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   OLG Hamm, 23.11.2010 - I-4 U 136/10   

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https://dejure.org/2010,5716
OLG Hamm, 23.11.2010 - I-4 U 136/10 (https://dejure.org/2010,5716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2010 - I-4 U 136/10 (https://dejure.org/2010,5716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2010 - I-4 U 136/10 (https://dejure.org/2010,5716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 1; 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG
    Die Motivierung von Kunden zur Abgabe von (positiven) Bewertungen durch Rabattversprechen ist wettbewerbswidrig / Zu der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Rabatten von 10-25 % für Schreiben einer positiven Bewertung wettbewerbswidrig.

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wer seine Kunden mit Rabattversprechungen zur Abgabe von positiven Kundenbewertungen motivieren will, handelt wettbewerbswidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bezahlte Produktbewertung unzulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Gekaufte Facebook-Likes: Unterstellung ist rechtswidrig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Darf man seinen Kunden Gutscheine für positive Bewertungen anbieten?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Onlineshops: Sind gekaufte Kundenbewertungen erlaubt?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Gekaufte Kundenrezensionen: Rabatte für positive Bewertungen sind wettbewerbswidrig

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Was das Wettbewerbsrecht dazu sagt - Gekaufte Bewertungen und unlautere Werbung

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    "Animation" zu positiven Kundenbewertungen durch das Versprechen von Rabatten ist wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kampf um positive Bewertungen und Facebook-Fans - bezahlte Nutzermeinungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von gekauften Kundenbewertungen

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    "Kauf" von Produktbewertungen i.d.R. rechtswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • verweyen.legal (Entscheidungsbesprechung)

    "Kauf” von Produktbewertungen meist rechtswidrig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Darf man seinen Kunden Gutscheine für positive Bewertungen anbieten?

Sonstiges

  • blog-it-recht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Mundpropaganda 2.0 - Grenzen und Risiken auf dem Weg zu 100,0% positiven Kundenbewertungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 473
  • WRP 2011, 501
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 4 U 168/09

    Eilbedürftigkeit im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 136/10
    Auch nach dem Urteil des Senats vom 21.01.2010 (4 U 168/09) solle es nicht rechtsmissbräuchlich sein, wenn sich ein Anspruchssteller zunächst auf einen vordringlich festgestellten Wettbewerbsverstoß konzentriere, ohne die Seiten des Konkurrenten auf jeden denkbaren weiteren Verstoß hin zu überprüfen, um diesen sogleich mit geltend machen zu können.

    Eine Parallele zum Rechtsstreit vor dem hiesigen Senat, Az.: 4 U 168/09, vermag die Klägerin nicht zu erkennen.

    Auch ist der vorliegende Fall nicht mit dem von der Beklagten ins Feld geführten Fall, der dem Urteil des Senats vom 21.01.2010 (4 U 168/09) zugrunde liegt, vergleichbar.

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 136/10
    Deshalb können umfangreiche Abmahntätigkeiten für sich allein noch keinen Missbrauch belegen, wenn zugleich umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen (BGH GRUR 2005, 433 - Telekanzlei; Köhler/Bornkamm, UWG, 28.Aufl., § 8 Rn 4.12).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 217/09

    Anforderungen an die Feststellung rechtsmissbräuchlichen Verhaltens bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 136/10
    Grundsätzlich kann ein wirtschaftlich wenig vernünftiges Verhältnis zwischen dem Umsatz des Abmahnenden und den sich als Folge seiner Abmahntätigkeit ergebenden Kosten bzw. Kostenrisiken für einen Rechtsmissbrauch sprechen (vgl. Senat, Urt. v. 02.03.2010, 4 U 217/09).
  • OLG Hamburg, 01.06.1978 - 3 U 13/78
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 136/10
    Ist die lobende Äußerung über das Produkt dagegen "erkauft", ohne dass auf die versprochene Gegenleistung hingewiesen worden ist, wird der Verkehr irregeführt (OLG Hamburg GRUR 1979, 246).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 136/10
    Die für die Annahme der Berechtigung i.S.v. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG erforderliche Stellung als Mitbewerber i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG liegt vor, wenn die Parteien versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen kann (BGH GRUR 2007, 1079).
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 193/18

    Zur Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon

    Gibt dagegen der Anbieter selbst irreführende oder gefälschte Kundenbewertungen ab, bezahlt er dafür oder können ihm aus anderen Gründen die Kundenbewertungen als Werbung zugerechnet werden, haftet er als Täter, gegebenenfalls Mittäter, eines Wettbewerbsverstoßes (zur Haftung nach § 5a Abs. 6 UWG vgl. OLG Hamm, WRP 2011, 501, 505 [juris Rn. 70]; OLG Frankfurt, WRP 2019, 643, 645 f. [juris Rn. 24 bis 27]; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 5a Rn. 7.35 und 7.76; Lichtnecker, GRUR 2013, 135, 139; Gräbig, GRUR-Prax 2019, 197; Pukas, WRP 2019, 1421 ff.).
  • OLG Köln, 11.03.2016 - 6 U 121/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung eines Kontaktformulars zur Eingabe

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs begründen können (vgl. OLG Hamm, WRP 2011, 501).
  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 4 U 48/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens gegen Wettbewerbsverletzungen

    Jedenfalls sei die Herbeiführung und somit letztlich Werbung mit solchen Bewertungen jedenfalls dann irreführend, wenn auf die Vergütung für die Bewertung nicht ausdrücklich hingewiesen werde (vgl. für einen ähnlichen Fall OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2010, 4 U 136/10, m. w. N.).

    Die Antragstellerin habe aufgrund des Urteils des Senates vom 23.11.2010 - I-4 U 136/10, gezielt nach früheren Bewertungen gesucht.

    Selbst wenn die Antragstellerin hierbei anhand des Senatsurteils von 23.11.2010 - 4 U 136/10, gezielt nach Bewertungen gesucht hätte, würde dies ihr wettbewerbliches Interesse an der Unterbindung solcher Wettbewerbsverstöße nicht in Frage stellen.

    Zwar liegt ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch vor, wenn der Anspruchsberechtigte mehrere in einer Werbeaktion enthaltene Wettbewerbsverstöße mit einer Klage (oder einem Verfügungsantrag) geltend machen kann, er aber ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Klagen neben- oder nacheinander erhebt (vgl. BGH GRUR 2009, 1180 - 0, 00 - Grundgebühr; Senat BeckRS 2011, 00782; Köhler /Bornkamm, 31.Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.14).

    Denn hiermit kann eine Irreführung des angesprochenen Verkehrs bewirkt werden (Senat GRUR-RR 2011, 473).

  • LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11

    Zulässigkeit der Werbung für Zahnersatz mit Veröffentlichungen von Äußerungen

    Eine Irreführung liegt demgemäß u.a. dann vor, wenn der Werbende für die Äußerung bezahlt hat (OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 473 für die Bezahlung in Form von Rabatt) oder wenn sonst finanzielle oder wirtschaftliche Zusammenhänge oder Abhängigkeiten zwischen ihm und dem Dritten bestehen oder wenn die in Bezug genommene Quelle entgegen der Verkehrserwartung nicht mehr aktuell ist (Piper/Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 5. Auflage 2010, § 5 Rn 209).
  • LG Dortmund, 19.08.2020 - 10 O 19/19

    6.000 Vertragsstrafe für Verletzung von Informationspflichten

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass bei einem Ausspruch weiterer Mahnungen jeweils bekannt ist, ob in früheren Fällen eine Kostenerstattung erfolgte (zu diesem Gesichtspunkt vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2010, Az. 4 U 136/10 = BeckRS 2011, 782).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Ein Missbrauch ist u.a. dann anzunehmen, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbstständigt, also in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (BGH GRUR 2012, 286 Rn 13 - Falsche Suchrubrik; OLG Hamm WRP 2011, 501 (505) und WRP 2016, 100).

    Der Senat verkennt insoweit nicht, dass eine umfangreiche Abmahntätigkeit als solche noch kein Indiz für einen Rechtsmissbrauch darstellt (OLG Frankfurt a. M. WRP 2016, 632; OLG Hamm WRP 2011, 501 (505)).

  • LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Unzulässigkeit wegen Rechtsmissbrauchs

    Es müssen daher weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs begründen können (vgl. zum Ganzen OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2010, Az.: 4 U 136/10, I-4 U 136/10, GRUR-RR 2011, 473, zitiert nach juris, Rn. 66).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2019 - 15 U 55/19

    Grundpreisangabe auch bei Nahrungsergänzungsmitteln für Kraftsportler

    Hier müssen weitere Umstände hinzutreten, die den Schluss zu lassen, es gehe dem Abmahnenden vorwiegend um ein unredliches Gebührenerzielungsinteresse (OLG Köln GRUR-RR 2016, 284 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Hamburg Urt. v. 11.8.2016 - 3 U 56/15, BeckRS 2016, 113191; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 473 - Erkauftes Lob; OLG München GRUR-RR 2007, 55 - Media-Markt).
  • OLG Oldenburg, 10.02.2012 - 6 U 247/11

    Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer berechtigten

    Denn es kann zu Recht davon ausgegangen werden, dass der betreffende Konzern sich einer einzigen Rechtsanwaltssozietät bedient, so dass die Kosten gering gehalten werden können (siehe dazu etwa OLG Hamm WRP 2011, 501 in juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2020 - 15 U 20/20

    Verstoß gegen Preisangabenverordnung: Angebot von Aminosäurekapseln ohne

    Hier müssen weitere Umstände hinzutreten, die den Schluss zulassen, es gehe dem Abmahnenden vorwiegend um ein unredliches Gebührenerzielungsinteresse (OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 473 - Erkauftes Lob; OLG München, GRUR-RR 2007, 55 - Media-Markt).
  • OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 65/10

    40#1 hits The Sixties, Nr. 1 Hits - Irreführende Werbung: Angebot einer CD-Box

  • LG Duisburg, 28.06.2018 - 21 O 31/18

    Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers wegen irreführender und

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 4/11
  • OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13

    Wettbewerbsverstoß: Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten gegenüber dem

  • LG Landau/Pfalz, 08.11.2023 - HKO 54/22

    Wettbewerbsrecht: Bewertungskauf

  • LG Hamburg, 31.05.2016 - 312 O 5/16

    Bewerbung von Artikeln als FCKW-frei: Unterlassungsanspruch wegen fehlendem

  • LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13

    Einstweilige Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes, Vermutung der

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