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Rechtsprechung
   LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13   

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https://dejure.org/2013,29205
LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13 (https://dejure.org/2013,29205)
LG Köln, Entscheidung vom 30.10.2013 - 26 O 211/13 (https://dejure.org/2013,29205)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 26 O 211/13 (https://dejure.org/2013,29205)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Bremse für #Drosselkom - Vertragsklauseln zur Drosselung von Internet-Flatrates im Festnetzbereich unzulässig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Hürden auf dem Weg zur Drosselkom

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Drosselung bei Festnetz-Flatrates unzulässig

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Drosselung von Internet-Flatrates im Festnetzbereich ist nicht zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Drosselung von Internet-Flatrates

  • heise.de (Pressebericht, 30.10.2013)

    Untersagung der Volumen-Drosselung der Telekom [3. Update]

  • faz.net (Pressemeldung, 30.10.2013)

    Flatrates: Telekom darf Internetgeschwindigkeit nicht drosseln

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    DSL-Geschwindigkeit: Keine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates

  • lto.de (Kurzinformation)

    Internet-Flatrates - Telekom darf nicht drosseln

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Drosselung von Internet-Flatrates im Festnetzbereich unzulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die gedrosselte Flatrate - Telekom darf bei Internet-Flatrates die Übertragungsgeschwindigkeit nicht reduzieren

  • Verbraucherzentrale NRW (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Gericht bremst Telekom-Drosselpläne aus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telekom darf bei Flatrates keine Drosselungen vornehmen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Neues Urteil: Telekom darf Internet-Flatrates vorläufig nicht drosseln

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Telekom-Tempodrosselung im Internet verboten

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Drossel-Klausel der Deutschen Telekom AG in Flatrate-Verbraucherverträgen

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Landgericht Köln verbietet Telekom-Drossel-Pläne

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Surfbremse der Telekom vorerst gestoppt

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine volumenabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung für Internet-Flatrates

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Rechte von Verbrauchern mit Internet-Flatrate gestärkt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Tempodrosselung bei Internet-Flatrates verboten: Telekom kassiert Schlappe

Besprechungen u.ä. (5)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Telekom darf Drosseltarif nicht als Flatrate verkaufen

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Drosselklauseln der Telekom bei Flatrates unwirksam

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bandbreiten-Drosselung der Telekom auf dem Prüfstand

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Tempodrosselung der Datenübermittlungsgeschwindigkeit in AGB ist unwirksam

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Telekom verzichtet auf Berufung gegen Urteil des LG Köln: Hoffen auf mehr Transparenz bei der Vermarktung von Festnetz-Internetanschlüssen durch TK-Anbieter

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 137
  • K&R 2013, 813
  • WRP 2014, 117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.03.2005 - III ZR 338/04

    Rechtliche Einordnung eines Access-Provider-Vertrag

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Auch sei in diesem Zusammenhang auf BGH NJW 2005, 2076, hinzuweisen, wonach der Access-Provider das sachgerechte Bemühen um die Herstellung der Internetverbindung und nicht einen unbegrenzten Nutzungsumfang schulde.

    Auch aus dem von der Beklagten in Bezug genommenen höchstrichterlichen Urteil (BGH NJW 2005, 2076) folgt hinsichtlich der Eröffnung der Inhaltskontrolle nichts anderes.

    Auch der Umstand, dass der Internetanbieter nicht einen bestimmten Erfolg in Gestalt des jederzeitigen Zustandekommens einer Internetverbindung mit einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit versprechen kann (BGH NJW 2005, 2076), vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern, wenn die Geschwindigkeit - wie hier - von Vornherein für den Fall der Ausschöpfung eines bestimmten Datenvolumens begrenzt werden soll.

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGH 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280; BGH 20.05.2010 - Xa ZR 68/09).

    Bei der Abgrenzung ist auf den Schutzzweck des AGB-Rechts abzustellen, der darin besteht, dass der Vertragspartner des Verwenders durch die Inhaltskontrolle vor einseitig ausbedungener, inhaltlich unangemessener Verkürzung der vollwertigen und nach Gegenstand und Zweck des Vertrages zu erwartenden Leistung geschützt werden soll; damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86; 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280).

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGH 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280; BGH 20.05.2010 - Xa ZR 68/09).

    Bei der Abgrenzung ist auf den Schutzzweck des AGB-Rechts abzustellen, der darin besteht, dass der Vertragspartner des Verwenders durch die Inhaltskontrolle vor einseitig ausbedungener, inhaltlich unangemessener Verkürzung der vollwertigen und nach Gegenstand und Zweck des Vertrages zu erwartenden Leistung geschützt werden soll; damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86; 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280).

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Bei der Abgrenzung ist auf den Schutzzweck des AGB-Rechts abzustellen, der darin besteht, dass der Vertragspartner des Verwenders durch die Inhaltskontrolle vor einseitig ausbedungener, inhaltlich unangemessener Verkürzung der vollwertigen und nach Gegenstand und Zweck des Vertrages zu erwartenden Leistung geschützt werden soll; damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86; 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08

    Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Eine Anwendung von § 305 c Abs. 1 BGB entfällt auch nicht aus dem Grund, dass der Verwendungsgegner die Klausel kennt oder mit ihr rechnen muss (vgl. BGH NJW 2010, 671 zur Ortsüblichkeit).
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGH 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280; BGH 20.05.2010 - Xa ZR 68/09).
  • LG Berlin, 29.11.2011 - 15 O 395/10

    Stornogebühr einer Fluggesellschaft unzulässig

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Da sich das Klageziel nicht lediglich aus der Antragsfassung, sondern gleichzeitig aus der diesbezüglich vorgetragenen Begründung ergibt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.11.2011 - 15 O 395/10, zitiert nach juris, Rn. 31), kann der Unterlassungsantrag entgegen der von der Beklagten mit Schriftsatz vom 02.10.2013 vertretenen Auffassung unabhängig von der Art der Bewerbung und preislichen Gestaltung formuliert werden.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Selbst bei Qualifizierung als Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO ist diese unabhängig von der fehlenden Einwilligung der Beklagten jedenfalls sachdienlich, da der bisherige Streitstoff eine verwertbare Entscheidungsgrundlage bleibt und ihre Zulassung unter Vermeidung eines neuen Prozesses die endgültige Beilegung des Streits fördert (vgl. BGH NJW 2000, 800).
  • LG Düsseldorf, 18.02.2015 - 12 O 70/14

    Drosselung eines Internet-Tarifs nicht irreführend

    Eine ausdrückliche Bezeichnung beispielsweise als sogenannte "Flatrate", bei dem Durchschnittskunden berechtigterweise einen Pauschaltarif ohne Einschränkungen und versteckte Kosten erwarten können, verwendet die Beklagte im Gegensatz zu dem dem Urteil des LG Köln vom 30.1.2013 - 26 O 211/13 - zugrundeliegenden Sachverhalt nicht.

    Im Gegensatz zu dem der Entscheidung des LG Köln vom 30.1.2013 - 26 O 211/13 - zugrundeliegenden Sachverhalt besteht das Hauptleistungsversprechen der Beklagten bereits nach der Produktbeschreibung nicht darin, einen uneingeschränkten Internetzugang mit einer bestimmten Bandbreite zu verschaffen, sondern vielmehr in einem volumenbasierten Internetzugang.

  • AG Bad Segeberg, 17.11.2016 - 9 C 210/14

    Internet: Drosselung bestellter Datenübertragungsrate - Kündigung

    Es kann dabei an dieser Stelle dahinstehen, ob die AGB überhaupt wirksam einbezogen worden sind, denn jedenfalls entfaltet § 2 AGB vorliegend keine Wirkung, da die Klausel intransparent ist, und unter Berücksichtigung der hier vereinbarten Leistung, dass jedem Nutzer 100%-ige Leistung zustehe und keine Teilung der Leistung vorgenommen werde, sogar eine überraschende Klausel gem. § 305 c BGB darstellt (so im Ergebnis auch LG Köln in Urteil vom 30.10.2013 26 O 211/13).
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Rechtsprechung
   LG Paderborn, 27.08.2013 - 7 O 30/13   

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https://dejure.org/2013,39819
LG Paderborn, 27.08.2013 - 7 O 30/13 (https://dejure.org/2013,39819)
LG Paderborn, Entscheidung vom 27.08.2013 - 7 O 30/13 (https://dejure.org/2013,39819)
LG Paderborn, Entscheidung vom 27. August 2013 - 7 O 30/13 (https://dejure.org/2013,39819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ordnungsgeldantrag Streitwert der Hauptsache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2014, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

    Besondere Bedeutung erlangt hier die in der Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortete Frage, welches Gericht als Prozessgericht erster Instanz für den Erlass der Ordnungsmittelandrohung (§ 890 Abs. 2 ZPO) sowie die Durchführung des Bestrafungsverfahrens (§ 890 Abs. 1 ZPO) zuständig ist (für das Amtsgericht am Sitz des Notars: OLG Köln, WRP 2014, 746; OLG München, WRP 2015, 646; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juni 1999 - 7 W 28/99, juris; OLG Düsseldorf, WRP 2015, 71; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 890 Rn. 14 iVm § 887 Rn. 6; MünchKomm.ZPO/Gruber, 4. Aufl., § 890 Rn. 25 u. 16 iVm § 887 Rn. 25; für das Gericht, das für den Hauptanspruch zuständig wäre: LG Paderborn, WRP 2014, 117; Nippe, WRP 2015, 532, 534; Teplitzky, WRP 2015, 527, 528; Tavanti, WRP 2015, 1411, 1412).
  • OLG München, 05.03.2015 - 34 AR 35/15

    Amtsgericht am Sitz des Notars zuständig für Ordnungsmittelandrohung bei

    Indessen hat sich das Amtsgericht damit über - soweit ersichtlich - einhellige obergerichtliche Rechtsprechung wie Literatur hinweggesetzt, welche Anträge nach §§ 887 ff. (§ 890 Abs. 2 ) ZPO bei Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden dem Gericht am Sitz des Notars zuweist und in diesem Stadium die besonderen Vorschriften für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Wettbewerbsverstößen (§§ 13, 14 UWG) nicht anwendet (siehe neben OLG Naumburg a. a. O. auch OLG Köln vom 26.3.2014, 6 W 43/14, OLG Düsseldorf vom 5.9.2014, 20 W 93/14, je bei juris; Zöller/Stöber ZPO 30. Aufl. § 887 Rn. 6; Musielak/Lackmann ZPO 11. Aufl. § 890 Rn. 10 und 17 mit § 887 Rn. 18; MüKo/Gruber ZPO 4. Aufl. § 887 Rn. 25; Schuschke/Walker Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz 5. Aufl. § 887 Rn. 13; a. A. LG Paderborn vom 27.8.2013, 7 O 30/13 BeckRS 2013, 22653).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2014 - 20 W 93/14

    Voraussetzungen der Androhung eines Ordnungsgeldes zur Vollstreckung einer

    Bei solchen ist anerkanntermaßen (aA nur LG Paderborn BeckRS 2013, 22653) das "Prozessgericht des ersten Rechtszuges" im Sinne von § 890 Abs. 2 ZPO das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 277; Gruber in: MüKo-ZPO, 4. Aufl., § 887 Rdnr. 25; Zöller-Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 887 Rdnr. 69; Walker in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 890 Rdnr. 10 i.V.m. § 887 Rdnr. 13; Lackmann in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 890 Rdnr. 10 und 17 i.V.m. § 887 Rdnr. 18) und dort das Amts gericht, § 797 Abs. 3 ZPO analog (Letzteres übersehen von LG Bonn, Beschluss vom 15.07.2014 - 1 0 222/14 J; die besonderen Vorschriften des UWG über die Zuständigkeit gelten hierfür nicht (vgl. OLG Köln, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12 U.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38718
LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12 U. (https://dejure.org/2013,38718)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2013 - 12 O 161/12 U. (https://dejure.org/2013,38718)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2013 - 12 O 161/12 U. (https://dejure.org/2013,38718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 259
  • WRP 2014, 117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Die durch diese Institutionen vermittelte mittelbare Mitgliedschaft, die den Anforderungen genügt, erstreckt sich auch auf den hier maßgebenden Bereich des Sachverständigenwesens (vgl. BGH WRP 1997, 946, 947).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82

    Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Die wettbewerbsrechtliche Relevanz scheidet nur ausnahmsweise aus (vgl. BGH GRUR 2008, 443; Köhler aaO, § 5 Rn. 2.178a).
  • OLG Dresden, 04.09.1996 - 12 U 564/96

    Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Aufwendungen des Wettbewerbsverletzer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    In dieser Hinsicht verbindet der angesprochene potentielle Kunde mit diesem Begriff eine bestimmte Werthaltigkeit der Tätigkeit (OLG Dresden, BeckRS 1996, 31211118).
  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82

    Bestellter Kfz-Sachverständiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • OLG Hamm, 11.03.1986 - 4 U 100/85
    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Er dient der Förderung des fachlichen Rufes des Beklagten und der Verbesserung seiner Stellung im Wettbewerb um Kundenaufträge (zum Ganzen OLG Hamm, GRUR 1987, 57, 58).
  • OLG Hamm, 24.01.2013 - 4 U 186/12

    Verbraucherschutz - unzulässige Werbung einer Postenbörse mit durchgestrichenen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Die Wiederholungsgefahr wird auf Grund des bereits verwirklichten Verstoßes vermutet (BGH GRUR-RR 2013, 261, 263).
  • BGH, 23.01.1978 - I ZR 104/76

    Verwendung von Abkürzungen im Rahmen der Werbung eines Juweliers - Abgekürzte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • OLG Köln, 01.06.2012 - 6 U 218/11

    Werbung mit Hinweis auf frühere Bestellung kann zulässig sein!

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Entgegen der Ansicht des Beklagten ist der vorliegende Fall nicht deckungsgleich mit OLG Köln, Urt. v. 1.6.2012 - 6 U 218/11.
  • BGH, 30.04.1992 - I ZR 287/90

    Briefkastenwerbung - Briefkastenwerbung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Zwar kann ein sogenannter "Ausreißer"-Fall (BGH GRUR 1992, 617, 618) u.U. dazu führen, eine wettbewerbsrechtliche Relevanz zu verneinen.
  • LG Bonn, 10.06.2015 - 16 O 38/14

    Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" irreführend?

    Die schriftliche Erstattung eines Gutachtens für die beauftragende Versicherung ist mithin ein Verhalten nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Durchführung eines Vertrages über die Gutachtenerstattung zusammenhängt und somit Unternehmens- und Marktbezug aufweist (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2013 - 12 O 161/12, BeckRS 2013, 22652).
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