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   KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09 Kart   

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https://dejure.org/2013,24794
KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09 Kart (https://dejure.org/2013,24794)
KG, Entscheidung vom 19.09.2013 - 2 U 8/09 Kart (https://dejure.org/2013,24794)
KG, Entscheidung vom 19. September 2013 - 2 U 8/09 Kart (https://dejure.org/2013,24794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • berlin.de

    Kartellprozess zum Verkauf von Schulranzen über Internetplattformen

  • Telemedicus

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

  • webshoprecht.de

    Zum Ausschluss des Vertriebs über das Internet

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Verkaufsverbot für eBay kann kartellrechtlich unzulässig sein

  • aufrecht.de

    Online-Vertriebsbeschränkung unzulässig

  • R&W Online

    Diskriminierende Einschränkung von Internet-Warenvertriebssystemen

  • Betriebs-Berater

    Verbot des Vertriebs über Internetplattformen setzt diskriminierungsfreie Anwendung voraus

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen für Marken-Schulranzen und -rucksäcke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Selektive Vertriebssysteme für Markenprodukte - Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht den Vertrieb über Internetplattformen untersagen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Hersteller kann Verkauf von Waren über eBay nicht verbieten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Ein Hersteller darf Einzelhändler nicht gezielt daran hindern, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Selektive Vertriebssysteme für Markenprodukte - nicht zulässiger eBay-Ausschluss

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Hersteller von Schulränzen darf Onlinehändler nicht den Verkauf der Produkte über eBay & Co. verbieten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Scout darf Händlern nicht untersagen Schulranzen bei eBay, anderen Internetplattformen oder im Online-Shop zu vertreiben

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Selektives Vertriebssystem von Scout kartellrechtswidrig

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Hersteller von Scout-Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über eBay zu vertreiben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    EBay Vertriebsverbot für Markenware

  • heise.de (Pressebericht, 20.09.2013)

    "Scout gegen eBay": Entscheidung für den freien Handel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vertrieb von Schulranzen übers Internet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

  • welt.de (Pressebericht, 19.09.2013)

    Markenfirmen dürfen Händlern Ebay nicht verbieten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Verbot des Internetvertriebs unzulässig (Schulranzen)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Einzelhändler darf Scout Schulranzen im Netz verkaufen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    EBay & Co.: Darf Scout den Verkauf seiner Schulranzen auf Internetplattformen verbieten?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Schreibwarenhändler aus Berlin setzt sich gegen Schulranzenhersteller Scout durch

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Hersteller darf eBay und Amazone nicht als Vertriebsweg ausschließen

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Gerichte untersagen zunehmend Hersteller-Verkaufsverbote auf Internetplattformen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Scout-Schulranzen dürfen weiterhin über Ebay vertrieben werden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Hersteller dürfen keine Vertriebsbeschränkungen für Plattformen auferlegen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von eBay-Verbot wegen einem selektiven Verkaufssystem

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot für Händler über eBay ist normalerweise unzulässig

  • franchiserecht-blog.de (Kurzinformation)

    Problematisches Verbot des Vertriebs von Markenwaren über eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschränkung des Internetvertriebs in der Regel unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot von Hersteller über eBay ist normalerweise unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Händler des Schulranzenherstellers Scout dürfen Produkte über eBay verkaufen

Besprechungen u.ä. (2)

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Entscheidungsbesprechung)

    Wer Restposten verramscht, kann sein selektives Vertriebssystem gefährden

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klarheit in Sachen Verbot des Verkaufs über eBay und Amazon?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 873
  • MMR 2013, 774
  • BB 2013, 2768
  • K&R 2013, 732
  • WRP 2013, 1517
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2011 - U (Kart) 18/11

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Kartellvertrages

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Dabei sind selektive Vertriebssysteme grundsätzlich wettbewerbsbeschränkend, weil sie den wettbewerblichen Handlungsspielraum der Wiederverkäufer im Absatz ihrer Produkte einschränken (vgl. zu Vertriebsbeschränkungen etwa auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. September 2011 - VI-U (Kart) 18/11 - Rn. 39 (zitiert nach juris)).

    Dabei orientiert sie sich an den so genannten Bagatellbekanntmachungen der EG- bzw. EU-Kommission und des Bundeskartellamtes (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. September 2011 - U (Kart) 18/11 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertrieb von hochpreisigen Schulranzen als Markenware

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Denn zwischen den Parteien steht eine Belieferung bei einem Verzicht des Klägers auf Verkäufe über "eBay" und ähnliche Internetplattformen außer Streit (vgl. auch LG Mannheim, Urteil vom 14. März 2008 - 7 O 263/07 -).

    Das LG Mannheim (Urteil vom 14. März 2008 - 7 O 263/07 Kart -) und das ihm insoweit folgende OLG Karlsruhe (Urteil vom 25. November 2009 - 6 U 47/08 Kart -) haben eine nach § 1 GWB relevante Wettbewerbsbeschränkung bezogen auf die auch hier streitgegenständlichen Schulranzen und -rucksäcke verneint.

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Nach insoweit feststehender Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (vgl. zu § 12 UWG: BGH Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07 - Rz. 11 und allgemein: BGH Urteil vom 15. Oktober 1969 - I ZR 3/68 - Rz. 13 (zitiert jeweils nach juris)).
  • BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04

    Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Für den vom Kläger verfolgten in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch kommt es allein auf die Neuregelung an (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 21/04 -).
  • LG München I, 24.06.2008 - 33 O 22144/07

    Kartellrecht: Formularmäßiges Verbot des Vertriebs von Waren über

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Tatsächlich wird die Auktionsplattform - wie der Senat auch aus eigener Anschauung weiß - in der Öffentlichkeit immer wieder in die Nähe eines Flohmarktes gerückt und auch im Zusammenhang mit dem Absatz von Fälschungen von Markenartikeln genannt (vgl. auch LG München, Urteil vom 24. Juni 2008 - 33 O 22144/07 - Rz. 56 (zitiert nach juris)).
  • OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08

    Keine Beschränkung des Kundenkreises durch Online-Vertriebsverbot

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Das OLG München hatte in Übereinstimmung mit der Vorinstanz die Einordnung des Absatzverbotes über "eBay" als Kernbeschränkung daran scheitern lassen, dass sich innerhalb der Interneteinkäufer eine Gruppe von Kunden, die ihre Ware über Internet-Auktionsplattformen erwerben, nicht sachgerecht abgrenzen lasse (vgl. OLG München, a.a.O., S. 395; zustimmend Frank Immenga, K & R, 2010, 24 ff (27); Zweifel bei Kuntze-Kaufhold, EWiR 2010, 361 f (362)).
  • EuGH, 25.09.2008 - C-368/07

    Kommission / Italien

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Vorliegend kommt es darauf nicht an, so dass der Senat nicht feststellen muss, ob der Marktanteil etwa der Beklagten auf dem relevanten Markt über 10 % liegt (vgl. Nr. 7 a EG-Bagatellbekanntmachung (2001/C 368/07)).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-41/96

    VAG-Händlerbeirat eV / SYD-Consult

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    28; EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-41/96 - (VAG/Syd Consult), Textnr.
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Nach insoweit feststehender Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (vgl. zu § 12 UWG: BGH Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07 - Rz. 11 und allgemein: BGH Urteil vom 15. Oktober 1969 - I ZR 3/68 - Rz. 13 (zitiert jeweils nach juris)).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Voraussetzung ist aber, dass im Einzelfall über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht (vgl. i.E.: BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89 -, Rn. 18 zitiert nach juris).
  • EuG, 12.12.1996 - T-88/92

    Groupement d'achat Édouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

  • EuGH, 13.01.1994 - C-376/92

    Metro / Cartier

  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico

  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08

    Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten

  • OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14

    Vorlagebeschluss zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven

    Der Gerichtshof habe aber damit nicht die bisherige europäische Rechtsprechung aufgeben wollen (Peeperkorn/Heimann, GRUR 2014, 1175, 1177; Lubberger, WRP 2015, 14, 18; zweifelnd auch Dethof, ZWeR 2012, 503, 512; Pfeffer, MarkenR 2012, 365, 368; KG Berlin, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09 (Kart).

    Deshalb geht das vorlegende Gericht in Übereinstimmung mit der deutschen Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die Lückenhaftigkeit eines selektiven Vertriebssystems einer diskriminierungsfreien Anwendung nicht entgegensteht, sofern den Lücken im Vertriebsnetz eine nachvollziehbare und willkürfreie Vertriebspolitik zu Grunde liegt (KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke, WRP 2013, 1517, Rdnr. 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 327).

    Denn es komme dem Hersteller gerade darauf an, den Absatz an diejenigen Internetkunden zu untersagen, die sich über die genannten Plattformen über das Warenangebot informieren und ihre Kaufentscheidung treffen wollen (so KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke WRP 2013, 1517 Rdnr. 76; OLG Schleswig, Urteil von 5.6.2014, 16 U (Kart) 154/13).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14

    Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln

    Zweitens müssen die Kriterien einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden, und drittens dürfen sie nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, GRUR 2012, 844 [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] -Pierre Fabre - Rdnr. 41; WRP 1978, 234 - Metro I - Rdnr. 20; GRUR Int 1981, 315 - l'Oréal - Rdnr. 15, 16; BGH GRUR 1999, 276 [BGH 12.05.1998 - KZR 23/96] - Depotkosmetik; KG, WRP 2013, 1517 Rdnr 33; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 109; Leitlinien der Europäischen Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01 -im Folgenden: Leitlinien - , Nr. 175; BKartA, Hintergrundpapier S. 12; Ellger in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Art. 101 Abs. 3 AEUV Rdnr. 527; Bahr in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., nach § 2 GWB Rdnr. 235).

    Wie bei den der Entscheidung des Kammergerichts (WRP 2013, 1517) zugrunde liegenden Schulranzen und -rucksäcken erscheint es zwar fraglich, ob den Produkten der Beklagten ähnlich wie Luxusartikeln tatsächlich ein bestimmtes "Image" zukommt, das über die rein funktionale Bedeutung des Produkts hinausgeht und somit selbst zu einer Eigenschaft des Produktes wird und ihm einen entsprechenden Mehrwert verleiht (vgl. dazu Franck, WuW 2010, 772, 778).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

    Der Senat ist deshalb in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der deutschen Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass die Lückenhaftigkeit eines selektiven Vertriebssystems einer diskriminierungsfreien Anwendung nicht entgegensteht, sofern den Lücken im Vertriebsnetz eine nachvollziehbare und willkürfreie Vertriebspolitik zu Grunde liegt (KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09 - Schulranzen und -rucksäcke, WRP 2013, 1517, Rdnr. 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart; s.a. BGH NJW 1999, 3043 - Entfernung der Herstellernummer; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 327).
  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2014 - 3 O 128/13

    Plattformverbot kartellrechtswidrig - Coty

    Ausschlaggebend für die ausnahmsweise Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme ist nach der Rechtsprechung (vgl. KG, Urteil vom 19.9.2003 - 2 U 8/09 Kart = MMR 2013, 774, 775 = Anlage B 12 = Bl. 304 - 317 d.A.) der Umstand, dass solche Systeme den Vertrieb von Waren regeln, deren Wettbewerbsfähigkeit in besonderer Weise von besonderen Vertriebsformen abhängt.

    Der EuGH hat in einer jüngeren Entscheidung (EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C-439/09 = MMR 2012, 50, - Pierre Fabre Dermo-Cosmetique, Tz. 41; vgl. in diesem Sinne KG, MMR 2013, 774) erneut festgestellt, dass die Organisation eines solchen Vertriebsnetzes nicht unter das Verbot in Art. 101 AEUV fällt, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien schließlich nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, Slg. 1977, 1875 Rn. 20 = GRUR Int. 1978, 254 - Metro SB-Großmärkte/Kommission; Slg. 1980, EUGH-SLG 1980, 3775 Rn. 15 f. - L"Oréal).

    Dagegen haben das LG Berlin (Urteil vom 21.4.2009, 16 O 729/07 Kart = MMR 2010, 39, Ls. = Anlage B 10 = Bl. 287 - 292 d.A.) und ihm insoweit folgend das bereits zitierte KG (Urteil vom 19.9.2013, MMR 2013, 774 = EuZW 2013, 873 m. Anm. Neubauer) die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Verbot des Absatzes über Ebay um eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 lit. b der Vertikal-GVO Nr. 330/2010 handle, die jedenfalls dann kartellrechtlich unzulässig sei, wenn sie innerhalb eines selektiven Vertriebssystems nicht diskriminierungsfrei angewendet werde.

    Auch bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, ob eine kartellrechtliche Unzulässigkeit des streitgegenständlichen Vertriebsverbotes im Sinne der Rechtsprechung des Kammergerichts (MMR 2013, 774) möglicherweise daraus hergeleitet werden könnte, dass die Gründe, die von der Klägerin für die Rechtfertigung der Zulässigkeit ihres selektiven Vertriebssystems angeführt werden, in anderem Zusammenhang, durch eine angebliche Belieferung u.a. von Discountern, wie beklagtenseits vorgetragen, ignoriert werden könnten.

  • OLG Schleswig, 05.06.2014 - 16 U (Kart) 154/13

    Kein Verbot des Online-Vertriebs - selektives Vertriebssystem

    Allein schon diese - effektive und gewollte - Beschränkung des Kunden kreises und nicht erst der Ausschluss einer bestimmten finiten Gruppe führt zur Klassifizierung der Vertragsklausel als eine Beschränkung der Kundengruppe und somit als Kern beschränkung (so auch KG, MMR 2013, 774, Rn. 88 bei juris; Schweda/Rudowicz, WRP 2013, 590, 958; s.a. Dieselhorst/Luhn, WRP 2008, 1306, 1310 [auf der Grundlage der Vorgänger-Verordnung EG Nr. 2790/1999 vom 22. Dezember 2009, ABl. EG 1999/L 336/21, in der es im Deutschen allerdings noch "Beschränkungen des Kunden kreises " und nicht "der Kundengruppe" hieß]).
  • OLG Celle, 07.04.2016 - 13 U 124/15

    Spürbarkeit einer Wettbewerbsbeschränkung durch Rabattaktion

    Ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten, der sich aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 677, 683, 670 ergeben kann (vgl. Kammergericht, Urt. v. 19. Sept. 2013 - 2 U 8/09 Kart, WRP 2013, 517, juris Rn. 95; OLG Schleswig, Urt. v. 5. Juni 2014 - 16 (Kart) U 154/13, WRP 2014, 1112, juris Rn. 92 ff.), steht dem Kläger folglich ebenfalls nicht zu.
  • LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13

    Kein Online-Vertriebsverbot oder Vorbehalt für Online-Preissuchmaschinen

    Ausschlaggebend für die ausnahmsweise Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme ist nach der Rechtsprechung (vgl. KG, Urteil vom 19.9.2003 - 2 U 8/09 Kart = MMR 2013, 774, 775) der Umstand, dass solche Systeme den Vertrieb von Waren regeln, deren Wettbewerbsfähigkeit in besonderer Weise von besonderen Vertriebsformen abhängt.

    37 Es ist insoweit anerkannt, dass selektive Vertriebssysteme dann keinen wettbewerbsbeschränkenden Charakter haben, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer an objektive Kriterien qualitativer Art anknüpft, die sich auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers, seines Personals oder seiner sachlichen Ausstattung beziehen, diese Kriterien einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden und mit Rücksicht auf die Eigenschaften der vertriebenen Ware zur Wahrung ihrer Qualität und zur Gewährleistung ihres richtigen Gebrauchs erforderlich sein muss (KG, MMR 2013, 774 m.w.N.).

    Dagegen haben das LG Berlin (Urteil vom 21.4.2009, 16 O 729/07 Kart = MMR 2010, 39, Ls.) und ihm insoweit folgend das bereits zitierte KG (Urteil vom 19.9.2013, MMR 2013, 774 = EuZW 2013, 873 m. Anm. Neubauer = Anlage K 41, Bl. 370 - 397 d.A.) die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Verbot des Absatzes über Ebay um eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 lit. b der Vertikal-GVO Nr. 330/2010 handele, die jedenfalls dann kartellrechtlich unzulässig sei, wenn sie innerhalb eines selektiven Vertriebssystem nicht diskriminierungsfrei angewendet werde.

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 U 1/22

    Rechte eines Beziehers von Strom auf der Mittelspannungsebene nach Ausfall des

    Die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung dient i.d.R. dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (KG, Urt. v. 19.09.2013 - 2 U 8/09 Kart, juris Rn. 96 mwN).
  • LG Hamburg, 04.11.2016 - 315 O 396/15

    Wettbewerbsrecht: Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems; Statthaftigkeit

    Gleichwohl stellen Plattformverbote wie das vorliegende im Rahmen (zulässiger) selektiver Vertriebssysteme keine unzulässigen Beschränkungen nach Art. 101 I AEUV dar (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.2015 - 11U 84/14; vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 25.11.2009 - 6 U 47/08; KG Urt. vom 19.9.2013 - 2 U 8/09 Kart., alle zitiert nach juris ).

    Bejaht wurde die Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme jüngst beispielsweise bei Funktionsrucksäcken (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.2015 - 11U 84/14; KG Urt. vom 19.9.2013 - 2 U 8/09 Kart., a.a.O.).

    Anknüpfungspunkte können dabei produktspezifischer Beratungsbedarf sowie ein vom Markeninhaber zulässigerweise gewählter Qualitätsanspruch und die daraus resultierende Zugehörigkeit zu einem gehobenen Preissegment sein (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 25.11.2009 - 6 U 47/08; KG Urt. vom 19.9.2013 - 2 U 8/09 Kart., a.a.O.).

    Die Verhältnismäßigkeit der Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen ihrer Zulässigkeit ist objektiv unter Berücksichtigung des Verbraucherinteresses zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.2015 - 11 U 84/14, juris Rn. 55; KG, Urt. vom 19.9.2913 - 2 U 8/09, juris ).

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