Rechtsprechung
BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 45 Abs 1 S 2 GKG, § 45 Abs 1 S 3 GKG, § 47 Abs 1 S 1 GKG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 4 MarkenG
Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten Ansprüchen aus Wettbewerbs- und Markenrecht ohne wirtschaftliche Identität - Wolters Kluwer
Streitwert im Zusammenhang mit einem markenrechtlichen Unterlassungsanspruch
- Wolters Kluwer
Beschränkung von Werbung in überregionalen Medien
- rewis.io
Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten Ansprüchen aus Wettbewerbs- und Markenrecht ohne wirtschaftliche Identität
- ra.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert bei mehreren Ansprüchen im einheitlichen Unterlassungsantrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mehrere Anspruchsgrundlagen, einheitlicher Unterlassungsantrag - und der Streitwert
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
P&C family business: Rücksichtnahme bei Werbung unter Gleichnamigen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.04.2009 - 327 O 533/08
- OLG Hamburg, 17.03.2011 - 3 U 69/09
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11
Papierfundstellen
- WRP 2014, 192
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14
Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für …
Bei der Berechnung des Gegenstandswerts der Abmahnung ist in einem solchen Fall der einfache Wert des erfolgreichen Begehrens zugrunde zu legen, ohne dass der Streitwert - wie im Falle des einheitlichen Unterlassungsantrags gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 58/11, WRP 2014, 192 Rn. 9 - Streitwertaddition;… Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 9 f.) - zu erhöhen ist.Ihm liegt der Gedanke zugrunde, dass angesichts des in diesen Fällen im Regelfall unveränderten Angriffsfaktors eine Vervielfachung des Streitwerts nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. dazu BGH, WRP 2014, 192 Rn. 9 - Streitwertaddition;… Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 9 f.).
- OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12
Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht
Streitwert für das Berufungsverfahren: 5.000.000,- EUR (gegenüber dem in dem angefochtenen Urteil festgesetzten Streitwert im Einvernehmen mit den Parteien angemessen erhöht im Hinblick auf die hilfsweise geltend gemachten Ansprüche zu Ziffer 2.-7., über die der Senat zu entscheiden hatte (vgl. BGH, WRP 2014, 192)). - OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung
Für diesen Hilfsanspruch ist der Gegenstandswert des Hauptanspruchs gemäß § 23 RVG iVm § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG angemessen zu erhöhen, wobei eine Erhöhung um 10%, mithin EUR 3000,-, angemessen erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12.9.2013 - I ZR 58/11, OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 11.12.2013 - 6 U 218/13 Rn. 5, jeweils zitiert nach juris).
- BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 38/21
Streitwertfestsetzung - Kündigungsschutz und Annahmeverzugslohn
Den Vorschriften der §§ 39 ff. GKG liegt ein kostenrechtlicher Streitsgegenstandsbegriff zugrunde (BGH 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 - Rn. 8 zu § 19 Abs. 1 GKG aF) , der mit seinem zivilprozessualen Pendant nicht identisch ist (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 58/11 - Rn. 6 zu § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG) . - OLG Köln, 05.09.2014 - 6 U 205/13
Schutzfähigkeit des Titels einer Smartphone-App
Streitwert für das Berufungsverfahren: 185.000.000,- EUR (gegenüber dem in dem angefochtenen Urteil festgesetzten Streitwert angemessen erhöht im Hinblick auf die hilfsweise geltend gemachten Ansprüche zu Ziffer 2., über die der Senat zu entscheiden hatte (vgl. BGH, WRP 2014, 192)). - KG, 25.03.2022 - 5 U 1032/20 Dieses Interesse ist nach der Gefährlichkeit, dem sogenannten "Angriffsfaktor" (vgl. BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZR 58/11 - Streitwertaddition, WRP 2014, 192, Rdnr. 9 nach juris zum Markenrecht), der zu unterbindenden Handlung anhand des drohenden Schadens zu bestimmen.
- BGH, 08.08.2017 - X ZR 101/16
Berufungsbeschwer: Abweisung einer Klage gegen eine Fluggesellschaft auf …
Eine vom Kläger entsprechend Art. 5 Abs. 1 Buchst. c i.V.m. Art. 7 FluggastrechteVO verlangte Ausgleichszahlung und der hilfsweise begehrte Ersatz für zusätzliche Kosten für die Weiterreise vom Ort der Landung zum eigentlichen Zielort, sowie für infolge der Verspätung entgangenen Verdienstes, sind wirtschaftlich nicht identische Gegenstände, die im Falle der vollständigen Klageabweisung für die Ermittlung des Werts des Beschwerdegegenstands zu addieren sind, ohne dass dadurch die Frage der eventuellen Anrechnung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 FluggastrechteVO berührt wäre (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004, IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506 und Beschluss vom 12. September 2013, I ZR 58/11, WRP 2014, 192).aa) Nach der in der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506 mwN) besteht zwischen dem Gegenstand des Haupt- und eines Hilfsantrags wirtschaftliche Identität, wenn beiden, das durch die Antragstellung hergestellte Eventualverhältnis hinweggedacht, nicht gleichzeitig stattgegeben werden könnte, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen nach sich zöge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 58/11, WRP 2014, 192 Rn. 6).
- OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13
Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für …
Dabei ist bei einem einheitlichen Unterlassungsantrag zu berücksichtigen, dass der Angriffsfaktor im Regelfall unverändert und deshalb eine Vervielfachung des Streitwerts des Hauptanspruchs grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (BGH, WRP 2014, 192 Tz. 9). - OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Tippfehler-Domain zur Umleitung …
b) Liegen einem einheitlichen Unterlassungsantrag mehrere Ansprüche zugrunde, die im Eventualverhältnis geltend gemacht werden, so führt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu einer Vervielfachung entsprechend der Zahl der Streitgegenstände, sondern nur zu einer angemessenen Erhöhung des Streitwerts (BGH, WRP 2014, 192 Tz. 9). - OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 214/16
Markenverletzungsstreit um ein unionsweites Verbot der Zeichenbenutzung: …
Insoweit ist der Streitwert wegen der des Unterlassungsanspruches und der daran geknüpften Annexansprüche für jeden weiteren Streitgegenstand maßvoll zu erhöhen (BGH, WRP 2014, 192, Rn. 9). - OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
Markenrechtsschutz: Verletzung des DFB-Logos bei Vertrieb von Waren mit …
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2146/13
Gerichtliche Hinweispflicht auf Erkenntnisquellen; Folgen einer erstinstanzliches …
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 96/16
Zum urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzumfang bei Modeschmuck
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs
- OLG München, 22.01.2019 - 32 W 1907/18
Streitwertfestsetzung bei Klage auf Räumung und Hilfsantrag auf Feststellung
- AG Münster, 07.08.2020 - 48 C 150/20
Zur Verjährung des Anspruchs des Insolvenzverwalters einer KG auf Rückgewähr …
- OLG Naumburg, 20.05.2015 - 12 W 15/15
Streitwertbemessung: Klage eines Gesellschafters gegen einen Mitgesellschafter …
- AG Koblenz, 29.10.2018 - 412 C 1637/18
Jede Kündigungserklärung ist ein eigener Streitgegenstand!
- OLG Frankfurt, 11.12.2013 - 6 U 218/13
Streitwertbemessung bei eventueller Anspruchshäufung
- OLG Frankfurt, 06.04.2017 - 6 U 36/16
Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen auf einem regulierten Markt
- OLG Bamberg, 20.03.2019 - 8 U 99/18
Löschung einer Grundschuld
- LG Würzburg, 13.12.2019 - 1 HKO 2185/16
Haftung des Frachtführers für Verunreinigungen des Transportguts
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - 3 S 867/15
Streitwert einer Klage gegen Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung
- OLG München, 12.05.2021 - 32 W 693/21
Gebührenrechtliche Identität bei entgegengesetzter Klage und Widerklage im …
- OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 6 U 206/15
Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen einer Wortmarke und einem unter …
- OLG Hamburg, 24.10.2019 - 5 W 25/19
Streitwertfestsetzung bei Urheberrechtsverletzungsklage mit Haupt- und …
Rechtsprechung
OLG Köln, 21.11.2014 - I-6 U 187/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Tippfehler-Domain zur Umleitung auf eine Internetseite mit Werbung
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Tippfehler-Domain zur Umleitung auf eine Internetseite mit Werbung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)
"Wetteronline"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Tippfehler-Domain zur Umleitung auf eine Internetseite mit Werbung
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.08.2011 - 81 O 42/11
- OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11
- BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12
- OLG Köln, 21.11.2014 - I-6 U 187/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 402
- K&R 2015, 134
- WRP 2014, 192
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14
Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für …
Die Auffassung des Berufungsgerichts, es sei der wirtschaftliche Erfolg mit dem Ausgangswert des Unterlassungsanspruchs anzusetzen und die Kostenquote im Verhältnis aus diesem Ausgangswert und dem Betrag zu bilden, um den dieser Ausgangswert im Hinblick auf die zusätzlichen Streitgegenstände erhöht worden ist (OLG Köln, GRUR-RR 2015, 402; ebenso OLG Frankfurt am Main, GRUR 2015, 903; aA OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1293) führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Beklagten, der im Wege der Klagehäufung in Anspruch genommen wird. - OLG Köln, 20.11.2015 - 6 U 40/15
Haftung für Markenverletzung durch Suchergebnisse bei Amazon
Dies führt gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GKG zu einer angemessenen Erhöhung des Streitwerts (vgl. Senat, WRP 2015, 239 = GRUR-RR 2015, 402 - Wetteronlin II) für diesen Antrag um insgesamt 20 % auf 90.000 EUR. - OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15
Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen …
Dann kann nichts anderes gelten, wenn - wie hier - über beide Ansprüche deswegen entschieden werden muss, weil sie im Wege der kumulativen Anspruchshäufung verfolgt werden (ebenso OLG Köln WRP 2015, 239, juris-Tz. 34).