Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31286
BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10 (https://dejure.org/2012,31286)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - I ZR 156/10 (https://dejure.org/2012,31286)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - I ZR 156/10 (https://dejure.org/2012,31286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Orion

    MarkenG § 26

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die einmalige Belieferung eines Händlers kann für die rechtserhaltende Nutzung einer Marke ausreichen

  • openjur.de

    § 26 MarkenG
    Orion

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Orion

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Orion

    § 26 MarkenG
    Markenlöschungsverfahren: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei Auslieferung entsprechend gekennzeichneter ausländischer Ware an einen einzelnen deutschen Empfänger und ausschließlicher Weiterveräußerung im Ausland - Orion

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Vorliegens einer ernsthaften Benutzung einer Marke bei einem einzigen Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden

  • kanzlei.biz

    Orion

  • rewis.io

    Markenlöschungsverfahren: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei Auslieferung entsprechend gekennzeichneter ausländischer Ware an einen einzelnen deutschen Empfänger und ausschließlicher Weiterveräußerung im Ausland - Orion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 26
    Möglichkeit des Vorliegens einer ernsthaften Benutzung einer Marke bei einem einzigen Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Orion

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Ein einziger Liefervertrag genügt für Benutzung einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtserhalten Benutzung einer Marke durch einen einzigen Liefervertrag bei entsprechendem Umfang - Orion

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markennutzung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Liefervertrag mit einzelnem Kunden kann für ernsthafte Benutzung einer Marke ausreichen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Liefervertrag mit einzelnem Kunden kann für ernsthafte Benutzung einer Marke ausreichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Liefervertrag mit einzelnem Kunden kann bereits für ernsthafte Benutzung einer Marke ausreichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtserhaltende Markenbenutzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 1261
  • K&R 2013, 51
  • WRP 2012, 1533
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    b) Die rechtserhaltende Benutzung setzt voraus, dass die Marke für die Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, für die sie geschützt ist, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2003 - C40/01, Slg. 2003, I2439 = GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; Urteil vom 15. Januar 2009 - C495/07, Slg. 2009, I137 = GRUR 2009, 410 Rn. 18 - Silberquelle/Maselli; BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 42 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke, mwN).

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach die Frage der rechtserhaltenden Benutzung anhand sämtlicher relevanter Umstände zu prüfen ist, wobei insbesondere die Art der Ware oder Dienstleistung sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke wesentlich sind (EuGH, GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax).

    Zwar können Verwendungen, die in dem betreffenden Wirtschaftszweig nicht als gerechtfertigt anzusehen sind, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, gegen eine ernsthafte Benutzung sprechen (vgl. EuGH, GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax).

  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04

    Durchfuhr von Originalware

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Daran fehlt es bei einer bloßen ungebrochenen Durchfuhr, die mit keiner Vermarktung der betreffenden Waren in Deutschland verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 66/04, GRUR 2007, 875 Rn. 13 = WRP 2007, 1184 - Durchfuhr von Originalware).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich dadurch grundlegend von einer zeitweiligen Lagerung von Ware in einem inländischen Zolllager im Zollverschlussverfahren oder der bloßen ungebrochenen Durchfuhr von für einen ausländischen Empfänger bestimmter Ware durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 39 Rn. 27 - Rioglass; GRUR 2007, 146 Rn. 19 f. - Montex Holdings/Diesel; BGH, GRUR 2007, 875 Rn. 13 - Durchfuhr von Originalware).

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Den Beklagten kann aber nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine prozessuale Erklärungspflicht treffen, wenn der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 37 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD mwN).

    Die Benutzung muss also erfolgen, um im Inland Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen (vgl. BGH, GRUR 2009, 60 Rn. 37 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD).

  • EuGH, 09.11.2006 - C-281/05

    Montex Holdings - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass es keine rechtsverletzende Benutzung einer Marke in einem Mitgliedstaat der Union darstellt, wenn eine mit der Marke gekennzeichnete Ware lediglich durch das Gebiet dieses Mitgliedstaats in einen Drittstaat befördert wird (EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - C115/02, Slg. 2003, I12705 Rn. 27 = GRUR Int. 2004, 39 - Rioglass; Urteil vom 9. November 2006 - C281/05, Slg. 2006, I-10881 Rn. 19 = GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/Diesel).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich dadurch grundlegend von einer zeitweiligen Lagerung von Ware in einem inländischen Zolllager im Zollverschlussverfahren oder der bloßen ungebrochenen Durchfuhr von für einen ausländischen Empfänger bestimmter Ware durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 39 Rn. 27 - Rioglass; GRUR 2007, 146 Rn. 19 f. - Montex Holdings/Diesel; BGH, GRUR 2007, 875 Rn. 13 - Durchfuhr von Originalware).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-115/02

    Rioglass und Transremar

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass es keine rechtsverletzende Benutzung einer Marke in einem Mitgliedstaat der Union darstellt, wenn eine mit der Marke gekennzeichnete Ware lediglich durch das Gebiet dieses Mitgliedstaats in einen Drittstaat befördert wird (EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - C115/02, Slg. 2003, I12705 Rn. 27 = GRUR Int. 2004, 39 - Rioglass; Urteil vom 9. November 2006 - C281/05, Slg. 2006, I-10881 Rn. 19 = GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/Diesel).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich dadurch grundlegend von einer zeitweiligen Lagerung von Ware in einem inländischen Zolllager im Zollverschlussverfahren oder der bloßen ungebrochenen Durchfuhr von für einen ausländischen Empfänger bestimmter Ware durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 39 Rn. 27 - Rioglass; GRUR 2007, 146 Rn. 19 f. - Montex Holdings/Diesel; BGH, GRUR 2007, 875 Rn. 13 - Durchfuhr von Originalware).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Das könnte etwa der Fall sein, wenn mit der Lieferung allein bezweckt wird, ein Überangebot von Waren auf einem bestimmten Markt dadurch zu beseitigen, dass diese Waren in einer einmaligen Aktion zu Schleuderpreisen in einem anderen räumlichen Markt verkauft werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - I ZR 235/00, GRUR 2003, 428, 431 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA).
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    b) Die rechtserhaltende Benutzung setzt voraus, dass die Marke für die Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, für die sie geschützt ist, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2003 - C40/01, Slg. 2003, I2439 = GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; Urteil vom 15. Januar 2009 - C495/07, Slg. 2009, I137 = GRUR 2009, 410 Rn. 18 - Silberquelle/Maselli; BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 42 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke, mwN).
  • EuGH, 15.01.2009 - C-495/07

    Silberquelle - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 und 12 - Verfall -

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    b) Die rechtserhaltende Benutzung setzt voraus, dass die Marke für die Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, für die sie geschützt ist, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2003 - C40/01, Slg. 2003, I2439 = GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; Urteil vom 15. Januar 2009 - C495/07, Slg. 2009, I137 = GRUR 2009, 410 Rn. 18 - Silberquelle/Maselli; BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 42 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke, mwN).
  • EuG, 08.07.2004 - T-203/02

    Sunrider / OHMI - Espadafor Caba (VITAFRUIT) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
    Danach kann auch die Belieferung eines einzigen Kunden für eine rechtserhaltende Benutzung ausreichen, wenn sie einen Umfang erreicht, der eine ernsthafte Benutzungsabsicht für einen bestimmten räumlichen Markt erkennen lässt (vgl. EuG, Urteil vom 8. Juli 2004 - T203/02, GRUR Int. 2005, 47 Rn. 48 ff. - Sunrider/HABM).
  • BGH, 14.01.2021 - I ZR 40/20

    STELLA - Markenverfall, Darlegungs- und Beweislast

    Den Beklagten einer Löschungsklage treffe nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB nur eine prozessuale Erklärungspflicht, wenn der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke habe und auch nicht über die Möglichkeit verfüge, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 19 = WRP 2008, 1544 - Lottocard; Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 Rn. 11 = WRP 2012, 1533 - Orion; Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 91/13, GRUR 2015, 685 Rn. 10 = WRP 2015, 874 - STAYER; Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 178/16, MarkenR 2017, 551 Rn. 6, jeweils mwN; v. Gamm in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 55 MarkenG, Rn. 10; Ingerl/Rohnke aaO § 55 Rn. 12; BeckOK.MarkenR/Kopacek aaO § 55 MarkenG Rn. 11; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO 13. Aufl., § 55 MarkenG, Rn. 62; Kochendörfer, WRP 2007, 258, 260; kritisch Hoppe/Dück in Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann aaO § 55 MarkenG Rn. 46).
  • LG Düsseldorf, 02.08.2017 - 2a O 166/16

    Rechtstreit mit Spielzeughersteller: Ferrari verliert Kultmarke Testarossa

    Vielmehr handelt es sich lediglich um Fälle der nicht rechtsverletzenden "Markennennung" (vgl. Ingerl/Rohnke , a.a.O., § 14 Rn. 311, m.w.N.), die daher auch keine rechtserhaltenden Benutzungshandlungen darstellen können (vgl. BGH GRUR 2012, 1261 - Orion ).

    Da der Begriff der rechtserhaltenden Benutzung jedenfalls nicht weiter ist als derjenige der rechtsverletzenden Benutzung, kann der nicht rechtsverletzende Vertrieb erschöpfter Ware auch keine rechtserhaltende Benutzungshandlung darstellen (vgl. BGH GRUR 2012, 1261 - Orion ).

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 178/16

    Markenlöschungsverfahren: Umfang der Markennutzungspflicht

    Rechtlich nicht zu beanstanden ist allerdings die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe nach Ausschöpfung der von ihr vorgenommenen Aufklärungsmaßnahmen keine genauen Kenntnisse von den konkreten Benutzungshandlungen der Beklagten erlangen können, so dass der Beklagten eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich etwaiger Benutzungshandlungen im maßgeblichen Zeitraum obliege (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 19 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD; Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 Rn. 11 = WRP 2012, 1533 - Orion; Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 91/13, GRUR 2015, 685 Rn. 10 = WRP 2015, 874 - STAYER; jeweils mwN).

    Dass die Lieferbeziehung nur zu einem Kunden besteht, hindert die Annahme einer ernsthaften Zeichennutzung nicht (vgl. Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 Rn. 17 = WRP 2012, 1533 - Orion).

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 91/13

    STAYER - Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende

    Diese setzt voraus, dass der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (vgl. BGH, GRUR 2009, 60 Rn. 19 - LOTTOCARD; BGH, Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 Rn. 11 = WRP 2012, 1533 - Orion).

    (1) Eine rechtserhaltende Benutzung im Sinne von § 26 Abs. 1 MarkenG setzt voraus, dass die Marke entsprechend ihrer Hauptfunktion, die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, für die sie geschützt ist, verwendet wird, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2003 - C-40/01, Slg. 2003, I-2439 = GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; Urteil vom 15. Januar 2009 - C-495/07, Slg. 2009, I-137 = GRUR 2009, 410 Rn. 18 - Silberquelle/Maselli; BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 42 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke, mwN; BGH, GRUR 2012, 1261 Rn. 12 - Orion).

    Dabei müssen die Benutzungshandlungen einen Inlandsbezug aufweisen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1261 Rn. 13 - Orion; Ströbele in Ströbele/Hacker aaO § 26 Rn. 221; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl. Rn. 1247; Schalk in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 26 MarkenG Rn. 68; zur Notwendigkeit der Benutzung einer Gemeinschaftsmarke in der Europäischen Union EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-149/11, GRUR 2013, 182 Rn. 38 - Leno Merken/Hagelkruis [ONEL/OMEL]).

  • OLG Hamburg, 30.03.2017 - 3 U 150/15

    Rechtserhaltende Markenbenutzung für "Bekleidungsstücke" - Markenlöschung:

    Ein solches Handeln ist nicht darauf gerichtet, Marktanteile für die mit der Marke gekennzeichneten Waren zu gewinnen oder zu erhalten, sondern dient als Scheinbenutzung allein der Aufrechterhaltung der Markeneintragung (Abgrenzung zu: BGH, Urt. v. 25.04.2012, I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 - Orion).

    Soweit die Beklagte auf Entscheidungen zu anderen Sachverhalten, etwa auf das Urteil des BGH vom 25.04.2012 - I ZR 156/10 - verweist, sind die dortigen Umstände (Vertrieb von 2.316 hochwertigen elektronischen Geräten (Fernsehgeräten)) mit dem Sachverhalt in der vorliegenden Sache nach Ansicht des Senats nicht vergleichbar.

  • OLG München, 30.01.2020 - 6 U 948/19

    Erfolglose Markenverfallsklage

    Selbst wenn dies keine ausreichende Darlegung eines Absatzes der verkauften Flaschen z. B. durch K. sein sollte, worauf es nach der Rechtsprechung des BGH "ORION" (GRUR 2012, 1261, 1262) allerdings nicht ankäme, wäre die streitgegenständliche Marke zudem bereits durch die Bezeichnung innerhalb der Rechnungen (vgl. Anlage B 12) rechtserhaltend benutzt worden.

    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Nichtbenutzung der angegriffenen Marken im Rahmen einer Löschungsklage nach §§ 26, 49 Abs. 1, 55 Abs. 1 und 2 Nr. 1 MarkenG trägt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Klägerin (vgl. etwa BGH GRUR 2009, 60, Rn. 19 - Lottocard; BGH GRUR 2012, 1261, Rn. 11 - Orion; BGH GRUR 2015, 685 Rn. 10 - STAYER; BGH Beschluss vom 18.5.2017 - I ZR 178/16, BeckRS 2017, 126762 Rn. 6 - Glückskäse).

    Auch steht der Annahme einer ernsthaften Zeichennutzung nicht entgegen, dass die Lieferbeziehung im Wesentlichen nur zu einem Kunden besteht (BGH a.a.O. Rn. 12 - Glückskäse; BGH GRUR 2012, 1261 Rn. 17 - Orion; s.a. EuGH GRUR 2006, 582 Rn. 76 - VITAFRUIT).

  • OLG Hamburg, 26.01.2023 - 5 U 61/21

    VW Bulli - Markenrechtliche Ansprüche der VW AG gegen einen Hersteller von

    Der Begriff der rechtserhaltenden Benutzung darf grundsätzlich nicht weiter gehen als der Begriff der rechtsverletzenden Benutzung (BGH GRUR 2012, 1261 Rn. 13 - Orion).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2022 - 3 U 2576/22

    Verwendung der Wortmarke "Torjägerkanone" für den Verkauf eines Fußballpokals in

    Die Benutzung muss also erfolgen, um im Inland Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen (BGH, GRUR 2012, 1261 Rn. 12 - Orion).
  • LG München I, 16.03.2021 - 33 O 887/20

    Überwiegend erfolglose Verfallsklage gegen Buchstaben-Marken eines

    Erforderlich ist demnach in erster Linie eine markenmäßige Benutzung oder - was dem entspricht - eine Benutzung als Marke (vgl. BGH GRUR 2009, 60 Rn. 22 - LOTTOCARD; BGH GRUR 2012, 1261 Rn. 13 - Orion).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2017 - 6 U 149/16

    Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Bildmarke

    Diese setzt voraus, dass der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (BGH (U.v. 10.04.2008 - I ZR 167/05) - LOTTOCARD, juris, 1. Leitsatz i.V.m. Rn. 19; BGH (U.v. 25.04.2012 - I ZR 156/10) - Orion, juris, Rn. 11).
  • OLG Köln, 26.06.2015 - 6 U 154/14

    Schutzumfang einer nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Wortbestandteil

  • OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 U 167/17

    Kennzeichenrecht: Markenmäßige Benutzung eines Zeichens für ein Schuhmodell;

  • OLG Frankfurt, 04.04.2019 - 6 U 96/18

    Anforderungen an die Darlegung der rechtserhaltenden Benutzung im

  • LG Düsseldorf, 21.06.2023 - 2a O 258/19
  • OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16

    Rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke

  • LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 313/16

    Konkurrent klagt gegen Energydrink "Rockstar Revolt" von PepsiCo

  • LG München I, 08.09.2020 - 33 O 15817/16

    Unbegründete kennzeichenrechtliche Abmahnung wegen rein dekorativer Verwendung

  • BPatG, 08.10.2014 - 26 W (pat) 34/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Palm Beach Bademoden Made in Germany

  • OLG Frankfurt, 02.07.2020 - 6 U 132/18
  • LG Düsseldorf, 30.10.2019 - 2a O 252/18
  • LG Köln, 03.09.2019 - 31 O 276/17
  • OLG München, 09.12.2021 - 29 U 7124/20

    Aktivlegitimation des ausschließlichen Lizenznehmers aufgrund Einzugsermächtigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht