Rechtsprechung
KG, 20.07.2012 - 5 U 90/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Iura novit curia! Der Abgemahnte auch... - Eine (hier: wettbewerbsrechtliche) Abmahnung muss mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird. Enthält eine Abmahnung eine unzutreffende rechtliche Würdigung, ist dies ...
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Abmahnung muss ausreichend deutlich sein
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 Nr 9 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG
Abmahnkostenerstattungspflicht wegen Anbietens von Produktnachahmungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten bei Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Anforderungen an einen Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften nach dem UWG
- info-it-recht.de
Inhaltliche Voraussetzungen einer Abmahnung (hier: Deutlichkeitsgebot der Rechtsverletzung; falsche rechtliche Würdigung ist unschädlich)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 9; UWG § 12 Abs. 1 S. 2
Anforderungen an den Inhalt einer Abmahnung; Rechtsfolgen unzutreffender rechtlicher Würdigung des Sachverhalts - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abmahnkostenerstattungspflicht wegen Anbietens von Produktnachahmungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Abmahnung: Wirksam auch mit falscher Begründung!
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Abmahnung auch mit falscher Begründung wirksam
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Täuschung über betriebliche Herkunft durch Inverkehrbringen von gleichartigen Waren ist unlauter
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Sind Abmahnungen auch mit falscher Begründung wirksam?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Abmahnkostenersatz auch bei falschen rechtlichen Ausführungen in der Abmahnung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.05.2011 - 96 O 201/10
- KG, 20.07.2012 - 5 U 90/11
Papierfundstellen
- MIR 2012, Dok. 040
- K&R 2012, 761
- WRP 2012, 1562
Wird zitiert von ...
- KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17
Anforderungen an die Abmahnung wettbewerbswidrigen Verhaltens
Die Abmahnung muss mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2012, 595, 596; OLG Köln GRUR-RR 2014, 80, 82; OLG Stuttgart WRP 1996, 1229, 1230), für das die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird (Senat WRP 2012, 1562 ).