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   OLG Köln, 21.09.2012 - I-6 U 14/12   

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https://dejure.org/2012,35574
OLG Köln, 21.09.2012 - I-6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,35574)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2012 - I-6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,35574)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2012 - I-6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,35574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Händlers zur Einrechnung der Überführungskosten in die Preisangaben in der Werbung für neue Kraftfahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Zuzüglich Überführung in Höhe von 790 EUR"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 181
  • WRP 2013, 192
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 11.01.2012 - 84 O 201/11

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz der getrennten Angabe von Fahrzeugpreis und

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.1.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 201/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptausspruch wie folgt neu gefasst wird:.
  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Das gilt auch für die in Rede stehenden Überführungskosten, also die Kosten, die der KfZ-Händler pauschal für den Transport des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager des Herstellers in seinen Betrieb aufwenden muss, weil der Verbraucher diese in der Sphäre des Händlers entstehenden Kosten als Bestandteile des Endpreises auffasst (vgl. schon BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis"; OLG Bremen, WRP 2008, 1606; KG, Entscheidung vom 4.9.2012, 5 U 103/11 [als Anlage BB 2 vom Kläger vorgelegt]; Köhler a.a.O., § 1 PAngV Rz. 18).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Ein anderes würde gelten, wenn die Höhe der Überführungskosten im Einzelfall unterschiedlich wäre und deswegen ein umfassender Endpreis noch nicht angegeben werden könnte (vgl. dazu näher Köhler a.a.O., Rz 19) oder dem Kunden freigestellt würde, das Fahrzeug bei dem Hersteller - oder einem Auslieferungslager - selbst abzuholen und so die Überführungskosten zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 1983, 658, 661 - "Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung"; Köhler a.a.O., Rz. 18).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte hierzu schließlich auf die Entscheidung "FrühlingsgeFlüge" (BGH GRUR 2004, 435).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Dies beruht auf dem Umstand, dass die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken ( nachfolgend: "UGP-RL" ) in ihrem Anwendungsbereich zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat (vgl. BGH GRUR 2008, 807, Rz. 17 - "Millionen-Chance" und a.a.O.).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Der BGH hat hierzu in der Entscheidung GRUR 2010, 652 Rz. 11 - "Costa del Sol" wiederholend ausgeführt, die genannten Bestimmungen seien deswegen Marktverhaltensregelungen, weil sie bestimmten, unter welchen Umständen und in welcher Weise ein Anbieter von Waren und Leistungen (End-)Preise anzugeben habe.
  • KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11

    Pkw-Werbung mit Preis zzgl. - bezifferten - Überführungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Das gilt auch für die in Rede stehenden Überführungskosten, also die Kosten, die der KfZ-Händler pauschal für den Transport des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager des Herstellers in seinen Betrieb aufwenden muss, weil der Verbraucher diese in der Sphäre des Händlers entstehenden Kosten als Bestandteile des Endpreises auffasst (vgl. schon BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis"; OLG Bremen, WRP 2008, 1606; KG, Entscheidung vom 4.9.2012, 5 U 103/11 [als Anlage BB 2 vom Kläger vorgelegt]; Köhler a.a.O., § 1 PAngV Rz. 18).
  • LG Hamburg, 21.08.2008 - 327 O 204/08

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführende Werbung durch die Angabe krankheitsbezogener

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Das gilt auch für die in Rede stehenden Überführungskosten, also die Kosten, die der KfZ-Händler pauschal für den Transport des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager des Herstellers in seinen Betrieb aufwenden muss, weil der Verbraucher diese in der Sphäre des Händlers entstehenden Kosten als Bestandteile des Endpreises auffasst (vgl. schon BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis"; OLG Bremen, WRP 2008, 1606; KG, Entscheidung vom 4.9.2012, 5 U 103/11 [als Anlage BB 2 vom Kläger vorgelegt]; Köhler a.a.O., § 1 PAngV Rz. 18).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der

    Das Berufungsgericht hat die im Berufungsverfahren auf die konkrete Verletzungsform beschränkte Klage als begründet angesehen (OLG Köln, WRP 2013, 192).
  • OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3188/13

    Fehlende Einberechnung des Service-Entgelts in der Kreuzfahrtwerbung

    Daher genügt es nicht - wie im Streitfall geschehen -, einen Teilpreis zu nennen und einen weiteren Betrag anzugeben, den der Kunde hinzurechnen muss, um den Endpreis zu ermitteln (vgl. Köhler/Bornkamm a.a.O., § 1 PAngV Tz. 15 unter Hinweis auf OLG Köln WRP 2013, 192 Tz. 8; vgl. ferner BGH GRUR 1999, 762, 763 - Herabgesetzte Schlussverkaufspreise; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 1 PAngV Tz. 48 zur mangelnden leichten Erkennbarkeit des Endpreises im Falle eines Warenangebots, wenn die Ware selbst nicht mit dem Endpreis gezeichnet ist, dieser vielmehr erst durch einen zusätzlichen Rechenvorgang ermittelt werden muss ).
  • LG Essen, 15.05.2014 - 41 O 45/13
    Denn diese fallen obligatorisch an, es ist dem Kunden nicht etwa freigestellt, das Fahrzeug selbst abzuholen und so Überführungskosten zu vermeiden (vgl. z. B. OLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Aktenzeichen 6 U 14/12).
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