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   OLG Köln, 18.11.2011 - I-6 U 119/11   

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https://dejure.org/2011,2408
OLG Köln, 18.11.2011 - I-6 U 119/11 (https://dejure.org/2011,2408)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.2011 - I-6 U 119/11 (https://dejure.org/2011,2408)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 2011 - I-6 U 119/11 (https://dejure.org/2011,2408)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    "Sparkling Tea"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Irreführung der Verbraucher durch Bewerbung eines aus Tee-Extrakt hergestellten kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränks

  • kanzlei.biz

    "Der Tee mit Zzischh"

  • info-it-recht.de

    Werbeslogan 'Der Tee mit Zzischh" ist nicht irreführend für Tee-Extrakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Bewerbung eines aus Tee-Extrakt hergestellten kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränks

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sparkling Tea

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbeslogan "Tee mit Zzishh" für Verbraucher nicht irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaussage "Tee mit Zzishh" nicht irreführend

  • vsw.info PDF, S. 6 (Leitsatz)

    Sparkling Tea

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    "Tee mit Zzishh"-Werbung ist nicht irreführend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 222
  • WRP 2012, 478
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 239/10

    Anforderung an Werbung und Produktaufmachung betreffend der Verkehrserwartung an

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2011 - 6 U 119/11
    Auf ihren Antrag hat das Landgericht die Beklagte nach vorauslaufender einstweiliger Verfügung - 31 O 239/10 - verurteilt, den Vertrieb und die Bewerbung des Produktes in der vorbezeichneten Aufmachung sowie die Werbung in vorbezeichneter Form zu unterlassen, Auskunft zu erteilen sowie die Abmahnkosten der Klägerin zu erstatten.

    b) Diese im Ausgangspunkt auch vom Landgericht (Urteil vom 26.08.2010 - 31 O 239/10 - sub Nr. 11 1) geteilte Sicht wird durch die besonderen Umstände des Streitfalles nicht in Frage gestellt.

  • OLG Köln, 18.01.2008 - 6 U 144/07

    "Fruit2Day" - Zur Irreführung bei plakativer Fruchtbezeichnung von Säften und

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2011 - 6 U 119/11
    Es kann mangels praktischer Auswirkungen dahingestellt bleiben, ob der lebensmittelrechtliche Irreführungstatbestand als Spezialregelung Vorrang beansprucht (so Senat, Urteil vom 18.01.2008 - 6 U 144/07 = MD 2008, 288 - Fruit2day; Meyer / Streinz, LFGB, § 11 Rn. 15; Piper / Ohly / Sosnitza , UWG, 5. Aufl., § 5 Rn. 23) oder das allgemeine lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot daneben anwendbar bleibt (so Wehlau, LFGB, § 11 Rn. 166; Köhler / Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 1.45, 1.73).
  • OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07

    Abmahnung bei Schubladenverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2011 - 6 U 119/11
    Eine Erstattung von Abmahnkosten aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG oder §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB scheitert aus demselben Grund und im Übrigen auch deshalb, weil die Klägerin die Beklagte erst nach Erwirkung der einstweiligen Verfügung vom 19.05.2011 am 20.05.2011 abgemahnt hat, was nach Lage der Dinge weder erforderlich sein noch im Interesse der Beklagten liegen konnte (vgl. BGH, GRUR 2010, 257 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung; Senat, WRP 2008, 379).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2011 - 6 U 119/11
    Eine Erstattung von Abmahnkosten aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG oder §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB scheitert aus demselben Grund und im Übrigen auch deshalb, weil die Klägerin die Beklagte erst nach Erwirkung der einstweiligen Verfügung vom 19.05.2011 am 20.05.2011 abgemahnt hat, was nach Lage der Dinge weder erforderlich sein noch im Interesse der Beklagten liegen konnte (vgl. BGH, GRUR 2010, 257 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung; Senat, WRP 2008, 379).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 59/12

    Himbeertee mit "natürlichen Aromen" muss keine (!) Himbeere enthalten

    Bei der Frage, was dieser Verbraucher erwartet, orientiert sich die Beurteilung nicht in erster Linie am Deutschen Lebensmittelbuch (§ 15 LFB) - hier den Leitsätzen für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen (LMLTee) -, weil die dort niedergelegten Leitsätze als sachverständige Beschreibung der für die Verkehrsfähigkeit bedeutsamen Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmale von Lebensmitteln unter Umständen entsprechende bestehende oder künftig herauszubildende Erwartungen der Verbraucher nahe legen können, sie aber weder verbindliche Rechtsnormen noch in jedem Fall zuverlässige Abbilder des aktuellen Verbraucherverständnisses sind (so auch OLG Köln LMuR 2012, 67).
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 265/11

    Clean Label, Clean Labelling - Lebensmittelwerbung: Wettbewerbsverstoß bei

    In diesem Sinne hat auch das OLG Köln in einem Urteil vom 18.11.2011 (Az: 6 U 119/11, GRUR-RR 2012, 222 - Sparkling Tea) ausgeführt, es sei, soweit verbindliche Rechtsnormen fehlten, auf das allgemeine Verkehrsverständnis abzustellen.
  • OLG Hamm, 14.02.2012 - 4 U 143/11

    Aktuelle Aufmachung des unter der Marke Schweppes vertriebenen Produkts

    Insbesondere verweist sie auf das Urteil des OLG Köln vom 18.11.2011 (Az. 6 U 119/11; Anlage B 17), mit dem das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.05.2011 (Az.: 31 O 565/10; Anlage K 12) abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen wurde.

    Die dort niedergelegten Leitsätze mögen als sachverständige Beschreibung der für die Verkehrsfähigkeit bedeutsamen Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmale von Lebensmitteln unter Umständen entsprechende bestehende oder künftig herauszubildende Erwartungen der Verbraucher nahelegen können, sind aber weder verbindliche Rechtsnormen noch in jedem Fall zuverlässige Abbilder des aktuellen Verbraucherverständnisses (OLG Köln, Urt. v. 18.11.2011; 6 U 119/11).

  • OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12

    Pfandpflicht eines perlenden Fruchtsaftgetränks

    Nach den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke vom 27.11.2002 (GMBl. 2003, 383) des Deutschen Lebensmittelbuchs (§ 15 LFGB), die keine Rechtsnormen und keine stets getreuen Abbilder des allgemeinen Sprachgebrauchs unter Verbrauchern, sondern sachverständige Beschreibungen der für die Verkehrsfähigkeit bedeutsamen Merkmale von Lebensmitteln sind (vgl. Senat, MD 2008, 288 [292] - Fruit2day; GRUR-RR 2012, 222 = WRP 2012, 478 - Sparkling Tea; OLG Karlsruhe, WRP 2012, 728 [Rn. 15] - Near-Water Mango-Orangenblüte), sind darunter Getränke zu verstehen, die trinkbares Wasser, geschmackgebende Zutaten und gegebenenfalls weitere nichtalkoholische Zusätze enthalten; nach den Leitsätzen gehören dazu Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden und Brausen.
  • VG Regensburg, 15.11.2018 - RO 5 K 16.2012

    Keine Verpflichtung zur Kennzeichnung eines Fleischprodukts als "Formfleisch"

    Die Leitsätze können zwar als sachverständige Beschreibung der für die Verkehrsfähigkeit bedeutsamen Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmale von Lebensmitteln unter Umständen entsprechende bestehende oder künftig herauszubildende Erwartungen der Verbraucher nahelegen, sind aber nicht in jedem Fall zuverlässige Abbilder des aktuellen Verbraucherverständnisses (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. November 2011 - I-6 U 119/11 -, Rn. 6, juris), sodass sich die Leitsätze bei ihrer Anwendung im Einzelfall einer Überprüfung durch das Gericht zu unterziehen haben (vgl. Zipfel/Rathke LebensmittelR/Rathke LFGB § 15 Rn. 26, beck-online).
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