Rechtsprechung
OLG Köln, 14.12.2012 - I-6 U 108/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Pauschale "Schnäppchen"-Preise für medizinische Behandlungen sind wettbewerbsrechtlich unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Augen-Laserbehandlungen zum Pauschalpreis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Augen-Laserbehandlungen zum Pauschalpreis
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pauschalpreis für ärztliche Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung mit Statt-Preis bei Ärzten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
GROUPON-Pauschalpreis für Augen-Laser-Behandlung durch Arzt unzulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbung für Augen-Laserbehandlungen zu einem Pauschalpreis ist wettbewerbswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Augenarzt darf nicht mit Pauschal- und Rabattpreisen für eine Augen-Laserbehandlung werben - Nichtbeachtung der Gebührenordnung für Ärzte begründet Wettbewerbsverstoß
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.05.2012 - 33 O 535/11
- OLG Köln, 14.12.2012 - I-6 U 108/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 259
- WRP 2013, 372
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 6 U 136/15
Wettbewerbsverstoß durch Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zum …
Dieser Auffassung, die in gleicher Weise für ärztliche Festpreisangebote vertreten wird (vgl. OLG Köln vom 14.12.2012 - 6 U 108/12 - Augenlaserbehandlung; LG Hamburg vom 12.1. 2012 - 327 O 443/12 - dto.; LG Düsseldorf vom 30.8. 2014 38 O 6/13 - Anti-Aging -Behandlung; Karvani/Jahnke ZGMR 2014, 77, 75) schließt sich der Senat an. - KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12
Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu …
(vgl. Senat GRUR-RR 2008, 24; OLG Köln WRP 2013, 372;… Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., $ 4, Rn. 11.139).aa) Das vom Verordnungsgeber verfolgte Ziel, eine angemessene leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen zu gewährleisten und im Interesse eines funktionierenden Gesundheitssystems ruinösen Wettbewerb unter Zahnärzten zu vermeiden und gleiche rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber zu schaffen (vgl. BGH NJW 2006, 1978; Senat GRUR-RR 2008, 24; OLG Köln WRP 2013, 372;… Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4, Rn 11.139), rechtfertigt die Mindestpreisvorschriften der GOZ grundsätzlich und auch das vom Landgericht im vorliegenden Fall ausgesprochene Verbot.
- OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12 - Seite 5 - Die §§ 1 ff. GOZ stellen Marktverhaltensregelungen (auch) im Interesse der Mitbewerber im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, die als Mindestpreisvorschriften einen ruinösen Preiswettbewerb verhindern und gleichzeitig gleiche rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber auf dem Markt schaffen sollen (Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 11.139, für die GOÄ auch Rn. 10.202 und OLG Köln WRP 2013, 372, 373 Tz. 13).
- Seite 6 - c) Soweit es sich bei dem dem Angebot gegenübergestellten Preis um den vom Beklagten zuvor verlangten Pauschalpreis handeln sollte und die angesprochenen Verkehrskreise dies auch so verstehen sollten (vgl. OLG Köln WRP 2013, 372, 374 Tz. 21), ergibt sich der Unterlassungsanspruch aus §§ 8 Abs. 1,3, 5 Abs. 18.1in Verbindung mit Abs. 4 UWG.
- LG Oldenburg, 08.01.2014 - 5 O 1233/13
Online-Gutschein für Zahnarztleistung
Die Kammer folgt dabei der von dem Kläger vorgelegten Entscheidung des OLG Köln (6 U 108/12). - LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 34 O 44/18
Unterlassungsanspruch der Werbung eines Arztes mit einem Festpreis für …
- LG Berlin, 30.11.2021 - 91 O 21/21
Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Rabatt-Werbung für durch Dritte …
Als solche verfolgt die Vorschrift den Zweck, das Abrechnungsverhalten der Ärzte im Interesse der Patienten zu regeln (OLG Köln in GRUR-RR 2013, Seite 259, mit weiteren Nachweisen).