Weitere Entscheidung unten: OLG München, 02.02.2012

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   OLG Köln, 20.01.2012 - I-6 W 242/11   

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https://dejure.org/2012,9873
OLG Köln, 20.01.2012 - I-6 W 242/11 (https://dejure.org/2012,9873)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2012 - I-6 W 242/11 (https://dejure.org/2012,9873)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - I-6 W 242/11 (https://dejure.org/2012,9873)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung - Dem Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung nach § 101 Abs. 2 UrhG muss bereits im Zeitpunkt der Antragstellung nach § 101 Abs. 9 UrhG genügt werden.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschwerde eines Internetanschluss-Inhabers gegen Auskunftsbegehren eines Rechteinhabers wegen illegalen Filesharings erfolgreich / Auskunft nur bei "Offensichtlichkeit des Rechtsverstoßes”

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG § 101 Abs. 9

  • JurPC

    Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG; Anforderungen an die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung

  • kanzlei.biz

    Software "Observer' nicht zur Ermittlung von IP-Adressen im Filesharing geeignet

  • info-it-recht.de

    Beschwerde gegen Auskunftsbegehren beim Filesharing (hier: Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9
    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG; Anforderungen an die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen: Zur Beweisfestigkeit der Ermittlungssoftware

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Ermittlungssoftware beim Filesharing

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gutachter muss Überwacher überwachen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Auskunftsanspruch in Filesharing-Fällen bei Zweifel an der Zuverlässigkeit der Software zur Erfassung der IP-Adressen - observer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internetauskunftsanspruch nur bei einwandfrei funktionierender P2P-Ermittlungssoftware

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an Auskunftsverlangen zur Herausgabe von Adressdaten durch den Provider erneut bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Tenor)

    Auskunftsanspruch: Wenn die zur IP-Adressermittlung eingesetzte Software ungeeignet ist, die behauptete Rechtsverletzung zuverlässig zu ermitteln

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Filesharing - Ermittlungssoftware

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen für Filesharing Ermittlungssoftware

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • hagendorff.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Filesharing-Klagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 335
  • MMR 2012, 483
  • MIR 2012, Dok. 023
  • ZUM 2012, 582
  • WRP 2012, 850
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 6 W 242/11
    Dabei bezieht sich das Erfordernis der Offensichtlichkeit in § 101 Abs. 2 UrhG neben der Rechtsverletzung auch auf die Zuordnung dieser Verletzung zu den begehrten Verkehrsdaten (Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).

    Das Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung dient dem Schutz der am Verfahren zunächst nicht beteiligten Anschlussinhaber, der durch eine unberechtigte Inanspruchnahme in erheblicher Weise in seinen Rechten verletzt wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).

  • OLG Köln, 07.09.2011 - 6 W 82/11

    Anforderungen an die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung in gewerblichem

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 6 W 242/11
    Eine nachträgliche Untersuchung der eingesetzten Software durch das Gericht mit ungewissem Ausgang (vgl. Beschluss des Senats vom 7.9.2011 - 6 W 82/11) genügt dagegen nicht, um eine Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung begründen zu können.
  • AG Koblenz, 02.01.2015 - 153 C 3184/14

    Filesharing: 3-jährige Verjährungsfrist gilt!

    Es wird insofern auf die Entscheidungen des OLG Köln (Beschl. v. 20.01.2012 - Az.: 6 W 242/11), des LG Berlin (Urt. v. 03.05.2011 - Az.: 16 O 55/11) und des AG Frankenthal (Urt. v. 23.06.2014 - Az.: 3b C 145/14) verwiesen.

    Sowohl das OLG Köln im Beschluss vom 20.01.2012, AZ: 6 W 242/11, als auch das LG Berlin mit Urteil vom 03.05.2011, AZ: 16 O 55/11, haben festgestellt, dass die Ermittlungen der klägerseits eingesetzten Fa. Guardedley Ltd. Und die von dieser benutzte Software "Observer" ungeeignet sind, Urheberrechtsverletzungen zutreffend zu ermitteln.

  • OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16

    Begriff der offensichtlichen Rechtsverletzung; Verletzung des Urheberrechts durch

    Zutreffend ist zwar, dass die Zuverlässigkeit des eingesetzten Ermittlungssystems grundsätzlich bereits vor den Ermittlungen durch einen Sachverständigen zu überprüfen ist; eine erst nachträgliche Überprüfung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen im Beschwerdeverfahren scheidet regelmäßig aus (Senat, GRUR-RR 2011, 88 - Gestattungsanordnung II; WRP 2012, 850).
  • AG Frankenthal, 05.02.2015 - 3a C 238/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet: Sekundäre Darlegungslast

    Fehlt es zudem noch an einer tatsächlichen Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, da es an einer zuverlässigen Ermittlung der dem vermeintliche Urheberrechtsverletzer zugeordneten IP-Adresse mangelt, weil die hierzu verwandte Ermittlungssoftware nicht zuverlässig gearbeitet hat, kommt ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubten Filesharings im Wege der Lizenzanalogie insgesamt nicht in Betracht (Anschluss OLG Köln, 20. Januar 2012, I-6 W 242/11, WRP 2012, 850).(Rn.34).

    In einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20.01.2012 -6 W 242/11- konnte der Senat nicht feststellen, dass das Programm Observer geeignet sei, die behaupteten Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.

    Aufgrund des Urteils des Landgerichts Berlin vom 3.5.2012 -16 O 55/11- sowie des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Januar 2012 -6 W 242/11- bestehen bereits erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Ermittlungen der Firma G... Ltd. mittels des Softwareprogramms "Observer" (Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), u.a. Urteil vom 14.7.2014 -3b C 145/14-; Urteil vom 18.9.2014 -3a C 124/14-).

  • AG Rostock, 25.08.2015 - 48 C 11/15

    Datenschutzverletzung = Beweisverwertungsverbot

    Das Oberlandesgericht Köln hat bereits in einem Beschluss vom 20.01.2012 (Az.: 6 W 242/11) festgestellt, dass die von der Fa. Guardeley Ltd. eingesetzte Software "observer" ungeeignet war, Urheberrechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.
  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 253/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von

    Fehlt es zudem noch an einer tatsächlichen Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, da es an einer zuverlässigen Ermittlung der dem vermeintliche Urheberrechtsverletzer zugeordneten IP-Adresse mangelt, weil die hierzu verwandte Ermittlungssoftware "Observer" nicht zuverlässig gearbeitet hat, kommt ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubten Filesharings im Wege der Lizenzanalogie insgesamt nicht in Betracht (Anschluss OLG Köln, 20. Januar 2012, I-6 W 242/11, WRP 2012, 850).(Rn.49).

    In einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20.1.2012 -6 W 242/11- konnte der Senat nicht feststellen, dass das Programm "Observer" geeignet war, die behaupteten Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.

  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 254/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von im Wege der

    Fehlt es zudem noch an einer tatsächlichen Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, da es an einer zuverlässigen Ermittlung der dem vermeintliche Urheberrechtsverletzer zugeordneten IP-Adresse mangelt, weil die hierzu verwandte Ermittlungssoftware "Observer" nicht zuverlässig gearbeitet hat, kommt ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubten Filesharings im Wege der Lizenzanalogie insgesamt nicht in Betracht (Anschluss OLG Köln, 20. Januar 2012, I-6 W 242/11, WRP 2012, 850).(Rn.44).

    In einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20.1.2012 -6 W 242/11- konnte der Senat nicht feststellen, dass das Programm "Observer" geeignet war, die behaupteten Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.

  • AG Frankenthal, 19.03.2015 - 3a C 226/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Abgabe einer strafbewehrten

    Fehlt es zudem noch an einer tatsächlichen Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, da es an einer zuverlässigen Ermittlung der dem vermeintliche Urheberrechtsverletzer zugeordneten IP-Adresse mangelt, weil die hierzu verwandte Ermittlungssoftware "Observer" nicht zuverlässig gearbeitet hat, kommt ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubten Filesharings im Wege der Lizenzanalogie insgesamt nicht in Betracht (Anschluss OLG Köln, 20. Januar 2012, I-6 W 242/11, WRP 2012, 850).(Rn.34).

    In einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20.1.2012 -6 W 242/11- konnte der Senat nicht feststellen, dass das Programm "Observer" geeignet war, die behaupteten Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln.

  • OLG Köln, 07.10.2013 - 6 W 84/13

    Begriff und Ermittlung der offensichtlichen Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs.

    Dabei bezieht sich das Erfordernis der Offensichtlichkeit in § 101 Abs. 2 UrhG neben der Rechtsverletzung auch auf die Zuordnung dieser Verletzung zu den begehrten Verkehrsdaten (Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08 - GRUR-RR 2009, 9, 11 - Ganz anders; Beschluss vom 20.1. 2012 - 6 W 242/11 - GRUR-RR 2012, 335).
  • LG Hamburg, 04.04.2014 - 310 O 409/11

    Internetanschluss - Sicherungsmaßnahmen

    Auch der Hinweis auf den Beschluss des OLG Köln vom 20.1.2012 (Az.: 6 W 242/11) greift nicht.
  • OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12

    Anforderungen an den Nachweis von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen

    Das Landgericht hat sich für seine Zweifel an der Zuverlässigkeit des von der beauftragten W GmbH zu Ermittlungen verwendeten Computerprogramms "CASSIS" auf den Senatsbeschluss vom 20.01.2012 - 6 W 242/11 (WRP 2012, 850) - bezogen, worin im Anschluss an vorangegangene Senatsentscheidungen wie den Beschluss vom 16.12.2010 - 6 W 164/10 - die von den dortigen Antragstellern geltend gemachten Rechtsverletzungen nicht als "offensichtlich" im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG angesehen worden waren, weil die Eignung der dort eingesetzten Ermittlungssoftware nur pauschal behauptet und nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen worden war.
  • AG Frankenthal, 30.10.2014 - 3a C 198/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von nach Lizenzanalogie

  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 215/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet: Verjährung von

  • LG Frankenthal, 16.07.2015 - 6 S 62/15

    Urheberrechtsverletzung Tauschbörse - Verjährung nach 10 Jahren?

  • AG Frankenthal, 20.11.2014 - 3a C 198/14

    Verjährung einer geltend gemachten Urheberrechtsverletzung bei einem Filmwerk

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Rechtsprechung
   OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11   

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https://dejure.org/2012,9210
OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11 (https://dejure.org/2012,9210)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2012 - 29 U 3538/11 (https://dejure.org/2012,9210)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 29 U 3538/11 (https://dejure.org/2012,9210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverstößen eines österreichischen Unternehmens im Internet

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    "Sparen & Vorsorgen"; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Urheberrechtsverstößen im Internet

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 587
  • afp 2012, 389
  • WRP 2012, 850
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10

    BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Eine solche die Zuständigkeit begründende Anknüpfung hinge von technischen Umständen ab, die zu einer Ubiquität des Gerichtsstands für Ansprüche wegen unerlaubter Handlungen im Internet führen würde (vgl. BGH GRUR 2011, 558, Tz. 16 - www.womanineurope.com ).

    Denn die Rechtfertigung für den Gerichtsstand am Ort der unerlaubten Handlung liegt in der durch den Handlungs- oder Erfolgsort begründeten besonderen Beziehung der Streitigkeit zum Forum und in der geringeren Schutzwürdigkeit des Interesses des deliktisch handelnden Schuldners, an seinem Wohnsitz verklagt zu werden (vgl. BGH GRUR 2011, 558, Tz. 13 - www.womanineurope.com ).

    Zweck der Vorschrift des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist es, einen Gerichtsstand dort zu eröffnen, wo die sachliche Aufklärung und Beweiserhebung in der Regel am besten, sachlichsten und mit den geringsten Kosten erfolgen kann (vgl. EuGH NJW 1995, 1881, Tz. 19 - Shevill zur Auslegung von Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ; BGH GRUR 2011, 558, Tz. 13 m. w. N. - www.womanineurope.com zur Auslegung von § 32 ZPO).

    Der Gerichtsstand wäre zufällig und beliebig (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 1995 - C-364/93, BeckRS 2004, 76763, Tz. 13 f. - Marinari ; BGH GRUR 2011, 558, Tz. 14 - www.womanineurope.com ).

    Auch hier gilt, dass eine die Zuständigkeit begründende Anknüpfung an technische Umstände zu einer Ubiquität des Gerichtsstands für Ansprüche wegen unerlaubter Handlungen im Internet führen würde, die abzulehnen ist (vgl. BGH GRUR 2011, 558, Tz. 16 - www.womanineurope.com ).

  • OLG München, 08.10.2009 - 29 U 2636/09

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ansprüche gegen schweizer

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Bei Rechtsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (vgl. BGH GRUR 2005, 431 (432) - HOTEL MARITIME ; GRUR 2006, 513, Tz. 21 m. w. N. - Arzneimittelwerbung im Internet ; GRUR 2007, 884, Tz. 23 - Cambridge Institute ; Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 12 - REFODERM ).

    Die Annahme, ein Internetauftritt solle sich bestimmungsgemäß im Inland auswirken, bedarf daher gesonderter konkreter Anhaltspunkte (Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 16 - REFODERM ).

    (1) Vorliegend stellt der bloße Umstand, dass der Internetauftritt in deutscher Sprache erfolgte, keinen solchen Anhaltspunkt dar, weil Deutsch auch in Österreich gesprochen wird (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 17 - REFODERM ).

    Diese Angaben, die lediglich dazu dienen, das Unternehmen des Beklagten und dessen Kontaktdaten eindeutig zu bezeichnen, erlauben weder den Schluss, dass der Beklagte die von ihm angebotenen Dienstleistungen in anderen Ländern erbringen will, noch die Annahme, dass gerade Interessenten im Inland angesprochen werden sollen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 18 - REFODERM zum Zusatz "International" in einer Geschäftsbetriebskennzeichnung).

    Einer derartigen Einschränkung bedarf es nicht, wenn schon ohne den Disclaimer nicht anzunehmen ist, dass sich das Verbreitungsgebiet auf das Inland erstrecke (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 20 - REFODERM ).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Bei Rechtsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (vgl. BGH GRUR 2005, 431 (432) - HOTEL MARITIME ; GRUR 2006, 513, Tz. 21 m. w. N. - Arzneimittelwerbung im Internet ; GRUR 2007, 884, Tz. 23 - Cambridge Institute ; Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 12 - REFODERM ).

    Funktion eines Disclaimers ist es in diesem Zusammenhang, das aus den übrigen Umständen bereits eröffnete Verbreitungsgebiet einzuschränken (vgl. BGH GRUR 2006, 513, Tz. 22 - Arzneimittelwerbung im Internet ).

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Unter die Zuständigkeit des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung i. S. von Art. 5 Nr. 3 EuGVVO fallen auch Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen (vgl. BGH GRUR 2007, 871, Tz. 17 - Wagenfeld-Leuchte ).

    Der Gerichtsstand hängt jedoch nicht davon ab, dass tatsächlich eine Verletzung des nationalen Rechts erfolgt ist; erforderlich ist indes, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH GRUR 2007, 871, Tz. 17 m. w. N. - Wagenfeld-Leuchte ).

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Zweck der Vorschrift des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist es, einen Gerichtsstand dort zu eröffnen, wo die sachliche Aufklärung und Beweiserhebung in der Regel am besten, sachlichsten und mit den geringsten Kosten erfolgen kann (vgl. EuGH NJW 1995, 1881, Tz. 19 - Shevill zur Auslegung von Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ; BGH GRUR 2011, 558, Tz. 13 m. w. N. - www.womanineurope.com zur Auslegung von § 32 ZPO).
  • EuGH, 19.09.1995 - C-364/93

    Marinari / Lloyd's Bank

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Der Gerichtsstand wäre zufällig und beliebig (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 1995 - C-364/93, BeckRS 2004, 76763, Tz. 13 f. - Marinari ; BGH GRUR 2011, 558, Tz. 14 - www.womanineurope.com ).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Es käme - in ähnlicher Weise wie bei der abzulehnenden Anknüpfung an die bloße Abrufbarkeit im Internet (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 461, Tz. 17 - The New York Times ) - zu einer uferlosen Ausweitung der Gerichtspflichtigkeit des Beklagten.
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Bei Rechtsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (vgl. BGH GRUR 2005, 431 (432) - HOTEL MARITIME ; GRUR 2006, 513, Tz. 21 m. w. N. - Arzneimittelwerbung im Internet ; GRUR 2007, 884, Tz. 23 - Cambridge Institute ; Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 12 - REFODERM ).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02

    hufeland. de

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Es ist weithin üblich, dass sich Unternehmen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - auf einen bestimmten räumlichen Wirkungskreis beschränkt haben, im Internet darstellen, ohne dass damit eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs verbunden ist (vgl. BGH GRUR 2006, 159, Tz. 18 m. w. N. - hufeland.de ).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 49/04

    Cambridge Institute

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Bei Rechtsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (vgl. BGH GRUR 2005, 431 (432) - HOTEL MARITIME ; GRUR 2006, 513, Tz. 21 m. w. N. - Arzneimittelwerbung im Internet ; GRUR 2007, 884, Tz. 23 - Cambridge Institute ; Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 12 - REFODERM ).
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