Rechtsprechung
   OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28449
OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11 (https://dejure.org/2011,28449)
OLG München, Entscheidung vom 10.11.2011 - 29 U 1614/11 (https://dejure.org/2011,28449)
OLG München, Entscheidung vom 10. November 2011 - 29 U 1614/11 (https://dejure.org/2011,28449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,28449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines Hörgeräteakustikerbetriebs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Nichteinhaltung der Vorschriften über die Meisterpräsenz im Hörgeräteakustikergewerbe

  • kanzlei.biz

    Meisterpräsenz

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß, wenn Meister nicht im Meisterbetrieb präsent ist

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fehlende Meisterpräsenz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen vorgeschriebene Meisterpräsenz

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit bei fehlender Meisterpräsenz in Ladengeschäft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlender Meister ist wettbewerbswidrig

  • elektromeister-aktuell.de (Kurzinformation)

    Anwesenheit des Meisters in Meisterbetrieb ist obligatorisch

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Abwesender Meister ist UWG- Wettbewerbsverstoß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anwesenheit des Meisters in Meisterbetrieb ist obligatorisch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2012, 579
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
    Diese zunächst auf einen einheitlichen Wettbewerbsverstoß beschränkten Grundsätze sind ebenfalls anwendbar, wenn es um die Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße geht (vgl. BGH GRUR 2010, 454, Tz. 19 m.w.N. - Klassenlotterie ).

    Die Klägerin hatte schon deshalb berechtigte Gründe für die Verfolgung der Wettbewerbsverstöße in unterschiedlichen Prozessen, weil es sich um unterschiedliche Verletzer handelte, die tatsächlichen Verhältnisse in den jeweiligen Ladengeschäften - etwa das Vorhandensein eines zweiten Hörgeräteakustikermeisters neben dem Betriebsleiter ... - entscheidungserheblich sind und die Klägerin schon deshalb in den Prozessen eine unterschiedliche Beweissituation nicht ausschließen konnte (vgl. BGH GRUR 2009, 1180, Tz. 20 - 0 Grundgebühr; GRUR 2010, 454, Tz. 21 - Klassenlotterie ).

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (vgl. BGH GRUR 2007, 1079, Tz. 36 m.w.N. - Bundesdruckerei ).

    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (vgl. BGH GRUR 2007, 1079, Tz. 36 m.w.N. - Bundesdruckerei ).

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97

    Schadensersatz wegen Detektivkosten

    Auszug aus OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
    Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen wie Detekteikosten, die zum Nachweis eines Verstoßes anfallen, ist ein konkreter Verdacht gegen den Inanspruchgenommenen (vgl. zum Arbeitsrecht BAG NJW 1999, 308).
  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens - im Streitfall: 300.000,- EUR (vgl. Klageschrift) - in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung ; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme ; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II ; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt ), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens - im Streitfall: 300.000,- EUR (vgl. Klageschrift) - in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung ; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme ; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II ; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt ), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84

    Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz

    Auszug aus OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens - im Streitfall: 300.000,- EUR (vgl. Klageschrift) - in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung ; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme ; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II ; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt ), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
    Als Geschäftsführer der Beklagten zu 1) ist ihm deren wettbewerbswidriges Verhalten zuzurechnen, weil er dieses wenn nicht selbst veranlasst, so doch zumindest gekannt hat und hätte verhindern können (vgl. BGH GRUR 1986, 248 [250 f.] - Sporthosen ; GRUR 2009, 845, Tz. 47 - Internet-Videorecorder ).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
    Denn hinsichtlich des räumlichen Markts entspricht es der Lebenserfahrung, dass Ladengeschäfte, die - wie im Streitfall - nicht lediglich Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten, einen Einzugsbereich besitzen, der deutlich über die jeweiligen Stadtgrenzen hinausreicht (vgl. BGH GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung ).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
    Die Verjährungsfrist, die sich nach § 11 Abs. 1 und 2 UWG richtet, hatte vor Klageerhebung nicht zu laufen begonnen, weil die Beklagten bis dahin die Verletzungshandlungen weiterhin vorgenommen haben und bei dauernden Handlungen die Verjährung nicht beginnt, solange der Eingriff fortdauert (vgl. BGH GRUR 2003, 448 [450] - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; Köhler in: Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 11 UWG RdNr. 1.21 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2008 - X ZR 125/06

    Streitwert im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens - im Streitfall: 300.000,- EUR (vgl. Klageschrift) - in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung ; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme ; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II ; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt ), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 52/09

    Schadenersatzanspruch wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Anspruch auf Erstattung

  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 36/95

    Anforderungen an die Substantiierung des arglistigen Verschweigens eines Mangels

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07

    Hier spiegelt sich Erfahrung

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 141/10

    Entbehrlichkeit eines gerichtlichen Hinweises; Verletzung der materiellen

  • BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 50.88

    Handwerksbetrieb - Betriebsleiter - Fachlich technische Leitung -

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 222/11

    Meisterpräsenz

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, WRP 2012, 579).
  • LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19

    Online-Stadtportal verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

    Denn die Verjährung von Unterlassungsansprüchen auf Grund einer Dauerhandlung kann nicht beginnen, solange der Eingriff noch fortdauert (BGH GRUR 2003, 448, 450 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 10, 12; OLG München WRP 2012, 579 Rn. 60).
  • OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14

    "Le-Pliage"-ähnliche Taschen dürfen nicht verkauft werden

    Erforderlich ist eine Abgrenzung zu allgemeinen Vorsorgekosten, etwa Kosten der allgemeinen Marktbeobachtung, die nicht erstattungsfähig sind (OLG Karlsruhe, NJOZ 2010, 1421, 1422; OLG München, WRP 2012, 579; Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 9 Rn. 1.29).
  • OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20

    Wettbewerbsrecht: DrückGlück

    Allerdings wäre auch insoweit naheliegend, dass eine im Konzern begangene Rechtsverletzung von einer Konzernobergesellschaft wettbewerbsrechtlich zu verantworten ist, sofern die Konzernobergesellschaft wichtige Prüflichten im Konzern übernimmt oder an sich zieht (vgl. zu einem solchen Fall OLG München WRP 2012, 579 Rn. 40: Erstellung einer Internetseite durch die Konzernmutter für eine Konzerntochter).
  • OLG München, 18.09.2014 - 29 U 1154/14
    Der Lauf der Verjährungsfrist von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen auf Grund einer fortdauernden Handlung kann nicht beginnen, solange der Eingriff noch fortdauert (BGH GRUR 2003, 448, 450 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 10, 12; OLG München WRP 2012, 579 Rn. 60 - Meisterpräsenz im Ladengeschäft; Köhler a.a.0., 8 11 Rn. 1.21).
  • LG Würzburg, 24.01.2020 - 1 HKO 936/19

    Zulässige Gutscheinaktionen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeughauptuntersuchungen

    b) Auf der gegebenen Tatsachengrundlage haftet die Antragsgegnerin nach § 8 Abs. 2 UWG (vgl. OLG München WRP 2012, 579; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 8, Rn 2.45).
  • LG Duisburg, 14.07.2017 - 10 O 21/17
    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Ladengeschäfte, die nicht bloß Produkte des täglichen Bedarfs anbieten, einen Einzugsbereich besitzen, der deutlich über die jeweiligen Stadtgrenzen hinausreicht (OLG München, Urteil vom 10.11.2011 - 29 U 1614/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht