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   OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12   

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https://dejure.org/2013,19624
OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12 (https://dejure.org/2013,19624)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.03.2013 - 2 U 21/12 (https://dejure.org/2013,19624)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. März 2013 - 2 U 21/12 (https://dejure.org/2013,19624)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 5a Abs 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 2 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, Art 2 Buchst i EGRL 292005, Art 7 Abs 4 Buchst b EGRL 292005
    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung durch Verletzung der unternehmensbezogenen Informationspflichten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Printwerbung muss selbst Anbieterkennzeichnung enthalten, Verweis auf Impressum einer Website reicht nicht aus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verletzung der Informationspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verletzung der Informationspflicht

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführende Werbung durch Verletzung der unternehmensbezogenen Informationspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verweisungen genügen der "Impressums"-Pflicht nicht

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Informationspflichten in der Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hinweis auf Webseiten nicht ausreichend für Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Informationspflichten nach § 5 a UWG

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Impressumshinweis auf Internetseite in Printwerbung genügt nicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Impressumshinweis auf Internetseite in Printwerbung genügt nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2013, 1368
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
    Die kommerzielle Kommunikation muss entsprechend nicht auch die tatsächliche Möglichkeit bieten, das Produkt zu kaufen oder im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit stehen (EuGH v. 12.05.2011, C-122/10, Ving Sverige AB).

    Denn Art. 2 Buchst. i der Richtlinie 2005/29 ist dahin auszulegen, dass die Voraussetzung der Angabe des Produktpreises erfüllt sein kann, wenn die kommerzielle Kommunikation einen Mindestpreis nennt, also den niedrigsten Preis, zu dem das beworbene Produkt oder die beworbenen Produktgruppen erworben werden können, obwohl es das beworbene Produkt oder die beworbenen Produktgruppen zugleich auch in anderen Ausführungen oder mit anderen Merkmalen zu Preisen gibt, die nicht angegeben werden (EuGH, Urteil vom 12.05.2011 -C-122/10 Konsumentenombudsmann/Ving Sverige AB).

    Etwas anderes ergibt sich auch weder aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des EuGH vom 12.05.2011 (a.a.O.) noch aus dem von der Beklagten vorgelegten Urteil des Marknadsdomstolens vom 22.12.2011 in dem Verfahren Konsumentombudsman gegen Ving Sverige AB, dem die Entscheidung des EuGH als Vorlageentscheidung vorausging.

  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 4 W 66/11

    Voraussetzungen der Informationspflicht gem. § 5a UWG

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
    Wenn der Verbraucher erst Internetseiten aufrufen oder sich zum Geschäftslokal der Beklagten begeben muss, um die für erforderlich gehaltenen Informationen zu erhalten, wird dem gewünschten Verbraucherschutz nicht hinreichend Genüge getan (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2011, I-4 W 66/11; I-4 W 84-11).
  • OLG Hamburg, 14.09.2012 - 3 W 76/12

    Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene Informationspflichten eines

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
    Denn der Entschluss zur Buchung einer Reise wird maßgeblich beeinflusst durch das Vertrauen in den Reiseveranstalter, die Information über dessen Identität ist eine tragende und kaufentscheidende Information (ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 14.09.2012 -3 W 76/12).
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09

    Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
    Der Senat ist - auch unter Einbeziehung der eidesstattlichen Versicherung der Geschäftsführerin A... L... vom 2. Januar 2013 sowie der anwaltlichen Versicherung in der mündlichen Verhandlung vom 06.03.2013 - im Wege des Freibeweises (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 223/10 Minderjährigenschutz; BGH, Urteil vom 29.09.2010 XII ZR 41/09) von der Richtigkeit der Mitgliederliste überzeugt und sieht es entgegen der Behauptung der Beklagten als hinreichend belegt, dass der Kläger über Mitglieder verfügt, die in Form von Reisedienstleistungen Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art derjenigen der Beklagten anbieten, § 8 Absatz 3 Nummer 2 UWG.
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
    Die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 3 Nummer 2 UWG betreffen nicht nur die sachlich-rechtliche Anspruchsberechtigung, sondern auch die prozessuale Klagebefugnis und sind von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urteil vom 18.05.2006 - I ZR 116/03).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
    Dies kann auch bei einer geringen Zahl entsprechend tätiger Mitglieder anzunehmen sein (BGH, Urteil vom 16.11.2006 -I ZR 218/03 Sammelmitgliedschaft V).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
    Jedenfalls ist keine Mindestanzahl erforderlich (BGH, Urteil vom 05.06.1997 - I ZR 69/95).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
    Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die Mitglieder des Verbandes bezogen auf den maßgeblichen Markt in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 23.10.2008 -I ZR 197/06 Sammelmitgliedschaft VI).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
    Bei der Vorenthaltung von Informationen, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Absatz 2 Satz 1 UWG stets erfüllt (BGH, Urteil vom 21.12.2011 - I ZR 190/10).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 223/10

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen Lottogesellschaften:

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12
    Der Senat ist - auch unter Einbeziehung der eidesstattlichen Versicherung der Geschäftsführerin A... L... vom 2. Januar 2013 sowie der anwaltlichen Versicherung in der mündlichen Verhandlung vom 06.03.2013 - im Wege des Freibeweises (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 223/10 Minderjährigenschutz; BGH, Urteil vom 29.09.2010 XII ZR 41/09) von der Richtigkeit der Mitgliederliste überzeugt und sieht es entgegen der Behauptung der Beklagten als hinreichend belegt, dass der Kläger über Mitglieder verfügt, die in Form von Reisedienstleistungen Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art derjenigen der Beklagten anbieten, § 8 Absatz 3 Nummer 2 UWG.
  • OLG Koblenz, 04.06.2014 - 9 U 1324/13

    Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben -

    Dieses Merkmal ist nämlich bereits dann zu bejahen, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Verband lediglich Individualinteressen, nicht aber die kollektiven Interessen seiner Mitglieder vertritt (so auch: OLG Rostock, WRP 2013, 1368; OLG Dresden, Magazindienst 2013, 1022).
  • LG Köln, 13.10.2021 - 26 O 77/20
    Informationspflichten bestehen jedoch nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2013 - 2 U 21/12).
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