteres eine unlautere Handlung i. S. von § 3 Abs. 1 UWG dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen den Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes ist nicht automatisch wettbewerbswidrig - FSA-Kodex

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verstöße gegen einen Verhaltenskodex

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Unlauterkeit eines gegen den Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes verstoßenden Verhaltens

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Verhaltenskodex impliziert nicht Wettbewerbsverstoß

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit des gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbands verstoßenden Verhaltens

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    FSA-Kodex

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 3 UWG 2004
    Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes kann Werberecht nicht regeln

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verletzung eines freiwilligen Selbstverhaltenskodex begründet nicht automatisch Wettbewerbsverstoß

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Pharmakodex für wettbewerbswidriges Verhalten nicht maßgeblich

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Verstoß gegen Verhaltenskodex begründet nicht grundsätzlich unlauteren Wettbewerb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 590
  • MDR 2011, 439
  • GRUR 2011, 431
  • MIR 2011, Dok. 026
  • BB 2011, 642
  • DB 2011, 649
  • AnwBl 2011, 395
  • WRP 2011, 444
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 157/08
    Regelwerken von (Wettbewerbs-)Verbänden kann daher allenfalls eine indizielle Bedeutung für die Frage der Unlauterkeit zukommen, die aber eine abschließende Beurteilung anhand der sich aus den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Wertungen nicht ersetzen kann (BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - KZR 33/04, BGHZ 166, 154 Rn. 19 - Probeabonnement).

    Eine an den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ausgerichtete Bestimmung der Unlauterkeit ist zudem deshalb geboten, weil es verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen würde, wenn zur Ausfüllung der wettbewerbsrechtlichen Generalklausel des § 3 UWG Wettbewerbsregeln oder andere Regelwerke herangezogen würden, denen keine Gesetzesqualität zukommt (BGHZ 166, 154 Rn. 21 - Probeabonnement).

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 157/08
    Nach dem mit der Vorschrift des § 4 Nr. 11 UWG verfolgten Gesetzeszweck kann ein Verstoß gegen eine Bestimmung, die nicht die besonderen Voraussetzungen einer gesetzlichen Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG erfüllt, nicht ohne weiteres nach § 3 UWG 2004 bzw. § 3 Abs. 1 UWG 2008 als unlauter angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 152/07, GRUR 2010, 654 Rn. 25 = WRP 2010, 876 - Zweckbetrieb).

    Denn es ist nicht Aufgabe des Lauterkeitsrechts, alle nur denkbaren Regelverstöße im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen auch lauterkeitsrechtlich zu sanktionieren (vgl. BGH, GRUR 2010, 654 Rn. 25 - Zweckbetrieb).

  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 157/08
    Insbesondere hat es offengelassen, ob durch das Angebot der unentgeltlichen Teilnahme an den gebührenrechtlichen Seminaren - unter Berücksichtigung einer damit verbundenen geldwerten Zuwendung sowie des von der Beklagten angeführten besonderen Anlasses einer mit der Gesundheitsreform verbundenen Umstellung der Abrechnungspraxis und vergleichbarer kostenfreier Angebote der Kassenärztlichen Vereinigung - ein unangemessener unsachlicher Einfluss im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Januar 2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I) auf die angesprochenen Teilnehmer ausgeübt worden ist.
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 157/08
    Insbesondere hat es offengelassen, ob durch das Angebot der unentgeltlichen Teilnahme an den gebührenrechtlichen Seminaren - unter Berücksichtigung einer damit verbundenen geldwerten Zuwendung sowie des von der Beklagten angeführten besonderen Anlasses einer mit der Gesundheitsreform verbundenen Umstellung der Abrechnungspraxis und vergleichbarer kostenfreier Angebote der Kassenärztlichen Vereinigung - ein unangemessener unsachlicher Einfluss im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Januar 2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I) auf die angesprochenen Teilnehmer ausgeübt worden ist.
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 176/06

    Auskunft der IHK

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 157/08
    Auch im Übrigen kommt ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 3 UWG nur in Betracht, wenn das betreffende Verhalten von seinem Unlauterkeitsgehalt her den in den Beispielsfällen der §§ 4 ff. UWG geregelten Verhaltensweisen entspricht (BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 176/06, GRUR 2009, 1080 Rn. 12 = WRP 2009, 1369 - Auskunft der IHK).
  • OLG Dresden, 10.04.2018 - 14 U 82/16

    Kein Anspruch einer Bank auf pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer

    Regeln, die sich ein Verband oder ein sonstiger Zusammenschluss von Verkehrsbeteiligten gegeben hat, kann ohnehin allenfalls entnommen werden, ob innerhalb der in Rede stehenden Verkehrskreise eine bestimmte tatsächliche Übung herrscht (BGH WRP 2011, 444 Rn 14 - FSA-Komplex I).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    bb) Die Ableitung von Ansprüchen aus der wettbewerbsrechtlichen Generalklausel setzt voraus, dass die betreffende Verhaltensweise von ihrem Unlauterkeitsgehalt her den in den §§ 4 bis 7 UWG angeführten Beispielsfällen unlauteren Verhaltens entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 157/08, GRUR 2011, 431 Rn. 11 = WRP 2011, 444 - FSA-Kodex).
  • BGH, 08.10.2015 - I ZR 225/13

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Werbung in Deutschland für eine Eizellspende

    Verstöße gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen, die keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG sind, sind nicht allein wegen ihrer Gesetzeswidrigkeit als unlauter im Sinne von § 3 UWG anzusehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009, I ZR 152/07, GRUR 2010, 654 Rn. 25 = WRP 2010, 876 - Zweckbetrieb; Urteil vom 9. September 2010, I ZR 157/08, GRUR 2011, 431 Rn. 11 = WRP 2011, 444 - FSA-Kodex).

    Aus diesem Grund können Verstöße gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen, die keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG sind, nicht allein wegen ihrer Gesetzeswidrigkeit nach § 3 UWG als unlauter angesehen werden (BGH, GRUR 2010, 654 Rn. 25 - Zweckbetrieb; BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 157/08, GRUR 2011, 431 Rn. 11 = WRP 2011, 444 - FSA-Kodex).

  • OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 U 39/17

    Unsere 6 gegen Erkältung - Wettbewerbsverstoß: Geringwertigkeitsgrenze für

    Zunächst lag die Wertgrenze für Zuwendungen an die Apotheker bei 5, 00 Euro, der jedoch allenfalls indizielle Bedeutung beigemessen wurde (BGH, Urteil vom 09. September 2010 - I ZR 157/08, juris Rn. 13).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 231/10

    Dentallaborleistungen

    bb) Es ist deshalb unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen unsachlichen Einflussnahme gemäß § 1 UWG aF unlauter, einen Arzt durch die Gewährung oder das Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils zu veranlassen, diese Interessenwahrungspflicht zu verletzen (vgl. BGH, GRUR 2003, 624, 626 - Kleidersack; zu § 4 Nr. 1 UWG BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I; GRUR 2010, 850 Rn. 16 - Brillenversorgung II; BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 157/08, GRUR 2011, 431 Rn. 16 = WRP 2011, 444 - FSA-Kodex).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    Die Ableitung von Ansprüchen aus dieser wettbewerbsrechtlichen Generalklausel setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass die betreffende Verhaltensweise von ihrem Unlauterkeitsgehalt her den im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb angeführten Beispielsfällen unlauteren Verhaltens entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 157/08, GRUR 2011, 431 Rn. 11 = WRP 2011, 444 - FSA-Kodex; BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 26 - Solarinitiative).
  • OLG München, 09.06.2011 - 29 U 2026/08

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch gegen die Durchführung unentgeltlicher

    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 157/08 (= GRUR 2011, 431 - FSA-Kodex ) das Senatsurteil aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.

    cc) Der vom Senat im Urteil vom 7. August 2008 festgestellte Verstoß der Beklagten gegen § 21 des FSA-Kodex des Klägers (vgl. Anl. K 6) erfüllt den Unlauterkeitstatbestand des § 4 Nr. 11 UWG nicht, weil der FSA-Kodex keine gesetzliche Vorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG ist (vgl. BGH GRUR 2011, 431, Tz. 11 - FSA-Kodex ).

    Bei der gebotenen Berücksichtigung der in der vorliegenden Sache ergangenen Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 431 - FSA-Kodex ) ergibt sich Folgendes:.

    Regelwerken von (Wettbewerbs-)Verbänden kann daher allenfalls eine indizielle Bedeutung für die Frage der Unlauterkeit zukommen, die aber eine abschließende Beurteilung anhand der sich aus den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Wertungen nicht ersetzen kann (BGH GRUR 2006, 773, Tz. 19 - Probeabonnement ; GRUR 2011, 431, Tz. 13 - FSA-Kodex ).

    Auch die Richtlinie zieht diesen Schluss nicht, sondern sieht nur bestimmte Fälle des Nichteinhaltens von Verhaltenskodizes als unlauter an (BGH GRUR 2011, 431, Tz. 15 - FSA-Kodex).

    Im Streitfall würde die Anwendbarkeit der Generalklausel des § 3 Abs. 1, auch i.V. mit Abs. 2 Satz 1 UWG demnach voraussetzen, dass der vom Senat im Urteil vom 7. August 2008 festgestellte Verstoß der Beklagten gegen § 21 des FSA-Kodex, wonach Geschenke im Rahmen einer nicht produktbezogenen (Image-)Werbung nur zu besonderen - sich ausschließlich auf individuelle, in der Person des Beschenkten begründete besondere Umstände oder Ereignisse beziehenden - Anlässen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden dürfen, von seinem Unlauterkeitsgehalt her den gesetzlichen Unlauterkeitstatbeständen des UWG entspricht (BGH GRUR 2011, 431, Tz. 16 - FSA-Kodex).

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

    Die Ableitung von Ansprüchen aus dieser wettbewerbsrechtlichen Generalklausel setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass die betreffende Verhaltensweise von ihrem Unlauterkeitsgehalt her den im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb angeführten Beispielsfällen unlauteren Verhaltens entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 157/08, GRUR 2011, 431 Rn. 11 = WRP 2011, 444 - FSA-Kodex; BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 26 - Solarinitiative).
  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem

    Voraussetzung ist aber, dass sie einen diesen Tatbeständen vergleichbaren Unlauterkeitsgehalt aufweisen (BGH GRUR 2006, 426 Rn. 16 - Direktansprache am Arbeitsplatz II; BGH GRUR 2008, 262 Rn. 9 - Direktansprache am Arbeitsplatz III; BGH GRUR 2009, 1080 Rn. 12 - Auskunft der IHK; BGH GRUR 2011, 431 Rn. 11 - FSA-Kodex I; BGH GRUR 2013, 301 Rn. 26 - Solarinitiative; BT-Drs. 18/6571, 14, 15) oder den " anständigen Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe " widersprechen (BGH GRUR 2006, 1042 Rn. 29 - Kontaktanzeigen; BGH GRUR 2009, 1080 Rn. 13 - Auskunft der IHK).
  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Verhalten nach normativen Maßstäben als unlautere geschäftliche Handlung anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 09. September 2010 - I ZR 157/08, Rn. 13 - 16 juris - FSA-Kodex I; Urteil vom 07. Februar 2006 - KZR 33/04 -, BGHZ 166, 154-165, Rn. 19 - Probeabonnement; Urteil vom 08. November 1990 - I ZR 48/89, Rn. 24, juris - Wettbewerbsrichtlinien der Privatwirtschaft; Keller in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, 4. Aufl. 2016, UWG § 2 Rn. 187a).
  • OLG Hamburg, 24.09.2014 - 3 U 193/13

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels an Apotheker "zu

  • BGH, 16.06.2011 - I ZR 200/09

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Wettbewerbsregeln der Privatwirtschaft als

  • OLG Brandenburg, 05.04.2018 - 6 U 50/13

    Stadtrundfahrten - Wettbewerbsverstoß: Übertragung der Touristinformation einer

  • OLG Nürnberg, 20.12.2011 - 3 U 1429/11

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Gemeinschaftsrechtlicher Begriff der

  • LG Hamburg, 22.11.2019 - 312 O 245/19

    Arzneimittel; Arzneimittelwerbung; Heim-Infusions-Service; Werbemaßnahme

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