Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Vermutung der Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung wird nicht widerlegt, wenn der Anspruchsinhaber gegen vergangene Verstöße Dritter nicht vorgegangen ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Irreführung durch Bewerbung nicht nachgewiesener pharmakologischer Wirkungen eines Medikaments
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dringlichkeitsvermutung bei Nichtvorgehen gegen gleichartige Verstöße Dritter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Stärkung der Rechte des Antragstellers im Wettbewerbsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Irreführung durch Bewerbung nicht nachgewiesener pharmakologischer Wirkungen eines Medikaments
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei Wettbewerbsverstößen
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Dringlichkeitsvermutung bei Wettbewerbsverstößen entfällt nicht wegen früherer Untätigkeit
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.09.2011 - 315 O 187/11
- OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1113
- WRP 2013, 1209
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 02.10.2014 - 3 U 17/13
Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein Biosimilar unter …
Die Erwartungshaltung des Verkehrs geht hinsichtlich des Wirkungsbezugs einer Angabe in der Regel dahin, dass die Wirkungsangabe wissenschaftlich abgesichert sei (Senat, Urteil v. 4.7.2013, 3 U 161/11, MDR 2013, 1113;… Riegger, Heilmittelwerberecht, Kap. 3 Rn. 25, 33). - OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 99/14
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von nicht mit Namen und Anschrift des …
Gegen diese Argumentation spricht allerdings, dass es dem Antragsteller grundsätzlich frei stehen muss, ob und gegen welchen Verletzer er vorgeht (OLG Hamburg, WRP 2013, 1209;… Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 12 UWG Rn. 3.19 m. w. N.). - LG Ulm, 12.09.2013 - 10 O 75/13
Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz durch produktbezogene Absatzwerbung für …
Die verneinende Auffassung verweist darauf, dass es keine Obliegenheit geben könne, gegen andere in gleicher Weise und ebenso beschleunigt vorzugehen, da es für den Verfügungsgrund als Prozessvoraussetzung nur auf das Verhältnis der Parteien zueinander ankomme bzw. ein selektives Vorgehen allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs Bedeutung erlangen könne (vgl. Retzer in Harte/Henning, UWG -Kommentar, 3. Aufl., § 12 Rn. 320; BGH GRUR 2012, 411, [BGH 17.08.2011 - I ZR 148/10] Rn. 19/20; OLG Hamburg, WRP 2013, 1209, [OLG Hamburg 04.07.2013 - 3 U 161/11] Rn. 16; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2005, 307; Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG -Kommentar, 31. Aufl., § 12 Rn. 3.19; Drescher in MüKo, ZPO, 4. Aufl., § 935 Rn. 19 "wenn frühere gleichartige Gefährdungshandlungen Dritter - insbesondere Wettbewerbsverstöße - hingenommen wurden, kann dies bei Fehlen von nachvollziehbaren Gründen die Dringlichkeitsvermutung widerlegen".