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   BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09   

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https://dejure.org/2011,7408
BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09 (https://dejure.org/2011,7408)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2011 - I ZB 52/09 (https://dejure.org/2011,7408)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - I ZB 52/09 (https://dejure.org/2011,7408)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Maalox/Melox-GRY

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Maalox/Melox-GRY

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 Abs 1 S 3 MarkenG, § 73 Abs 1 MarkenG
    Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei gespaltener Verkehrsauffassung verschiedener Verkehrskreise bei durchschnittlicher Warenähnlichkeit und deutlichen Unterschieden zwischen den Marken - Maalox/Melox-GRY

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen des Vorhandenseins der Verwechselungsgefahr bei einem Verkehrskreis im Falle des Vorliegens von verschiedenen Verkehrskreisen für die Verwirklichung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

  • kanzlei.biz

    Maalox/Melox-GRY

  • rewis.io

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei gespaltener Verkehrsauffassung verschiedener Verkehrskreise bei durchschnittlicher Warenähnlichkeit und deutlichen Unterschieden zwischen den Marken - Maalox/Melox-GRY

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei gespaltener Verkehrsauffassung verschiedener Verkehrskreise bei durchschnittlicher Warenähnlichkeit und deutlichen Unterschieden zwischen den Marken - Maalox/Melox-GRY

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichen des Vorhandenseins der Verwechselungsgefahr bei einem Verkehrskreis im Falle des Vorliegens von verschiedenen Verkehrskreisen für die Verwirklichung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maalox/Melox-GRY

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Verwechslungsgefahr in einem bestimmten Verkehrskreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Maalox" und "Melox-GRY" bei Arzneimitteln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimitteln

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Verwechslungsgefahr bei unterschiedlichem Gesamteindruck kollidierender Marken bei angesprochenen Verkehrskreisen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verwechslungsgefahr bei unterschiedlichem Gesamteindruck kollidierender Marken bei angesprochenen Verkehrskreisen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Maalox/Melox-GRY: Gespaltene Verkehrsauffassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 64
  • WRP 2012, 83
 
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Wird zitiert von ... (563)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Diese können sich daraus ergeben, dass die Klagemarke in dem angegriffenen Zeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung einnimmt (BGH, GRUR 2010, 729 Rn. 44 - MIXI; Beschluss vom 1. Juni 2011 - I ZB 52/09, GRUR 2012, 64 Rn. 26 = WRP 2012, 83 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2012, 635 Rn. 37 - METRO/ROLLER's Metro).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

    Ist die Marke für einen (weiten) Warenoberbegriff eingetragen, ist sie deshalb auch im Widerspruchsverfahren so zu behandeln, als sei sie nur für die konkret benutzten Waren registriert (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2011 - I ZB 52/09, GRUR 2012, 64 Rn. 10 = WRP 2012, 83 - Maalox/Melox-GRY, mwN).

    Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler oder - was dem entspricht - durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen (vgl. BGH, GRUR 2012, 64 Rn. 12 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2016, 283 Rn. 10 - BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE; GRUR 2017, 75 Rn. 19 - Wunderbaum II).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - C51/09, Slg. 2010, I5805 = GRUR 2010, 933 Rn. 33 - Barbara Becker; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2011 - I ZB 52/09, GRUR 2012, 64 Rn. 9 = WRP 2012, 83 - Maalox/Melox-GRY).
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