Rechtsprechung
OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die in der Werbung behauptete Überlegenheit eines Produkts (Arzneimittel) muss nachgewiesen sein
- Justiz Hamburg
Überlegen wirksam, Proteaseinhibitor
§ 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs 2 UWG
Heilmittelwerbung: Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Richtigkeit einer Überlegenheitsbehauptung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Überlegen wirksam"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.07.2010 - 327 O 474/10
- LG Hamburg, 16.12.2010 - 327 O 474/10
- OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 271
- WRP 2013, 196
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Celle, 17.09.2015 - 13 U 72/15
Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit
Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet vertretenen Auffassung gibt der erstinstanzlich unterlegene Antragsteller, der sich die Frist zur Berufungsbegründung nicht unerheblich verlängern lässt und diese verlängerte Frist nicht unerheblich ausnutzt, im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung seines Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutz nicht (mehr) dringlich ist (KG, Beschluss vom 16. April 2009 - 8 U 249/08, juris Tz. 4 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 U 74/02, juris Tz. 5 f. m. w. N.; vergleichbar betreffend einen Antrag auf der Terminsverlegung: OLG Hamm, Urteil vom 15. März 2011 - 4 U 200/10, juris Tz. 15 ff.; a. A.: OLG Hamburg, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 5 U 36/03, juris Tz. 15; Urteil vom 20. September 2012 - 3 U 53/11, juris Tz. 33; ablehnend betreffend kürzere Fristüberschreitung: OLG Naumburg, Urteil vom 20. September 2012 - 9 U 59/12, juris Tz. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. August 2012 - 6 U 91/12, juris Tz. 12). - KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16
Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines …
Im Ausgangspunkt mag die FDA durchaus als fachliche Autorität angesehen werden, deren Einschätzung im wissenschaftlichen Diskurs von erheblichem Gewicht sein kann (vgl. OLG Celle v. 27.03.2017 - 13 U 199/16 - II 2b bb (2) (b) (bb); OLG Hamburg WRP 2013, 196, 200). - OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18
Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber - Wettbewerbsverstoß: …
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (OLG Hamburg, WRP 2013, 196, 198, juris Rn. 28).Liegt dann zwischen der Abmahnung und der Einreichung des Verfügungsantrags ein weiterer Zeitraum von ca. 2 Wochen ist dies jedoch im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung noch nicht als dringlichkeitsunschädlich angesehen worden (OLG Hamburg, WRP 2013, 196, 199, juris Rn. 32).
- OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
ROCKET-AF-Studie - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Grundsatz der …
Ein wissenschaftlich valider Nachweis der Nichtunterlegenheit ist nicht deshalb fachlich umstritten, weil die US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA eine Überlegenheitsbehauptung für nicht hinreichend nachgewiesen hält (Abgrenzung zu Senat, PharmR 2013, 77).Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Senats vom 20.9.2012 (PharmR 2013, 77).
- OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
Affiliate-Link - Irreführende Werbung: Nichtkenntlichmachen eines …
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (OLG Hamburg, WRP 2013, 196 ff. Rn. 28;… WRP 2019, 917 ff. Rn. 24). - LG Hamburg, 14.06.2016 - 312 O 84/16
Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Aussagen zum Wirkeintritt …
Die Darlegung und Glaubhaftmachung der für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG erforderlichen Umstände obliegt dem Antragsgegner (vgl. zum Vorstehenden OLG Hamburg, Urteil vom 20.9.2012, Az.: 3 U 53/11, WRP 2013, 32, zitiert nach juris, Rn. 28, m.w.N.).Da der Antragsgegnerin der Regel keine Kenntnis von der (möglichen) Kenntniserlangung des Antragstellers hat, genügt es jedoch, dass er Tatsachen vorträgt, die den Schluss auf eine Kenntniserlangung zu einem bestimmten Zeitpunkt zulassen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20 Abzustellen ist dabei auf die Zeitspanne zwischen der Erlangung der Kenntnis der Person des Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung bis zur Einreichung des Antrags auf einstweilige Anordnung (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97 - juris-Rn. 5; OLG Hamburg, Urteil vom 20. September 2012 - 3 U 53/11 - WRP 2013, 196 - juris-Rn. 28; jeweils m.w.N.).
- LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21 Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (OLG Hamburg, WRP 2013, 196, 198).