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   OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11   

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https://dejure.org/2012,3569
OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11 (https://dejure.org/2012,3569)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2012 - 29 U 4176/11 (https://dejure.org/2012,3569)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 29 U 4176/11 (https://dejure.org/2012,3569)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbswidrige irreführende Werbung durch Unterlassen: Notwendige Angaben in der Zeitungswerbung eines Kraftfahrzeughändlers für ein Neufahrzeug mit einem "ab-"Preis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Preises für ein Neufahrzeug ohne Überführungskosten

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überführungskosten für PKW angeben!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Überführungskosten für PKW müssen mit angegeben werden

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Mögliche Überführungskosten für einen PKW müssen mit angegeben werden.

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch fehlende Angabe zu Überführungskosten für PKW

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mögliche Überführungskosten für einen PKW müssen mit angegeben werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mögliche Überführungskosten für einen PKW müssen mit angegeben werden

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überführungskosten müssen klar sein - Fehlende Angaben sind irreführend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2012, 736
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11
    Der Ausdruck " den Verbraucher dadurch in die Lage versetzt; einen Kauf zu tätigen " in Art. 2 Buchst, i) der Richtlinie 2005/29/EG ist dahin auszulegen, dass eine Aufforderung zum Kauf vorliegt, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH, Urt. v. 12.05.2011 - C-122/10, Rn. 33, juris - Ving Sverige ).

    Art. 2 Buchst, i) der Richtlinie 2005/29/EG ist ferner dahin auszulegen, dass die Voraussetzung der Angabe des Produktpreises erfüllt sein kann, wenn die kommerzielle Kommunikation einen " ab "-Preis nennt, also den niedrigsten Preis, zu dem das beworbene Produkt oder die beworbenen Produktgruppen erworben werden können, obwohl es das beworbene Produkt oder die beworbenen Produktgruppen zugleich auch in anderen Ausführungen oder mit anderen Merkmalen zu Preisen gibt, die nicht angegeben werden (EuGH, Urt. v. 12.05.2011 - C-122/10, Rn. 41, juris - Ving Sverige ).

    Nur eine nicht restriktive Auslegung des Begriffs der Aufforderung zum Kauf steht mit einem der Ziele der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang, nämlich mit dem Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen (EuGH, Urt. v. 12.05.2011 - C-122/10, Rn. 29, juris - Ving Sverige ).

    Denn die Auslegung von Art, 7 Abs. 4 der genannten Richtlinie ist durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12.05.2011 - C 122/10, juris - Ving Sverige hinreichend geklärt.

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11
    Die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags ist in der Regel unproblematisch, wenn der Kläger das Verbot einer Handlung begehrt, so wie sie begangen worden ist (BGH GRUR 2011, 934, Rn. 14 - Original Kanchipur m.w.N.).

    Wird der beklagten Partei in einem solchen Fall untersagt, erneut mit dem beanstandeten Inserat zu werben, kann für sie nicht zweifelhaft sein, wie sie sich in Zukunft zu verhalten hat (BGH GRUR 2011, 934, Rn. 14 - Original Kanchipur m.w.N.).

    Die von der Klägerin hinzugefügten Zusätze (" im geschäftlichen Verkehr handelnd in Zeitungsinseraten oder sonst werblich gegenüber Verbrauchern für Kraftfahrzeuge unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis zu werben, wenn die Überführungskosten in dem beworbenen Preis nicht enthalten sind ") können naturgemäß nicht auf ein Klageziel gerichtet sein, das über die konkrete Verletzungsform hinausgeht (vgl. BGH GRUR 2011, 934, Rn. 13 - Original Kanchipur ).

    Sie stellen im Blick auf das von der Klägerin erstrebte Verbot der konkreten Verletzungsform eine ebenso unschädliche wie verzichtbare Überbestimmung des Unterlassungsantrags dar (vgl. BGH GRUR 2011, 934, Rn. 13 - Original Kanchipur ).

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11
    Im Streitfall hat die Klägerin durch die Wendung " wenn dies geschieht wie nachfolgend eingelichtet " deutlich gemacht, dass Gegenstand des Unterlassungsantrags allein die konkrete Verletzungsform gemäß Anlage K 2 ist (vgl. BGH GRUR 2011, 340, Rn. 21 - Irische Butter ; BGH GRUR 2011, 742, Rn. 17 - Leistungspakete im Preisvergleich m.w.N.).

    Erweist sich die beanstandete Anzeige aufgrund des vorgetragenen und festgestellten Lebenssachverhalts als wettbewerbswidrig, ist das Verbot auszusprechen, auch wenn nicht die in die abstrakte Umschreibung aufgenommenen, sondern andere Gesichtspunkte die Wettbewerbswidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 2011, 742, Rn. 18 - Leistungspakete im Preisvergleich ).

  • BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87

    "Unverb. Preisempfehlung"; Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung ohne

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11
    Regelmäßig sieht dieser in einer Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers eine Preisinformation, die ihm bei der Bildung der Preisvorstellung zustatten kommt und ihn in die Lage versetzt, das Angebot des Händlers in preislicher Hinsicht besser prüfen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 02.03.1989 - I ZR 70/87, juris, Rn. 26 - Unverb. Preisempfehlung ).

    Bei einer Anzeige, bei der der Händler die Preisempfehlung des Herstellers in seine Werbeaussage einbezieht, kann allerdings in Betracht kommen, dass der Durchschnittsverbraucher - weil es der Händler ist, der im Zusammenhang mit einer seinen geschäftlichen Interessen dienenden Anzeige eine Preisempfehlung des Herstellers herausstellt - diese Information nicht nur als neutrale, objektive Unterrichtung über die Hersteller-Preisempfehlung ansieht, sondern als eine Preisangabe, die sich der Händler zu Eigen macht (vgl. BGH, Urt. v. 02.03.1989 - I ZR 70/87, juris, Rn. 26 - Unverb. Preisempfehlung m.w.N.).

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11
    relevant sein mögen (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1983 - I ZR 75/81, juris, Rn. 16 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung zu § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV).

    (a) Maßgeblich für die Frage, ob in der Werbeanzeige eines Händlers, die auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers Bezug nimmt, eine händlerseitige Preisangabe zu erblicken ist oder lediglich eine neutrale Information über den Inhalt einer Hersteller-Preisempfehlung, ist die Auffassung des Verkehrs, wie sie sich anhand des Gesamteindrucks der Anzeige bildet (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1983 - I ZR 75/81, juris, Rn. 23 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung ).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11
    Beim Tatbestand der Irreführung durch Unterlassen nach § 5a Abs. 3 UWG wird unwiderleglich vermutet, dass sich die Informationspflichtverletzung auf die geschäftliche Entscheidung des Kunden auswirken kann (BGH GRUR 2011, 82, Rn. 33 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer ).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11
    Damit steht ebenfalls fest, dass die Verletzung der Informationspflicht zu einer relevanten Fehl Vorstellung führt (BGH GRUR 2010, 852, Rn. 21 - Gallardo Spyder ; Köhler/ Bornkamm aaO § 5a, Rn. 57).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11
    Da die Mitglieder des Senats zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und im Übrigen durch die ständige Befassung mit - auch im Bereich der Werbung für Kfz-Neufahrzeuge angesiedelten - Wettbewerbsstreitigkeiten besondere Sachkunde bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses besitzen, haben sie das im Streitfall erforderliche Erfahrungswissen, so dass auf die Erholung eines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens hinsichtlich des Verkehrsverständnisses, wie dies die Beklagte mit der Klageerwiderung vom 21.02.2011, Seite 10 und Seite 13 beantragt hat, verzichtet werden kann (vgl. BGH WRP 2012, 75, Rn. 14 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker , BGH GRUR 2006, 937, Rn. 27 - Ichthyol II m. w. N.).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH GRUR 2011, 936, Rn. 17 - Double-opt-in-Verfahren m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11
    Im Streitfall hat die Klägerin durch die Wendung " wenn dies geschieht wie nachfolgend eingelichtet " deutlich gemacht, dass Gegenstand des Unterlassungsantrags allein die konkrete Verletzungsform gemäß Anlage K 2 ist (vgl. BGH GRUR 2011, 340, Rn. 21 - Irische Butter ; BGH GRUR 2011, 742, Rn. 17 - Leistungspakete im Preisvergleich m.w.N.).
  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07

    Betriebsbeobachtung

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der

    ee) Soweit danach Fracht-, Liefer- und Zustellkosten anzugeben sind, müssen sie nach einer in der Rechtsprechung und im Schrifttum mit der Begründung vertretenen Ansicht nicht in den Endpreis eingerechnet werden, sie seien in Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG gesondert aufgeführt, ohne dass - insoweit anders als bei den Steuern und Abgaben - ihre Einbeziehung angeordnet sei (OLG München, WRP 2012, 736, 739; Dreyer in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 5a Rn. 110; differenzierend Großkomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5a Rn. 59 und 56, wonach auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit des Kunden anfallende Nebenleistungselemente in den Preis einzubeziehen sind).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12

    Anforderungen an die Bewerbung von Haushalts-Elektrogeräten

    Gemessen an diesen Vorgaben kann nach Ansicht des Senats in Übereinstimmung mit dem landgerichtlichen Ergebnis bei der vorliegenden Werbung, welche nicht reine Aufmerksamkeitswerbung (vgl. hierzu BT-Drs. a.a.O. S. 25; OLG München WRP 2012, 736 [im Rechtsstreit auch vorgelegt als Bl. 43]; Dreyer a.a.O. § 5 a, 55), sondern als konkrete Informationsgrundlage geeignet ist, dass der Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung treffen kann, mithin Aufforderung zum Kauf ist, nicht zweifelhaft sein, dass dem Verbraucher mit der Typenbezeichnung ein wesentliches Merkmal vorenthalten wird.
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