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   OLG Köln, 20.12.2013 - I-6 U 188/12   

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OLG Köln, 20.12.2013 - I-6 U 188/12 (https://dejure.org/2013,36960)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2013 - I-6 U 188/12 (https://dejure.org/2013,36960)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - I-6 U 188/12 (https://dejure.org/2013,36960)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    "Tagesschau-App"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots einer Nachrichtenberichterstattung über die "Tagesschau-App"

  • kanzlei.biz

    Kostenlose "Tagesschau-App" als zulässiges Medienangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; RStV §§ 11 d, 11 f
    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots einer Nachrichtenberichterstattung über die "Tagesschau-App"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tagessschau-App

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    "Tagesschau-App" zulässiges Medienangebot - Wettbewerbssenat sieht keine eigene Prüfungskompetenz

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Tagesschau-App in 2. Instanz abgewiesen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der kostenlosen "Tagesschau"-App

  • heise.de (Pressebericht, 20.12.2013)

    "Tagesschau"-App zulässig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    "Tagesschau-App" ist ein zulässiges Medienangebot

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Tagesschau-App" ist ein zulässiges Medienangebot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Tagesschau-App" ist ein zulässiges Medienangebot Wettbewerbssenat sieht keine eigene Prüfungskompetenz

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kostenlos abrufbare "Tagesschau-App" trotz zu breiten Gesamtangebots zulässig

  • taz.de (Pressebericht, 20.12.2013)

    "Tagesschau-App" ist zulässig

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Klage von elf Zeitungsverlagen gegen die ARD und den NDR auf Unterlassung der weiteren Verbreitung der so genannten Tagesschau-App abgewiesen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    ARD und Zeitungsverlage im Clinch

  • internetrecht-freising.de (Pressemitteilung)

    "Tagesschau-App" medienrechtlich nicht zu beanstanden

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    "Tagesschau-App" medienrechtlich nicht zu beanstanden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um »Tagesschau«-App: ARD könnte Rechte bekommen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenlos abrufbare "Tagesschau-App" trotz zu breiten Gesamtangebots zulässig

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Telemedienangebote durch Landesrundfunkanstalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 342
  • MMR 2014, 199
  • K&R 2014, 127
  • ZUM 2014, 245
  • afp 2014, 79
  • WRP 2014, 194
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG scheidet allerdings aus, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen Verwaltungsakt erlassen hat, durch den ein bestimmtes Marktverhalten eines Unternehmers ausdrücklich erlaubt wurde; in diesem Fall ist das Verhalten so lange als rechtmäßig anzusehen, wie der Verwaltungsakt wirksam ist (vgl. BGH GRUR 2005, 778 [779] - Atemtest; Köhler a. a. O. Rn. 11.20).

    Die Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde geht daher über die schlichte Äußerung einer Rechtsauffassung oder die unverbindliche Beantwortung einer Anfrage (vgl. BGH GRUR 2005, 778 [779] - Atemtest) hinaus, da das Prüfverfahren der Verbreitung des Telemedienangebots zwingend vorausgehen muss und das Ergebnis der rechtlichen Prüfung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verbindlich ist.

    Selbst wenn ein genehmigender Verwaltungsakt fehlerhaft ist, so ist das von ihm erfasste Verhalten als rechtmäßig anzusehen, so lange der Verwaltungsakt nicht in dem dafür vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Verfahren aufgehoben worden ist und nicht nichtig ist (BGH GRUR 2005, 778 [779] - Atemtest; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 301, 303 - LOTTO-MusikDING; Köhler a. a. O. Rn. 20).

  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Die Rechtsauffassung einer zuständigen Verwaltungsbehörde ist zwar für die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit und der Unlauterkeit eines Verhaltens grundsätzlich nicht maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl; GRUR 2010, 1026 Rn. 19 - Photodynamische Therapie; Köhler a. a. O. § 4 Rn. 11.18).

    Das genehmigte - oder hier: geprüfte - Verhalten ist dann in der Folge nicht mehr an den zugrundeliegenden Rechtsnormen (der Bauordnung, des Arzneimittelrechts oder des Glücksspielrechts) zu messen, sondern nur noch an der bestandskräftigen Genehmigung (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl).

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Normen, die die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs festlegen oder gewissen Unternehmen die Betätigung auf einem bestimmten Markt zum Schutz anderer Unternehmen vor unerwünschtem Wettbewerb nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen gewähren, stellen Marktzutrittsregelungen dar (vgl. BGH GRUR 2002, 825 [826] - Elektroarbeiten; GRUR 2010, 654 Rn. 23 - Zweckbetrieb; Köhler a. a. O. § 4 Rn. 11.44).

    Der Marktzutritt eines Unternehmens der öffentlichen Hand unter Überschreitung der ihm durch eine öffentlich-rechtliche Norm gezogenen Grenzen stellt deshalb auch dann keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die verletzte Vorschrift den Schutz der Privatwirtschaft vor einem Wettbewerb durch die öffentliche Hand bezweckt (vgl. BGH GRUR 2002, 825 [827] - Elektroarbeiten; GRUR 2003, 164 [165 f.] - Altautoverwertung; Köhler a. a. O. § 4 Rn. 13.14).

  • LG Köln, 27.09.2012 - 31 O 360/11

    Zulässigkeit der Tagesschau-App

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.9.2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 360/11 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 27.9.2012 - 31 O 360/11 - die Klage abzuweisen.

  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 166/08

    Photodynamische Therapie

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Die Rechtsauffassung einer zuständigen Verwaltungsbehörde ist zwar für die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit und der Unlauterkeit eines Verhaltens grundsätzlich nicht maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl; GRUR 2010, 1026 Rn. 19 - Photodynamische Therapie; Köhler a. a. O. § 4 Rn. 11.18).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    3 Den Klägerinnen kann auch ihr durch das Rechtsmittel der Beklagten ohne Weiteres in die zweite Instanz gelangter (vgl. BGH NJW-RR 1990, 518 [519]; NJW-RR 2004, 275 [278]; NJW 2005, 2550 [2552] - statt-Preis; Heßler in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 528 Rn. 20; Ball in: Musielak, ZPO, 10. Auflage 2013, § 528 Rn. 7), nunmehr äußerst hilfsweise gestellter Antrag, innerhalb des Telemedienangebots "U-App" im Einzelnen aufgelistete Artikel zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, nicht zum Erfolg verhelfen.
  • OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 6 U 133/09

    Werbung für Sonderverlosung durch staatliche Lotteriegesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Selbst wenn ein genehmigender Verwaltungsakt fehlerhaft ist, so ist das von ihm erfasste Verhalten als rechtmäßig anzusehen, so lange der Verwaltungsakt nicht in dem dafür vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Verfahren aufgehoben worden ist und nicht nichtig ist (BGH GRUR 2005, 778 [779] - Atemtest; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 301, 303 - LOTTO-MusikDING; Köhler a. a. O. Rn. 20).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01

    Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    3 Den Klägerinnen kann auch ihr durch das Rechtsmittel der Beklagten ohne Weiteres in die zweite Instanz gelangter (vgl. BGH NJW-RR 1990, 518 [519]; NJW-RR 2004, 275 [278]; NJW 2005, 2550 [2552] - statt-Preis; Heßler in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 528 Rn. 20; Ball in: Musielak, ZPO, 10. Auflage 2013, § 528 Rn. 7), nunmehr äußerst hilfsweise gestellter Antrag, innerhalb des Telemedienangebots "U-App" im Einzelnen aufgelistete Artikel zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    3 Den Klägerinnen kann auch ihr durch das Rechtsmittel der Beklagten ohne Weiteres in die zweite Instanz gelangter (vgl. BGH NJW-RR 1990, 518 [519]; NJW-RR 2004, 275 [278]; NJW 2005, 2550 [2552] - statt-Preis; Heßler in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 528 Rn. 20; Ball in: Musielak, ZPO, 10. Auflage 2013, § 528 Rn. 7), nunmehr äußerst hilfsweise gestellter Antrag, innerhalb des Telemedienangebots "U-App" im Einzelnen aufgelistete Artikel zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, nicht zum Erfolg verhelfen.
  • OLG Saarbrücken, 06.01.2000 - 5 W 410/99

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der ARD um die Verpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Als im Rechtsverkehr unter einer eigenen Bezeichnung und einem eigenen Logo auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. OLG München NJW 2001, 613 [614]; OLG Dresden NZG 2000, 1217 [1218]; OLG Saarbrücken vom 6.1.2000 - 5 W 410/99 -, zitiert nach juris) ist sie rechts- und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO parteifähig (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1056 [1058]).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

  • OLG Dresden, 30.06.2000 - 3 U 399/00

    Zustimmung von Rundfunkanstalten zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung über

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

  • OLG München, 28.07.2000 - 21 U 3346/00

    Zustimmung zur Ausstrahlung von zwei Gegendarstellungen bzgl. zweier

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10

    Einkauf Aktuell

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 342 = WRP 2014, 194).

    b) Nach diesen Maßstäben handelt es sich bei § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG (Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 UWG Rn. 11.49; Peters, Öffentlich-rechtliche Online-Angebote, 2010, Rn. 335; Degenhart, AfP 2014, 107; Hartl/Wagner, jurisPR-ITR 6/2914 Anm. 5; aA Eifert in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 11f RStV Rn. 197; Hain/Brings, WRP 2012, 1495, 1497 f.; Peifer, GRUR-Prax 2012, 521, 523; ders., GRUR-Prax 2014, 44).

  • OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von presseähnlichen Inhalten in der

    Der Senat hat das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 342 = WRP 2014, 194).
  • OLG Köln, 05.09.2014 - 6 U 205/13

    Schutzfähigkeit des Titels einer Smartphone-App

    Nach einer Entscheidung des Senats vom 20.12.2013 (WRP 2014, 194 ff, juris Tz. 34 - Tagesschau-App) ist die dort behandelte App lediglich eine mobile Übertragungsform des entsprechenden Online-Angebots, da über die App sämtliche unter dem Online-Portal präsentierten Beiträge wegen des Zugriffs auf dieselbe Ausspiel-Datenbank abrufbar sind und die App demnach denselben Inhalt wie das Online-Angebot aufweist Dem entspricht es, dass die Klägerin auch im Streitfall ausdrücklich und unwidersprochen vorgetragen hat, dass die Seite " www.wetter.de " inhaltlich der App "wetter.de" entspricht.
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - U (Kart) 16/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers wegen der Einspeisung der Programme der

    Begründet wird dies zum einen damit, dass die ARD , zumindest soweit es -wie auch im Streitfallum die Ausstrahlung von Gemeinschaftsprogrammen geht, im Rechtsverkehr unter eigener Bezeichnung als (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts auftrete, mithin rechts- und parteifähig im Sinne des § 50 Abs. 1 ZPO sei (vgl. OLG München, Urteil v. 28.7.2000 -21 U 3346/00, NJW 2001, 613 [614], Rz. 20 bei juris; OLG Köln, Urteil v. 20.12.2013 -I-6 U 188/12, MMR 2014, 199, Rz. 23 bei juris - Tagesschau-App ).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt

    Der in den Hauptantrag der Beklagten aufgenommene Begriff "Telemedienangebot" ist auslegungsbedürftig (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013 - I-6 U 188/12, 6 U 188/12 - Tagesschau-App I Rn 19; zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18

    Wettbewerbswidrigkeit des gleichzeitigen Aufstellens von Glücksspiel- und

    Die Rechtsauffassung der zuständigen Verwaltungsbehörden ist für die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht maßgeblich (BGHZ 163, 265 (271) = GRUR 2005, 778 (779) - Atemtest; BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl; OLG Köln GRUR-RR 2014, 342 (344)).
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